Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 84 (1920)
- Issue
- Heft 19 (7.5.1920)
- Date
- 1920-05-07
- Page
- Seite 211 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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211 Die Juden und die Ltrlimr Korsrllanmanukstrtur im Leitalter Friedrichs des Großen. Bon Dr. Willy Cohn. er große Preußenkönig hat bekanntlich das Wort gesprochen, daß in seinem Reiche jeder nach Feiner Fasson selig werden könnte. Und tatsächlich ist er ja auch ein durchaus toleranter Mensch gewesen. Allerdings erstreckte sich diese Toleranz nicht auf die Juden, denn er war noch durchaus in den Vorurteilen seiner Zeit befangen, die in den Juden vornehmlich eine gute Einnahmequelle sahen. Die gesell'schastliche Aechtung der Juden hat auch ein Friedrich der Große nicht umzustoßen versucht, und wenn selbstverständlich während seiner Regierung die Juden ihrem Glauben auch ungestört nachgehen konnten, so wurden sie doch durch kleinliche Zwangsmaßnahmen verbittert. Dazu gehörte vor allem die Notwendigkeit für sie, bei Eheschließungen, Todesfällen, Hauskäufen usw. eine größere Menge Porzellan aus der Berliner Manufaktur zu entnehmen. Im Jahre 1761 war bekanntlich vor allem auf Betreiben des Kaufmanns Kotzkomfky in Berlin eine Porzellanmanufaktur entstanden, die zwei Jahre spater in den Besitz des Königs überging. Aber der Absatz dieses neuen Betriebes wollte nicht so recht klappen, und deshalb suchte man nach Möglichkeiten, ihn zu erweitern. Da kam man auf die Idee, daß ähnlich wie die Generallotteriepachtsozietät so auch die Juden Zwangsankäufe in der Königlichen Manufaktur betätigen sollten. Und es war noch nicht genug dgmit, daß sie das Porzellan kaufen mußten, sie wurden auch genötigt, es uu Allsland abzusetzen, um dadurch Geld ins Land zu bringen. Jegliches Privilegium, das sie erhielten, wrirde nur dann bewilligt, wenn sie auch gleichzeitig eine bestimmte Menge Porzellan übernahmen. Schwer lastete diese Abgabe auf ihnen, und es ist uns «eine Reihe von Bittschriften erhalten, in denen die Betroffenen sich an den König wandten und darum baten, daß man sie von dem Ankauf befreie. So schreibt im Jahre 1782 die . Witwe des Marcus Moses aus Goldin in der Neumark an Friedrich den Großen: „Ich soll wegen des Hauses, welches ich aus dem Nachlaß meines 1786 verstorbenen Ehemannes allhier besitze, noch für 270 Thaler Porzellaine aus Ewr. König!. Majestät Manufaktur zu Berlin nehmen undaußer Landes debitieren. Ich habe aber schon 1773 für die damals erhaltene Eoncession zum Besitz' dieses Hauses für 30 Taler Porzellaine gekauft. Das Haus selbst, welches schon seit 1708 in..jüdischen Händen sich befunden hat, ist kaum 200 Thaler Werth, und daher bin ich unvermögend, mehr Porzellaine zu nehmen. Ich habe auch bereits diese Umstände Ewr. König!. Majestät General-Fiscal von Amieres vorgestellt, allein ich finde bei ihm so wenig Gehör, daß ich viel mehr mit.Exekution belegt ltnb gezwungen worden bin, einige meiner Kleidungsstücke zu veräußern,, um nur die Exekutionsgebühreir zu bezahlen. In solcher Noth und in der traurigen Aussicht, ganz ruiniert und an den Bettelstab gebracht zu werden, werfe ich arme, 65jährige Witwe mich zu Ewr. Königl. Majestät Füßen nieder und flehe Allerhöchst dieselben als den gerechtesten und gnädigsten Landesvater um den allerhuldreichsten Befehl, daß ich mit dem meine Kräfte und den Wert meines Hauses weit übersteigenden Porzellaineankauf gänzlich verschont bleibe, in allertiesster Demuth wehmütig an." Derartige Fälle mögen des öfteren vorgekommen sein, und es wäre sehr zu wünschen, daß einmal das. gesamte Material, das über diese Fragen in unseren Archiven