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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1920-02-27 · Heft 9 (27.2.1920) · p. Seite 100

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
84 (1920)
Issue
Heft 9 (27.2.1920)
Date
1920-02-27
Page
Seite 100 (sequence 4)
Language
German
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100 t>cr Bundestagsabgeordneten unter Angabe der verlangten Tagesordnung dies schriftlich beim Rat beantragen. § 16. . Dl? Zusammenberufung des Bundestages erfolgt durch Bekanntmachung im Bundesblatt (8 28) und durch schriftliche Ladung der Abgeordneteu mindestens drei Wochen vor dem Tage des Zusammentritts unter Angabe der Tagesordnung., Anträge, welche nachträglich aus die Tagesordnung gesetzt werden sollen, sind spätestens zwei Wochen vor dem Zusammentritt bekanntzumachen. Sie müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn sie von mindestens dem zehnten Teil der Abgeordneten gestellt sind. 8 17. Der Bundestag verhandelt öffentlich, doch kann ans Antrag durch Beschluß des Bundestages die Qesfentlichkeit für die ganze Tagung oder einen Teil der Verhandlungen ausgeschlossen werden. § 18. Die Beschlußfassung erfolgt, soweit nicht im einzelnen etwas anderes bestimmt ist, mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Sti.mm'mgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. § 19. Die Eröffnung des Bundestages erfolgt durch den Präsidenten des Rates oder einen seiner Stellvertreter. Der Bundestag wählt leinen Präsidenten, 2 Stellvertreter und 2 Schriftführer. Er gibt sich seine Geschäftsordnung. Der Rat. 8 20. Ter Rat besteht aus insgesamt 45 Mitgliedern, die sich zusammensetzen 1. aus Vertretern der dem Bunde angeschlossenen Gemeinden, und zwar: 8 Vertretern der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, je einem Vertreter der Gemeinden von mindestens 20 0O0 Seelen und Vertretern duübrigen Gemeinden, die in der Weise gewählt werden, daß auf Gemeinden von rund zusammen 20 000 Seelen je ein Vertreter entfällt; 2. aus je einem Mitglied des Jüdisch-theologischen Seminars in Breslau, der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums und dem Rabbinerseminar zu Berlin, deren Wahl durch die betreffenden Lehrerkollegien erfolgt; 8. aus 8 Rabbinern oder zum Rabbineramt qualifizierten Personen, die hon dem Bundestage gewühlt werden, und 4. so vielen von dem Bundestage zu wählenden Mitgliedern, als nach Erledigung der Wahlen zu 1 bis 3 zu der: vollen Mitgliederzahl fehlen. Wählbar zu 4 sind alle diejenigen Personen, die zum Bundestag gewählt werden, können. Tie näheren Bestimmungen über die Wahl 31t 1 trifft die durch Bundesbeschluß (§ 8) sestzusetzende Wahlordnung (§ 11). § 21. Die Wahl der Ratsmitglieder erfolgt auf die Dauer von 4 Jahren. Die Gewählten führen nach Ablauf ihrer Amtszeit ihr Amt so lange fort, bis der neue Rat gewählt ist und sich konstituiert hat. Wiederwahl ist zulässig. 8 22. Der Rat wählt aus seiner Mitte: 1. einen Präsidenten, 2. zwei stellvertretende Präsidenten, 8. einen Schriftführer, 4. einen Schatzmeister und 5. je einen Stellvertreter des Schriftführers und Schatzmeisters. Der Präsident und einer seiner Stellvertreter, der Schriftführer oder sein Stellvertreter, der Schatzmeister oder dessen Stellvertreter sollen in Groß-Berlin wohnen. 