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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-12-26 · Heft 52 (26.12.1919) · p. Seite 594

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 52 (26.12.1919)
Date
1919-12-26
Page
Seite 594 (sequence 8)
Language
German
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Behandlung und MißhanOlung der Juden in Rumänien zu bringen. Manche Berichte waren übertrieben, viele dagegen entbehrten der Authentizität. Sie verrieten so ziemlich alle ihre Herkunft, nämlich vom „Hörensagen". Es konnten ja kaum irgendwelche Nachrichten durch die Front der rumänischen Zensur hindurchsickern. Mit um so größerer Freude muß es begrüßt werden, daß die erste glaubwürdige Botschaft eingetroffen ist. Ein Verwandter von mir, der während des ganzen Krieges in Jassy war und vor einigen Tagen als erster hier eingetroffen ist, weiß viel zu berichten. Vor allem sei zu erwähnen, daß in Rumänien kein einziger Pogrom stattgesunden hat. Ich bringe dies freudestrahlend, um so mehr, als die hiesigen Zeitungen gar manche derartige Märchen verbreitet hatten. Dagegen ist es mir leider nicht vergönnt, noch mehr Gutes über die Behandlung unserer Glaubensgenossen mitzuteilen, denn sie haben schwere, bittere Tage vor sich ... Eine der ersten Verordnungen der rumänischen Regierung war die Verhängung eines Verbotes, welches besagte: die Benutzung der jüdischen Sprache in den Straßen und öffentlichen Lokalen ist bei Strafandrohung verboten. Wer dagegen verstieß, kam ins Gefängnis, und die meisten von ihnen fielen der dort herrschenden Fleckfiebersenche zum Opfer. Charakteristisch ist folgender Fall. Auf einer Straße in Jassy bot eine Frau Ware seil. Ein Vorübergehender erkundigte sich nach der Warenart, worauf ihm jene die Ware mit Bombes bezeichnete. Bombes ist die jüdische Bezeichnung für eine Bohnensorte. Ter Fragende veranlaßte sogleich die Verhaftung der Frau, da sie, nach seinen Angaben, Bomben feilbot. Sie kam ins Untersuchungsgefängnis, wo sie nach sechsmonatiger Haft am Fleckfieber verschied. Alle Schritte, die unternommen wurden, um die Unschuld der Frau zu beweisen, waren vergebens. Auch ein zweiter Fall möge hier angeführt werden. Der Rabbiner aus Negestri richtete eine Postkarte an einen Bekannten. Kurze Zeit nach Absendung der Karte wurde er in seinem Hause ohne Angaben von Gründen verhaftet. Kilometerweit wurde er von einer Patrouille mit aufgepflanztem Bajonett zu Fuß wie ein Verbrecher geführt. Folgte er den Schritten der Soldaten nicht, erhielt er Kolbenstöße, die ihm die ihm drohende Gefahr verkündeten. So kam er, fast zusammengebrochen, ins Hauptquartier, wo er der Spionage beschuldigt wurde. Man legte ihm zur Last, er habe in einer Karte Geheimzahlen benutzt, um den Feind von der Stärke des Heeres zu unterrichten. Der Rabbiner beteuerte unter Eid, daß die Zahlen nicht von ihm geschrieben worden wären; ihm schenkte man aber keinen Glauben. Er wanderte ins Gefängnis. Rach Xjähriger Hast wurde er entlassen, da der von maßgebender jüdischer Seite erbrachte Beweis seine Unschuld zutage förderte. Ein Postbeamter habe, nachdem er im Namen des Absenders einen Juden vermutete, die Zahlen hingeschrieben, um einen Juden auf diesem Wege zu vernichten. Ter auch bei uns bekannte jüdische Sozialdemokrat Max Wechsler aus Jassy, der vom Militärdienst eines chronischen Leidens wegen befreit war, erhielt eines Tages ganz unerwartet den Befehl, ins Feld abzugehen. Er wurde unter militärischer Bewachung zur Strafkompagnie geleitet. Unterwegs dorthin wurde er erschossen und an Ort und Stelle beerdigt. Tie von der sozialdemokratischen Partei unternommenen Nachforschungen ergaben, daß der Begleitoffizier den Erschießungsbefehl von dem Hauptquartier erhalten habe. Die Heeresleitung verbreitete dagegen die Nachricht, daß Wechsler wegen Fluchtversuchs erschossen wurde. Alle Maßregeln, die irgendeine Behörde mit dem Ziel