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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-12-05 · Heft 49 (5.12.1919) · p. Seite 559

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 49 (5.12.1919)
Date
1919-12-05
Page
Seite 559 (sequence 7)
Language
German
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559 deren einer als Speisesaal dient, der andere als Betsaal. In diesem wird regelmäßiger Gottesdienst abgehalten, Freitag abends sowohl wie am SabbHtmorgen. Es sind immer Knaben da, die aus Gemeinden kommen, wo noch religiöses Leben herrscht, und unter diesen Knaben war bis jetzt immer noch einer, der imstande war, die Funktionen des Vorbeters zu übernehmen. Zwei solcher Gottesdienste habe ich während meines kurzen Aufenthaltes in Bad Dürrheim selbst erlebt. Ein Knabe aus Hamburg betete vor, und seine Gemeinde bestand aus etwa 70 bis 80 Kindern nebst dem Hauspersonal sowie einrgen wenigen Erwachsenen, die sonst nicht zum Hause gehören, lieber diesen Knaben war ich wirklich in hohem Maße erstaunt und erfreut. Er vollzog sein Amt mit einer Sicherheit, die geradezu verblüffend war; selbst der Gemeindegesang sohlte nicht; dafür hatte er seine jugendliche Gemeinde aus sich selbst heraus erzogen. Hier sieht man wieder einmal, wie gutes Beispiel wirkt, und ich muß sagen, daß mir beide Gottesdienste sehr gut gefallen haben, wenn sie auch in ihrer Form einen ganz altmodischen Charakter trugen. — Der Speisesaal ist außerordentlich geräumig und bequem; er ist gleichzeitig auch Mnsikzimmer. Was aber den Kindern an leiblicher Nahrung verabreicht wird, ist reichlich und gut, so daß sie vollauf bestehen können. — Zur rechten Hand des breiten Flures, in dessen Querschnitt man hinausgelangt aus die zum Wald hin angebrachte Liegehalle, befinden sich die verschiedenen Amtszimmer: für die Oberin, für den Arztusw., sowie auch die Wohnräume der Oberin. Alles aber durchhaucht e i n Geist, der Geist des Praktischen und Schönen. Das Vorhandensein von entsprechenden, bequem eingerichteten Baderäumen ist in einem solchen Hause ganz selbstverständlich, so daß es an nichts fehlt, was dem Wöhle der Kinder irgendwie nützlich sein könnte. Sonnenbad, Spielplatz, alles ist da, und die fürsorglichen Schwestern und Helferinnen wetteifern geradezu miteinander, um die unermüdlich hingebungsvolle Tätigkeit der Oberin wirksam zu unterstützen. Der G e i st aber, der da herrscht, ist von Badens Hauptstadt ausgegangen. An der Spitze des das „Friedrich-Luisen-Hospiz" verwaltenden Kuratoriums stehen Herr und Frau Geheimrat Dr. Mayer aus Karlsruhe, die als die intellektuellen Urheber des segensreichen Werkes anzusprechen sind, und man 'darf wohl sagen, daß sie beide nichts Schöneres kennen, als möglich oft im Jahre in Dürrheim Aufenthalt zu nehmen, um sich selbst davon zu überzeugen, in welch vorzüglicher Weise die Gesundheit der Kinder gefördert wird. Ich selbst hatte im verflossenen August das Vergnügen, die Geheimratsfamilie in Bad Dürrheim zu treffen, und die Gelegenheit, ein Paar wirklich schöne Tage mit ihr zu verleben, und ich kann meine Empfindung für das edle Werk, das sich „Friddrich-Luifen-Hospiz in Bad Dürrheim" nennt, wohl mit den Worten Goethes wiedergeben, wo er dem kunstsinnigen Erzherzog Karl August von Sachsen im „Tasso" die Verse widmet: „Die Stätte, die ein guter Mensch betrat, Ist eingeweiht; nach hundert Jahren klingt Sein Wort und seine Tat dem Enkel wieder." Möge derselbe Geist dem „Friedrich-Luifen-Hospiz" andauernd zu eigen bleiben, zum Segen der ihm alljährlich anvertvauten jugendlichen Menschheit! Sie Juden im lkreile jFlatont. Von Paul Mockieles. 