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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1920-05-14 · Heft 20 (14.5.1920) · p. Seite 218

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
84 (1920)
Issue
Heft 20 (14.5.1920)
Date
1920-05-14
Page
Seite 218 (sequence 2)
Language
German
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werden. In jedem Falle handelt es sich aber hier lediglich um' eine Frage der Zweckmäßigkeit, keinesfalls um eine solche des Prinzips, und auch der zionistische Sonderentwurf enthält in Paragraph 9 die Bestimmung: „In Gemeinden unter '">00 Seelen finden die Grundsätze der Verhältn i s w a h l n u r A n w e n d u n g, wenn ein Zehntel der wahlberechtigten Mitglieder es beantragt",' steht also aus genau dem gleichen Standpunkt wie mein Entwurf. 2. Von größter Wichtigkeit ist das Verhältnis zur £ rthodoxi e. Ohne Verständigung mit dieser ist an eine G e s a m t organisation jedenfalls nicht zu denken. Es ist nun ohne weiteres zu verstehen, daß man in konservativ-orthodoxen Kreisen nach den Erfahrungen der Vergangenheit dem Organisationsgedanken nicht ohne Mißtrauen gegenübersteht. Man fürchtet eine Majoristerung in religiösen Fragen und verlangt ausreichende Garantien gegen diese Möglichkeit. Daß die meinem Entwurf zugrunde liegende Absicht dahin ging, derartige Garantien restlos zu schaffen, ist in den Motiven genügend klargestellt und von konservativ-orthodoxer Seite auch anerkannt worden. Es ist jedoch die Frage aufgeworfen worden, ob die Fassung des Entwurfs in dieser Hinsicht ausreicht. Man weist darauf hin, daß alles von der Zusammensetzung und den Kompetenzen der für die verschiedenen religiösen Richtungen vorgesehenen Kultus- und Unterrichtsausschüsse abhängt, und verlangt entsprechende Sicherungen in der Verfassung. Ich selbst habe gerade mit Rücksicht aus die Wichtigkeit dieser Fragen ihre Regelung einem Bundesbeschlusse Vorbehalten wollen, damit auch die unmittelbar daran Interessierten an der Formulierung Mitarbeiten und ihre Wünsche zur Geltung bringen können. Ich verstehe aber vollkommen, daß man die Regelung dieser Punkte schon in der Verfassung verlangt, und habe deshalb lauf der zweiten Konferenz beantragt, den Artikel 25 meines Entwurfes durch die folgenden Zusätze zu ergänzen: 8 25a. Jeder Ausschuß zählt mindestens 15 Mitglieder. Jedem Kultusausschuß (§ 25 Zisf. 1) müssen mindestens 5 Rabbiner, 3 Lehrer und 3 Kantoren, jedem Unterrichtsausschuß (§ 25 Zisf. 2) mindestens 3 Rabbiner und 5 Lehrer angehören. Mitglieder der Kultus- und Unterrichtsausschüsse kör« neu nur svlck-e Personen sein, die der für den Ausschuß maßgebenden religiösen Richtung angehören (8 25IH. Die Ausschüsse für den Kultus und Unterricht (8 25 Zisf. 1 und 2) sind, soweit es sich um Fragen des religiösen Standpunktes handelt, dem Rate gegenüber selbständig. Den Gemeinden gegenüber haben ihre Beschlüsse lediglich gutachtliche, nicht zwingende Bedeutung. 8 25c. Alle weiteren Bestimmungen über die Zusammensetzung. die Wirksamkeit und die Geschäftsordnung der Ausschüsse bleiben einem Bundesbeschlusse (8 8) Vorbehalten. Ich zweifle nicht, daß diese Regelung als ausreichend angesehen werden wird, und die in der Zwischenzeit gemachten praktischen Erfahrungen bestärken mich in dieser Ueberzeugung. Am 20. und 21. April hat in Nürnberg die Tagung der bayerischen Gemeinden zum Zwecke der Begründung eines bayerischen Landesverbandes stattgefunden. Die Schwierigkeit war auch dort, ob sich eine Möglichkeit finden lasse, der konservativorthodoren Minderheit Garantien zu bieten, die sie als ausreichend ansehen würde. Schließlich ist eine Einigung auf der Grundlage der in meinem Entwurf vorgesehenen Sonderausschüsse für Kultus und Unterricht in der oben dargelegten Ausgestaltung zustande gekommen, und auch die gesetzestreuen Gemeinden haben einstimmig der Gründung zugestimmt. Es kann von dem jüdischen Gemeinsinn der