Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 84 (1920)
- Issue
- Heft 6 (6.2.1920)
- Date
- 1920-02-06
- Page
- Seite 65 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Wegen Rumänien hat Luc-ien Wolf noch, gesagt, daß, obwohl Rumänien sich die ganze Zeit dagegen gesträubt hat, -es doch den Punkt des Friedensvertrages, welcher den Schuh der Minoritäten betrifft, unterzeichnet hat. # Frankreichs Palästina-Politik. „Manchester Guardian" veröffentlicht ein Dokument, das die Instruktionen des französischen Ministerpräsidenten an George Picot, Kommissar der französischen Republik in den besetzten Gebieten Palästinas und Syriens, vom 2. April 1917 enthält. Bei ihrer Ankunft in Palästina werden sie in Berührung mit zahlreichen jüdischen Kolonien kommen. Es ist wünschenswert, ihnen von Beginn an ein großes Ausmaß von Schutz zu gewähren, und die neue Situation dadurch zu kennzeichnen, daß sie die jüdischen Kolonisten mit der Verwaltung ihrer Gemeinden und mit einem Anteil an der Regierung des Landes betrauen. Sie sind sich zweifellos bewußt, daß die ihnen gegenüber einzuhaltende Politik bestimmt ist, einen tiefen Eindruck nicht nur auf ihre Glaubensgenossen, die in verbündeten und neutralen Ländern wohnen, zu machen, sondern auch auf die, die in feindlichen Ländern wohnen. Daher ist es in unserem Interesse, in ihnen die größten Erwartungen zu erwecken, in betreff dessen, was die Verbündeten für sie auf dem Boden, dem sie seit einer tausendjährigen Vergangenheit verbunden sind, tun, und auf den sie zurückzukehren wünschen, um dort Siedlungen zu errichten. „Manchester Guardian" betont, daß diese Instruktionen bereits fünf Monate vor der Balfourschert Erklärung erfolgt sind, daß also der Balfoursche Brief an Rothschild doch nicht eine spontane Eingebung gewesen sein kann. K. f. d. O. * Die Juden und der Völkerbund. Der bekannte in Paris lebende Journalist N. Frank stellt der „Jüdischen Preßzentrale Zürich" nachfolgende zwei Briefe zwecks Veröffentlichung zur Verfügung, die er von Prudhom- .rneaux, dem Sekretär der Association Frangais pour la Societe des Nations, und von A. Thomas, dem Sozialistenführer und ehemaligen Minister, auf seine Ansrage, ,ob auch die Juden in den Völkerbund ausgenommen werden, als Antwort erhalten hat. Die beiden Briefe lauten: „Mit Ihrem Briefe vom 10. Dezember wandten Sie sich an den Präsidenten unserer Vereinigung, Herrn Leon Bourgeois, mit der Anfrage, ob die Juden juristisch das Recht haben, dem Völkerbund anzugehören? So gestellt, scheint es mir nicht möglich, die Frage zu beantworten. Dem Völkerbund werden alle diejenigen Nationen angehören, die als 'solche anerkannt sind, die nach dem Artikel des Vertrages vom 28. April 1919 „von mindestens zwei Dritteln der Mächte ausgenommen werden, die bereits Mitglieder des Bundes sind, und die wirkliche Garantien bieten, daß ihre Absicht, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, aufrichtig ist. Bisher bilden die Juden keine Nation. Sie sind unter eine gewisse Anzahl Nationen verteilt, die sie als ihre Landesangehörigen anerkennen, mit mehr oder weniger weitgehenden Rechten, und sie erleiden demzufolge, was den Völkerbund anbetrifft, das Schicksal derjenigen Länder, zu denen sie gehören. So ist Polen z. B. dem Völkerbund beigetreten: die Juden, ein Teil der polnischen Nation, gehören also dem Völkerbund an. Was die polnischen Juden anbetrifft, die zum Beispiel nach den Vereinigten Staaten ausgewandert sind, so gehören sie ebenfalls dem Völkerbund an, insofern sie naturalisierte Bürger der Vereinigten Staaten sind, da die Vereinigten Staaten dem Bunde angehören. Das ist die Lösung der Vernunft, und die Frage, die Sie beschäftigt, wird sich nach meiner Ansicht nur an jenem problematischen Tage stellen, an dem es dem Zionismus gelungen sein wird, in Palästina oder anderswo eine autonome jüdische Nation zu bilden, die von den anderen Staaten als solche anerkannt sein wird. Gez. Prudhommeaux." „Sie kennen meine zu wiederholten Malen