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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1920-03-26 · Heft 12-13 (26.3.1920) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
84 (1920)
Issue
Heft 12-13 (26.3.1920)
Date
1920-03-26
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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84. Jahrgang. Nr. 1213 Berlin, 28. März 1920 Der Gemetndebote. Vellage zur „Allgemeinen Leitung üeS Judentums. KorrrsponLen?kn und Aachrichtrn SklltWsnd. E. R. Beelin, 24. März. Die Si tz-u n g der Rep r äsen - t a n te n v e r s a m m lu n g am 14. d. M. wurde von 'dem- Vorsitzenden Geheimrat Dr. Minden mit einem kurzen Hinweis auf die politischen Tagesereignisse eröffnet, worauf die zur Beratung stehenden Punkte den üblichen Verlauf nahmen. — Die Versammlung beschließt 'die Annahrüe nachstehend aufgeführter Zuwendungen: Frau Justizrat Felix K a u f m a n n hat der Gemeinde die Büste des früheren Repräsentanten Professor Dr. Lazarus zum Geschenk gemacht. Der am 9. November 1905 verstorbene Rentier Jatob Moritz und dessen Ehefrau Therese geborene Schlier haben der Jüdischen Gemeinde 5000 Mark für die.Armenkommission zu Hochzeitsfeiern und 4000 Mark für Grabpflegezwecke vermacht mit der Maßgabe, daß die Vermächtnisse zur Hälfte drei Monate nach den: Ableben des Erstverstorbenen, im übrigen nach dem Tode des Letztlebenden fällig sind. Herr Martin Kn oller 10 000 Mark zur Verstärkung der Rosi-Knoller-Stiftung, Herr Benno R o s e n b u n d 300 Mark, Herr Hans Landsberge r 500 Mark, Frcku Johanna L o e w 150 Mark und außerdem 50 Mark, Herr Joseph Altstädter 200. Mark, Frau Lisette M e y e r 1000 Mark, Herr Gustav M i ch a l s k i 500 Mark, Herr Dr. Arthur Hantke 100 Mark. — Ter Entwurf zum sechsten Nachtrag zu dem revidierten Gemeindestatut für die Jüdische Gemeinde zu Berlin, den Herr Geheimrat Tr. Minden vorliest, wird, mit einigen kleinen Aenderungen in zweiter und dritter Lesung angenommen. Tie Bestimmungen dieses Nachtrags! treten mit dem Tage der öffentlichen. Bekanntmachung des Nachtrags durch, die 9tu.fsichtsbehörde in Kraft. Die Satzungen der FürsorgekomMission sind erweitert worden. Die Armenkommission hat die Abänderung ihrer Statuten in den Punkten 7 und 8 beantragt und durch folgende Bestimmungen ersetzt: Die Armenkommission ist berechtigt, Helfer und Helferinnen heranzuziehen. Diese können einzelnen . Abteilungen und innerhalb derselben einzelnen Mitgliedern zur Hilfeleistung überwiesen werden., aber auch direkt vom Vorsitzenden des Plenums oder einer Abteilung allgemein oder für einen bestimmten Fall mit der Erfüllung einzelner Aufgaben betraut werden. Ihre Wahl er folgt durch das Plenum., Dieses kann jedoch seinerseits die Vornahme der Wahl der Gesamtheit der Abteilungsvorsitzenden übertragen: Bewährte Helfer und Helferinnen sollen in erster Linie zu Kommissionsmitgliedern vorgeschlagen werden. Der Vorstand hat diesem Anträge zugestimmt unter Hinzufügung des Zusatzes: Die Wahl der Helfer und Helferinnen unterliegt der Bestätigung durch den Gemeindevorstand. Gegen diesen Passus wenden sich die Herren P l o t k e, P i n c u s, T ü r k und bitten den Vorstand, ihn fallen zu lassen. - Tie immer stärker werdende Inanspruchnahme der Durchreisekonunission inachte eine Verstärkung der Mitgliederzahl dringend nötig, zumal ein erheblicher Teil der vorhandenen Mitglieder durch Alter, Krankheit und andere Hinderungsgründe nicht in der Lage ist, regelmäßig zu erscheinen. Die Durchreisekommission beantragt daher, die Zahl der Mitglieder um fünf zu erhöhen. - Von Herrn Geheimrat Dr. Mi nden ist folgender Antrag eingegangen: „Es wird dem Synagogenvorstand jeder orgellosen Synagoge anheimgestellt, die Abschaffung der Predigtlieder für ihre Synagoge zu verfügen, nachdem sie sich aus zweckentsprechende Weise darüber Gewißheit verschafft haben, daß diese Maßregel dem Wunsche der Besucher dieses Gotteshauses entspricht/' Herr Gewerberat Plotke erklärt, daß man im Ausschuß III über diesen Punkt geteilter Meinung gewesen, sei. Tie konservativen Rabbiner hätten erklärt, das; das Predigtlied sie in eine falsche Stimmung verletze, hingegen hätten die liberalen Rabbiner gemeint, sie störe das Predigtlied gar nicht. Herr Professor Türk betont, es'hätte niemand die Absicht, einen anderen in seiner Ueberzeugung zu stören; inan möge aber nicht Bresche schlagen in eine Einrichtung, die sich 'eit Jahrzehnten bewährt habe. Der Kultus in der Heidereutergasse, Pestalozzistraße sei verschieden. In der Kaiserftraße seien viele liberale