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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1920-01-02 · Heft 1 (2.1.1920) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
84 (1920)
Issue
Heft 1 (2.1.1920)
Date
1920-01-02
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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84. Jahrgang. Nr. 1 Berlin, 2 Januar 1920 Veüase zur „Allgemeinen Leitung deF Judentums". korrrsMndm?m und Aschrichtm. SrutWsnL. L. K. Berlin, 30. Dezember. Die Letzte Sitzung der Repräsem tantenverfammluug in dem niln zu Ende gehenden Jahve wurde vom Vorsitzenden Geheimrat Dr. Minden mit einem von der Versammlung. stehend angehörten Nachruf für den verstorbenen Herrn Oskar Löwenber g eröffnet, der der Versammlung ein Jahrzehnt angehört hat. Ter Vorsitzende erinnerte daran, daß auch der Vater des Dahingeschiedenen im Ehrendienst der Gemeinde gestanden itnb bi§ zu seinem Tode Mitglied der Repräsentantenversainrnlung gewesen ist. - Die Versammlung beschließt die Annahme folgender Zuwendungen: Von Frau Gertrud Goldmann 8375 Mark zur Grabpslege. Von den Eheleuten Schlesinger 10000 Mart für Krankenanstalten, je zur Hälfte Krankenhaus und Hospital, und von der Witwe des Professors Dr. Maybaum ein Oelbild ihres Mannes, das für die Zeit ihres Lebens in ihrem Besitze verbleibt. Die vereinigten Synagogenvorstände Abteilung A haben beantragt, einen Jugendgottesdienst nach altem Ritus in der gleichen Weise, wie er in der Alten Synagoge abgehalten wird, auch in der Synagoge Rykcstraße einzurichten. Sie begründen ihren Beschluß mit der Feststellung, daß mich in-der Synagoge Rykestraße ein Bedürfnis aus Einführung eines Jugendgottesdienstes nach altem Ritus besteht, da zahlreiche Kinder den Gottesdienst in der Alten Synagoge nicht besuchen. 'Der Referent, Herr Gewerberat Plot t e, bemerkt: Obwohl im Ausschuß I einzelne Mitglieder dagegen waren, so dürfe nach liberalen Grundsätzen nichts versäumt werden, den religiösen Sinn zu pflegen und auch in der Rykestraße einen Jugendgottesdienst nach altem Ritus einzuführen. ■ Es wird demgemäß beschlossen. - lieber Punkt 16: Weitergewährung des Gehalltszuschlages an die Beamten usw., referierte Herr Benas Lev y: Die Gemeindebehörden haben den festangestellten Beamten und Lehrern Anfang dieses Jahres eine monatliche Zulage von 100 M. gewährt. Zurzeit war man der Meinung, daß in den Teuerungsverhältnissen eine Blenderung zum Besseren eiutreten werde. Infolge dessen ist als Endtermin der 31. Dezember 1919 festgesetzt worden. Ta aber die Lebensverhältnisse infolge der um sich greifenden Teuerung noch viel schwieriger geworden sind und die neue Besoldungsordnung erst zum 1. April 1920 sertiggestellt werden'kann, so sott die Zulage bis zum 31. März 1920 von 100 Al. monatlich für die festangestellten Beamten und Lehrkräfte drei Monate weiter bezahlt werden. In der letzten Repräsentantensitzung ist beschlossen worden, daß die bei der Gemeinde angestellten Beamten entschädigt werden sollen, wenn bei der Stadt Berlin die neue Besoldungsordnung früher als zum 1. April 1920 in Kraft treten wird. Da die Stadt Berlin beschlossen hat, die neue Besoldungsordnung mit Rückwirkung ab 1. Oktober 1919 einzuführen, so müßten nach dem Beschluß der Gemeindebehörden die eintretenden höheren Bezüge vom 1. Oktober nachvorgütet werden. Infolge der schlimmen Notlage, in der sich unsere Beamten bei der riesigen Teuerung aller Lebensmittel und Bekleidungsgegenstände befinden, haben die Gemeindebehörden beschlossen, als Vorschuß auf die ihnen Zugedachten Gehaltsdifferenzen dor jetzigen und der neuen Besoldungsorduung einen Betrag von 1000 M. an die Verheirateten und 800 M. an die Ledigen zu zahlen. Der Referent trat mit Wärme für die Bewilligung ein, und die Repräsentanten genehmigten dieselbe. Die Honorare der Funktionäre, Dorbeter und Dirigenten beim Gottesdienst an unseren hohen -Feiertagen sind noch immer dieselben, wie sie bis 1914 waren. Die in Frage kommenden-Herren haben sich vor einiger Zeit an den Vorstand mit der Bitte -gewandt, eine den Zeitverhältnissen angepaßte Erhöhung ihrer Bezüge eintreten zu lassen. Der Vorstand hat beschlossen, den an den letzten hohen Feiertagen tätig gewesenen Vorbetern, und Dirigenten beim Hauptgottesdienst zu den bisherigen Honoraren eine Nachzahlung von je 100 M., den Vorbetern, Organisten. und Dirigenten beim Jugendgottesdienst eine solche von je oO M. zu gewähren. -Die Versammlung