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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-12-12 · Heft 50 (12.12.1919) · p. Seite 572

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 50 (12.12.1919)
Date
1919-12-12
Page
Seite 572 (sequence 8)
Language
German
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572' Angelegenheiten", wählten ihreVorsteher (karnsssirn) und-'ihre Deputierten (Repräsentanten)- und diese wählten' einen „Marschall", der mit dem Ministerium des Landes im Samen aller Juden der Provinz verhandelte. Der Ortsräbbiner hatte in Keinen Streitsachen nach dem Ritualgesetz (vm) zü entscheiden, . selbst wenn die Parteien ungleicher Konfession waren. Prozesse um höhere Beträge kamen vor den ^tarosten. der in Anwesenheit des Rabbiners das Urteil zu fällen berechtigt war. Rabbiner befanden sich in den Gemeinden Flatow, Kroianke und Zempelblrrg. Die noch im Kreise Flatow befindlichen zwei kleinen Städte Vandsbnrg und Gamin standen unter der Jurisdiktion des Rabbiners von Zemvelburg. In Kriminalsachen lag die Entscheidung in den Händen der Woywoden oder Unterwohwodeu. Durch die Berührung mit den anderen Konfessionen eigneten, sich die Juden eine Svrache an, die aus einem Gemisch von Deutsch. Polnisch vrt'b .Npbränch bestand, einem Iaraon. der heute noch bei alten jüdischen und weniger aebildeten Personen zu hören ist. Ihrer angeborenen Religion blieben sie treu, und nur selten beklagten sie einen Abtrünnigen (mescliummed), der sich durch Hochmut zum Abfall verleiten lieh. Ebenso wie heute der Abtrünnige dem Gespött der Einsichtigen verfällt, so war es auch damals. Die Juden verloren an ihm nichts, und die Ghrisken gewannen an ihm nichts. Der „Schwein skopf" als Wappen bezeicbnete diese Meinung hinlänglich. Den Umtausch von Bedürfnisaegenständen für das Leben besorgten fast ausschließlich die Juden, und waren diese dem Gutsherrn ebenso unentbehrlich wie der „Dorsiude", der „Mediue-Geher", für das Landvolk. Eine sehr strenge Strafe hatte der abgefaßte Pferdedieb zu erwarten. Noch im Jahre 1767 wurde ein solcher, Jakob Hirsch, in Zempelburg hiugerichtet, während ein Katholik, der seinen Bruder ermordet hatte, nur. aus der Umgegend verbannt wurde. Als Friedrich der Große in den Besitz des Netzedistrikts. zu dem auch Flatow gehörte, kam, ließ er 4660 Juden aufareifen und sie nach Bolen abschieben. 1780 beschwerten sich die Bäcker der Stadt Flatow, daß viele Juden ihnen ins Handwerk pfuschten, worauf bestimmt wurde. daß nur zwei Juden,' und zwar n ur für Juden.backen und „S^alet" setzen durften. Das Kaufen von Häusern, in denen Christen wobnten, durfte nur in beschränkter Anzahl erfolgen. Auch Heiraten unter Juden durften der Zahl nach nur wenige stattbaben und mußte vor Erteilung der „Heiratslieuz" ein bestimmtes Vermögen nachgewiesen werden. Um die Höbe, desselben .zu erforschen, mußte vor jedor Trauung der Heiratsvertrag, (Kpthuba) in beglaubigter Abschrift mit der Ueberseßung der betreffenden Behörde, vorgelegt werden. Wurde eine jüdische Gemeinde, nach Meinung der Behörde, zu groß, so wurden diejenigen Familien, deren Oberhaupt keine ausreichenden Subsistenzmittel Nachweisen konnte, aus der Stadt verwiesen.. Emst.sollten 19 arme Familien ausgewiesen werden und nur auf Fürsvracbe des humanen Grafen Potülicki entgingen, sie diesem Schicksale. Im Jahre 1812 wurden alle Beschränkungen, welche die Juden im Kreise Flatow im Gegensaß zu ihren christlichen Mitbürgern noch zu erleiden hatten, aufgehoben, und. die Gleichberechtigung trat wenigstens aus kommunalem Gebiete ein. Es war dies eine Wirkling des ,,Eode.Napoleon",'^und als das „Allgemeine. Landrecht" an dessen Stelle trat, wurde diese Gleichberechtigung der Juden mit der anderen Bevölkerung in ziemlich gleichem Umfange ausrechterhalten. .1847 erhielten die Juden" Korporationsrechte. Im Jahre. 