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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-11-28 · Heft 48 (28.11.1919) · p. Seite 548

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 48 (28.11.1919)
Date
1919-11-28
Page
Seite 548 (sequence 8)
Language
German
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548 Juden seinerzeit die Rückkehr linier die Preußische Herrschaft ausnahmen. Bei Beginn der neuen preußischen Herrschast, 1815, gab es in Gnesen 3034 Einwohners, von denen 592 Juden waren. Die Entwicklung der Stadt und insbesondere 'dann die der jüdischen Gemeinde wurde durch ein gewaltiges Naturereignis vorwärts gestoßen, durch den Riesenbrand vom 27. Mai 1819, der, von der Judenstadt ausgehend, den größten Teil von Gnesen vernichtete, damit aber gleichzeitig Lust für die Neugestaltung des Stadtbildes schaffte. Beim Neuaufbau wurde sofort die Aufhebung des Judenviertels ins Auge gefaßt und die Neuansiedlung der Juden auch in der „Neustadt", außerhalb des alten Weichbildes, durchgesührt, wogegen sich die Juden zunächst sträubten, weil sie daraus Ernä'hrungsschwierigkeiten für sich fürchteten, während umgekehrt ihnen später vorgeworfen wurde, daß sie es verstanden hätten, sich die besten Bauplätze zu verschaffen. Durch Erleichterung der Ansiedlungsbedingungell wuchs die Zahl der Juden sehr erheblich - 1822 waren unter 5379 Einwohnern^ 1109 Juden, 1835 unter 5618 Einwohnern") 1453, 1844 unter 6365 Einwohnern') 1794, um am Ende der 40er Jahre ihre Höchstzahl mit etwa 2000 zu erreichen. Die ^tnsiedlungserleichtermra und die Aufhebung des Gettos kann natürlich nicht der alleinige Grund für das ungeheure Hinaufschnellen der jüdischen Bevölkerungszahl sein: für eine hinreichende Erklärung dieses Borganges läßt uns aber die Darstellung von Warschauer ebenso im Stich wie dafür, daß in Gnesen die Abnahme der jüdischen Bevölkerung schon früher einsetzte als in den anderen großen jüdischen Gemeinden der Provinz Posen. Das jüdische Handwerk befand sich zwar schon in den ersten Zeiten der nengearündeten preußischen Herrschaft nicht zuletzt infolge der Aufhebung des Zunftzwanges - im Niedergang, im ganzen darf aber die damalige Lage der jüdischen Bevölkerung nicht als schlecht angesprochen werden. 1833 war Grundbesitz und Handel meist in den Händen der Juden, und besonders tut Getreidehandel behaupteten sie lange eine Monopolstellnna, die sogar im Jahre 1847, als sich die schlechte Ernte des Jahres 1846 fühlbar machte, zu einem hauptsächlich gegen die Juden gerichteten Volksaufruhr Anlaß gab. Dem wirtschaftlichen Aufschwung ging auch eine geistige Umbildung parallel: die Allseinandersetzung mit dem deutschen Kulturelement, die gefördert durch eine bewußte Germanisierungsvolitik der Regierung und durch die Schule — ständig vorschritt. 1825 wurde in Gnesen eine zweiklassige jüdische Elementarschule errichtet^), und 1833 wurde auch in Gnesen die „V o r l ä it f i a c Verordn u n g f ü r d a s I u d e u w e s e n ' i n der Provinz Posen" eingefübrt, deren offenkundige Absicht dahin ging, durch zielbewußte Germanisierung der Juden das Deutschtum in der Provinz Posen zll stärken. Es war demgemäß zur Erlangung des Bürgerrechts in jedem Falle der Durchgang dilrch die Naturalisation erforderlich, die ihrerseits an die Beherrschung der deutschen Sprache geknüpft war. Leider gibt Warschauer nicht an, wieviel Personen in Gnesen sofort zur Naturalisation zugelassen werden konnten. Es hätte daraus immerhin eine ungefähre Anschauung von dem Stärkeverhältnis der Parteien sich gewinnen lassen, die sich in der Gnesener y Davon 2157 'Katholiken und 285 Evangelische. -"') Davon 3565 Katholiken und 705 Evangelische. ") Davon 3281 Katholiken lind 884 Evangelische. 