Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 84 (1920)
- Issue
- Heft 4 (23.1.1920)
- Date
- 1920-01-23
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3229443-3229447--75496-3288006- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
84. Jabrgong. Nr. 4 Berlin, 23. Januar 1920 Vellage zur „Allgemeinen Leitung deS Judentums". Lorrrspondrn?m und Aachrichtm. SkUtWgNd. Berlin, 20. Januar. Vorn Ceutralverei n f ü r die Interessen d e r I ü d fsche n Gemei n d e i n Ber l i n, dessen vor einiger Zeit an den Vorstand der Jüdischen Gemeinde gerichtete Eingabe betreffend die Neuwahlen in der letzten Sitzung der Repräsentantenversammlung den Gegenstand lebhafter Erörterungen bildete, erhalten wir mit der Bitte um Veröffentlichung nachstehendes Schreiben, das er als Antwort aus die in dieser Sitzung gegen ihn geführten Reden dieser Tage an den Gemeindevorstand gerichtet hat. Wir bringen dieses Schreiben zum Abdruck nicht bloß aus Gründen der Loyalität, sondern hauptsächlich aus dein Grunde, weil wir in unserer Berichterstattung, ohne unsere liberalen Anschauungen zu verleugnen, weniger vom Parteistandpunkt als von dem Bestreben geleitet sind, unsere Leser über alle Vorgänge innerhalb des Judentums und unserer Gemeinden ohne Voreingenommenheit zu unterrichten. „Liebet Wahrheit und Frieden!" gilt uns als oberster Grundsatz. Das Schreiben, des Centralvereins hat folgenden Wortlaut: Ter verehrte Vorstand hat es für angebracht gehalten, unsere wiederholten Anträge wegen Ansetzung eines Wahltermins unbeantwortet zu lassen, und anstatt dessen es vorgezogen, zu einzelnen Sätzen in unseren Eingaben in der RePräsentanLenversammlung, wo uns durch die gegenwärtigen, unhaltbaren Zustände eine sofortige Erwiderung unmöglich gemacht ist, in schroffer Fornr Stellung zu nehmen. Dieses Vorgehen ist um so unverständlicher, als der Vorstand doch selbst zu verschiedenen Malen unsere Mitarbeit gewünscht hat, und dient sicherlich dem Frieden nicht. Trotzdem wir hierin eine mangelnde Berücksichtigung der von unsvertretenen Interessen erblicken, sehen wir von einer Persönlichen Auseinandersetzung ab und werden uns auch fernerhin lediglich von sachlichen Erwägungen leiten lassen. Selbstverständlich können wir aber nicht aus jede Kritik an den Maßnahmen des Vorstandes verzichten. Vielmehr ist es unsere Pflicht, für den Fall, daß wir einen Zustand für statut-enwidr.ighalten, mit allen zulässigen Mitteln für ferne Beseitigung einzutreten. Im einzelnen erwidernwir auf die Erklärungen in der Repräsentantenversammlung folgendes: 1. Nicht die Beschlüsse der gegenwärtigen Nepräsentanterwersammlung haben wir statutenwidrig genannt., sondern nur den gegenwärtigen Zustand, daß nach zweimaliger Ausschreibung von Wahlen noch heute der Gemeinde trotz unserer wiederholten Bitten nicht mitgeteilt worden ist, welche Schritte der Vorstand zur Durchführung der Wahlen unternommen hat. Schon die Aushebung der Wahlen 1918,/die sachlich ein Fehler war, weil sie die damals erzielte Einigkeit aller Parteien auf. eine gemeinsame Wahlliste störte, war aus anerkannt irrigen Erwägungen heraus trotz unseres ausdrücklichen Widerspruches statutenwidrig erfolgt. Sie verschuldete, daß die Repräsentantenversammlung ein Rumpfparlament blieb, obwohl damals die Folgen des Ausscheidens einiger Repräsentanten, auf dessen Gründe wir hier nicht noch einmal eingehen wollen, durch Neuwahlen hätten beseitigt werden können. Unseres Ermessens lag auch kein Grund zur Verschiebung der 'diesmaligen Wahlen vor,'zumal der Gemeindevorstand selbst der Ansicht war, daß er bei der Ausschreibung der Wahlen das .Gesetz und die Statuten voll beobachtet habe und daß das Ausschaltenaller anderen als der jetzt herrschenden Richtung aus der Repräsentantenve.rsammlung unerwünscht sei. Und doch gibt.der Vorstand jetzt immer noch keine bestimmten Erklärungen über seine Absichten, sondern begnügt sich mit einer Stellungnahme gegen unseren Verein. 2. Wenn wir uns gegen die Wahl eines Syndikus im gegenwärtigen Augenblick wandten-, so gingen wir davon aus-, daß gerade diese Maßnahme, wenn sie auch dem formalen Recht der Repräsentantenversammlung nicht widerspricht, doch bei ihrer Bedeutung ohne Anhörung der in der Versammlung zurzeit nicht vertretenen Richtungen nicht erfolgen sollte, weil sie die Gesamtinteresfen nicht genügend berücksichtigt. 