Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 84 (1920)
- Issue
- Heft 5 (30.1.1920)
- Date
- 1920-01-30
- Page
- Seite 51 (sequence 3)
- Language
- German
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5! ... Dies alles ist möglich und wünschenswert, aber als angestrebte geschichtliche Neugestaltung im vorhinein nicht gesichert. Es darf daher der Gedanke der territorialen Konzentration nicht als einzigesZiel anS t e l l e der durch Jahrtausende bewährten und trotz , aller gegenwärtigen Schwierigkeiten keineswegs, ernstlich gefährdeten universalistischen Entwicklung gesetzt werden. Die Gefährdung durch Abfall und Untergang wird — wie bereits vorher davgelegt wurde — selbst in quantitativer Beziehung viel zu sehr überschätzt. Es kann auch beobachtet werden, daß es zumeist nur die (innerlich bereits stark affimilierten) Grenzkreise sind, welche sich über diese Bewegung der äußeren Abbröckelung besonders aufregen, während die wie von einer festen Mauer umgebenen, vom Bewußtsein der Heiligkeit und Unzerstörbarkeit ihres geistigen Besitzes erfüllten gesetzestreuen Kreise sich nicht beunruhigt fühlen und gar nicht auf den Gedanken kommen, daß sie durch endgültige Loslösung der der Ueberlieferung längst entfremdeten Elemente wirMche Verluste erleiden?). Ich muß gestehen, daß ich auch immer beim Lesen besonders scharfer EntvüstungskuNdgebungen gegen die sich Dävonschleichenden auf den Verdacht gekommen bin, daß die Entrüstungen nicht so sehr durch «ine Positive Fülle eigenen religiösen Gefühles inspiriert wurden (welches für die anderen wie für unglückliche gesunkene Menschen nur Mitleid hätte), sondern durch eine innere Leere und von äußeren Erwägungen geschaffene Erbitterung — vielleicht sogar mit einem geheimen Neide verbunden —• über einen Vorgang, der als eine Art unlauterer Wettbewerb erachtet wird. Aus dem Zorn der Protestierenden, welche sich den Abtrünnigen an Gesittung und Lebensanschauung gleich fühlen, vernimmt man den unausgesprochenen Vorwurf über die I m p e r t i - nenz der Leute, die es sich so leicht gemacht, das schwere Joch einfach abgeworfen und die Flucht ergriffen haben, während andere die Last weiter tragen müssen. „ W i r könnten sie ja ebenso abschütteln, wenn wir nicht, törichterweise, so anständig wären!" Himmelweit von diesem Gedankengange entfernt sind natürlich diejenigen, welche nicht mit dumpfer Resignation eine niederdrückende Last tragen, sondern von dem freudigen, sie aufrichtenden Bewußtsein erfüllt sind, eine rühmliche Aufgabe zu erfüllen, und täglich Gott dafür danken, daß er ihnen Anteil an feiner Lehre gegeben hat. Da der freie Wille des einzelnen die zuverlässigste Quelle der Macht für die Religionsgemeinschaft bildet, so ist es auch verfehlt, aus Zwangsorganisationen mit staatlich gewährleiste» tem Steuerrecht zu vertrauen. Solche Gemeinden und Verbände gewöhnen sich häufig, den Rahmen als Selbstzweck zu betrachten. Die Seele entschwindet, und der Verwaltungsapparat 7) Philosophisch betrachtet erscheint die Bewegung folgender,näßen. Wo die absolute Geltung des Idealen, die Verbindung mit dem Ewigen aufgehört hat, tritt (wie beim Individuum nach More Nebuchim Hl, 17—18, durch Sistierung des besonderen providentiellen Schutzes) das vulgäre Gesetz in Kraft, das über die Schicksale der Völker -entscheidet. Die äußeren Verhältnisse, die Strömungen der Zeit, die Kulturmode entscheidet. Ein Teil geht automatisch durch die zufälligen Daseinsbedingungen der einzelnen in der Umgebung unter. Ein Teil sucht lediglich Physische Rettung durch Rekonstruktion eines bescheidenen Kollekiivdaseins an der Seite aller anderen sich durch nraterielle Mittel «ine Zeitlang erhaltenden Völker. Das ist die wirkliche individuelle oder kollektive Assimilation gegenüber per scheinbaren, durch welche die religiös orientierte Gruppe ihren ewigen Bestand sichert. Man kann die Antithese aufstellen: Das religiöse' Judentum akkomodiert