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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1920-03-12 · Heft 11 (12.3.1920) · p. Seite 126

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
84 (1920)
Issue
Heft 11 (12.3.1920)
Date
1920-03-12
Page
Seite 126 (sequence 6)
Language
German
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126 Lessing, ein Herder, ein Goethe sich die Lehren eines der größten! Denker aller Zeiten, eines der edelsten Geister der Menschheit, des Juden B a r u ch S p i mo % a, zur Richtschnur ihres eigenen sittlichen Denkens erwählten. Wer aber, ruft Eickhoff aus, verdiente wohl auch in unseren Tagen mit mehr Recht dem deutschen Volke in die Erinnerung zurückgerufen zu werden als gerade Spinoza? Leider verhallen diese wohlgemeinten Worte, wie die eines Predigers in der Wüste, in einer Zeit des blindesten Fanatismus, des chaotischen Zustandes und der Selbstzerfleischung. In Deutschland kommt die Selbstbesinnung — wenn es zu spät ist. 8p. * Antisemitische Verhetzung in Bnden-Baden. Frankfurt a. M., 8. März. Wie aus Baden-Baden gemeldet wird, kam es gestern zu einem außerordentlich bedauerlichen Vorfall, der als eine Folge antisemitischer Verhetzung, anzusehen ist. Cs fand eine Versammlung statt, in der starke antisemitische Ausfälle vorkamen. Unmittelbar nach der Versammlung schoß ein Student^ welcher der Versammlung beigewohnt hatte, den Studenten C a h n, den Sohn eines bekannten Bankiers, auf der Straße nieder. Der junge Mann war sofort tot. * _ Schweiz. Interpellation w egen Einbür gern n g d er Jude n. In der 38. Sitzung des Zürcher Großen Stadtrates gab der Vorsitzende Kenntnis vo-nr Eingang einer Interpellation, die von Dr. Hafner (freis.) wegen Einbürgerung der Juden gestellt wurde. Die Interpellation hat folgenden Wortlaut: „Ist es richtig, daß der Stadtrat sei-t Sommer 1919 alle oder fast alle Bürgerrechtsaufnahmegesuche von Petenten israelitischer Konfession nicht mehr an die Bürgerrechtskommission weiterleite mit der Begründung, daß er sich zunächst einmal vergewissern wolle, wie viele Israeliten in den letzten Jahren in das städtische' Bürgerrecht ausgenommen worden seien. Wenn ja, wann gedenkt der Stadtrat diese Prüfung abzuschließen, und auf wann nimmt er in Aussicht, die zurückgelegten Anfnahmegesllche an die Bürgerrechtskonrmission weiterzuleiten?" Die Jüdische Welthilfskonserenz, die Anfang März in der Schweiz stattfinden sollte, ist, wie uns mitgeteilt wird, auf Mai verschoben worden. * Mergenthaus Bericht über die polnischen Jnden^ogrom'e. Der Bericht Morgenthaus, der nun veröffentlicht ist, besteht aus zwei Teilen: aus einem Protokoll über die Geschehnisse und aus Morgenthaus Ratschlägen und Ansichten über die Lage. Nach der Feststellung der Genesis der Kommission uswwerden die von der Kommission erforschten Exzesse in 8 Städten, und zwar: Kielce, Lemberg, Pinsk, Lida, Wilna, Kolbuszowa, Czenstochau und Minsk beschrieben. Wenn auch Morgenthau aus politischen Gründen nur von Exzessen spricht, so weist er doch deutlich daraus hin, daß die Schuldigen, bis aiH..ganz geringe Ausnahmen, bisher nicht bestraft, ja nicht einmal zut-Mechen schuft gezogen worden sind. Morgenthau weist ganz besonders auf die Mitschuld der polnischen Presse durch deren antisemitische Agitation hin, wie auch auf die Bohkottbewegung, woran sich auch zum Teil die polnische Regierung beteiligte, wie im Falle der Bahnangestellten. Außer den Exzessen in den erwähnten 8 Orten, die 280 jüdische Todesopfer zur Folge hatten, erwähnt Morgenthau noch die anderweitigen Drangsalierungen der Juden, wie Bartabschneiden, Boykott und dergleichen. Durch die Presse, durch offizielle Meldungen wie auch durch Reden wird die christliche Bevölkerung aufgesordert, mit Juden keine Geschäfte zu machen. Der ökonomische Boykott wird als Mittel benutzt, um die Juden los zu werden. Christliche Arbeiter verweigern häufig jede Zusammenarbeit mit ihren jüdischen Berufsgenossen. Am meisten ist jedoch die polnischmationale Stimmung gegen das, was die Polen „fremden" Charakter der jüdischen Masse in Polen nennen; gemeint ist hauptsächlich die besondere Tracht, 'die ^Wah rung des Sabbats an stelle des Sonntags, die Einhaltung der