Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 84 (1920)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1920)
- Date
- 1920-06-04
- Page
- Seite 260 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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260 / Personen*). Die Heranziehung von zehn Inden erscheint bei der Bedeutung der Zahl 10 (Minjan) besonders beachtenswert. Trotz dieses stark entwickelten Solidaritätsbewußtseins sagen sich immer noch einzelne Juden von der Gesamtheit los und zahlen ihre eigene Steuer. Außer dem oben aus Stendal erwähnten Fall sind uns mehrere ähnliche aus Goslar bekannt. Der Jude Samps-on und sein Sohn Moses werden mit ihren Familien 1312h in den besonderen Schutz des Rates genommen und von der Gemeinschaft der anderen Juden ausgenommen, so daß sie nicht zu der allgemeinen, „schot" genannten, Judensteuer herangezogen werden dürfen, sondern jährlich 1,50 Mark reinen Silbers direkt zahlen sollen. Aehnliche Verträge schließt der Rat von Goslar m diesem und den folgenden Jahrzehnten mit einer großen Anzahl von Juden"). Bei diesen Versuchen einzelner, sich zu drücken, ist es verständlich, wenn auch die Gemeinde ihrerseits peinlichst darüber wacht, daß jeder einzelne seine Pflicht gegenüber der jüdischen Gesamtheit tut, und auch die Zu- und Wegzieh-enden kontrolliert. So wird aus Leipzig berichtet, daß ein junger Mann, der sich nur vorübergehend dort aufhält, dort kein Geld verdient, aber aus dem Ebbe seines Vaters Zinsen erhält, von diesen Zinsen Steuern an die Gemeinde zählen «soll"). Die Gemeinde, durch das Zufammengehörigkeitsbewußtsein aller Juden in ihrer Bedeutung erhöht, tritt daher auch nach außen alls Vertretung der Juden, als juristische Person, aus. In Erfurt ist 127312) von der communitas der Juden die Rede, mit welcher die weltliche Behörde verhandelt und welche die jährlichen Steuern zahlt; 1283'*) und 1306") wird in gleichem Sinne von der universitas Judeorum gesprochen, die auch Grundstücke erwirbt. Unter den jüdischen Steuerzahlern wird die Jüdische Gemeinde Erfurt erwähnt-, die vom vleus (Judondorf), von der Judenschule und dem Friedhof, vom Tanzhause und dem kalten Bad Stenern zählt"). In Magdeburg kauft die Gemeinde 1383") zwei Morgen Land vom Kloster Berge, wohl zur Erweiterung des Judensriedhofes. Als Vertreter der Gemeinde werden 14 Einzelpersonen namentlich anfgeführt; ausdrücklich wird betont, daß der Verkauf an die ganze Judenschast geschieht. 1492 beschweren sich die Juden Abraham und Kanolt in ihrer Eigenschaft als Vorsteher der Judeufchast 8) . . . vvr sod'nne benomede summen twednsent gülden .... hebben mit Isaake gelovet ghevvrder hende m i t s a in pder haut de jodden itznnt by uns wonheftich, alse mit nameu . . . 1456 Jan. 9. Urkundenbuch der Stadt Halberstadt II, Seite 262 Nr. 984. Auch die Juden zu Quedlinburg sollen mit gesamter Hand bürgen. *>) Dezember 31. Urkundenbuch der Stadt Goslar III, Seite 198, Nr. 291. Siehe meine „Thüringischi-sächsischen Juden" I, Seite 75. J0) Urkundenbuch der Stadt Goslar III, Seite 357 bis 677, Nr. 523 bis 1027; IV, Seite 220, Nr. 326 u. ff. ") Jsak Or Sarua, eä. Sitomir I, Seite 2.15, Nr. 751, übersetzt bei 9JL Hoffinarm, „Der Geldhandel der deutschen Juden während des Mittelalters bis zum Jahre 1350" (Leipzig 1910, Seite 172, Nr. 77; siehe dagegen die prinzipielle Entscheidung Meirs von Rotenburg, cd. Leinberg (1860), fol. 9a, Nr. 134, der erklärt: wenn ein Jude u ach der Steuererhebung an einem Orte zuzieht, ist er von der Beteiligung an der Steuer befreit. '-') Februar 19. Aronius „Regesten" Nr. 761. Jaraczewskh, „Juden in Erfurt", Seite 75 f., Nr. 2. J:J) November 5. Urkundenbuch der Stadt Erfurt I, Seite 225, Nr. 346. ") Juni 20. Ebenda, Seite 368, Nr. 526. lß) Z. B. 1373 bei Süßmann, „Das Erfurter Jndenbuch" (Mitteilungen des Gesamtarchivs der deutschen Juden V), Seite 48; 1380 ebenda Seite 59 und auch Seite 73; vicus wird 1350 erwähnt. Kroner, Festschrift, Seite 45 f. lß) Februar 10. Urkundenbuch der Stadt Magdeburg I, Seite 365, Nr. 572. Urkundenbuch des Klosters der Berge, Seite. 