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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1920-04-23 · Heft 17 (23.4.1920) · p. Seite 186

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
84 (1920)
Issue
Heft 17 (23.4.1920)
Date
1920-04-23
Page
Seite 186 (sequence 6)
Language
German
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186 (£<? heißt dort Seite Wfs. wörtlich: „Seit et>va 13« Jahren besteht innerhalb der Jüdischen Gemeinde in Berlin ein Verein: Mischan abelim -- Stütze der Leidtragenden; sein Zweck ist: bedürftige Familien, die durch den Tod eines ihrer Mitglieder — insbesondere auch, weil sie sich religionsgesetzlich in den Trauertagen jeder Arbeit enthalten — in Not geraten würden, ju unterstützen. Um das Ehrgefühl des Empfängers zu schonen, ist folgende Einrichtung getroffen: Der Vorstand des Vereins sendet in jedes Trauevhans, gleichviel ob arm oder reich, zwei verschlossene Büchsen; in die eine Büchse, Nr. 1, wird eine Summe gelegt, die dem Bedürftigen eventuell dargeboten werden soll; zu dieser Büchse erhalt jeder Empfänger (unter Siegel) einen Schlüssel, und er wird in einem Begleitschreiben ersucht, jedenfalls diese Büchse zu öffnen und zu entleeren. Je nach seiner Bedürftigkeit kann er nun den ganzen Inhalt der Büchse oder einen Teil derselben für sich behalten; bedarf er aber der Unterstützung nicht, so ist er gebeten, den Betrag in die Büchse Nr. 2 zu werfen. Ebenso werden Wohlhabende ersucht, den Inhalt dieser Büchse aus ihren eigenen Mitteln zu vermehren, um den Zweck des Vereins damit erfüllen zu können. Diese Büchse Nr. 2 bleibt längere Zeit während ihrer Wanderung durch mancherlei Familien unerösfnet, so daß niemand, nicht einmal der Vorstand des Vereins, wissen kann, wer gegeben, wer genommen hat. Wenn man von den Sitten und den Sittenlehren einer Genossenschaft aus fernem Lande oder einer entlegenen Zeit gar keine weitere Kunde hätte, wenn man von ihren Gebräuchen, Gedanken und Gesinnungen keinerlei Zeugnisse besäße als den Bericht über den Bestand, die Einrichtung und Verwaltung und den Erfolg dieses Büchsenpaares, so würde man daraus allein schon mit aller Bestimmtheit die ethischen Lehren entnehmen: Die Idee des Wohlwollens soll dich leiten; in der Unterstützung des Bedürftigen, als Wohltätigkeit soll sie ihren Ausdruck finden; hochherzig aber sollst du die Wohltat dadurch ausüben, daß du nicht wissest, wer ihr Empfänger ist. Jeder pathologische Beigeschmack, jede Erweichung deines Gemüts durch den Anblick des Leidenden soll fern bleiben, nur der Adel und die Würde des idealen Gesetzes soll dir vorschweben. Doch auch mit Zartsinn soll die Tat dadurch ausgeübt werden, daß auch der Empfänger nicht weiß, wer der Geber sei; jede Möglichkeit einer Beschämung oder Herabsetzung, die der Gönner — auch unwillkürlich — anrichtet und der Empfänger empfindet, soll ausgeschlossen sein. Zwar schon bei jeder Unterstützung durch Vermittlung eines Vereinsvorstandes oder Pflegers kennen Geber und Nehmer einander nicht; -wenn aber der Pfleger doch die Rolle des Gebers spielt, sind Gefahren der Begünstigung, Zurücksetzung und Beschämung, je nach dem Gemütszustände beider Beteiligten, naheliegend. Aus den „Zwei-Büchsen" aber wird die Gabe frei von jedem bedrückenden Gefühl empfangen, wie sie, frei von jeder persönlichen Gunst, von jeder momentanen Stimmung, nur dem ethischen Gesetz folgend, gewährt wird. Aus der ganzen Einrichtung leuchtet die energische Triebkraft hervor, mit welcher die Idee des Wohlwollens im Gemüte der Begründer wirksam gewesen ist; denn um die Wohltat gesichert mit Zartsinn zu vollbringen, hat ihr Geist mit klugem Bedacht die feine Erfindung ersonnen. Ein besonderer idealer Wert wächst dieser Einrichtung aber noch dadurch zu, daß das höchste ethische Prinzip, dessen Bedeutung weit über jede einzelne Idee (also auch über die deS Wohlwollens) hinausreicht, darin zur Erscheinung kommt. Indem nämlich hier bei der Wohltat die Persönlichkeit beider, dessen, der sie ausübt, und dessen, der sie empfängt, gänzlich zurücktritt, ist es nur der sittliche Gemeingeist, der in allen Gebern und in allen Empfängern sich tätig erweist: die Gesamtheit wirkt als eine ethische Einheit; in dem sittlichen Tun und nur durch das sittliche Tun und für dasselbe entsteht eine innere Zusammenschließung, die sittliche Seelengemeinschaft aller Beteiligten. Nicht unerwähnt darf schließlich bleiben, daß die ganze Vorkehrung einen hohen Grad von Vertrauen einschließt, welches in die Mitglieder der Gemeinde gesetzt ist: keiner werde ohne Not zum Nehmer, jeder nach Vermögen zum Geber werden. Dieses Vertrauen ist nicht unbedingt eine Tugend; es kann auch leichtfertig sein. Hier nun hat die Geschichte mit ihrem Zeugnis über reale Tatsachen der Ethik zu dienen; sie muß lehren, ob das Vertrauen ethisch berechtigt war; zwar — jedes einzelnen Tat kann hier Gott allein richten; hat man sich doch freiwillig der Möglichkeit begeben, sie festzustellen —, aber der statistische Erfolg des Gefamtverkehrs der „Zwei- Büchsen" im Lause der Zeiten bestätigt die psychologische Ansicht, daß dies Vertrauen, welches in alle gesetzt und von ihnen empfunden wird, zu den stärksten und reinsten Antrieben gehört, welche den Willen des Menschen zum Guten leiten. Im vorliegenden Fall hat sich das Vertrauen glänzend bewährt." Ich glaube, in meiner Vorbemerkung nicht zuviel gesagt zu haben über die Mustergültigkeit in der Art, wie dieser Verein seine Wohltaten übt. Der Verein, an dessen Spitze seit Jahrzehnten der bekannte Justizrat Ignaz Holz steht, verdient tatsächlich jede Förderung wegen feines Zieles und wegen der Art, w i e er gibt. So zu geben, ist echt jüdisches Geben. Begann ich mit einem talmudischen, so möchte ich mit einem profanen, aber inhaltlich gleich schönen Wort schließen, das ich bei Gelegenheit einer Wanderung durch eine Felsenburg im Fichtelgebirge antraf. Aus einem der Riesenblöcke rieselt eine kleine, kristallklare Quelle. Eine Tafel, welche an dem Felsblock angebracht ist, trägt folgende Inschrift: Hier im Felsen verborge», erquickt die Nymphe des Brunnenquells. Lern', o Mensch, so geben und so den Geber verbergen! Moderne Neligion. Bon Dr. Otto Philipp Neu mann (Elberfeld), er überkommene Religionsbegriff will nicht mehr befriedigen. Was die Bekenntnisse als Religion darstellen, genügt nicht, weil es nur Teilbegriffe sind. Religion ist etwas Ganzes, zum Leben Gehöriges und kann sich nicht mit bloßer Metaphysik abfinden. Dem hat B. v. Kern in seinem Buche: „Die Religion, ihr Werden und Wesen" Ausdruck gegeben. Er vertritt vom entwicklungsige'schichtlichen Standpunkt aus eine moderne Religion in absoluter Einheit des Geisteslebens als eine mit dem All und dem Leben untrennbar verknüpfte Geistesmacht. Die moderne Religion in ihrer Reinheit und Freiheit vertrittden Inbegriff einer das gesunde menschliche Leben beherrschenden, ihm überlegenen Geistesmacht. Der Gottesbegriff der modernen Religion ist die Idee einer überlegenen Einheit zweckvoll wirkender Kräfte, die im Weltgeschehen sich verwirklichen. Die Gott-esrdee ist uns heute eine mehr oder weiniger anschauliche Darstellung einerobjektiven Einheit, die sich als religiöses Bedürfnis darstellt. Man hat diese Einheit Monismus genannt. Aber der Name macht es nicht und der Name schillert in allen Farben. Der Name ist ja wesentlich gedacht als Abwehr gegen die dualistische Anschauung, wie sie früher herrschte. Dieser Dualismus erfüllt aber nur eine Wesenheit der Religion, die metaphysische, die wir Mar ahnen, von der wir aber nichts wissen. Binden wir den Begriff der Religion an eine abstrakte Gottesidee, so

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