Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 84 (1920)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1920)
- Date
- 1920-05-14
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Berlin, 14. Mai 1920 84. Jahrgang. Nr. 20 Allgemeine Ein unparteiisches GrHan für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wöchentlich. AbonnementS'Preis: durch den Buch. Handel oder die Post (in Berlin und vor» orten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich SM. — Postscheckkonto 324. Begründet von Nsddlner vr. Ludwig Philippfon Verlag: Rudolf Mosse, Betlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW, Jerusalemer Straße 46-49, zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Tltthitlf* Der Stand der Gesaintorganisakion. Von Dr. Jsmar LDAKKIttLLo Freund (Berlin). — Die Woche. — Aus Bayern. Bon A. Eckstein. — Nationalversammlung und Senat der Tschechoslowakei. Don Dr. I. Eisenberg (Dobrisch b. Prag), — Ter BegriN „kadofch" und seine Gegensätze. Von Z. Herz b erg (Bromberg). — Der Jude bei Gerhardt Hauptmann. Von I. B. Münz. — Feuilleton: Esther. Rvman von C l e m e n t i n e KrÜ ur c r. (6. Forts.) — Literarische Mitteilungen. Der Gemeindebote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums): Berlin, Thorn, AÄ'mchen, Karlslruhe, Prag. — Von Nah und Fern. Der Stand der Grsamtorgamlstion. Von Dr. I sm a r F r e u n d (Berlin). ie Gesamtorganisativn der deutschen Juden ist im Werden, und falls nicht aus Gründen, die mit dem Wesen der Dinge nichts, zu tun haben, Schwierigkeiten entstehen, steht das deutsche Judentum vor seinem Ziel. Die Ueberzeugung von der Unanfschiebbarkeit der Gesamtorganisation ist allgemein, und ebenso ist der an dieser Stelle veröffentlichte Organisationsplan von allen beteiligten Körperschaften als geeignete Grundlage anerkannt worden. Lediglich die Frage, auf welchem Wege der Plan verwirklicht werden soll, ist offen geblieben. Gegen die vorgeschlagene Organisation selbst aber sind Bedenken prinzipieller Natur nicht vorgebracht worden. An Einwendungen und Wünschen im einzelnen hat es nicht gefehlt. Doch wird sich darüber unschwer eine Einigung erzielen lassen, und die folgenden Ausführungen werden höffentlich zur Klärung beitragen. l. Die Z i o n i st i s ch ie B e r e i n i g «u n g f ü r Deutschland hat einen Sonderentwurf veröffentlicht. Auf diesen naher einzugehen, erübrigt sich. Denn abgesehen von anderen seiner Verwirklichung zurzeit entgegenstchenden Gründen setzt er eine A e n d e r u n g d e r G e f e tz g e b u n g in sämtlichen deutschen Bundesstaaten voraus. Daß eine solche von heute auf morgen nicht zu erreichen ist, bedarf keiner näheren Begründung. Gegen den von mir verfaßten Entwurf sind nun von den Vertretern der Vereinigung auf der ersten Konferenz zwei Einwände, erhoben worden. Einmal soll in ihm das demokratische Prinzip nicht genügend gewahrt sein, weil in dem Rat auch die Gemeinden vertreten sind und die Gemoindevertreter ab ge ordnet, und nicht in Urwahleu gewählt werden sollen. Zum zweiten wird bemängelt, daß das Wahlverfahren für den Bundestag die Verhältniswahl nicht vorsieht. Darauf ist zu antworten: Daß die Gemeinden, welche die Träger der Organisation sind, in dem Rat vertreten sein müssen, nachdem sie es in dem auf Urwahlen begründeten Bundestage nicht sind, ist eine so zwingende Forderung der Logik und Gerechtigkeit, dazu eine so selbstverständliche Voraussetzung für die unerläßliche Zustimmung der Gemeinden selbst, daß eine Erörterung über diesen Punkt füglich ausgeschlossen sein sollte. Es braucht auch kaum besonders hervorgehoben zu werden, daß der Einwand, die Gemeinden seien schon durch die aus dem Kreise ihrer Mitglieder gewählten Bundestagsabgeordneten vertreten, nicht stichhaltig ist. Denn die Abgeordneten a n s Berlin sind nicht die Vertreter von Berlin. Nicht nur, daß ihre politische Einstellung eine der Gemeindevertretung entgegengesetzte sein kann, fehlt es ihnen auch an der für eine Vertretung der Gemeinde unerläßlichen Kenntnis ihrer Einrichtungen, der inneren Vorgänge in der Verwaltung, ihrer Bedürfnisse und Wünsche. Zudem sind die Bundestagsmitglieder Vertreter der Interessen der Gesamtheit und lediglich ihrem Gewissen verantwortlich. Mithin kpnnen sie nicht als Vertreter der Gemeinde gelten. Vor allem aber wird übersehen, daß nach meinem Vorschläge die von den Gemeinden abgeordneten Ratsmitglieder gegenüber 'den vom Bundestag gewählten in der Minderzahl bleiben, da von den insgesamt 45 Ratsmitgliedern noch nicht 20 auf die Gemeinden entfallen. Es gibt somit auch im Rat bas demokratische Prinzip den Ausschlag. Wünscht man dies noch deutlicher zum Ausdruck gebracht zu sehen, so steht nichts im Wege, die Zahl der Ratsmitglieder weiter, etwa aus 50, zu erhöhen und das numerische Uebergewicht der vom Bundestag Gewählten gegenüber den Gemeindevertretern so noch mehr zu verstärken. Damit dürfte dieser Einwand sich erledigen. Was den zweiten Punkt betrifft, so ist zwar richtig, daß in meinem Entwurf die Verhältniswähl nicht ausdrücklich gefordert ist. Das bedeutet aber, wie schon in den Motiven hervorgehoben ist, nicht, daß die Verhältniswahl ausg e s ch l o s s e n sein soll. Im Gegenteil ist sie als Regel gedacht und soll überall dort Anwendung finden, wo sie überhaupt Anwendung finden kann, also wo mehrere Mandate zu vergeben sind. Wo dies aber nicht der Fall, sondern nur e in Abgeordneter zu wählen ist, kann eben von einer Verhältniswahl keine Rede fein. Wünscht man nun, daß in der Verfassung selbst der Verhältniswahl Erwähnung getan wird, so sehe ich kein Bedenken, dem stattzugeben und die Bestimmung dahin zn fassen, daß überall, wo die Zahl der zu wählenden Abgeordneten es zuläßt, nach dem Grundsatz der Verhältniswahl zu wählen ist. Es bliebe auch noch eine andere Möglichkeit: Man könnte größere Wahlbezirke bilden, derart, daß in jedem mindestens drei Abgeordnete zu wählen sind. Dann stände nichts im Woge, die Verhältniswahl ausnahmslos festzulegen. Die praktischen Schwierigkeiten derartig großer Wahlkreise dürfen jedoch keineswegs unterschätzt werden. Es handelt sich in jedem einzelnen Falle um mindestens 6000 jüdische Seelen, und es liegt ans der Hand, daß Wahlbezirke dieser Art vielfach nur zu bilden sind, wenn räumlich weit auseinander liegende Orte, zum Teil eine Reihe von Bundesstaaten zu einem Wahlbezirk, zusammengesaßt werden. Ob ein solches Verfahren sich empfiehlt, muß fraglich erscheinen und eingehend geprüft