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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1920-05-14 · Heft 20 (14.5.1920) · p. Seite 222

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
84 (1920)
Issue
Heft 20 (14.5.1920)
Date
1920-05-14
Page
Seite 222 (sequence 6)
Language
German
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222 Das Amsterdamer „Handels blad" vom 24. Apvil gibt ein Schreiben von S. Hoofien vom 9. Apvil mit Einzelheiten über die Unruhen in Palästi'Na und die dortige Stimmung wieder. Nach einer gedrängt gefaßten Schilderung der Ausschreitungen heißt es u. a.: Sie können begreifen, wie erregt die jüdische Bevölkerung ist. Das dominierende Gefühl ist keinesfalls das von Hatz, viel weniger noch von Rache gegen die arabische Bevölkerung. Die ganze Entrüstung richtet sich, wie ich glaube, mit vollkommener Einstimmigkeit, gegen die Okkupationsverwaltung. Auf den Vorwurf, den man ihr macht, daß sie die „Hachanah" (Selbstwehr) nicht in die Altstadt ließ, um die Juden zu verteidigen, kann sie antworten, daß sie nicht zulassen kann, daß Elemente der Bevölkerung sich bewaffnen und ihre Verteidigung gegen andere Elemente in die eigene Hand nehmen. Aber die vernichtende Antwort ist, daß eine Obrigkeit nur dann das Recht hat, die Bürger an der Selbstverteidigung zn hindern, wenn sie die Verteidigung garantiert und Angriffen nach Kräften zuvorkommt. Wie aber, wenn sie monatelang eine Agitation duldet, die zu solchen Tumulten führen muß, wenn sie sich nicht imstande fühlt, die Ordnllngsstörungen sofort zu unterdrücken und Leben, Ehre und Eigentum jener, die unter ihrem Schutze stehen, zu verteidigen, und wenn ihre Organe (in diesem Halle die arabische Polizei) mitschuldig sind all diesen Bedrängungen § Diese allgemeine Entrüstung bringt die Obrigkeit in eine schwierige Lage-. Wirtlich, diese Obrigkeit lnacht es ihren besten Freunden und Verteidigern, zu denen ich mich stets gerechnet habe, allzu schwierig. Nun geht man ans Zensurieren. Mir persönlich ist es gleichgültig, ob ein Zensor diese Aeußerungen liest. Ich habe vor einigen Wochen Lord Mi ln er, der mich zu einer Unterhaltung einlud, meine Meinung gesagt und kann also auch vertragen, daß seine Untergebenen sie kennen. Dieses Land hat England nötig, wie der Säugling die Muttermilch. Aber England muß dann auch, und vor allem ,,make up her mind“ und die törichte Furcht und Schwäche, die ihre Vertreter bis mm an den Tag gelegt haben, ablegen. England muß jetzt endlich unzweideutig sagen, daß es die Absicht hat, hier zn bleiben, die verständige und großzügige Politik der Balfonr-Deklaration wirklich durchzuführen -- bnmt kommt das ganze Land zur Ruhe. Der Osten wird regiert durch Kraft und Verstand, nicht durch Furcht und Schwächlichkeit. Wir müssen nun hoffen, daß diese Geschehnisse .,havo brought matten tn a head“ und daß nun die Zentvalregierung schleunigst dafür sorgt, daß in ihrem Sinne regiert wird. Ueber die Stimmung und das Verhalten der englischen Administrativbehörden in Palästina noch vor dem Pogrom schrieb der palästinensische Dr. A. B., Korrespondent der „Neuen Zürcher Zeitung", n. a.: Tie Anstr-engung-en der jüdischen Kolonisten, durch Eroberung von Neuland (Austrocknen von Sümpfen, Bearbeitung öder Landstriche) die Produktion zu erhöhen, werden durch die antijüdische Agitation ltnö die unkluge Absperrung des Landes gegen weitere Einwanderung durchkreuzt, und so fließt das ganze Kapital des Landes in das Ausland oder in die Taschen einiger Groß-Speknlantcn, die ihre Ge- . treidevorräte zu horrenden Preisen verkaufen. Natürlich wirkt diese Sachlage mib die ewige Ungewißheit über den politischen, Status auf die seelische Verfassung der Bevölkerung ein. Ten großarabischen Propagandisten blüht jetzt ein eigentümlicher Sport: sie sind auf bestem Wege, den wütendsten Judenhaß in eine Gegend zu bringen, wo er als eine fürchterliche Ironie wirken muß. Tie arabische Presse ist jetzt von judenfeindlichen Artikeln ebenso voll wie einst die russische oder rumänische. Die Verwaltung hat sich bis jetzt in dieser Richtung als zu wenig wachsam erwiesen. Durch zufällige oder gewollte Ermunterung einzelner arabischer Kundgebungen und durch eine in vielen Fällen pedantische Einhaltung der alten und morschen türkischen Gesetzgebung im Lande halien die Verwaltungsorgane, die