Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 83 (1919)
- Issue
- Heft 49 (5.12.1919)
- Date
- 1919-12-05
- Page
- Seite 560 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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560 hatten -sie die „poglowne zydowski", die „Judenkopfsteller", zu zahlen. Jeder Eid, den ein Jude zu leisten hatte, mußte mit der Thorarolle im Arm rmd im „Talles" eingchüllt geschworen rverden. Mit dein -Gesicht gegen Osten -gewandt, mit dem Hut auf dem Kopfe und barfüßig stand der Jude im Gerichtssaal vor dem polnischen Tribunal. Ein Versprechen beim Hersagen der -Eidesformel zog eine Strafe nach sich; ein öfteres Versprechen, bis viermal, hatte die Entziehung der Eidesleistung und die unbedingte Verurteilung zur Folge. Tie vvrgesprvchene Eidesformel enthielt die schrecklichsten Verwünschungen gegen die Person des Schwörenden, falls die beschworene Aussage falsch sein sollte. Im Jahre 1588 erging ein Verbot: die Juden durften an Markttagen keine Waren verkaufen, um den christlichen Händlern keine Konkurrenz zu machen; auch die „Aven-de", der „Pachtkontrakt" aus Salzniederlagen und Zolleinkünfte, wurde den Juden vorenthalten, und erst am Ende des 17. Jahrhunderts trat der „Arendar" in Tätigkeit. Christen als Dienstboten einzustellen, war ihnen ebenfalls verboten; nur als Fuhr- und Brantnechte durften sie solche verwenden. Was uns Juden heute noch zur Last gelegt wird: das Betreiben von Wuchergeschäften, das war in damaliger Zeit den Juden ein zngestandenes Recht; sie durften Geld gegen hohen Zins ausleihen und wurden von geldbesitzenden Christerl gern als Vermittler für ihre eigenen Geldgeschäfte beurrtzt, wodurch diese Geldgeber hohen Verdienst hatten, die Juden aber den schlechten Namen erwarben, der irr der: meisten Füllen auf diejenigen zurückgeführt rverden muß, die sich als Geldgeber im Hintergrund hielten. Aber nicht nur Privatpersonen nahmen für derartige Geschäftsmanipulativnen die Juden in Anspruch, sondern auch Kirchen, Klöster, Gilden usw. Die Juden waren die sichersten Schuldner, denn die Solidarität oer Mitglieder einer Gemeinde, des „Kahal", rvar die beste Bürgichast. So hatte die Bruderschaft der Rvsarier in Deutsch-Krone der Flatvrver Shnagogengemeinde Kapitalien geliehen; die katholische Kirche der Rächbarstadt Vanbsburg der Synagogengemeinüe in Zempelburg eine bedeutende Summe gegen hohe Zinsen geborgt. Solche Geldgeschäfte nahmen die Form eines Kaufes (na zastarv) an, wobei eine jährliche Rente an den Gläubiger gezahlt rverden mußte, die so lange anhielt, bis das geliehene Kapital völlig abgezaylt war. Blieb eine Renten- oder Zinszahlung aus, so wurde die beuch ene Synagoge einfach zugeschlvssen und das „Kahal" beeilte sich mit dem Ausbringen des Betrages, um Gottesdienst abhalten zu können. Ein solcher Kill trat z. B. im Jahre 1606 ein, rvo die Synagoge in Flatow von der Teutsch-Krvner katholischen Kirche wegen nicht pünktlich -eingegangener Zinszahlung verschlossen wurde. Dies Verfahren erwies sich als äußerst wirksam, denn in kürzester Zeit war das fehlende Geld gesammelt und abgezahlt. Das Produktengeschäft lag -ganz in den Händen der Juden, denn die Bewohner der Städte sowohl wie die des platten Landes beschäftigten sich ausschließlich mit Ackerbau und brauchten -daher die Juden als Abnehmer. Aus diesem Grunde hatte jeder Großgrundbesitzer seinen „Arendar" oder „Faktor", dem er alle seine Produkte verkaufte; auch die Erzeugnisse der Brennereien, Brauereien, Molkereien bekam der „Arendar" zum Weiterverkauf. Es wurde so -lange an ein und denselben Juden alle Ware abgesetzt, bis eine Uneinigkeit zwischen beiden Parteien eintrat, wobei dann natürlich dev Jude den kürzeren zog; er besorgte