Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1920-01-23 · Heft 4 (23.1.1920) · p. Seite 45

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
84 (1920)
Issue
Heft 4 (23.1.1920)
Date
1920-01-23
Page
Seite 45 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/3224737-3229443-3229447--75492-3288002
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

7 entity mentions

45 üch ist die Mitteilung von Jaraczewsky«?), Laß die Juden in ein ganz nahe gelegenes Darf geflüchtet und sehr bald wieder in die Stadt zurückgeWrt seien. Er vermutet schon 1350 zirka 500 Seelen in Er surt. Urkundlich nachweisbar find jedoch vor 1354 keine Juden. Zur Zeit der Wiederbenutzung der Synagoge finden wie bereits wieder geregelte RechtsvechLlbnifse. Erzbischof Gerlachvon Mainz befreit die Stadt Erfurt zum Ausgleich einer SchÜG für vier Jahre von dem Zins, den ihm die Stadt jährlich vvn den Juden zu bezahl« pflegt"'). Danach hat also die Stadt jährlich! eine bestimmte Summe von den Juden an den Erzbischof cchzuführen. Die in Erfurt augesiedelten Juden bilden bald eine ansehnliche Gemeinde. 1370 wird der Ankauf des HofeS „Zur Himmelspforte" durch eine jüdische Familie erwähnt""), dieses Haus wird irrtümlicherweise als eine Synagoge bezeichnet""). Schon 1365, also kaum 10 Jahre nach der Wiederastsiedlung, werden als Steuerzahler im Erfurter Judenbuch einige 80 Juden ausgeführt"7). Aus dieser und anderen Angaben des Erfurter Judenbuches läßt sich die Größe der Erfurter Gemeinde erkennen, welche selbst die Gemeinden Frankfurt und Nürnberg übertrisst. Viel wird von den Steuern der Juden gesprochen. 'Der Erzbischoj von Mainz überlaßt sie 1372 den Bürgern von Erfurt auf fünf Jahve gegen eine jährliche Zahlung von 100 Mark"). Anscheinend unabhängig Hiewon gibt die Stadt im selben Jahre dem Erzbischof 450 Mark und teilt mit 250 Mark die noch rückständigen Judengelder""). In den nächsten Jahren müssen die Juden für Kriegsbauten der Stadt erhebliche Summen ausbringen""). Auch die im Erfurter Landgebiet ivohnenden Juden werden zur Steuerzahlung verpflichtet'"). Es handelt, srch hier vermutlich um die in Kapellendorf und Mühlberg"-') wohnenden Juden. Die Bedeutung der Judensteuer geht auch aus der mehrmals erwähnten Bemerkung hervor, daß bei höherer Besteuerung der Bürgerschaft auch die Judensteuern entsprechend erhöht werden sollen""). Die Erfurter Juden leben größtenteils vom Geldhandel, und wenn wir die Urkunden des Arnstädter und Erfurter Judenbuches betrachten""), in denen von den "") S. 30 f. unter Erwähnung einer in zwei hebräischen Berichten erzählten sagenhaften Geschichte. "') 1357 Sept. 10. Regesten der Erzbischöfe von Mainz II, Nr. 1875. Mitteilungen des Gefamtarchivs II 2. 152 Nr. 144. "") Urtundenbuch Stadt Erfurt II S. 470 Nr. 050; Jaraczewsky S. 36 und 72 hat statt 1370 1360. "") S. Neuseld, Juden im thürin gisch-sächsischon Gebiet, S. 28 Alim. 6. "7) Mitteilungen V S. 27- 30. "") Urkundenbuch Stadt Erfurt II S. 494 Nr. 684, S. 497 Nr. 687; Wiener, Regesten zur Geschichie der Juden in Deutschland (Hannover 1862) S. 188 Nr. 260. 1372 März 28. "") Falckenstein 270, Jaraczewsky 37. "") Urku.wenbnch der Stadl Erfurt II Nr. 754. Mitteilungen 111 160 Nr. 130. Falikenstein 279. Jaraczewskh 38 f. : ."h 1381 Urtundenbuch Stadt Erfurt II Nr. 839. Mitteilungen V 14 Amn. 5. °h Urkundlicher Nachtveis über Juden in Kapellenbors aller di,ngs erst 1382. Urkundenbuch Stabt Jena I Nr. 421; über Mühlberg Mitteilung 1387. Jaraczewsky 41. "") 1368 Urkundenbuch Erfurt II Nr. 617, 1375 ebenda Nr. 754, 1380 Nr. 834. 