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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-12-19 · Heft 51 (19.12.1919) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 51 (19.12.1919)
Date
1919-12-19
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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63. Jahrgang. Nr. 51 Der DemelndeÜote. Bec,ln’,, I)e"mber |,M Deilsge zur „Allgemrlnr» Lrttuni drK IudentumK". tzorrespondkn?rn und Sachrichtm. SeutWsnd. 22 Berlin, 16. Dezember. Der Zentralverein für die Interessen der Jüdischen Gemeinde in Berlin titelt eine gutbesuchre Versammlung ab, in der die bevorstehenden Nepräsentantetuvaliten erörtert wurden. Nach eingehender A i: 5 - spra ch e wurde beschlossen, an den Vorstand und die Repräsentanten- Versammlung der Jüdischen Gemeinde folgende Eingabe zu richten: bitten erneudringend ganz ergebenst zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse um sofortige Ansetzung eines nahen Wählte Lmms und um Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach Rücksprache mir der Aussichtsbehörde, die etwa folgenden Inhalt haben müßte: Alle volljährigen männlichen, sich selbst ernährenden Mitglieder der Jüdischen Gemeinde, die bereits am 16. Februar 1919 in Berlin wohnten und bisher nicht zur Steuer veranlagt waren oder infolge Einberufung zum Heere in den letzten drei Etatsjahren eine oder mehrere Steuerraten nicht gezahlt haben, werden hiermit ausgefordert, ihre nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste bis zu einem noch sestzusetzenden Termin schriftlich zu beantragen. Zur Begründung dieses Antrages weist der Zentralverein darauf hin, daß die auf Grund der Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste von der Auffichtsbehörde aufgestellten Richtlinien die nachträgliche Eintragung dieser Gemeindemitglieber rechtfertigen. Die Nichtveranlagten können in die Liste ausgenommen werden, weil 8 41 des Judengesetzes von 1847 die Veranlagung als Voraussetzung zur Wahlberechtigung nicht ausdrücklich fordert, sondern nur die mit der Steuerzahlung in Verzug geratenen Mitglieder von: Wahlrecht aus'schließen will. Die Kriegsteilnehmer dürfen in die Liste ausgenommen werden, weil anzunehmen ist, daß ihnen die Steuer erlassen wurde und sie daher nicht im Rückstände geblieben sind. Die Festsetzung des 16. Februar als Stichtag für die Aufnah nie in die Wählerliste entspricht der Bestimmung des neuen Gesetzentwurfes für die Wahlen zu der Groß-Berliner Koinmunalvenoaltung, in dem eine Frist von sechs Monaten vor Auslegung der Wählerliste den tatsächlichen Wohnsitz in Berlin begründet. Die Ansetzung eines Stichtages soll keinesfalls eine Karenzzeit darstellen, die auch das Gesetz von 1847 nicht kennt. Der Verein spricht sich energisch gegen bic von anderer Seite geforderte dreijährige Karenzzeit aus. Er bezeichnet eine derartige, Forderung als gesetzeHwidrig und für unnötig aufreizend, zumal dadurch die Ausländerfrage, die für die Verfassung der jüdischen Gemeinden unerheblich ist, in unnötiger Weife uufgerührt wird. Dagegen spricht sich der Verein dagegen aus, daß auch die mit der Steuer im Rückstände gebliebenen Mitglieder das Wahlrecht erhalten. Niemand, der wegen ungünstiger Vermögensverhältnisse seine Beiträge nicht zahlen konnte, soll vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, wenn er rechtzeitig um Stundung oder Erlaß seiner Steuern eingekommen ist. Diejenigen Gemeindemitglieder, die keine entsprechenden Anträge gestellt habet:, haben so wenig Interesse an Gemeindedingen bekundet, daß sie sich über den Ausschluß aus der Wählerliste nicht beschwert fühlen können. Selbstverständlich kann für diejenigen Mitglieder, die bereits in: Rückstand geblieben sind, eine rechtsgültige Stundung nicht mehr erfolgen. Ter Zentralverein bittet die Gemeindebehörden, sich diesen Ausführungen anzuschließen, verzichtet jedoch ausdrücklich darauf, im Falle einer Ablehnung der von ihm aufgestellten Grundsätze die zuständigen Behörden anzurufen." — Die Eingabe ist ben Gemeindebehörden bereits Zugegangen, lieber die Stellungnahme derselben ist noch nichts bekanntgeworden. E. M. Berlin, 16. Dezember. Bankier Oscar L o e w e n b e r g, dessen Hinscheiden wir bereits in der vorigen Nummer unter „Nah und Fern" angezeigt haben, war etwa zehn Jahre lang als konservativer Vertreter Mitglied der Repräsentantenversanmllung der Jüdischen Gemeinde. 