aber nicht nur den Verkauf, sondern auch den Ankauf für den betreffenden „Gönner". Als -eine eigentümliche Bestimmung eines solchen Besitzers an seinen „Arendar" oder „Faktor" ist der Befehl anzusehen: alljährlich eine bestimmte Anzahl „Schafssüße" abzuliefern. Während sonst die Juden auf dem platten Lande keinen feste n Wohnsitz haben durften, konnte der „Arendar" sich im Bezirk „seines Herrn", wo es ihm beliebte, häuslich niederlasfen, und so kam es, daßAN vielen Dörfern des Kreises Flatow Juden festen Wohnsitz hatten. In den Städten erschwerten die Zünfte den Zuzug von Juden.. Hatten sie. sich in -einer Stadt in größerer Zahl niedergelassen, so umgaben sie dieselbe mit dem „Erub", wodurch es religionsgesetzlich gestattet war, einen Weg zurückzulegen, der -es jedem jüdischen Bewohner ermöglichte, die Synagoge zu -besuchen-, ohne das Gebot über „Tchum Schabbos und Erub", wie es in -der Religionslehre vorgeschrieben ist, zu verletzen. (Schlirrtz folgt.) Btx flttmeiltrr drr Mllenlchskt des Judentums. Dr. Leopold Zunz, geb. 10. August 1794 in Detmold, gest. 18. März 1886 in Berlin. Von Leon S ch e r n h a n s (Memel). V. 0 eopold Zunz bezeichnete sein Werk „Zur Geschichte und Literatur" als erften- Band, es lag ihm wahrscheinlich die Absicht vor, seine Studien über synagogale Poesie und Ritus als zweiten Band folgen zu lassen. Doch diese Forschungen, die ihm schonvon Anbeginn ferner wissenschaftlichen Leistung vorschwebten, erfuhren großzügige Erweiterungen und gestalteten sich zu einer herrlichen Bücherserie — einer Triade — für sich. Schon in seiner Erstlingsarbeit (1818) sagte Zunz: „Eine aus den Quellen bearbeitete Geschichte -des Sy n a go g e nr i t u s wäre gerade ein wünschenswertes, obschon schwieriges Unternehmen." Seit damals hielt Zunz sein Augenmerk darauf gefesselt; für -die Hebung und Läuterung des jüdischen Kultus begeistert, war er zum Studium -seiner Institutionen fortgerissen worden. Mit den ,,Gottesdienstlichen Vorträgen" war nur ein- Teil des Planes vollbracht; es blieb der wesentliche Teil seiner Lebensaufgabe zu lösen, die Geschichte der Gebete, der Hymnen wie der Büßlieder nach den so abwechslungsreichen Riten aller Länder. Durch die argen Verfolgungen im Mittelalter, aus Furcht vor -der Zensur, sind die besten Stücke aus den Gebetsammlungen entfernt worden, verschollen, -vergessen, und nur noch in handschriftlichen Sammelwerken oder in selten gewordenen Drucken irgendwo zu finden. Zunz ging daran mit seltener Beharrlichkeit, mit folgerichtigem Forschergeist, diese zerstreuten wichtigen Dokumente der jüdischen Geschichte und Literatur zu sammeln, aus der Dunkelheit zu enthüllen, einen- Knäuel geschickt zu ent» rvirren und geistreich zu beleuchten. 1830 hatte er das erste Bußritual (ed. London) erworben-; seither wav seine unablässige Aufmerksamkeit, trotz der Enge seiner Verhältnisse, der Erwerbung der -Gebetsliteratur gewidmet. Weitverzweigte Korrespondenzen und ein organisierter antiquar-buchhänd-lerischer Dienst standen ihm zu Gebote, und im September 1846 war ihm endlich vergönnt, die erste Wallfahrt zu den Quellen des Britischen Museums zu unternehmen. Zunz -entschloß sich, den unermeßlichen Stoff zu teilen, die Geschichte der Dichtungen sollte der der Dichter und -der Riten vorangehen. Am 2. März 1855 erschien „Die synagogale Poesie des Mittelalters" (491 Seiten). Währenddraußen die Bestrebungen für Kürzung und Entlastung des Gottesdienstes -einer ganzen großen Literatur, den eigentlichsten Kundgebungen der jüdischen Geschichte, den Jubelwie den .Schmerzensausbrüchen ihrer Muse, das Todesurteil zu sprechen nahe daran waren, hatte hier in diesem Werke die Treue und Hingebung, Herz und Geist eines Mannes für alle Zeiten