7) Davon 3589 Katholiken und 978 Evangelische. H) Es sei in diesem Aufammenhange ans Warschauers allgemeineren Aufsatz: ,,D i c Erzieh u n g der Juden in de r P r o v i ll z Po s c n d u r ch das E l e m entars ch u l w e s e n" hingewiesen, der im 3. Band der „Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland" (Braunschweig 1889) erschienen ist. Gemeinde um die Kulturfrage gebildet hatten") -- wobei auf beiden Seiten Familien die Führung hatten, deren Namen noch heute in Gnesen einen guten Klang haben. Der Kampf, der nicht immer mit den feinsten Mitteln, sogar mit Zuhilfenahme von Polizei und Militär, geführt wurde, drehte sich hauptsächlich um Schule und Synagoge und führte einerseits zur Erweiterung der jüdischen Volksschule zu ein^r vierklaffigen Anstalt, anderseits zur Errichtung einer neuen, schon neuzeitlich eingerichteten Synagoge und zur Berufung eines von der damaligen Gnesener Orthodoxie als „Luxusartikel" verschrienen Kanzelredners. Die direkte Aufficht und die direkten Eingriffe der Regierung in die Gestaltung der Gemeindeverhältnisse, die nicht wenig zu den Fortschritten der antiort'hodoxen Partei beigetragen hatten, hörten mit dem Erlaß des neuen Judeng e s e tz e s vom 23. Juli 1 847 grundsätzlich auf. Infolgedessen konnte die unbeugsame Orthodoxie wieder in die Höhe kommen und es sogar so weit bringen, daß der akademisch gebildete Rabbiner durch Nichtzahlung des Gehalts aus seiner Stellung gedrängt wurde. Dabei wurde denn auch der jüdischen Schule die Erweiterung, die mit dem Wachstum der Gemeinde Schritt gehalten hätte, vorenthälten, so daß etwa 60 jüdische Kinder die Freischule besuchten, die 1850 von der Gesellschaft zur Förderung des Christentums unter den Israeliten in Gnesen eröffnet worden war. War das Ziel der Regierungsmaßnahmen und der aufklärerischen Bestrebungen unter den Juden selbst auch Assimilation bzw. Gleichberechtigung, so kam das immerhin zunächst noch nicht ganz zur Erscheinung. Es sah vielmehr einer Anerkennung der alten Sonderart sehr ähnlich, daß nach der Gnesen endlich im Jahre 1836 verliehenen Einführung der Revidierten Städteordnung vom 17. März 1831 die Juden nicht in den allgemeinen Bezirken mitwählten, sondern nach der vom Gesetz gelassenen Freiheit als eigene Klasse drei Stadtverordnete zu wählen hatten. Diese Anordnung — an sich noch ein loyales Entgegenkommen im Vergleich zu der noch jahrelang völlig ablehnenden Praxis der Posener Stadtverordnetenversammlung erklärt sich daher, daß befürchtet wurde, die Juden würden bei ihrer Kapitalskräftigkeit jetzt und später in zu großer Zahl in das auf dem Zensus aufgebaute Stadtparlament einziehen. In dem endgültigen 'Gesetz über die Gnesener Stadtverfassung von 1847 wurde dann bestimmt, daß der Zwang zur Wahl von jüdischen Stadtverordneten abgbschasft, dafür aber eine Höchstgrenze für die Juden festgesetzt wurde, indem sie nicht mehr als ein Viertel der zwölf Stadtverordneten ausmachen sollten. Mit dieser Bestimmung schnitt sich die Regierung aber ins eigene Fleisch, da gleich die ersten nach diesem Prinzip vorgenommenen Wahlen eine polnische Mehrheit brachten. Aus Warschauers Darstellung wird nicht eindeutig Lar, wie bis zum Jahre 1848 das Verhältnis von Juden und Polen war, doch scheint es gut gewesen zu sein; die Juden scheinen sogar mit ihren demokratischen Sympathien auf seiten der Polen gestanden und in der Stadtverordnetenversammlung mit ihnen gestimmt zu haben was bei dem noch nicht voll zur Entfaltung gediehenen nationalen Gegensatz nicht zu stark ins Gewicht gefallen sein mag. Im Verlauf der achtundvierziger Revolution aber fanden sich Deutsche und Juden völlig zusammen. Die bis zum Ende der deutschen Periode in Geltung gebliebene plutokratische Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853 sicherte der °) Wenn im Jahre 1836 von 72 Gnesener Juden das Bürgerrecht, erworben wurde, so gewährt das nicht durchaus einen Fingerzeig nach dieser Richtung hin, da diese Bürgerrechtsgewinnung en masse von der Regierung selbst angeregt war, um eine deutschfreundliche Mehrheit bei den ersten Stadtverordnetenwahlen zu erzielen.

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