3. Der von -uns vorgeschlagene Inhalt ddr Bekanntmachung bezüglich Ergänzung der Wahllisten hält sich an den Text der von der Repräsentantenversammlung in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung auch bei ihrer neuesten Nenderstng anerkannten Fassung der Statuten und will nur im Wege der Auslegung Milderungen einsügen. Bisher hatte der Vorstand ausdrücklich erklärt, daß für ihn nur das Gesetz und die Statuten maßgebend seien.. Auch Nur treten für eine den Grundsätzen der Gerechtigkeit mehr -entsprechende. ^Neugestaltung der. gesetzlichen. Vorschriften, aber lediglich ans gesetzlichem Wege, -ein, lehnen aber .jedenim Gesetz nicht begründeten und nur aus der gegenwärtigen Stimmung sich erklärenden Eingriff von außen grundsätzlich ab. Wir waren iw me r. dagegen, dasi. das Wahlrecht unbemittelten Gemeindemitgliedern entzogen wird, ohne uns dabei auf das Schlagwort der Unabhängigkeit des Wahlrechts vondem Zensus zu berufen. Deshalb sind wir sogar mit Erfolg für Herabsetzung der niedrigsten Steuerstufe auf 1,20 Mark eingetreten, aber wir wollen den sich der Steuer entziehenden zahlungsfähigen Mitgliedern das Wahlrecht nehmen; nur die schu ldhaft im Rückstände Befindlichen sollten von der Wahl-ausgeschlossen sein. 4. Wennwir in der von uns empfohlenen Bekanntmachung von den sich selbst ernährenden Gemeindemitgliedern gesprochen haben, io haben wir uns lediglich an den Wortlaut des Gesetzes und der Statuten gehalten und waren vor einer Abänderung des Gesetzes für -eine möglichst weitherzige Auslegung dieses Begriffes. 6. Die Annahme, daß unsere Eingabe von einer Karenzzeit spricht, ist irrig. Lediglich entsprechend dem auf demokratischster Grundlage aufgebauten Gesetzentwurf für Groß-Berlin verlangen wir für die Feststellung des Wohnsitzes einen mindestens sechsmonatigen Aufenthalt vor Auslegung der gegenwärtigen Wahllisten. Zum Schluß richten wir noch einmal die ergebene Bitte an den Gemeindevorstand, tot Gemeinde sofort bekanntzugeben, nach welchen Grundsätzen die Wahllisten ergänzt werden sollen und wann die Ansetzung eines neuen Termins in Aussicht steht. Ter gegenwärtige Zustand ist unhaltbar und bedarf einer beschleunigten Abhilfe. & Berlin, 20. Januar. E in e l n te r e f s a n te Er i it> n erung aus der Zeit der an tisemi tischen Hochflut im Jahre 1892 zeigt, wie wenig sich die Lage der deutschen Judenim Grunde im letzten VierteljahrhunderL befestigt hat. Vor 2 5 Jahren hatte der Antisemitismus -in Berlin eine derartige Form- und Bedeutung angenommen, daß der Vorstand der J!Üdischen Gemeinde Berlin beschloß, -den Kaiser durch eine Abordnung at-tn Schutz gegen den Antisemitismus zu ersuchen. Ter Abcrdnnng sollte eine Bittschrift mit'gegeben werden., deren Einleitung- -darauf hinwies, daß „unsere Vorfahren immer Schutz bei den edlen Fürsten des Hanfes Hohenzvllern gefunden haben". In, längeren, unterwürfigen, auch den Großen Kurfürsten erwähnenden Ausführungen wandte sich der Vorstand „gegen Derunglim-ps-un-g und gegen Verleumdung sowie gegen -die von mancher Seite angestreb-te Beeinträchtigung der den Juden gewährleisteten Rechte -an den König als „den Hort des Rechtes und die Zuflucht der Bedrängten, von der Zuversicht durchdrungen, daß Eure Majestät eine Verkümmerung unserer Rechte nicht dulden werden". Der Vorstand legte diese Bittschrift vor Absendung den Repräsentanten zur Kenntnisnahme ' vor. Justizrat Makower, der damals seit mehr als 25 Jahren Vorsitzender der Repräsentantenversammlungwar,-berief — dem Wunsche des Vorsitzenden entsprechend — die Sitzung einnahm selb-st das Wort und widersprach in scharfer Weise der W&xibimq; man dürfe sich nicht agf den Standpunkt der ,/Schutzju«W-" stellen. Er wurde in der Repräsentantenversammlung überstimmtund legte deshalb noch in -derselben Sitzung -den Vorsitz und sein Amt als Repräsentant ni eder. Im Vorstand beantragte n un der -damalige Vorsitzen de , Justizrgt Siegm-.und Meher,.in der Sitzung -vom,.'2.-8. .Dezember, mit Rücksicht auf die hervorgetretenen Me in it ngsverschiedenhei-ten trotz der übereinstimmendefl Beschlüssen beider Körperschaften die Bittschrift nicht abzusen-den. Indessen blieb der Vorstand zunächst bei seinem früheren Beschluß. Erst in einer zweiten Sitzung beschloß er, die Absendüng zu unterlassen: im Anschlusz, an die Amtsniederlegung Ma'k owe r s hatte sich a uch-.a-us ' den Kreisen der Gerne in dem-itglieder erheblicher Widerspruch geltend gemacht, der auch m den Zeitinngen zum Ausdruck gekommen war. -—-Der Gedanke der Selbsthilfe, den damals das Komitee zur Abwehr feind-