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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-11-28 · Heft 48 (28.11.1919) · p. Seite 549

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 48 (28.11.1919)
Date
1919-11-28
Page
Seite 549 (sequence 9)
Language
German
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jüdischen Bevölkerung ihren Anteil an der Stadtverwaltung rein faktisch. Abmachungen vor den Wahlen gaben ihnen und den Polen, also als deutlich herausgehobenen Klassen, ein Viertel bis ein Drittel der Sitze in der Stadtverordnetenversammlung. Es entsprach das auch nur ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Einsicht, ihrer Bildungsstufe und auch in modifiziertem Sinne ihrer Zahl — hatte Gnesen doch noch im Jahre 1875 unter 11025 Einwohnern") 1508 Juden. Als dann mit Ende der neunziger Jahre die Ostmarkenpolitik in schärfster Form auch über das städtische Leben Gnesens kam, ließen sich die Juden unter Verzicht auf energische selbständige Stellungnahme ins Schlepptau der evangelisch-deutschen Mehrheit nehmen und gaben ihre Hand zur vollständigen Verdrängung der Polen aus dem Stadtparlament her, damit fast zwei Dritteln der städtischen Bevölkerung ihren Anteil an der städtischen Selbstverwaltung nehmend. Und das taten Gerechtigkeit verlangende Menschen, die zur Zeit der letzt erreichbaren Volkszählung, 1910, mit 778 Seelen nur noch den 32. Teil der Bevölkerung ausmachten")! Ob bei Abschluß der. preußischen Herrschaft die Gnesener Jüdische Gemeinde ihren tiefsten Punkt schon erreicht hatte, läßt sich nachträglich schwer feststellen, ebenso müßig ist es, zu prophezeien und zu sagen, wie unter den ganz geänderten politischen Verhältnissen die Kurve der Entwicklung gehen wird. Zu wünschen aber wäre es, daß diese uralte Judengemeinde wie überhaupt die jüdischen Gemeinden in den an Polen übergebenen Provinzen aus sich heraus die neuen Gedanken und die neuen Formen fänden, die sie in allem Umschwung der Dinge sich lebenskräftig und lebenswürdig erhalten lasten. Drr Altmnlter der Mllrnlchakt des Judentums. Dr. Leopold Zunz, geb. 10. August 1794 in Detmold, gest. 18. März 1886 in Berlin. Von Leon S ch e i n h a u § (Memel). IV. ie überragende Gelehrsamkeit Zunzens stellte ihn ans hohe Warte, wo es nur galt, Juden und Judentum zu verteidigen, wo irgendein Herrscher, ein Staatsmann, ein Gelehrter seinen Inden Unrecht antun wollte. In mancher Not und Gefahr hat er seinem Volke Hilfe zu bringen versucht: als der Talmud böswillig verspottet wurde (Abb6 Chiarini 1830), als das Recht der Juden auf ihre Namen gefährdet erschien (1836), als die Blutlüge von Damaskus grassierte (1840) und ähnliche Angriffe losgingen — da ist Dr. Zunz mit den Waffen der Wissenschaft eingetreten, um der Wahrheit zu ihrem Rechte zu verhelfen. Mehrfach sahen sich jüdische Gemeind-evertretungen veranlaßt, die Hilfe der Gelehrsamkeit Zunzens in Anspruch zu nehmen oder in wichtigen Fragen sein entscheidendes Votum einzufordern. Von den vielen Fällen führen wir die bekannte Verordnung Friedrich Wilhelms III. vom 3. August 1836 an, die den Juden verbot, deutsche und christliche Namen zu führen. Der Immediateingabe an den König seitens der Jüdischen Gemeinde Berlins ist eine« unwiderlegliche Darstellung, aus Zunzens Feder geflossen, beigelegt. Seine (Dezember 1836) erschienene treffliche Schrift (82 Seiten): „Namen d erIud eit" ist eine Erweiterung dieser Darstellung. Das Resultat derselben — die 10) Davon polnisch-katholisch 6048, evangelisch 3469. ") 25 399 Einwohner,, davon 16 716 polnisch-^katholisch und 7789 evangelisch. ' Aufhebung des Verbots — liegt der Kabinettsorder vom 9. März 1841 zugrunde"). An der Hand der ausgebreitesten Quellenkunde zeigt hier Zunz bis zur Evidenz, wie sich in den jüdischen Namen von den ältesten Zeiten bis herab auf unsere Tage „der Einfluß der Kulturstufen, welche die