Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 84 (1920)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1920)
- Date
- 1920-04-02
- Page
- Seite 154 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Pvgen zu geben, etwas, was für ein Gedicht enorm ist, noch dazu, da es nicht für den Buchhandel, sonderm für einen atzgegrenzten Kreis ist, er nach vier Jahren frei darüber disponieren kann und es dann für das große Publikum verlegen kann, wenn er einen Verleger findet. Ich bitte Sie, dies abzumachen; Sie sind verpflichtet dazu. Von Rückgabe des Werkes konnte vor einem Monat noch die Rede sein, jetzt, wo wir andere Anerbietungen zurückgewiesen haben und die Abonnenten täglich warten, geht es nicht. Ich bitte um baldigen Bescheid. Ergebenst Philippson." Inzwischen hatte Philippson daS vermittelnde Schreiben Jacobis nebst dem Paket mit den Schriften Koßarfkis erhalten. Philippson antwortete folgendes: „Geehrter Herr! Soeben wird mir Ihr Schreiben, und Sie werden wohl das meine erhalten haben. Ich kann das mir sonst wertvolle Geschenk der Schriften Ihres Freundes, von dem ich bis jetzt nichts gelesen hatte, auf die brüske Weife, mit der er die Sendung der Bücher und des Geldes behandelt hat, n i ch t annehmen und werde das Paket erst offnen, wenn wir im Reinen sind, ev. auch zurücksendcn. Auch ich fühlte mich sehr affiziert von dem Briese und Verfahren Ihres Freundes, er konnte wenigstens annehmen und remonstrieren. Glaubt der Herr, ich wolle mich zum Kommis der jüdischen Literaten machen? Tann danke ich sür fernere Bemühung für das Institut. Die Lehre habe ich daraus entnommen, das; ich unter keiner Bedingung ein Werk wieder annehme, ohne vorgängige Bestimmung der Verhältnisse. Wie ich Ihnen schrieb, soll Herr K. lO Taler Gold für den Bogen haben, das ist das höchste, was nach den eingegangenen Verbindlichkeiten wir geben können, und nur für vier Jahre ist dies ein hohes Honorar, ein e h r e n v o l l e s. Will Herr K. noch eine Anzahl Exemplare haben, soll er sie haben. Wir haben ja keine Spekulation vor uns. Die Auflage ist ja nur für den beschränkten Kreis der Abonnenten. Ich ersuche Sie demnach, die Sache ins reine zu bringen. Herr K. überschätzt wirklich seine Arbeit. Wenn ich ehrende Epitheta gebraucht, so geschah es ja auch im Interesse der Sache. Ich habe Not genrig gehabt, um die fast durchweg unreinen Verse zu seilen. Und nun dieser Dank! Jetzt sagt er, ich hätte ihm das Werk zurücksenden sollen — ja, warum sendet er denn ein unfertiges fort? Ich erwarte erst Ihre Antwort, um das Paket anzunehmen. Leben Sie recht wohl! Ihr ergebener Philippson. NB. Ich bemerke noch, daß das Institut schwerlich im Falle ist, eine neue Auflage zu veranstalten, darauf jetzt schon verzichtet, oder dem Verfasser ein gleiches Honorar wie jetzt dafür verspricht." Einige Tage später schreibt Philippson an Jacobi: „Wenn mich bei der fatalen Geschichte mit Herrn Koßarski etwas freut, ist, offen gestanden, mit Ihnen, geehrter Herr Jacobi, näher bekannt worden zil sein, denn ich habe Sie recht achten gelernt. Was aber Herrn K. betrifft, so habe ich gestern abend Brief von Leipzig, daß dieser Mann es gewagt hat, dem Drucker zu verbieten, den „Titus" herauszugeben. Lächerlich, denn der Trucker, der längst bezahlt ist, hat kein Recht, zurückzuhalten, da er den Herrn K. gar nicht kennt. Es ist dies aber eine so schmachvolle, so impertinente Behandlung, wie sie mir in meiner langen Karriere noch nicht vorgekommen. Sie können, Herr I., viel von dem Herzen dieses Mannes mir erzählen, es wird sehr lange dauern, ehe ich es glaube. Vielmehr habe ich die gerade entgegengesetzte Meinung bekommen, und keine Verse in der Welt wiegen bei mir eine Tat auf. Ich war