Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 84 (1920)
- Issue
- Heft 3 (16.1.1920)
- Date
- 1920-01-16
- Page
- Seite 34 (sequence 10)
- Language
- German
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harter Landesherren, die sich der Juden tatkräftig annehmen. Erzbischof Otto versuchte zusammen mit den Stadtbehörden, die Juden zu schützen, vermochte aber gegen den Pöbel aus Stadt und Land, der die Juden verbrannte und Beute machte, nicht anzukommen; er und einige andere Landesherren gewährten den zu ihnen flüchtenden Juden Unterkunft23). Unter den Toten Magdeburgs wird der Rabbiner Schalom genannt'"). Die Verfolgung fand auch in anderen Orten des Magdeburger Gebietes statt. In Halle wird unter den Toten der Rabbiner Jonathan genannt"). Ein großer Teil der Gemeinden wird so vernichtet; diejenigen, welche sich retten können, sind doch nicht in der Lage, all ihr Eigentum mit sich zu nehmen. Daher bleibt ein großer Teil ihres Besitzes zurück, die von ihnen bewohnten Häuser bleiben leer, und es entsteht die Frage, was mit dem Judengut geschehen soll. Auch sind durch die Vertreibung oder Ermordung der Juden die Landesherren, denen die Juden gehörten, geschädigt; daher müssen diese von den Veranstaltern der Verfolgung befriedigt werden. In Stendal erklärt 1351") Markgraf Ludwig von Brandenburg, daß er die vordem gegen die Juden begangenen Ausschreitungen ungerichtet lassen wolle; er stellt dem Rate die Wiederaufnahme der Juden anheim, unter dem Vorbehalt, daß sie dem Markgrafen gehören. Noch im Jahre 1349 verträgt sich Erzbischof Gerlach von Mainz mit dem Rate zu Erfurt wegen der daselbst erschlagenen Juden. Der Rat verspricht allerdings, den Erzbischof wegen der Juden schadlos halten zu wollen"). In Nordhausen und Mühlhausen knüpfen sich an die Ermordung der Juden lange Verhandlungen. In Nordhausen überweist Kaiser Karl IV. die Güter der Juden an den Grafen Heinrich von Hohenstein. Herrn zu Sondershausen, und erteilt ihm und den Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg die Vollmacht, sich mit den Nordhäuser Bürgern zu einigen, dann erst wolle er die Nordhäuser von aller Schuld lossprechen"). Die Einigung zwischen den Grafen und der Stadt vollzieht sich ziemlich schnell; die Nordhäuser Bürger zahlen für den Grafen 400 Mark Schulden an die Stadt Erfurt. Auf diese Weise lösen sie sich von ihrer Schuld gegen die Juden"). In Mühlhausen hatte noch kurz vor der Verfolgung König Günther von Schwarzburg dem Grafen Johann von Henneberg die Juden auf vier Jahre übergeben"). Nach der Verfolgung steht sich Karl IV. als rechtmäßiger Herr und Erbe der Mühlhäuser Juden an und überweist sämtliche Güter der in Mühlhausen erschlagenen Juden, ebenso wie in Nordhausen, an den Grafen 2S) Dominus Otto archiepiscopus una cum consulibus civitatis nitebantur conservare Judeos suos; sed communitas civitatis simul cum rusticis villarum adunati, irruerunt in villam Judeorum, quibusdam ex Judeis fügsam petentibus, aliis vero sese et villam fortiter defensantibus; tandem communitas prevaluit, et capta preda, Judeos in domibus et cum domibus combusserunt; sed tarnen archiepiscopus et domini alii terrarum plures ex Judeis ad se confugientes in castris suis conservaverunt. Gesta Archiepisc. Magdeb. Script. XIV S. 436. 24) JinJT'VSö DlStT "1 Martyrologium 7§. Er wird allerdings nicht unter Magdeburg, sondern unter Halle erwähnt. Literatur bei Neufeld, Die halleschen Inden im Nüttelalter (Berlin 1915), S. 37. 25) jroirp -> r,->n cnal hn Martyrologium 78. 2e) Nov. 13. Riedel I, 15 S. 140, wiederholt durch Markgraf Otto 1360 März 22. Ebenda S. 153. 37) Urkundenbuch Stadt Erfurt II S. 257 f. Nr. 315/16, S. 331 Nr. 410. Jaraczewskh, Urkunde VI und VII S. 31 und 83. Aalkenstem, U\itatis Erffurtensis Historia S. 231. - 1350 Juli 22. Jaraczewskh 35. ■**1 1350 Aug. 15. und 1351 Okt. 5. Ebenda. 