Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 84 (1920)
- Issue
- Heft 9 (27.2.1920)
- Date
- 1920-02-27
- Page
- Seite 98 (sequence 2)
- Language
- German
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98 notwendig ist, um ihn den neuen Erfordernissen anzupassen. Die bisherigen Satzungen sind Statuten eines Pr i v at Vereins. Jetzt handelt es sich um die Schaffung einer Verfassung für eine öffentlichrechtliche Gesamtkörperschaft. Bei dieser grundlegenden Wesensverschiedenheit der alten und der neuen Organisation hat es keinen Zweck, sich an die Einzelheiten der alten Satzungen anzulehnen. Es empfiehlt sich vielmehr, die neue Verfassung ohne äußere Bindungen lediglich nach Maßgabe der gegebenen Notwendigkeiten von innen heraus zu gestalten. Nach diesen Gesichtspunkten ist in dem Entwurf verfahren. 3. Es ist oben bereits auf die Gefahren hingewiesen worden, die dem Bestand des deutschen Judentums in Zukunft drohen. Aus dieser Sachlage ergibt sich nicht nur die Notwendigkeit eines äußeren Zusammenschlusses, sondern auch der Aufgabenkreis, der von der neuen Organisation zu übernehmen ist. Das Judentum der Zukunft ist darauf angewiesen, durch innere Leistungen zu ersetzen, was ihm an äußeren Machtmitteln abgeht. Es muß ein Organismus werden von einem Reichtum inneren Lebens, von einer Mannigfaltigkeit der Betätigung, von einer Fülle schöpferischer Leistungen, daß die von ihm ausstrahlende Wärme seine Bekenner durchglüht und mit unlösbaren Banden bei der Fahne hält. Daraus ergibt sich die Forderung, den Aufgabenkreis so weit wie möglich zu stecken. Alles was jüdisch ist, muß in dem organisierten Judentum eine Stätte finden und nur das darf für die Beantwortung der Zuständigkeitssrage im Einzelsall entscheidend sein, ob es sich um Interessen des Judentums handelt oder nicht. Es müssen aber nicht nur alle Interessen des Judentums in der neuen Organisation ihre Pflege finden, sondern sie soll gleichzeitig die zerstreuten Kräfte sammeln und in den Dienst der großen Aufgabe stellen. Es ist ein Schaden unserer bisherigen Verhältnisse, daß gleiche oder verwandte Bestrebungen gleichzeitig an den verschiedensten Stellen ihre Pflege finden, ohne daß zwischen diesen irgendwelche Verbindung oder auch nur Verständigung besteht. Ein derartiges Neben- und Durcheinander der Arbeit bedeutet nicht nur einen ideellen Schaden, indem durch /die Planlosigkeit der Arbeit die Erzielung der möglichen Höchstleistung beeinträchtigt wird, sondern durch die mit der Kräftezersplitterung verbundene Vergeudung von Geldmitteln nicht minder eine fina n z i elle Schädigung der Gesamtheit. Für die Folge wird schon die wirtschaftliche Notwendigkeit mit ihrem Zwang zur äußersten Sparsamkeit aus allen Gebieten den Luxus derartiger Kräftezersplitterung verbieten und zu der Notwendigkeit führen, die an den verschiedensten Stellen zu gleichen Zielen strebenden Kräfte organisch zu gemeinsamer Arbeit zusammenzufassen. Eine derartige Zentralisation bedeutet — das sei ausdrücklich betont — keine Erstarrung, auch keinen Ausschluß der Peripherie von der Mitarbeit. Vielmehr wird die Zusammenfassung der Kräfte an der Zentralstelle zu Höchstleistungen führen, die wie aus einer Herzkammer in alle Blutkanäle des ganzen Organismus sich ergießen und diesen in allen seinen Teilen lebensfähiger und gesunder machen. Die kleinste Gemeinde wird ein Spiegelbild des großen Ganzen sein und in ihrer Arbeit den Segen der gesteigerten Gesamtleistung verspüren. 