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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1920-05-21 · Heft 21 (21.5.1920) · p. Seite 230

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
84 (1920)
Issue
Heft 21 (21.5.1920)
Date
1920-05-21
Page
Seite 230 (sequence 2)
Language
German
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-230 - v Wirken ihres Volkes Sinn erschlossen. Gerechtigkeit und Mitleid sind Grundzüge der jüdischen Gemeinschaftsseele^.. Darum ist. es kein Zufall, daß der Drang, die Wirtschaftsordnung im Geiste der Gerechtigkeit umzugestalten, bei uns heimbürtig ist. Nicht erst Lassalle und Marx, Moses und die Propheten waren Sozialresormer. Und darum das jüd^che Mitgefühl, Rachmonus. Gerard, der amerikanische Botschafter, rühmt in seinen Memoiren an den jüdischen Feldärzten das Feingefühl und die unbeirrbare Menschenliebe!- Das jüdische Herz blieb weich trotz aller Leidendes wurde nicht hart, sondern stark. Und so mag das moderne Israel, umrin'gt von einer Welt des Hasses, seines endlichen Sieges gewiß sein und voll gläubigen Vertrauens sprechen: . Ewiger, Gott! Aus Nacht uttd Nöten Rettest du dein treues Kind Nor den finstern Hassesmächten, Die im Dunkeln wirksam sind. Machst uns still durch deine Stärke, Krönest uns durch deine Kraft,. Und so wachsen unsre Werke, Herrlich aus des Staubes Haft. Dir Abschattung der Kredigtlirder. Bon G e o r g M i n d e n. er Berliner Gemeindevorstand hat den Repräsentanten eine Vorlage zugehen lassen, nach welcher in dm orgellosen Synagogen die Predigtlieder, d. h. einige choralartige Strophen, die der Predigt vorangehen und die von der ganzen Gemeinde gesungen werden, abgeschafft werden sollen. Er begründet dies damit, daß diese Lieder sich in den Rahmen des orgellosen Gottesdienstes nur unvollkommen einfügen. „Tert und Melodie klingen kirchenmäßig und liegen dem Gefühl der Synagogenbesucher fern." Bei der Besprechung unter den Repräsentanten, welche bekanntlich seit dem Austritt der Konservativen im Sommer 1917 sich sämtlich zu den Liberalen zählen, aber die Interessen der orthodoxen Gemeindemitglieder wahrzunehmen sich stets bemüht haben, waren die Ansichten geteilt. Einige waren für sofortige Annahme; andere machten geltend, daß die Einführung des deutschen Gesanges vor mehreren Jahrzehnten ein Fortschritt gewesen sei und daß seine Abschaffung eine stark reaktionär gefärbte Maßregel darstelle. Es wurde darum Verweisung an eine gemischte Deputation beschlossen. Ich stellte dazu den Antrag: „Es wird den Synagogenvorständen jeder vrgellosen Synagoge anheimgestellt, die Abschaffung der Predigtlieder zu verfügen, nachdem sie sich auf zweckentsprechende Weise darüber Gewißheit verschafft haben, daß diese Maßregel dem ' Wunsche der Besucher dieser Gotteshäuser entspricht." In der öffentlichen Verhandlung habe ich meinen Antrag . nicht begründet, weil diese am 14. März stattfand, dem Tage nach dem Kapp-Putsch, an welchem bereits der Genevalstreik begann. Ich legte mir selbst die Beschränkung m’tf, nur das Allernotwendigste zu sagen, und bat als Vorsitzender die anderen Anwesenden, sich gleicher Zurückhaltung zu besleißigen.