der Schädigung oder Vernichtung von Juden ergriff, wurden von den maßgebenden Stellen gutgeheißen. So mußten die jüdim -— scheu Kaufleute in Jassy ein Verzeichnis der Verkaufspreise ihrer Waren einreichen. Die im Verzeichnis angeführten Preise wurden nach dem Gutdünken der zuständigen Beamten auf niedrigere abgeändert. Die Vorlage der Einkaufsrechmlngen konnte eine Abänderung dieses unerhörten Eingriffes in die Rechte der Kaufleute mcht erwirken. Man zwang die jüdischen Geschäftsleute, die Ware mit 100, 200 und mehr Prozenten unter dem Einkaufspreis zu veräußern. Der gesamte Beamtenstab, seine Freunde und die Freunde dieser gelangten so in den Besitz billigster Gegenstände. Auf diese Weise wurde die Existenz vieler angesehener, altansässiger Kaufleute völlig vernichtet. — Im Heere galten die Juden als Verräter. Man bildete jüdische Kompagnien und schickte sie in die vorderste Linie, während der rumänische Adel daheim saß. Später hielt man diese Kompagnien nicht mehr für zuverlässig genug, reihte die Juden deshalb in die christlichen Regimenter ein und beauftragte die christlichen Kameraden, sobald ein Jude verdächtig erscheine oder die Absicht habe, in Gefangenschaft zu gelangen, einfach zu erschießen. Von diesem Befehl wurde viel Gebrauch gemacht. Die veröffentlichten Listen enthielten nie die Namen jüdischer Helden, trotzdem sie sich rrvstesenermaßen auszeichneten. Gefallene Juden wurden als Vermißte in den Listen ausgewiesen. Die jüdischen Kämpfer, die aus der Gefangenschaft zurückgekehrt sind, wurden als Deserteure behandelt. Den heimgekehrten Christen händigte man Fragebogen ein; sie sollten angeben, ob sie durch Juden zu leiden hatten u. dgl. Auf Grund solcher Aussagen verurteilte die „rumänische Gerechtigkeit" so manchen Juden zum Tode. Wollte ich alle von unseren Brüdern ausgestandene Folter hier aufzählen, so würde mir hierzu ein dicker Foliant kaum reichen. Mein Gewährsmann schloß seine Hiobskunde mit den Worten: „Die Inquisition war nichts dagegen." Eine andere, bessere Botschaft, die Aussichten ans Linderung der trostlosen Lage verspricht, möge diese Zeilen beschließen. Bekanntlich hat die Pariser Konferenz den Rumänen die Annahme des Gesetzes zum Schutze der Minoritäten vorgelegt. Um aus dieser Bedrängnis, ans diesem Keil herauszukommen, haben die Rumänen ein Gesetz erlassen, welches erst später von der Kammer zur Genehmigung vorgelegt werden sollte. Das Gesetz lautet: Jeder Jude, der die rumänische Staatsangehörigkeit zu erwerben wünsche, habe nachzuweisen, daß weder sein Vater noch er fremder Untertan war, in der Armee gedient habe, kein Verbrecher war, noch nie Bankerott gemacht hat, und derartige Einschränkungen mehr. Die Juden mußten demnach negative Beweise erbringen. Dieses Gesetz wurde von den Juden boykottiert. Daraufhin nahm die Regierung eine Aenderung im Gesetz vor - wohlverstanden unter dem Druck der Entente. Aber auch die neue papierne Erleichterung konnte die Juden nicht befriedigen. Der Vorstand der einheimischen Juden verlangte Einbürgerung aller im Lande geborenen und nicht fremden Staaten angehörigen Juden. Daraufhin nahm die Negierung eine radikale Umarbeitung des Gesetzes vor, und zwar genügt es nunmehr, wenn jeder, der Bürger werden will, auf seine eigene Verantwortung, unter strenger Strafandrohung bei falschen Angaben, erklärt, daß er im Lande geboren und nie einem fremden Staate angehört habe, um vollberechtigt zu werden. Die Einbürgerung erfolgt sofort nach der abgegebenen Erklärung. Schätzungsweise sollen 10 000 Juden die Einbürgerung nicht verlangt haben; vorwiegend heimgekehrte Krieger, die die Verleihung der Bürgerrechte ohne Formalitäten fordern. Wie die Dinge sich weiter -gestatten werden, kann natürlich nicht vorausgesagt werden. Hoffen wir, daß eine Besserung eintreten wird, wenn die Entente auf Erfüllung ihrer Forderungen besteht.

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