8 23. Der Rat verwaltet die Geschäfte des Bundes. Er vertritt diesen in allen Angelegenheiten, sowohl den Behörden als auch Privatpersonen gegenüber. Er gibt sich, auch seine Geschäftsordnung. Er beruft den Bundestag und bereitet die Vorlagen für denselben vor. Er vollzieht die Bundesbeschlüsse. Die Führung der laufenden Geschäfte liegt dein Präsidenten oder dessen Stellvertreter ob, dem zur Iluterstützung ein engerer Rat, bestehend aus mindestens 5 Mitgliedern, einschließlich des Präsidenten, beigegeben wird. Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung. 8 24. Den Vorstand im Sinne des '§ 26 BGB.' bildest dev Präsident oder einer seiner Stellvertreter und Zwei Mitglieder des engeren Rates. ' :';i■■ " - '> Die AusfchAste. § 25. ,:<v, - - Zur dauernden Bearbeitung bestimmter Geschäftszweige werden Ausschüsse eingesetzt. Solche sind insbesondere zu bilden: 1. für den Kultus, und Mar für jede religiöse Richtung besonders, soweit dies vom Bundestag für erforderlich geh alten oder von mindestens 10 Mitgliedsgemeinden beantragt wird; 2. für den Unterricht nach den Grundsätzen zu 1; 3. für die Wissenschaft des Judentums; 4. für die Wohlfahrtspflege; ‘ . 5. für politische Angelegenheiten; 6. für Rechtssachen.. - Die näheren Bestinnnungen über die. Zusammensetzung, die Äftrks-amkeit und die Geschäftsordnung der Ausschüsse bleiben einem Bundesbeschlüsse (§ 8) Vorbehalten. Besoldete Beamte. ... , 8 26. Die Anstellung besoldeter Beamter ist zulässig, soweit -entsprechende Stellen im Etat vorgesehen sind. Die Anstellung erfolgt nach den durch Bundesbeschluß (§ 8) festzustell enden Grundsätz en durch den' Rat. Geschäftsjahr. 8 27. Das Geschäftsjahr des Bundes läuft vom 1. April bis zum 81. März. Bundesblatt. 8 28. Die Bekanntmachungen des Bundes erfolgen in einem vom Rat zu bestimmenden Blatte. Satzungsänderungen. § 29. Satzungsänderungen bedürfen eines Bundesbeschlusses (8 8) und im Bundestage der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesend:n Mitglieder. Auflösung. 8 30. Der Antrag aus Auflösung des Bundes darf nur dann auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden, wenn der Rat es beschließt oder Bundesgemeinden, die zusammen mindestens den zehnten Teil der Gesamtseelenzahl der dein Bunde angeschlossenen Gemeinden vertreten, oder mindestens der zehnte Teil der Bundesabgeordneten einen entsprechenden Antrag stellt. Ter Auflösunasbeschluß bedarf im Bundestage einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der anwesenden Abgeordneten. Bei Auflösung beschließt der Bundestag mit einfacher Stimmenmehrheit über die Verwendung des Bundesvermögens. Sie Mache. Berlin. 23. Februar. er Bund der Landwirte hat nach sechsjähriger Unterbrechung am 17. d. M. inr Zirkus Bulsch seine Heerschau abgehalten und bei dieser Gelegenheit, wie nicht anders zu erwarten war, gehörig in Antisemitismus gemacht. Schon die Eröfsnungsrede des Vorsitzenden des Bundes. Dr. Rösicke. war eine scharfe antisemitische Hetzrede. Wenn man freilich den stenographischen Bericht über diese Rede liest, der in der „Deutschen Tageszeitung" veröffentlicht ist, so findet man darin nicht das Geringste von Antisemitismus: es werden bei dieser Rede auch keine antisemitischen Zwischenrufe verzeichnet. Die antisemitischen Perlen findet man aber in den Berichten anderer Blätter, namentlich auch rechtsstehender. Nach dem Bericht des „Berliner Tageblatts" sagte Dr. Rösicke: „Das ist der Fluch der Sozialdemokratie, der Fluch ihrer fünfzigjährigen Verhetzung und der Verhetzung der mit ihr verbundenen jüdischen Kreise. (Beifall.) Skrupellose Blätter, voran das „Berliner Tageblatt", sind an diesen Zuständen schuld."

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