- Jch nehme darum gern die Gelegenheit währ, mich durch diesen Artikel über den Antrag zu äußern. Mein Antrag bezweckt, einen Weg zu eröffnen, auf welchem den einzelnen Synagogenvorständen rmd ihren Gemeinden. eine größere Selbständigkeit und Freiheit gegeben wird — ein Streben, das ich schon lange verfolge. Die Kultusbedürfnisse des Judentums in der deutschen ' Kulturwelt sind außerordentlich verschieden, weil sich das i ganze europäische Judentum seit der Emanzipation an der; Wende des achtzehnten Jahrhunderts, seit Möses Mendelssohn, seit der Stein-Hardenbergschen Gesetzgebung, seit Leopold 'Zunz »sw. in einer tiefgehenden geistigen Umwälzung befindet. In mittleren und kleineren Städten, in denen sich . .nur eine einzige Synagoge befindet, führt dies zu einem großen Uebelstand, da der Kultus vielen nicht genügen kann, sowohl unter den Anhängern eines mehr traditionellen als eines mehr modern gestalteten Rituals. Aber in einer so großen Gemeinde wie Berlin, wo zehn Gemeindeshnagogen zur Verfügung stehen, kann und muß meines Erachtens -jedem Kultusbedürfnisse Rechnung getragen werden. .. Nun ist aber nach unterer Gemeindeverfassung die Behandlung dieses Stoffes allzu zentralistisch geordnet. Jede einigermaßen wichtige Kultusanordnung muß vom. Vorstand und von den Repräsentanten beschlossen werden, nachdem als vorbereitende Instanz die „Vereinigten Synagogenvorstäirde" ihre Beschlüsse gefaßt und sämtliche dreizehn Gemeinderabbiner ihr schriftliches Gutachten, welches aber nicht bindend ist, abgegeben haben. Kann man sich einen schwerfälligeren Apparat vorstellen? Er war für eine Gemeinde von vielleicht zehntausend Seelen gedacht, und nicht für die größte Gemeinde Deutschlands. Und ist dieser Apparat geeignet, die Gotteshäuser für die religiös gestimmten, nach Weihe und Sammlung dürstenden Gemüter behaglich zu machen, damit sie in ihnen ihre geistige Heimat finden? Btan hat vor einigen Jahren versucht, die Sache dadurch zu vereinfachen, daß inan die zuständige Verwaltungskommission in zwei Abteilungen, A und B, teilte, von denen die eine für die Orgelsynagogen bestimmt ist, die andere für die vvgellosen. Aber diese Teilung genügt nicht. Die Einrichtung wirkt zu bureaukratisch, besonders wenn man erwägt, daß auch die Mitglieder dieser „Vereinigten Synagogenvorstände" nicht etwa von den Meistbeteiligten, d. h. von den Betern, gewählt werden, sondern ebenfalls von den Gemeindebehörden, d. h. von dem Vorstand und' den Repräsentanten, in gesonderter Sitzung. Nach meiner Meinung müßten die Synagogenvorstände, jeder für sich, von und auS den Besuchern ihrer Synagoge gewählt werden, d. h. von den Inhabern der Shnagogenptätze, und es müßten ihnen in bezug aus die Gebetso t b nun'g weite B efug n i sse eingeräumt werden. Die Fühlung mit der Zentralgewalt und mit der in ihrem Gotteshause amtierenden Geistlichkeit wäre ohne Schwierigkeit herzustellen. Der Sy nag ogenv o r stand müßte die Befugnis haben und von ihr Gebrauch machen, diese ständigen Synagogenbesncher zu gemeinschaftlichen Versammlungen und Besprechungen über gottesdienstliche Fragen zusammenzurufen. Ein ganz anderes und lebhafteres. ein innerlicheres religiöses Leben würde dann die Gemeinde durchfluten. Seit Jahrzehnten spielt bei den Wahlen die Frage nach einem P a r o dy i a l s y st e m eine große Rolle. Die Frage wurde nicht gelöst, weil man immer unter „Parochie" einen örtlich begrenzten Stadtbezirk verstand. Aber der zufällige Umstand, daß zwei Juden in demselben Hause oder in derselben Straße wohnen, bewirkt doch nicht, daß ihre religiösen Anschauungen und ihre religiösen Gefühle miteinander übereinstimmen. Ich habe schon vor Jahrzehnten versucht, den entgegengesetzten Standpunkt geltend M machen — aber man kam.immer wieder zurück ans den Standpunkt, „Parochie" sei etwas örtlich Umgrenztes. Und doch ist dies nicht einmal überall der Fall bei den christlichen Kirchen, aus denen der Ausdruck und der Begriff entnommen ist: die evangelische Parochialkirche in der Klosterstraße hat nicht eine örtlich begrenzte Gemeinde, sondern sie ist eine „Personalparochie". Ihre Mitglieder sind über ganz Berlin verstreut.

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