tritt dem Beschlüsse bei. Dagegen war es aus prinzipiellen Gründen nicht inöglich,- den bei der Gemeinde im Hauptamte beschäftigten ChorsäNgetn eirid Teuerungszulage zu bewilligen. Nach Ansicht des Herrn Referenten Benas L-evy würde die Unzufriedenheit nur vergrößert werden. Einige der Herren seien bei Banken angestellt, die ihnen die Teuerungszulagen gewähren. Es wäre dann schwer festzustellen, wer eine Zulage erhalten solle und wer nicht. . Ter Vorstand der Alten Synagoge hat den Antrag gestellt, Herrn Katz-Cohen für seine Tätigkeit beim ständigen Jugendgottesdienst mit Rücksicht auf die damit verbundene außerordentliche Mühewaltung ein Honorar von 100 M. monatlich für die Zeit vom 1. April d. I. ab zu bewilligen und Herrn Oberauffeher Berg 25 M. monatlich zu vergüten; der Antrag wird angenommen. Die Kosten für die Röntgen-Therapie im Kranken- Hause werden wie folgt erhöht: für Patienten erster Klasse 30 bis 150 M., zweiter Klasse 20 bis 75 M., für selbstzahlende Patienten dritter Klasse 10 bis 50 M.. In der Poliklinik soll jeder für eine Woche Behandlung 1 M. zahlen. Arme sind ausgenommen. Hierauf verlieft der Vorsitzende ein Schreiben vom Verein zur Erhaltung des überlieferten Judentums, vom Verband der Synagogengemeinde rnw dem Zentralverein für die Mitglieder der jüdischen Gemeinde, in dem die schleunige Ansetzung der Wahlen gefordert wird. Auf dieses Schreiben antwortet Herr Professor Türk: Die Repräsentantenverfannnlung hegt ebenso wie die drei Organisationen den Wunsch, die Wahlen baldmöglichst vorzunehmen, um die Unruhen in der.Gemeinde zu beseitigen. Gegen die Aeußerung der drei Vereine, daß die heutige Repräsentantenversammlung satzungswidrig sei, erhebt der Redner den schärfsten Protest. Besonders der Gemeindevorstand muß dieser Auffassung entgegentreteu, da eine nicht zu Recht bestehende Versammlung, keine gültigen Beschlüsse fassen kann. Wenn diese Auffassung berechtigt wäre, so würden die wichtigen Beschlüsse über den V. Nachtrag zum Gemeiudestatnt, der das Wahlrecht zur Repräsentantenversammlung regelt, sowie die Fesffetzung!der Steuerquote der Rechtswirkung entbehren. Die drei Vereine scheinen vergessen zu haben, daß die Repräsentantenwahlen bereits zweimal angesetzt und vorbereitet waren; das eine Mal wurden sie durch die Revolution, das andere Mal durch den Einspruch des Ministers unnwglich gemacht. Die Aktion der drei Vereine lvill den Gemeindebehördendie Erfüllung einer bestimmten Aufgabe versagen, bis die neue Repräsentautenversammlung zusammengetreten ist. Die Versammlung kann sich von Außenstehenden keine Vorschriften über ihre Rechte machen lassen, auch nicht in der Frage der Wahl eines Syndikus. Der Gemeindevorstand hat die schleunige Wahl für unumgänglich nötig erklärt. Tie von den Vereinen ausgesprochene Drohung des Appells an die Behörden schreckt die Gemeindeverwaltung nicht. Die Forderung, daß der Zensus Vorbedingung für das Wahlrecht sein muß, ist durch die Entscheidung des Ministers überholt, daß bei denjenigen Gemeindemitgliedern, die keine Steuern zahlen, weil sie durch den Krieg ihre Existenz verloren haben, die Steuerleistungen als gestundet angesehen werden dürfen. Tiefe Entscheidung ist außerordentlich erfreulich, wie denn alle Mitglieder der Versammlung darin einig sind, daß der Zensus als Vorbedingung für das Wahlrecht beseitigt werden muß. Tie Forderung des Zentralvereins, daß nur -diejenigen an-der Wahl sich beteiligen dürfen-, die sich selbst ernähren, ist unsozial. Wir wollen uns auf den Standpunkt des Ministers stellen, daß jedes Gemeindemitglied wahlberechtigt ist. Vorbedingung für die Wahlberechtigung ist jedoch eine gewisse Auftnthaltsdauer in Berlin. Der Zentralverein schlägt eine sechsmonatige Karenzzeit vor, während wir drei Jahre fordern. Wir glauben aber, daß die dreijährige Karenzzeit nichts mit der Ausländerfrage zu tun hat, da von dieser Karenzzeit auch alle Inländer betroffen werden. Die Voraussetzung einer längeren Anwesenheit in Berlin liegt durchaus im Interesse unserer Gemeinde, denn wir können niemandem, der nur kurze Zeit der Gemeinde angehört, eine Entscheidung über das Schicksal derselben einräumen. Professor Dr. K a l ische r schließt sich, den Ausführungen des Vorredners im wesentlichen an. und verweist daraus, daß die gegenwärtige Repräsentantenversammlung durch das Vorgehen gerade der den genannten Vereinen nahestehenden Repräsen-

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