1864 zählte der Kreis Flatow unter 66 677 Einwohnern 2916 Juden, also etwa 4,7 %. der Gesamtbevölkerung. Zu der Zeit lebten in den fünf Städten des Kreises Flatow etwas über 1060 Juden, unter den 14 506 Bewohnern. Aus dem Lande sind jüdische Familien jetzt nur noch ganz vereinzelt anzutressen; einige von diesen treiben Landwirtschaft. Bezüglich der religiösen Verhältnisse der Juden im Kreise Flatow ist zu bemerken, daß trt der Stadt Eamin, wo heute nur noch 20» jüdische Seelen, an- . zutreffen sind, im Jahre 1809 eine Synagoge erbaust tvurde,' die bei einer 1822 ausgebrochenen großen FeuersbWhst merkwürdigerweise unbeschädigt' blieb, wahrend alle Gebäude, die ringsherum standen, niederbratinten. 1869 wurde dieses Gotteshaus wegen „Altersschwäche" abgerissen und im darauffolgenden Jahre auf 'derselben Stelle ein neues aufgebaut. Die Stadt Flatow zählt unter 4000 Einwohnern etwa 200 jüdische Seelen. Die Synagoge dieser Stadt steht in der Mitte des Marktplatzes, wurde 1878 neu erbaut und. (auf Veranlassung des Schreibers dieses Artikels) durch Rabbiner Dr. Bamberg er (s. A.) aus Königsberg eingeweiht. Zur Einweihung waren die Spitzen aller Behörden, mit Ausnahme des katholischen Propstes, der sich durch Krankheit entschuldigt hatte, sowohl zur Feier im Gotteshause als auch zu den angeschlossenen Festlichkeiten erschienen und haben dabei. das Wort ergriffen. Die Judengemeinde der. Stadt Flatow besitzt aus alter Zeit ein Privilegium, durch welches ihr das Recht zugestanden war, zu brauen, zu brennen, Brot zu backen und mit allen Waren zu handeln, „die auf der Welt zu finden sind". Dieses Privileg wurde ihnen im Jahre 1736 von dem Starosten Dzialynski und dessen Bruder ausgestellt. Hierfür batte die Judengemeinde jährlich 800 Tymfe (17 Tymfe 60 Pf.) zu zahlen; außerdem mußte jeder Hausbesitzer 8, jeder Einwohner 4 Tymse zahlen. Zu Martini (11. November) hatte die Judengemeinde 15 Stein Talg und 10 Maß Schaffüße abzuliefern; nur der Rabbiner war steuersrei. Aus ihrer Synagoge hatte die Gemeinde eine Kirchenschuld von 20 640 Floren eingetragen. Diese im Jahre 1774 gemachte Schuld wurde bis zum Jahre 1850 abgetragen. In der Stadt Kroianke wohnten 1783 schon 200 Juden, 1851 wohnten daselbst 650, heute etwa 400 Juden, die eine alte, sehenswerte Synagoge ihr eigen nennen, die 1842 neu hergerichtet worden ist, so daß wieder eine lange Zeit vergehen kann, bevor sie repariert zu werden braucht. Die heute 150 jüdische Seelen zählende Stadt Vandsbnrg besitzt seit 1840 eine Synagoge, die durch einen Blitzschlag gegen Ende des vorigen Jahrhunderts schwer beschädigt wurde. Durch eine bedeutende Spende, die ein in Amerika lebender, in Vandsbnrg geborener Glaubensgenosse einschickte, war die kleine und unvermögende Gemeinde imstande, das Gotteshaus wieder herzurichten. Zur Neuweihung kam dieser Gönner selbst nach seiner Vaterstadt und brachte ein kostbares Kle'- Kodesch als Gesckenk mit. Die fünfte Stadt des Kreises ist Zempelburg. 1804 lebten hier.noch 1050 Juden, 1864 waren es nur noch 980, und heute zählt die Gemeinde etwa 330 jüdische Seelen. Im Jahre 1734 errichteten die Juden dieser Stadt eine Synagoge, die 1808 renoviert wurde; 1899 erbaute die Gemeinde eine neue Synagoge und ist zurzeit die einzige Gemeinde des Kreises, die einen Rabbiner unterhält. 1854 hatte die Stadt Flatow noch einen modernen Rabbiner, Dr. Cohn, der von dort nach Berlin ging und in der Ban kiersfamilie B a m b e r g e r als „Hauskaplan" wirkte, nachdem er. lns 1.871 auch als Religionslehrer der paritätischen. Schule in Flatow tätig gewesen war. .1874 wurde eine simultane Schule eingerichtet, die bis zum Jahre 1894 alle jüdischen Kinder des Ortes besuchten und von dem an dieser Schule angestellten jüdischen Lehrer in Religion unterrichtet wurden, wie das auch heute noch an der Schule, an der ein jüdischer Lehrer tätig ist, geschieht. Im Anfang des 19. Jahrhunderts besaß der Kreis Flatow auch einen jüdischen Großgrundbesitzer. Der Familie Liepmann Meyer Wulff (Berlin) gehörte nämlich die Herrschaft Flatow-Krojanke, die dann an das preußische Königshaus überging, und als der Prinz

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