1381 Nr. 839 und andere. ' "') Urkundenb. Arnstadt 137—233 Nr. 187—385. Urkundenb. Erfurt II 'S. 484 Nr. 667, S. 505 Nr. 701, S. 556 Nr. 761 u. a„ besonders S. 714 Nr. 989. Zu den Schuldnern der Erfurter Juden gehört auch die Stabt Erfurt, 1381, Jaraczewsky 39; ferner LandgrÄsMalkhstsür"von Thüringen, 1382 Mai 30., Urkundenb. Jonal S.''E'Wc?EHl;, W Markgrafen von Meitzen, 1372 Mürz 15., Urkundenb der Vögte von Weida, Gera und Plauen II S! 163 Nr. 196. Schulden an die Juden die Rede ist, so kommen wir zu dem Ergebnis, daß ein großer Teil der Erfurter Juden zu den Schuldnern der Grasen Heinrich und Günther von Schwarzburg gehört. Dagegen ist die Behauptung eines Schriftstellers nicht erwiesen, daß die Juden Erfurts ganz Thüringen mit einem Netz von Schuldverschreibungen übersponnen hätten""). Leicht hat man es den Erfurter Juden nicht gemacht. Schon 1366 gebietet ihnen der Rat, nicht ohne Stiefel und Hüte zu gehen""). Besonders vornehme Kleidung sollte ihnen also nicht gestattet sein. Sieben Jahre später"7) wird eine verschärfte .Kleidervorschrift erlassen. Die Juden sollen lange Röcke, Stiefel und sogenannte Judenhüte tragen; aller Schmuck hat wegzufallen. Die Frauen dürfen nur billiges Geschmeide, das höchstens eine halbe Mark schwer ist, tragen. Es soll also jeder Luxus verhindert werden und die Inden sollen durch ihre Tracht schon von weitem erkenntlich sein. 1375 kaufen die Erfurter Juden zur Erweiterung ihres Friedhofes ein an ihren Friedhof grenzendes Stück Land vom Rate""). Auch in anderen Teilen unseres Gebietes siedeln sich wieder Juden an. Markgraf Friedrich III. von Meißen ermächtigt 1361"") den Erfurter Juden Fveudel zur .Herbeiführung von Juden in die Wettinischen Lande und verspricht ihm und den Zuziehenden seinen Schutz. Sie sollen nach Erfurter Judenrecht gerichtet werden, und wenn sie wegziehen wollen, freies Geleit erhalten. Schon 135170) gibt Heinrich der Jüngere, Vogt von Werda, einigen Juden einen Geleitsbrief. In Braunschweig werden 1358 Juden aus Alfeld und Oebisfelde erwähnt77). Die Stadt Braunschweig erhält 1364 Anrecht an die in ihr wohnenden Juden7-). Auch nach Halberstadt kehren die Juden allmählich wieder zurück7"). Eine Verordnung bestimmt ausdrücklich, daß sie vor Gewalt geschützt werden sollen7"). Dagegen wird in Meißen noch 1377 von den Hosstättcin der Judenhäuser und der Judenschule in einer Form gesprochen, die die Abwesenheit von Juden annehmen läßt7"). In Magdeburg werden 1357 beim Auftreten einer Pest, wie gewöhnlich/ die Juden beschuldigt und ermordet oder vertrieben7"). 1364 verpfändet der Erzbischof die Juden an den Stadtrat77). An seinem Hose spielt ein Jude Smol oder Samuel aus Derenburg als Geldhändler eine große Rolle7"). "") So Liebe, Tos Judentum -in der deutschen Vergangenheit, S. 23. "") Kirchhof, Erfurt im 13. Jahrhundert (Berlin 1870) S. 294; Kroner 25. °7) Jaraczewsky 37. "") Urtundenbuch Erfurt II Nr. 763. Mitteilung-eu V 19, Anmerkung 2. Jaraczewsky 87. Näheres siehe Nenfeld, Juden im thüringischsächsischen Gebiet, 2. 35. "") Aug. 23. Lippert, Neues Lausitzisches Magazin Bd. 88 S. 176. '") Februar 7. Schmidt, Urtundenbuch der Vögte von Weida, Gera und Plauen (Thüringische Geschichtsquellen Nene Folge II) I, S. 478 Nr. 9225. 71) Riemer, Die Juden in niedersächsischen Städten des Mittelalters (Göttingen 1907) S. 23 Anm. 58. 72) Mitteilungen V S. 160 Nr. 97. *") Auerbach S. 11. 7") den joden, 'de oppe der stad gnde wonen, pal nement neyne oo,erlöst Von. Urkundenb. Stadt Halberstadt I S. 573 Nr. 686. 7") November 25. Sidori, Geschichte der Inden in Sachsen (Leipzig 1840) Bei tage 5 S. 146. Codex dipl. Sax. Reg. II 4, Nr. 53.' Vielleicht haben sich nach 1349 Inden überhaupt' nicht mehr in Meißen angesiedelt. So Levy, Geschichte der Inden in Sachsen (Berlin 1900) S. 30. 7") Magdeburger Schöppenchronik S. 223. ’ 77) Sidori 25. 7") Gin Teil der Mitteilungen über ihn mitgeteilt von Lewinsky in Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums 1904, 457 f., dazu Forchhammer, Geschichtsblätter für Stabt und Land Magdeburg 1911, S. 338 und Anmerkung 91.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.