die Vorbereitungen zur Errichtung der durch die Deklaration Balsours versprochenen jüdischen Heimstätte in Palästina zu treffen hätten, eine Lage geschaffen, die nur schwer entwirrt werden kann. Wir finden in der hebräischen Presse gegenwärtig viele Anzeichen einer wachsenden Unzufriedenheit und Erbitterung: man fragt sich in fast jedem Leitartikel, warum die jüdische Bevölkerung, stiefmütterlich behandelt werde, weshaD die anfangs gegebenen Zusicherungen nicht eingehälten werden. Wieso es komme, daß in Städten ntit überwiegender jüdischer Bevölkerung die Stadtverwaltung judenseindlich sei, usw. Ju den im ganzen Laude jetzt abgehaltenen Wählerversammlnugen wird wie ein einziger Schrei der Ruf laut: Oefsnet die Grenzen des Landes, damit wir nicht länger Zellgen des mörderischen Schauspiels sind, daß Inden vor Pogromen flüchten und keine Unterkunft finden oder aber in der Dobrudscha oder auf den Prinzen-Inseln interniert werden müssen, während das versprochene Land brach liegt, aus Mangel an Arbeit und Produktion, noch mehr verödet und durch unlogische Abgrenzungen zerschnitten und wirtschaftlich zerstört wird. Daß unter .solchen Umstünden auch die Enttäuschung und Entmutigung in manchen Kreisen groß ist, kann nicht wuudernehmen. Die Hinausschiebung des türkischen Friedens lind der Mandat-erteilnng scheint verhängnisvoll werden zu sollen. Inzwischen hat der Oberste Rat der Großmächte die Einverleibung der Balsour-Deklaration in den Friedensvertrag mit der Türkei beschlossen und das Mandat für Palästina England erteilt, an dessen judenfreundliche Gesinnung wir nicht zweifeln möchten. Nus Lsyrrn. ie neue Zeit, die zu erleben wir verurteilt sind, türmt vor uns wie im Staate und in der Gesamtmenschheit so k auch in der Religionsgemeinschaft eine Fülle von neuen Aufgaben und Problemen, welche alle zur ausbauenden Mitarbeit bereiten Kräfte zur Sammlung und Vereinigung auffordern. Innerhalb unserer religiösen Gemeinschaft ist der freiwillige Zusammenschluß der deutschen Juden aller Parteirichtungen, ihre Zusammenfassung zu einem Mock des Widerstandes nach außen und eine m lebensfähigen Organismus im Innern die hervorragendste Ausgabe der Gegenwart. Und diese Aufgabe hat die bayerische Judenheit am 21. April durch Aufrichtung eines Werkes geleistet, das ihr in der Geschichte allezeit zur hohen Ehre gereichen und vorbildlich für die angestrebte Organisation der deutschen Gesamtjudenheit wirken wird. Zur Vorgeschichte dieses zukunftverbürgenden Werkes sei aus einem Rundschreiben des Vorsitzenden der Israelitischen Kultus gemeinde Nürnberg folgendes hervorgehoben: „Seit mehr als 10 Jahren zielten die Bestrebungen weiterer Kreise darauf hin, das Edikt vom 10. Juni 1813, die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich Bayern betreffend, im Pege der staatlichen Gesetzgebung einer Revision zu unterziehen. Staatsregierung, Landtag und Presse verwiesen zunächst auf eine Verständigung der Beteiligten. Am 28. Juni 1914 tagten die Vertreter der größeren und mittleren Gemeinden in Nürnberg, eine Einigung über die wichtigsten Fragen wurde erzielt. Der Krieg hemmte den Fortgang der Arbeiten und die Umwälzung des Staates stellte sie auf eine völlig veränderte Grundlage. Im Wege der Trennung der Kirche vom Staate sollte das Verhältnis zwischen den Religionsgesellschasten und dem Staate neu geregelt werden. Die religiösen Vereinigungen sähen sich vor die Aufgabe gestellt, aus eigener Kraft den nötigen Halt nach außen zu gewinnen und auflösenden Bestrebungen entgegenzutreten. Am 5. Januar 1919 fanden sich in Nürnberg wiederum Gemeindevertreter ein, um den Zusammenschluß der bayerischen Gemeinden in die Wege zu leiten, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben seien. Diese liegen nunmehr vor. Nach der Reichsverfassung vom 11. August 1919 und der sie ausführenden bayerischen Verfassung ordnen und verwalten die Religionsgesellschaften und Religionsgemeinden ihre Angelegenheiten selbständig als Körperschaften des öffentlichen Rechts . . . Also nicht mehr ans staatlichem Zwang, sondern auf der freiwilligen Vereinigung der Re'ligionsgenossen beruht der äußere Bestand der Religionsgemeinschaft." — Auf Grund dieser Voraussetzungen hatte nun der Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, Herr Justiz-

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