sich der.Umgebung und sichert sich trotz der äußeren Anpaffung sein« ideelle Selbständigkeit: die auf religiöse Ideale ' verzichtenden Teile des Volkes suchen eine äußere Selbständigkeit oder nationale Geltung bei schrankenloser innerer Assimilation. wird zu einer leer klappernden Maschine. Selbst der Schutz der äußeren Rechte der Gemeinschaft im Staate, so notwendig er ist, tritt hinter die souveräne, für sich selbst einstchende Idee weit in den Hintergrund. Denn diese ist imstande — wie sie es ja oft bewiesen hat —, sich kämpfend selbst gegen eine feindlich gesinnte weltliche Macht zu behaupten; wo sie aber verkümmert und verblaßt ist, können die Anhänger durch äußere Mittel nicht lange festgehalten werden. Der praktische Bestand der Religionsgemeinschaft wird am besten hurch freie Körperschaften verbürgt, welche unentwegte Trfue zur Tradition über alle äußeren Vorteile fetzen und mjt Verständnis für die Lebensverhältnisse des Zeitalters das für die Ewigkeit geschaffene religiöse jüdische Schrifttum zur Grundlage der Erziehung machen. Sir Woche. Berlin, 26. Januar. ie holländische Regierung hat, den gehegten Erwartungen entsprechend, das Ersuchen der Alliierten, den früheren Kaiser auszuliefern, abgelehnt. In der Begründung heißt es unter anderem: „Die niederländische Regierung hat die Ehre, darauf hinzuweisen, daß die Verpflichtungen, welche sich für Deutschland aus dem Artikel 228 des Friedensvertrages ergeben haben, keine Pflichten der Niederlande enthalten können, da diese keine Vertragspartei sind. Sie hat den Ursachen, die zum Kriege geführt haben, vollkommen ferngestanden und nicht ohne Mühe ihre Neutralität bis zuletzt aufrechterhalten können. Sie nimmt mithin den Kriegstatsachen gegenüber einen anderen Standpunkt ein als die alliierten Mächte. Wenn in der Zukunft durch den Völkerbund eine internationale Rechtsprechung geschaffen werden sollte, die befugt wäre, im Falle eines Krieges über Tatsachen Recht zu sprechen, die durch ein vorher ausgearbeitetes Statut zu Verbrechen gestempelt und mit Strafen belegt sind, dann werden die Niederlande sich der neuen Ordnung der Dinge anschließen. Ihrer Majestät Regierung kann im vorliegenden Falle keine anderen Pflichten anerkennen als diejenigen, die sich aus den Gesetzen der Niederlande und der nationalen Tradition ergeben. Weder die ans allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen beruhende Gesetzgebung des Königreichs noch die ehrwürdigen, jahrhundertealten Ueberliefernngen des 1 Landes, die es stets zu einem Zufluchtsort für die in internationalen Konflikten Unterlegenen gemacht haben, lassen es zu, daß die niederländische Regierung dem Ersuchen der Mächte Folge leistet und dem früheren deutschen Kaiser den Schuh der Gesetze und der Traditionen entzieht. Das Recht und die nationale Ehre, die zu achten eine heilige Pflicht ist, sprechen dagegen. Das niederländische Volk, durchdrungen von den Gefühlen, die. in der Weltgeschichte als richtig anerkannt worden sind, kann das Vertrauen desjenigen, der sich auf das Äsylrecht der Niederlande verlassen hat, nicht täuschen." Ob damit die Auslieferungsfrage endgültig gelöst ist, wird die , nächste Zukunft lehren. Vorläufig scheint bas leider nicht der Fall zu sein. Wolffs Bureau meldet ans London, 24. Januar: Das Rmtersche Bureau erfährt, daß in Mt unterrichteten Kreise» die Ansicht herrscht, daß die Antwort der Niederlande nicht als Ende der ganzen Angelegenheit angesehen werden darf. Die Antwort, die nicht ganz unerwartet war, wird vom Obersten Rat in Paris oder seinem Nachfolger erwogen werden und den Gegenständ weiterer Verhandlungen zwischen den Ni iberlanden und den Alliierten bilden. Es wird Sache der Rechtsberater sein, die fsorm dieser Verhandlungen zu bestimmen. . „Morning Post" schreibt zur Antwortnote der Niederlande aus das' Äuslieferungserfuchen der Alliierten, die Antwort Hollands - stimme vollkommen mit dem Völkerrecht überein.