ruht, einer genaueren Durchsicht unterzogen würde, um dieses traurige Kapitel jüdisch^ Vergangenheit ins rechte Licht zu setzen. Die ersten Jahre mag der Ankauf regelmäßig vollzogen worden sein, und die Juden.mögen das Geld regelmäßig in die Staatskasse abgeliefert haben. Im Laufe der Jahre aber blieben sie mit ihren Zahlungen immer wieder im Rückstände, weil es ihnen einfach nicht möglich war, sie zu leisten. Für das Gedeihen der Porzellanmanufaktur hatten die Ankäufe, die die Juden vornehmen mußten, nicht die gehoffte Wirkung, denn durch das massenhaft auf den ansländischen Markt geworfene Porzellan wurde dessen Wert herabgedrückt, auch wollte kein Mensch mehr direkt bei der Manufaktur kaufen, da er ja das Porzellan bei den Juden viel billiger haben konnte. So mußte man mit der Zeit einsehen, daß man mit dieser Awangsabgabe einen Fehler gemacht hatte. Trotzdem hielt Friedrich der Große an feiner einmal gegebenen Verfügung fest. Während seiner Regierung, mußte jeder Jude jede Konzession durch Zwangsankäufe desvon dem König so sehr geschätzten Porzellans betätigen. Manche Fälle entbehren nicht der Tragikomik. So erhält Abel Levin zu Freienwalde eine „Concession als publiquer Bedienter bei dortiger Juden'schaft in der Qualität eines Totengräbers", aber diese hohe Würde verpflichtete ihn, für 28 Taler Porzellan zu kaufen. In seiner bekannten „Geschichte der Königlichen Porzellanmanufaktur" weist Kolbe ausdrücklich darauf hin, wie hart diese Maßregel war. „Man denke sich die Lage eines armseligen Juden in einer der kleinen Städte der Marken, in Schlesien, Westfalen, der sich etablieren oder verheiraten wollte, und nun für 300 Taler Porzellan kaufen mußte, während er vielleicht nicht 300 Groschen besaß, wie dies doch in der Provinz, ans dem Lande, bei der Mehrzahl der Fall, und der nun noch gehalten war, dies Porzellan im Auslande abzusetzen, wozu es ihm in der Regel an jeder Gelegenheit fehlte." Als der große König seine Augen geschlossen hatte, da versuchte man nun bei der neuen Regierung die Aufhebung dieser drückenden Maßnahme durchzusetzen. Im Lause der Zeiten waren erhebliche Rückstände aufgelaufen, und die Aeltesten der Judenschaft der Monorchie wurden um Ablösung dieser Abgabe vorstellig. Sie waren sich selbstverständlich darüber klar, daß dies ohne große pekuniäre Opfer nicht vor sich gehen würde. Sie boten zunächst für die vorhandenen Rückstände von etwa 80 000 Ta'lern eine Summe von 20 000 Talern, die sie schließlich auf 35 000 Taler erhöhten. Es erging nunmehr eine Kabinettsorder vom 6. Dezember 1787, die gegen eine Zahlung von 40 000 Talern die Judenfchaft Preußens für alle Zeiten von dieser lästigen Abgabe befreite. Diese hohe Summe wurde von den Juden Berlins auf einmal gezahlt und dann allmählich, der Bevölkerungszahl entsprechend, von den Juden der Provinzen zilrückerstattet. Damit verschwindet für alle Zeiten diese Zwangsmaßnahme aus der jüdischen und preußischen Geschichte. Alles aber kann schließlich zum Segen äusschlagen, wenn es von der Vorsehung so bestimmt ist. Das damals zwangsweise angekaufte Porzellan, das den Besitzern einstmals höchst lästig wurde, weil sie nicht wußten, was sie mit ihm anfangen sollten, stellt heute für die Nachkommen jener Juden einen wertvollen Besitz und einen kostbaren Familienschatz dor. Wenn einmal in ferner Zukunft der glückliche Zustand eingetreten sein wird, daß niemals und an keinem Orte irgend jemand seines Glaubens oder seiner Abstammung wegen verfolgt werden kann, dann wird man, wenn man in den ' Büchern der Geschichte von jenen Zwangsankäufen der Juden im Zeitalter Friedrichs des Großen lesen wird, lächeln über diese kleine Schwäche eines großen Königs. -