30) Urkundenbuch der Stadt Mühlhausen 2. 509 Nr. 1010. 1-349 Jebr. 16. Heinrich von Hohenstein"), nachdem er schon eine Woche vorher einem seiner Getreuen einen Hof der Juden, den er sich nach Belieben wählen dürfe, geschenkt hatte"). Auch weist er den Rat zu Mühlhausen an, mit dem Grasep Heinrich von Hohenstein eine Uebereinkunft wegen des Judengutes zu treffen"). Da er jedoch damit rechnet, daß die Bürger bei der Einigung Schwierigkeiten bereiten werden, ersucht er drei Monate später") den Herzog Rudolf von Sachsen, dem Grafen Heinrich von Hohenstein bei der Erlangung der Güter der erschlagenen Juden behilflich zu sein. Der Mühlhäuser Stadtrat verficht jedoch energisch sein Anrecht an die Juden und es gelingt ihm, den Kaiser zu überzeugen. Dieser widerruft daher im folgenden Monat") die an Grafen Heinrich von Hohenstein geschehene Schenkung von Häusern und Gütern der zu Mühlhausen erschlagenen Juden, weil er sich durch die Privilegien des Rates von Mühlhausen überzeugt hatte, daß er gar lein Verfügungsrecht auf irgendwelche Dinge in der Stadt, von Inden wie von Christen, habe. In Konsequenz dieses Schrittes widerruft er am selben Tage die an Berld von Worbis geschehene Schenkung eines Judenhauses zu Mühlhausen"). Da Günther von Schwarzbürg als römischer König im selben Jahre die Juden dem Grafen von Henneberg übergeben hatte"), so hatte Kaiser Karl tatsächlich kein Verfügungsrecht über die Juden mehr. In Ouedlinburg erklären 20 Jahre später die Aebtissin und das Stift alle Zwistigkeiten, die' sie mit dem Rate beider Städte in Ouedlinburg um irgendwelcher Dinge willen gehabt hätten, für erledigt. . Als Gegenstand der Zwistigkeiten werden auch die Juden") genannt; ob sich diese Erklärung auf die Judenverfolgungen 20 Jahre früher bezieht, erscheint sehr fraglich, zumal Ouedlinburg bei den Judenverfolgungen nicht erwähnt wird. In Meißen schenkt Markgraf Friedrich bald nach der Verfolgung den Judenberg und den darauf gelegenen Judenfriedhof der Stadt Meißen"). Die Stadt erhält die Erlaubnis, ihn als Viehweide oder zu anderen Zwecken ganz nach Belieben zu verwenden"). In Dresden machen sich bei der Einziehung der Judengüter der Ratsherr Matthias Mohr und dessen Bruder Peter Mohr der Unterschlagungen schuldig"). Der Rat der Altstadt Salzwedel hatte 1349 die, Juden in seinen Schutz genommen, vermutlich um sie vor Verfolgungen zu schützen, und ihnen Wohnungen eingeräumt"). Es scheint aber, als seien die Juden Salzwedels dennoch von der Verfolgung nicht unberührt geblieben; verkauft doch derselbe Rat zu Alt-Salzwedel acht Jahre .später den Judenhof mit Ausnahme der Judensähule an einen Bürger"). (Schluß fcin-t.) 31) Ebenda S. 511 Nr. 1014, S. 512 Nr. 1015. 1349 April 13. 32) Ebenda S.> 510 Nr. 1012. April 6. Es handelt sich um eine Verleihung an Arnold Judemann. 33) . . . alle der iuden gut, is sei an huesern, gold, silbere, kleinoten, pfänden odir an andirn suchen.. Ebenda S. 510 Nr. 1013. April 12. 34) Juli 21. Ebenda S. 513 Nr. 1017. 85) August 11. Ebenda S. 517 Nr. 1022. 3H Ebenda S. 518 Nr. 1023. Die oben Anm. 1 erwähnte Schenkung wird anscheinend nicht widerrufen. 37) Vor. S. Anm. 5. 38) 1368 Jan. 21. it sh gewest umme versetenen Tinß, umme Joden und darna um alle Schuldinge. Urkundenbuch der Stadt Quedlinburg I S. 155 Nr. 182. 39) 1349 März 7. Codex Dipl. Saxoniae. Regiae II 4 Nr. 38. 40) Erneuert 1457 Juni 2. Ebenda No. 114. 4') Levh, Geschichte der Juden in Sachsen (Berlin 1900), S. 24. 42) Niedel 1, 14, 94. April 23, s. auch oben S. 43 Anm. 1. wy willen vsen Joden helpen vnde verdedhingen tu allen ehren noden, sunder wedder vsen heran. 4S) Ebenda S. 114. 1357 Dez. 1.