gesetzestreuen Kreise auch im übrigen Deutschland erwartet werden, daß sie sich^ dem großen Wette, das eine Schicksalsfrage des deutschen Judentums bedeutet, nicht versagen werden,^ sobald' sie sich überzeugt haben werden, daß wicht nur der.ernsteste Wille> ihren berechtigten Wünschen entgegenzukommen, vorhanden ist, sondern die gebotenen Garantien für die Währung, rhrev Rechte auch ausreichend sind. "in'HawerstadRgegrüN'tzete Bund gesetzestreuer Gemeinden hat dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund gegenüber seine Bereitwilligkeit zu einer Verständigung bereits ausgesprochen, und. es ist nicht daran zu zweifeln, daß es zu einer solchen auch kommen wird.. 3. Mit besonderer Heftigkeit ist von feiten der Lehrerschaft Widerspruch laut geworden. Sie hat dagegen Einspruch er-' hoben, daß ihr in dem Entwurf die ihr gebührende Stellung vorenthalten, daß in dem Rat der Rabbiner gedacht, für sie stlbst aber keine Vorsorge getroffen sei. Hierbei ist übersehen worden, daß der Rat nicht als eine Berufs- und Ständevertretung, sondern als Ausdruck der Prinzipien gedacht ist, auf denen die Organisation sich aufbaut, also des Prinzips, daß Träger der Organisation die Gemeinden sind, des religiösen lind des demokratischen Prinzips. Es ist ausdrücklich in der Begründung hervorgehoben worden, daß die Lehrer, ebenso wie die Kantoren und Rabbiner, dort, wo ihre sachliche Mitwirkung gebraucht wird, nämlich in den Ausschüssen, die ihnen gebührende Stellung erhalten sollten. Auch hier war beabsichtigt, nicht vorzugreifeu und die Regelung einem ' Bundesbeschlusse vorzubehalten. Ich verstehe es aber, daß Wert auf verfassungsmäßige Garantien auch hier gelegt wirb. Ich habe deshalb die oben angegebene Ausgestaltung des Artikels 25 meines Entwurfes vorgeschlagen, durch die in jeden Kultusausschuß neben fünf Rabbinern drei Lehrer und drei Kantoren und in jeden Unterrichtsausschuß neben drei Rabbinerns fünf Lehrer berufen werden sollen. Ich zweifle nicht, daß auf dieser Grundlage sich eine Verständigung mit den Lehrern und Kantoren leicht wird erzielen lassen. 4. Aus eine Frage ist noch einzugehen, die in der öffentlichen Diskussion im wesentlichen unberührt geblieben ist, die mit der Struktur der Organisation nichts zu tun hat, die aber doch eine nicht unbeträchtliche gefühlsmäßige Bedeutung hat. Das ist die Frage der Ausgestaltung des D. I. G. B. zu der Kesamtorganisation. Ich selbst fühle mich, wie ich bereits auf beiden Tagungen als- Referent ausgeführt, in keinem Treuverhältnis zum Deutsch-Israelitischen Gemeindebund. Ich habe an seinen Verdiensten so wenig teil wie an seinen etwaigen Fehlern. Ich kenne nur die Sache und das Judentum, in vorliegendem Falle nur die Fraa?, auf welchem Wege die Gesamtorganisation, die ich für eine Lebensfrage des deutschen Judentums halte, am schnellsten und zweckmäßigsten zustande kommt. Ich konnte -mir von vornherein einen anderen Weg denken als den der Umwandlung des Deutsch- Israelitischen Gemeindebundes, und ich hätte ihn vielleicht lieber gesehen. Nachdem die Dinge aber liegen, wie sie liegen, und ein einziger wirklich triftiger Grund gegen den D. I. G. B. von keiner Seite vorgebracht worden ist, halte ich den Weg über ihn für den gangbarsten und schnellsten und jedes Abweichen für eine Gefahr. Ich verstehe es, daß mancher an dem Namen Anstoß nimmt. Ich selbst habe deshalb auf der Konferenz den Vorschlag gemacht, die neue Organisation „Reichsverband der jüdischen Gemeinden Deutschlands" zu nennen. Ich zweifle nicht, daß der D. I. G. B. sich dieser Namenünderung nicht widersetzen und so auch, dieser Anstoß beseitigt werden wird. Uebersteht man noch einmal die vorgebrachten Einwendungen, so ergibt sich, daß darunter sich auch nicht ein Moment von durchschlagender Bedeutung und keines sich befindet, über das bei gutem Willen eine Verständigung nicht möglich

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