öffentlich ausgedrückte Meinung zugunsten des jüdischen Volkes. Sie stellen mir heute eine etwas seltsame Frage: „Haben die Juden juristisch das Recht, dem Völkerbund anzugehören?" „Ich denke juristisch antworten 31t können, daß ich dies nicht glaube. Der Text des Völkerbundsvertrages selbst hat den Beitritt derjenigen Nationalitäten beseitigt, die noch nicht in dem Nahmen eines mobecnen Staates konstituiert sind. Wenn in Palästina nicht nur eine jüdische Kolonie, sondern ein wirklicher palästinensischer Staat gegründet wäre, dann hätten die Juden das Recht, ihren Platz in dem Rat des Völkerbundes zu beanspruchen. Bei jeder anderen Voraussetzung scheint dies nicht möglich zu sein. Ich bemerke noch, daß alle Vereinigungen, die in den verschiedenen Ländern für den Völkerbund wirken, übereinstimmend der Meinung sind, daß, für den Augenblick wenigstens, alle Nationalitäten, die nicht zu Staaten konstituiert sind, und sogar alle großen sozialen Gebilde, wie die rechtlich konstituierten Konfessionen beiseite gelassen werden müssen. Und ich glaube, daß sie Recht haben." gez. Albert Thomas." Dem Andenken Ludwig Geigers ). Vortrag von Prof. Tr. I. Elbogen. Hochgeehrte Versammlung! eit einem Jahrzehnt hatte Ludwig Geiger die Verantwortung für die Veranstaltung der Montagsvorlesungen getragen, die weit mehr Arbeit und Mühewaltung, Verständnis und literarische Beziehungen erheischt, als die dürftige Ankündigung der sechs Vorträge verrät. Immer freudiger nahm er die Last auf seine Schultern. Im Sommer schon, von dem kurz bemessenen Erholungsaufenthalt aus, pflegte er mit mir in Verbindung zu treten, um das Programm so früh und so vollkommen wie möglich festzustellen. Auch im vorigen Jahre hat er die Vorbereitungen noch geleitet, aber als die Vorlesungen begannen, hat ein jäher Tod ihn unerwartet aus unserer Mitte gerissen. Es ist uns ein Herzensbedürfnis, unseren diesjährigen Zyklus nicht einzuleiten, ohne dem verehrten Manne ein Wort des Gedenkens zu widmen, der für die uns allen teure Sache willig und freudig Opfer gebracht hat. Starke Fäden verknüpften ihn mit unserer Anstalt. Persönliche, wie die Liebe zu der Hochschule, an der sein Vater spät die langersehnte Freude einer akademischen Lehrtätigkeit genossen, die Freundschaft mit unserem unvergeßlichen Heivmann Veit Simon, und sachliche, wie das Interesse an einer Pflanzstätte freier Forschung, die der wissenschaftlichen Ergründung des Judentums gewidmet ist. Mit der vorbildlichen Treue und Gewissenhaftigkeit, die sein gesamtes Wirken auszeichnete, hat er auch unserer Anstalt gedient. Dem vielbeschäftigten Gelehrten wurde die Arbeit nie zur Last; es war ihm eine Freude, seine Sachkunde, seine Erfahrung als Forscher, Schriftsteller und akademischer Lehrer zur Verfügung zu stellen. Sein Herz hing an der Anstalt; er war stolz darauf, ihr anzugehören und durch die zu seinen Ehren errichtete Stiftung für ewig mit ihr verbunden zu sein. Und noch mehr hat seine Fürsorge gewirkt. Nach seinem Tode erhielt die Anstalt auf einen von ihm persönlich eingebrachten Antrag hin die ministerielle Genehmigung, wie bei ihrer Begründung den Namen „Hochschule" zu führen. Gewissermaßen das Vermächtnis Ludwig *) Am 9. Februar ist ein Jahr seit dem Hinscheiden Ludwig Geigers verstrichen. Wehmütig gedenken wir heute des teuren Verklärten und geloben feinen Manen Treue und Anhänglichkeit auch für fernere Zeiten. Zur ehrenden Erinnerung an den Heimgegangenen anläßlich der ersten Wiederkehr des Todestages bringen wir hier diesen seinem Andenken gewidmeten Vortrag, mit den: am 26. v. M. die Reihenfolge der Niontagsvor'lefungen an der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums eröffnet wurde. Dem Wunsche des Vortragenden entsprechend, verweisen wir für Einzelheiten, betreffend die Werke Ludwig Geigers, auf die zu seinem 70. Geburtstag in der Sonderbeilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums" Nr. 22 vom 31. Mai 1918 erschienene Würdigung von Alfred Stern. Die Redaktion.