4. Bei allen Organisationen, die in den letzten Jahrzehnten über den Kreis spezieller Interessen hinaus im deutschen Judentum geschasft'n worden sind, ist die Behandlung religiöser Fragen prinzipiell ausgeschlossen worden. - Der Grund ist in der Tatsache zu suchen, daß nach der- Entwickelung, die seit Mendelssohn, besonders aber seit der Emanzipation das religiöse Leben genommen hat, das deutsche Judentum sich nicht mehr als eine innerlich geschlossene Einheit darstellt, sondern in verschiedene Richtungen zerfällt, deren grundsätzliche Unterschiede nicht unbeträchtlich sind. Bei tfäf. Schaffung umfassender Organisationen, die auf die Teilnahme aller Parteien Wert legten, glaubte man nun, eine Grundlage für gemeinsame Arbeit nur gewinnen zu Ermen, wenn man die Behandlung religiöser Fragen aus dem Ausgabenkreis der Organisation, von vornherein und grundsätzlich ausschloß. Dieser Standpunkt ist auf die Dauer unhaltbar. Es läßt sich wohl der Fall denken, daß eine nationaljüdische Organisation sich religiösen Fragen gegenüber neutral erklärt. Ein jüdischer Religionsverband aber, der das gleiche tut und das religiöse Moment aus dem Kreise seiner Aufgaben ausscheidet, ist ein Widerspruch in sich selbst und negiert sein eigenes Wesen. Es muß deshalb die Pflege des religiösen Lebens in den Aufgabenkreis des Bundes einbezogen werden. Aus der andern Seite aber müssen Sicherheiten dafür geschaffen werden, daß religiöse Zwistigkeiten vermieden werden und daß jede Majorisierung einer religiösen Minderheit unbedingt ausgeschlossen ist. Dieser doppelten Forderung trägt der Entwurf Rechnung, indem er unter den Zwecken des Bundes, und zwar an erster Stelle, die Hebung des religiösen Lebens aufsührt, gleichzeitig aber vorsieht, daß die den Kultus sowie den Religionsunterricht betreffenden Angelegenheiten nicht gemeinsam behandelt, sondern für jede religiöse Richtung, soweit sich hierfür eine Notwendigkeit herausstellt, besondere Ausschüsse gebildet werden. So sollen unter dem weiten Dache des Bundes alle Richtungen eine Heimat finden. Jede soll des Segens teilhaftig werden, der in dem Zusammenschluß gleichstrebender Kräfte für die Förderung der gemeinsamen Ausgaben liegt. Jede aber gleichzeitig, die bedingungslose Sicherheit haben, daß sie sich frei und unbeeinträchtigt, ohne Reibungen und ohne die Notwendigkeit hemmender: Rücksichtnahme, geschützt gegen jede Majorisierung und jeden Eingriff von außen her. nach ihren eigenen Gesetzen und Notwendigkeiten entwickeln kann. 5. Soll der Bund seinen Zweck, alle Kräfte im deutschen Judentum zur Pflege seiner gesamten Interessen zusammenzufassen, erfüllen, so muß dieses sein Wesen sich vor allem auch in seinem Repräsentativorgan, dem Bundestag, widerspiegeln. Der in der letzten Zeit oft und nachdrücklich erhobene Ruf nach dem „jüdischen Kongreß" ist mehr als ein Schlagwort. Er entspringt einem wirklichen Bedürfnis der Zeit. Es lebt in dem deutschen Judentum und vor allem in der Jugend die Sehnsucht nach einer Stelle, an der alle Kräfte sich zusammen'finden, wo zum Ausdruck kommt, was an Sorgen und Hoffnungen, an Wünschen und Plänen das deutsche Judentum bewegt, wo all die Fragen, die die Gesamtheit angehen, unter Mitarbeit aller Kreise, Strömungen und Richtungen ihre Klärung und Lösung finden. Eine derartige Stelle, und zwar als dauernde Einrichtung, muß geschaffen werden. Die Aufgabe des Bundes ist es, dieser Forderung gerecht zu werden. Der Bundestag muß das „jüdische Parlament" werden. Daraus ergibt sich 'die Art seiner Zusammensetzung. Es muß mit dem „Notabeln"-Prinzip gebrochen werden. Die Abgeordneten dürfen nicht weiter Beauftragte der Gemeinden oder der verschiedenen Organisationen sein. Vielmehr muß auf breitester demokratischer Grundlage das deutsche Judentum in Urwahlen die Männer seines Vertrauens entsenden und diese Abgeordneten müssen sich als Vertreter des gesamten Judentums und aller seiner Interessen fühlen. Nach diesen Grundsätzen regelt der Entwurf das Wahlverfahren zum Bundestage und die Stellung der Abgeordneten. Sie sind Vertreter der Gesamtheit des Judentums, an keinen Auftrag gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich. Nur auf