3N Nummer 31 dieses Blattes ist unter den „Literarischen Mitteilungen" eine sehr eingehende Beurteilung des Buches „Der Kreis Flatow" zu lesen, der eine ausführliche Darstellung von der Geschichte u n f e r e r Glaubensgenossen in diesem Kreise, der in politischer Beziehung bei der Preußischen Republik verbleibt, folgen möge. Schreiber dieser Zeilen hat im Kreise und in der Stadt Flatow länger als ein Menschenleben verbracht und gewirkt und glaubt daher mit den historischen und religiösen Verhältnissen dieses Stück Landes genügend vertraut zu sein, um darüber berichten zu können. Die erste Nachricht über die Anwesenheit von Inden im Kreise stammt aus dem 15. Jahrhundert. Aus den südlichen polnischen Grenzbezirken kamen die Juden hierher, womit aber nicht gesagt sein soll, daß nicht auch schon früher Juden in dieser Gegend gewohnt haben. Aus dem Städtebuch von Wuttke erfahren wir eine Nachricht, die aus dem Jahre 1085 stammt: Die Mutter des Polenkönigs Boleslaw Chrobry, Judith, hat Christen, die in jüdische Abhängigkeit geraten waren, ausgelöst. Zur Zeit des ersten Kreuzzuges (1096) flüchteten viele Juden aus diesem Kreise nach Polen, wo sie freundlich ausgenommen wurden und dadurch wenigstens das Leben vor den fanatischen Horden der Kreuzzügler retten konnten, wenngleich Besitztum und Vermögen dem Raub und der Plünderung anheimfielen. Es ist schon oft und von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen worden, daß zu einer Zeit, in der man die Juden überall blutig verfolgte, das Polenland ihnen gastfreie Aufnahme gewährte. Es wird ja wohl nicht immer Liebe zum jüdischen Volke gewesen fein, die sich bei den Polen hierbei zeigte, aber es steht doch urkundlich fest, daß Boleslaw V. (gestorben 1279) im Jahre 1264 den Befehl -ergehen ließ, daß „jeder Christ, der einen Juden bei Nachtzeit um Hilfe rufen hört, mit Strafe zu belegen sei, sofern er nicht zu seinem Beistand eilt". „Wer mit Steinen über ihre „Schulen" wirft, soll an den Woywoden des Bezirks 2 Pfund Pfeffer als Strafe abliefern; wer einen jüdischen Kirchhof entweiht, dessen Güter sollen eingezogen werden." Ihren Lebensunterhalt erwarben die Juden dieser Zeit größtenteils durch Geldgeschäfte, durften aber auch Zwischenhandel treiben und Grundbesitz erwerben. Geld wurde auf Pfand geliehen, und kam dem Juden ein Pfand abhanden, so mußte er durch einen Eid seine Unschuld beweisen; betrug die Schuldsumme einen höheren Betrag, so mußte er einen Eid aus die Thora leisten, daß er den verpfändeten Gegenstand nicht unterschlage. Da nicht an jedem Orte ein Rabbiner amtierte, so vertrat der „Vorbeter" denselben auch vor Gericht. Hierbei ereignete sich oft -ein Intermezzo. So sagte ein solcher „Eidesabnehmer", der etwas stotterte, bei seiner Verwarnung des Angeklagten vor Ableistung des Eides zu dem, der den Eid leisten sollte, jedeSmal: „Jeder Israelit ist schuldig, (Pause) der Obrigkeit die Wahrheit zu sagen." In einem Zivilprozeß durfte ein Jude nur verurteilt werden, wenn dr ei, in Kriminalsachen, wenn sechs Zeugen übereinstimmende Aussagen machten. Hierdurch waren die Juden vor böswilligen und verläumderischen Anklagen und noch mehr vor ungerechter Verurteilung geschützt. Ein Jude, der den Glauben seiner Väter verließ, wuvde durch die Taufe ein Edelmann und erhielt das Recht, in seinem Wappen einen „Schweinskopf" oder ein „Kreuz" zu führen. Viele Juden wurden -durchdie freundliche Behandlung, die ihnen die polnischen Fürsten und das polnische Volk angedeihen ließen, veranlaßt, sich zu polonisieren. Sie legten den „Kaftan" ab, entledigten sich der „Peies" -und schnallten dafür den Säbel um, bekleideten sich mit dem „Kontusch" und glaubten nun gleichberechtigte Glieder des polnischen Staates zu sein. Mit -dem Tode Kasimirs III., des letzten Plasten (1370), hörte auch die freundliche Behandlung der Juden auf. Anstatt des u-mgeschnallten Säbels -mußten sie den gelben Hut aussetzen, und an Stelle des Kontusch wurden sie gezwungen, ein Stück rotes Tuch auf dem Rücken zu tragen, -mußten in beson- I deren Quartieren wohnen, und dafür, daß sie geduldet wurden.

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