175, Nr. 234. Bestätigung des Verkaufes durch Erzbischof Al,brecht '1385, Juli 25. Urkundenbuch der Stadt Magdeburg, I, Seite 390, Nr. 609. Urkundenbuch des Klosters der Berge, .Seite 177, Nr. 236. im Juben'dorf zu Magdeburg beim Erzbischof Ernst wegen eines Streites mit Barfüßermönchen und darauf folgender Krawalle^). Die Gemeinde tritt alfo auch in Zeiten der Gefahr als Vertretung der Juden auf. Ueber die Gemeindeverfassung sind nur wenige Notizen erhalten. In Erfurt standen vier Vorsteher an der Spitze der Gemeinde; um Stimmengleichheit zu vermeiden, gestattete der Rat 1366 die Wahl eines fünften Vorstehers. Diese Vorsteher haben für die Steuerlieferung, für Wohltätigkeitsfragen und andere gemeinsame Aufgaben zu sorgen. Bei Streitigkeiten zwischen ihnen entscheidet der Stadtrat und verurteilt den Schuldigen zu 40 Mark Silber. Die Gemeinde soll einen Meister (wohl Rabbiner) wählen und besolden, dem die Vorsteher vorgesetzt sind. Der Meister hat den Beschlüssen der Vorsteher, nötigenfalls mit Gewalt und dem Bannstrahl, Geltung zu verschaffen"). 1398 sind in Erfurt anscheinend bereits sechs Vorsteher. Werden doch die Namen von zwei Vorstehern (Parnossen), Heller Zephia und Fridel Slaman, erwähnt, die vom Rat als Vorsteher eingesetzt werden und je em Sechstel vom Gottesgelde und sonstigen gemeinen Gelde erhalten. Hierfür zahlen Heller jährlich 100 Gulden, Fridel mit seiner Frau zusammen 50 Gulden an die Stadtkasse"h. Da jeder der Vorsteher den sechsten Teil des Gemeindegeldes erhält2"), ist anzunehmen, daß damals sechs Vorsteher die Gemeinde Erfurt leiteten. Die Vorsteher werden auf eine bestimmte Anzahl Jahre vom Rat ernannt2*). Wenn in Halberstadt als Vertreter der gesamten Judenschaft zehn mit Namen genannte Personen für einen Juden garantieren22), so braucht man nicht notwendig alle zehn als offizielle Gemeindevertreter anzusehen. Denn in Magdeburg quittieren sogar einige dreißig Juden für alle anderen dort Wohnenden über den Empfang der Gelder für den Verkauf ihrer Gvundstücke2*), und es geht doch nicht an, in all diesen, unter denen sich auch einige Frauen befinden, Gemeindevorsteher oder Vertreter zu sehen. Der als erster unter 14 Juden in der Urkunde von 138324) in Magdeburg genannte Jude Wessel dürfte wohl der Erste Vorsteher der Magdeburger Gemeinde fein. Aus einer anderen Urkunde") wissen wir, daß er Gläubiger des Erzbischofs Albrecht von Magdeburg ist und von diesem als Pfand Geleite unö Zölle in Groß-Salze erhält. Die „vorftender in unserm jodendorfffe" werden in einer Magdeburger Urkunde von 14662") erwähnt. Aus Nordhausen ist der Name eines Vorstehers Süßkind von Orb bekannt2^), jedoch nicht quellenmäßig belegt. Daß sich die Vertreter der Juden aus benachbarten Orten bisweilen treffen, um über gemeinsame Sorgen gemeinsam zu 17) Urkundenbuch der Stadt Magdeburg, III, Seite 450, Nr. 799. 1H) Jaraczewskh, a. n. O., Seite 49. Süumarm, a. a. O., Seite 14. 19) Kroner, a. a. O., Seite 26, zum Jahre 1389. Süßmarm, Seite 81 f. 20) Es handelt sich um die von der Gemeinde freiwillig beim Aufrufen zur Thora und anderen Gelegenheiten (daher „Gottesgeld") aufgebrachten Gelder, aus denen die Vorsteher für ihre Verwaltnngstätigkeit bezahlt werden. Süßmann, Seite 15. Ueber das Vorsteheramk ogl. auch Güdemann, „Geschichte des Erziehnngswesens und der Kultur der abendländischen Juden". III, Seite 92 f. 21) 1406 auf 3 Jahre. Süßmann, Seite 14. 2-') Sie oben Anmerkung 8. 2») 1493 Mai 2. Urkundenbuch der Stadt Magdeburg I, Seite 467, Nr. 834. 2h Siehe oben Anmerkung 16. 25) 1388 Januar 23. Urkundenbuch der Stadt Magdeburg I, Leite 407 Nr. 634. Heinemann, Codex diplomaticus Anhältinus V, S. 81, Nr. 95;» 2°) Mai 8. Urkundenbuch der Stadt Magdeburg III, Seite 15, Nr. 27. 27) Carmoly, Oholiba (Rödelheim 1863), Seite 143 ff.