Speisegesetze, das Barttragen und der Gebrauch der eigenen Sprache. Morgenthau beschreibt sodann die schlechte wirtschaftliche Lage, in -die Polen durch -den Krieg geraten ist, wobei man für die herrschende Teuerung in erster-Reihe die Juden verantwortlich macht. Da die meisten Juden besonderen jüdischen politischen Parteien angehören und besondere politische Gruppen bilden, ist es möglich, daß manche antijüdische Taten der Polen mehr einen politischen als einen antisemitischen Charakter tragen. Die Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden werden sich sicherlich in einem stark demokratisierten Polen bessern. Um dies zu erreichen, müssen die 86 Prozent der Bevölkerung begreifen, daß.sie keine feste Front gegen ihre Nachbarn errichten können, wenn 14 Prozent, also ein Siebentel der Bevölkerung, unzufrieden, eingeschüchtert und inaktiv ist. Die Minorität muß ermuntert werden, mit ihrer ganzen Kraft und ihrem Einfluß Polen zu einem großen geeinigten Land zu machen. Zum Schluß betont Morgenthau, daß es tpHöoumn uostpulmo^ eiq anj us;vusW isark; uaa petz ugkanz as-q ui war, die allgemeine Lage der Bevölkerung genügend kennen zu lernen. U m eine Lösung der j ü d i s ch e n Frage so r mutieren zu können, sei eine weit geh ende und erschöpf e n d e U n t e r s u ch u n g n ö t i g , nicht nur der ökonomischen Lage der Juden, sondern auch der neuen Bedürfnisse Polens. Es wird deshalb empfohlen, daß die Liga der Nationen oder die größeren Nationen, die Interesse an diesem Probleme haben, nach Polen eine Kommission entsenden, die dort so lange weilen soll, bis sie das Problem gründlich erforscht hat. Alle Bürger Polens müssen einsehen, daß sie auf ein Zusammenleben angewiesen sind. Sobald sie dies begreifen, werden sie alles, was in ihrer Macht liegt, Um müssen, um zu einer Verständigung zu gelangen. Die polnische Nation muß einsehen, daß ihre ärgsten Feinde die sind, die zu innerlichen Zwistigkeiten aufhetzen. Es darf in Polen nur eine Klasse von Bürgern geben, die alle dieselben Rechte genießen und dieselben Pflichten tragen. * Das Gesetz übet die litauischen jüdischen Gemeinden, Erst jetzt, ungefähr einen Monat nach der Untersertigung des Gesetzes durch den Landespräsidenten .wurde das Gesetz über die jüdischen Gemeinden veröffentlicht und ist rechtskräftig geworden. Die Regierung verlangte nämlich auch ein Begleitschreiben für das Gesetz, dessen Ausarbeitung große Schwierigkeiten bot. Das jüdische Ministerium sah sich einer Forderung der Regierung gegenüber, in dieses Begleitschreiben einen Punkt auszunehmen, wonach jeder Jude, der der Gemeinde nicht angehören will, das Recht habe auszutreten. Dieses hätte quasi eine Annullierung des Gesetzes bedeutet, da ja dadurch das Besteuerungsrecht der Gemeinden illusorisch geworden wäre. Im Einverständnis mit dem Jüdischen Nationalrat trat der jüdische Minister -dafür ein, daß der Austritt aus der Gemeinde juristisch den Austritt aus der jüd^chen Nation bedeuten solle, und daß die- Zugehörigkeit zur Gemeinde für jeden Juden so lange obligatorisch ist, als er Jude ist.' Es gelang hem jüdischen Minister diesem feinen Standpunkte zum Durchbruche zu verhelfen. Das Gesetz selbst lautet wie folgt: 1. Alle Juden, die in einem bestimmten Orte wohnen, sind Mitglieder der lokalen jüdischen Gemeinde. Die Gemeinde besorgt die Angelegenheiten des jüdischen Kultus, der Wohltätigkeit, der sozialen Hilfe, der Schulen und allgemein die Angelegenheiten der geistigen Kultur. Die Gemeinden haben das Recht, Gemeinderäte zu bilden. Anmerkung: In denjenigen Orten, wo die Juden ihrer geringen Zahl wegen nicht selbständige Gemeinderäte bilden können, vereinigen sie sich mit den benachbarten Gemeinden und bildenzusammen mit diesen einen allgemeinen Rat. 2. Der Minister für jüdische Angelegenheiten erläßt Bestimmungen betreffs der Durchführung der Wahlen und bestätigt und registriert die auf Grund didser Bestimmungen erwählten Gemeinderäte. 3. Die durch den Minister für jüdische Angelegenheiten bestätigten Räte haben das Recht, zur Befriedigung ihrer in Punkt 1 .aufge-zählten Bedürfnisse von der jüdischen Bevölkerung eine spezielle Steuer zu erheben.

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