völlig entschlossen, die Sache abzubrechen und dem Manne sein Werk, auf das er sich viel einbildet lind das er in der Tat dem Institute unentbehrlich hält, gegen die Kosten zurückzugeben, die pro Bogen ca. 16 Taler machen. Nur Ihr Brief, Herr I., hält mich zurück. Aber während ich früher gewillt war, noch einen Schritt weiter - zu tun, so fordert es jetzt meine Ehre, auch nicht das Geringste ihm nachzugeben. Ich sage Ihnen dabei offen, daß ich einen berühmten Aesthetiker angegangen, und er hat geurteilt, bei einem Schiedsgerichte würde Herr K. sehr schlecht wegkommen und nicht mehr als 5 Taler pro Bogen erhalten. Doch nun das Letzte. Wir zahlen jetzt nicht mehr als 2 Frd'or pro Bogen, die sofort zil Gebote stehen. Auch soll Herr K. 50 Exemplare haben. Wir haben 2500 Exemplare gedruckt, wovon 2200 sür die Abonnenten und der Ueberrest für spätere Mitglieder, die es verlangen sollten. Sie sehen, daß das große Publikum ganz unbeteiligt bleibt, so daß K. die volle Chance für dieses noch hat. Um ihm etwas zu genügen, soll er aber, falls das Institut noch eine Auflage macht, dasselbe Honorar haben, und soll er das Werk auch dann nach Belieben ändern können, ferner soll er das Recht haben, es für die Bühne als Manuskript zu bearbeiten, wie er Lust hat. Somit gehe ich in allen diesen Punkten in seine Wünsche ein. Ist er hiermit einverstanden, so sollen ihm Geld, Exemplare lind Kontrakt zukommen — wo nicht, so kann er sein Werk wieder haben gegen Kostenerstattung infolge der Originalquittungen des Papierhändlers, Druckers und Buchbinders. Da ich in der Tat keine Zeit habe, nach mit dieser einen Sache so viel herumzuquälen, und, sollte es mit allen Autoren so gehen — aber ich bin nun vollständig gewitzigt —, so müßte ich es sofort anfgeben — so ist dies mein letztes Schreiben in dieser Sache. Sie aber, geehrter Herr Jacobi, nehmen Sie meinen innigen Gruß an! Ihr achtungsvoller Philippson." NB. Ich habe eben eine Kritik von Moldaus „Rahab" und Böttigers „Fall von Babylon" geschrieben und gedachte des Herrn Koßarski Gedichte daran zu reihen. Herrn K.s Name und Schriften sind ja den Juden noch ganz unbekannt. Aber nun habe ich die Lust verloren." Die Angelegenheit zog sich noch viele Monate hin, ohne daß sie eine Erledigung fand. Koßarski bestand auf seinen Forderungen und übergab die Sache einein Bromberger Rechtsanwalt. Am 31. August 1856 schrieb Philippson an diesen von Harzburg aus: „Wenn Herr Koßarski, dessen Benehmen die schreiendste Undankbarkeit und Anmaßung gegen mich ist, glaubt daß, weil ich bis jetzt seinen Beleidigungen und maßlosen Forderungen nur Nachsicht entgegensetzte, ich mich vor seiner Publikation oder seiner Klage fürchte, so irrt er gar sehr. Derselbe hat sür seinen von der Kritik und dem Publikum gänzlich abgewiefenen „Titus" 164 Taler bar und 45 Freiexemplare erhalten, und ich frage jeden Sachverständigen, ob dies einem Neuling für einen versohlten Versuch nicht ein glänzendes Honorar ist. Dieser eine Umstand, diese eine Tatsache schon wird dem Publikum gegenüber mich rechtfertigen und die Präsentationen des Herrn Koßarski lächerlich machen. Seiner Klage könnte ich nur zu leicht mit einer Jnjurienklage aus seinen Briefen entgegcntreten. Wenn Herr Koßarski nur einen Begriff von dem Institute hätte, mit welchem er es zu tun hat, so würde er einsehen, daß eine zweite Auflage seines „Titus" durch uns nur in Verbindung mit den sämtlichen Schriften des ersten Jahves geschehen könnte, was einen Kostenaufwand von zirka 4000 Taler macht. Um aber von der Gerechtigkeit meiner Sache jedermann zu überzeugen, erbiete ich mich, mich einem Schiedsgerichte zu unterwerfen, und erkläre schon jetzt, mich dem Aussprüche desselben zu unterwerfen, ohne