Elementen Die Shnagogenvorsteher seien durchaus nicht berechtigt oder geeignet, Abänderungen.zu treffen. Herr Emil Pineus spricht seine Befriedigung darüber aus, daß der Gottesdienst überall in ruhiger und geordneter Weise vor sich gehe. Herr Tietz bittet, die Angelegenheit noch einmal durchzusprechen und eine gemischte Kommission einzusetzen, der man den Antrag Minden lediglich, als Material auf den Weg gebe. — Als dritter Rabbiner wird Herr Dr. Bleichrode in die Kaschruthkommisston gewählt. Ferner in die Armenkommission Herr Moritz B r o d n i tz und Herr Robert G u t he i n, in die Turchreisekommifsion Herr Eduard Elsner und Herr Moritz Brenner, in die Waisenkommission Frau Rechtsanwalt S a moje, und Frau Dr. Schlesinger. — Bei Punkt 17: Bewilligung der Kosten zur Ausarbeitung eines Projekts' für den Bau einer Synagoge in der Prinzregentenstraße, entsteht eine etwas lebhafte Debatte. Der Referent,-Herr Regier-uwgsbanmeister Horniger, gibt ein anschauliches Bild der ganzen Angelegenheit vom 16. Juli 1914 bis heute. Ob schon damals die Baupläne in baureifer Verfassung Vorlagen und sich auch der Gemeindevorstand im Prinzip mit diesen einverstanden erklärt hatte, konnte zunächst infolge der durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse und dann später auch durch die eingetretene wirtschaftliche Anspannung an die Ausführung nicht mehr gedacht werden. Nach -den heutigen Preisverhältnissen würde zur Durchführung dieses Projekts ein Kostenaufwand von etwa fünf Millionen Mark erforderlich sein. Um -indessen nunmehr ein Projekt zu schaffen, das sich im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Gemeinde hält, war es notwendig, als Unterlage ein neues, erheblich eingeschränktes Bau- Programm aufzustellen und für die Porbereitungsarbeiten einen Betrag von 10 000 Mark zur Verfügung zu stellen. Herr Bau rat Marcuse erklärt: Das Bedürfnis ist ein dringendes und kann von keiner Seite geleugnet werden. Es soll ein bescheidenes Gotteshaus gebaut werden, in das man vielleicht später die Heizung und die Orgel hineinsetze. Wenn eine Kultusgemeinde nicht in erster Linie für den Kultus sorge, sei sie keine jüdische Gemeinde mehr. Herr Tietz erklärt es geradezu für ein Verbrechen, in der heutigen Zeit Synaaoaenbauten aufznsühren. Herr Geheimrat Holz bittet, in keinem Falle die 10 000 Mark zu bewilligen, wenn Heizung und Orgel ausgeschlossen werden. Zum Schluß werden durch die warme Fürsprache des Herrn Benas L evy die 10 000 Mark bewilligt, damit die Versanuulung sehe, was dann eigentlich geboten wird. Herr Geheim rat Minden ruft, nachdem noch Herr L i p schütz zur Geduld ermahnt hatte, der Versammlung zu-, nicht zu verzweifeln. Es werden noch bessere Tage kommen. -- lieber folgende Punkte referiert alsdann Herr Benas Levy. Er bittet, den Ruhegehaltsempfängern eine Entschuldungssumme von 800 Mark, den Witwengeldempfängern eine solche von 600 Mark-und für jedes Kind 50 Mark, den llnterstützunasempfängern, soweit es sich um ehemalige Angestellte der Gemeinde handelt, eine Entschuld-ungssumme von 400 Mark, soweit es sich um deren Angehörige handelt, eine solche von 300 Mark zu bewilligen. Nachträgliche Zustimmung zur Bewilligung eines Gehn ltsvorschufses an die Beamten und dauernd auf Privatdienstvertrag Angestellten: Verheiratete 500 Mark, Unverheiratete 300 Mark: die Hilfslehrkräfte -mit 8 bis 11 Stunden:^ Verheiratete 300 Mark, Unverheiratete 200 Mark; die Hilfslehrrräfte mit weniger als 8 Wochenstunden: Verheiratete 200 Mark, Unverheiratete 100 Mark. Regelung der Te-ueru.ngsizulagen für unverheiratete Beamte und Angestellte mit eigenem Haushalt. Ter Unterschied zwischen den Sätzen der Unverheirateten beträgt gegenwärtig durchschniktlich 444 Mark jährlich; vom 1. April 1920 wird er voraussichtlich 500 Mark jährlich betragen. Regelung der Teuerungszulage für die Religionsschulleiter: Mit Rückwirkung vom 1. Juli. 1919 in bezug auf die Bemessung der durch Gemeindebe schloß vom 18. bis 23. November bewilligten Teuerungszulage die Religionsschulleiter mit den Chorleitern gleichzustellen. Erhöhung der Gebühren für Kastellane und Synagogendiener: bei Trauungen für Kastellane 6 Mark, für Synagogendiener 4 Mark. .Gebühren für Grabpflege: Tarifmäßige Gebühren werden nur vom 1. April ab für das Gießen und Reinigen der Grabhügel erhoben; alle anderen Leistungen, wie Ausbesserung von Schäden,. Neubepflanzung der Hügel, werden besonders berechnet. Vorn Werte der ans den Gemeindeftiedhöfen zur Aufstellung gelangenden Erbbegräb-

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