1908 gewählt, legte er 1917 gemeinsam mit den anderen konservativen Repräsentanten sein Amt nieder. Während seiner Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung gehörte er dem Vorstand der konservativen Synagoge in der Kaiserstrabe an und betätigte sich außerdem in der Kaschruthi-Kommifsion und in dem ständigen Ausschuß für die Wahl von Gemeinderabbinern. Alle religiösen Einrichtungen lagen ihn: besonders am Herzen und wurden durch seine Mitarbeit gefördert. Auch auf anderen Verwaltungsgebieten, wie z. B. im Kuratorium des II. Gemeindewaisenhauses, hat sich der Verstorbene fördernd -und anregend betätigt. Der Zentralverein für die Interessen der Jüdischen Gemeinde in Berlin, dessen Vorstand Loewenberg seit langen Jahren angehörte, verlor in ihm eine Richtung gebende Persönlichkeit. Sein Ableben hat nicht nur nn konservativen Lager, sondern auch in denjenigen Kreisen der Gemeinde, die den religiösen Standpunkt des Verstorbenen nicht teilten, aufrichtige Teilnahme hervorgerufen. Der Beerdigung, die am 10. Dezember auf den: Friedhöfe in Weißensee erfolgte, ging eine Trauerfeier im Sterbehause voraus, bei der Rabbiner Dr. P e t uchowski die Gedächtnisrede hielt. Vertreter des Gemeindevorstandes, der Repräsentantenversammlung und zahlreicher jüdischer Vereine, denen der Verstorbene angehört hatte, sowie prominente Vertreter der Berliner Bankwelt nahmen an dieser Trauerfeier teil. Auf dem Friedhose in Weißen see hielt Rabbiner Dr. Petuch o w s k i nochmals eine kurze Ansprache, dann wurde der Sarg im Erbbegräbnis beigesetzt. Januadh b'schalom. ££2 Memel, 12. Dezember. In den goldenen Tagen der Friedenszeiten konnte der hiesige Verein für jüdische Geschichte und Literatur in jeder Wintersaison sechs bis acht Vortragsabende in größerem Stil veranstalten, welche in weiten Kreisen Verständnis und ungeteilten Beifall auslösten. Mit den Unbilden des Krieges — die noch sortdauern — und durch die Einschränkung und Verteuerung des Bahn-Verkehrs erlitt auch die Vereinstätigkeit eine merkliche Einbuße. Dennoch war es dem Verein jedes Jahr gelungen, wenigstens einen Vortragsabend zu bieten, während der Nachbarverein in Tilsit seit Kriegsbeginn seine Wirksamkeit überhaupt eingestellt hatte und der in Allenstein in diesem Winter wegen Ermangelung eines geheizten Saales ebenfalls gänzlich ruht. Mit dem am Sonnabend, den 6. d. M., hier stattgefundenen Vortrag „Das Buch Koheleth" von Universitätsprosesfor Dr. Max L ö h r (Königsberg) erlebte der Verein seit den guten Zeiten des Friedens wieder einen großen Abend, sowohl durch die glänzende inhaltsreiche,, freie Diktion des gelehrten Redners, als auch durch die dichtgedrängte, überaus zahlreiche Zuhörerschaft, welche rege und verständnisvoll den lehrreichen Ausführungen folgte. „Koheleth", ein Rätselbuch der Menschheit, ein Buch, wie Heinrich Graetz sagt, „mit sieben Siegeln". Zugleich ein vielumstrittenes. Buch bis auf den heutigen Tag, Das Buch gibt den Seelenkampf wieder, den der Verfasser im Ringen um eine neue Weltanschauung geführt hat. Es streitet in seinem Innern sein väterlicher Glaube mit dem Gedanken der griechischen Philosophie. Der Vortragende gab dann eine Uebersicht über den Inhalt des Buches. Die Meditationen des Verfassers gehen aus von den Rätseln des menschlichen Lebens; er sucht und forscht in der Natur, er probiertes mit der Freude, empfiehlt die Arbeit und endet schließlich mit einer Empfehlung des Genusses des Augenblicks. Man hat ihn den Schopenhauer des Alten Testaments genannt. Das ist er in mancher Hinsicht. Aber es bestehen auch Unterschiede. Er hält fest am Gvttesglauben und an ernster, strenger Sittlichkeit. Nur eine allgemein menschliche Gabe ist ihm verlorengegangen: die Fähigkeit zu hoffen. Insofern ist er eine tragische Gestalt unter den Autoren der Bibel. — Der Saal war für den Zahlreichen Besuch nicht ausreichend. Eine anregende Diskussion schloß sich den Ausführungen des Referenten an. Rostock, 12. Dezember. Bei den: Jubiläum der Universität Rostock ist es hier zu einer Antisemitenhetze gekommen. Zahlreiche Privathäuser und öffentliche Gebäude wurden von St u d e n t e n und Schülern höherer Lehranstalten mit Hetzblättern beklebt; außerdem wurden diese Blätter massenweise in der Stadt verteilt und sonstige antisemitische Propaganda durch einen Umzug von Studenten und Realgymnasiasten veranstaltet. Die Stadtverordnetenversammlung beschäftigte sich mit einem Dringlichkeitsantrag an den Rat der Stadt, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das Treiben einzuschreiten und die Direktoren und Lehrer der Anstalt zur Verantwortung zu ziehen. Die Redner der Sozialdemokratie warfen ben

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