Nationen betreten haben, geltend macht". Wir entnehmen aus der glänzenden Untersuchung dieses Gegenstandes folgende bemerkenswerte Worte: S. 69. „Man verwundert sich, daß mit veralteten Sitten und Mundarten, mit absterbenden sozialen Einrichtungen Namen altern und sterben, und sollte nicht vielmehr das Gegenteil befremden?" „Urält ist es, daß Juden europäische Namen führen, daß sie altübliche im Stich lassen, jüngere rund umher auswählend, daß sie Namen ändern, übertragen, einsühren. Und daß also Juden wie Heiden und Christen heißen, ist ein altes, verjährtes-Recht." S. 74. „Nichts wäre törichter, als über notwendige und unschädliche Erscheinungen Klagen oder Vorwürfe zu äußern. Namen müssen entarten. Die rechte Lust an dem Eigensten, das kindische Verhätscheln des Wortes offenbart sich in dem korriunpierten Nomen: während die Sprache der Nation geihört, bleibt der Name Eigentum der Familie, und während jene stets Gedanken und Empfindung der lebendigere Gegenwart darstellt, haftet an di>esem die Erinnerung und die Form der hergebrachten Sitte." S. 79. „Eine christliche Sprache gibt es gar nicht, so wenig wie eine nwhamlnedanische, monotheistische, lutherische. So gehören denn die Namen zunächst einem Volke und einer Sprache an. nie einer Kirche und einem Dogma, nie dieser und jener Politischen oder religiösen Ansicht. Folglich gibt es gar keine christlichen Namen. S. 60. „Die deutschen Juden haben keine andere Sprache, folglich gehören ihnen die Eigennamen eben so rechtmäßig als die Gattungs- Wörter, und wer ihnen die Sprache zu nehmen vermag, soll Namen verbieten." -S. 81. „Und wirklich stehen in Deutschland wie anderswo, nach nw'hrtausendjühriger Menschengeschichte, die Namen der fremdesten' Erdstriche nebeneinander; warum nicht bei den Juden? Gerade sie tragen ihre Namen als Narben alter ehrenvoller Wunden, und auf Wegen des Blutes und der Tränen find diese Namen! z,u uns gekommen. Wozu die mühselige Erkämpfung eines Rechtes zu dem, was Gott, nicht ein Mensch verleihet? Namenbesitz wie Nomenwahl ist ein geheiligtes Recht der Eltern, der Familien, dessen Kränkung keinem gesetzlichen Akt zusteht, keine Sittlichkeit fördert, keiner Unordnung steuert, keiner Religion Gedeihen schafft." Es ist nicht uninteressant, über diese Schrift das Urteil eines nichtjüdischen großen Gelehrten anzuführen; es ist ein Brief Alexander v. H u m b oldts (17. Dezember 1836) an Zunz: „Ew. Wohlgeboren teile ich meinen innigsten Dank für Ihre gelehrte und Lberaus interessante Schrift über die Namen! des jüdischen Volkes auszusprechen. Nie ist dieser rnit den Schicksalen des uralten Stammes so genau zusammenhängende Gegenstand mit solcher Gründlichkeit und in so allgemeingeschichtlicher Beziehung behandelt worden. An dem Himmelsgewölbe lehren uns die Namen der Sterne, welche Nation das Studium der Astronomie in Spanien belebte. Die geographischen Namen in Nordamerika bezeugen die Herkunft der Ansiedler. In den Vornamen der Hebräer liest man den Wanderungsweg des bedrängten Volkes"). Am 4. September 1845 vollendet Zunz sein zweites großes Werk: „Z n r Ges ch ichte u n d L i t e r a t u r" (Erster Band, VI u. 607 Seiten. Berlin, 1845). War das erste berühmte Werk: „Die gottesdienstlichen Vorträge" der Reflektor des jüdischen Kulturlebens in der Synagoge, enthält dieses zweite Buch die geistigen Heldentaten in Israels Lehrhallen (Beth-Hamidrasch). Auch dieses große Werk war zunächst von dem nicht zu verachtenden Neben - 13) Schreiben des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde in Berlin an Dr. Zunz vom 24. März 1845. Von Dr. Map bäum in der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" 1895, Nr. 5, veröffentlicht. 14) Aus L. Zunz, Nachlaß. Mitgeteilt von Ludwig Geiger in der „Zeitschrift für die Geschichte der Inden in Deutschland", Band \ (1892), S. 259.

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