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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-11-21 · Heft 47 (21.11.1919) · p. Seite 536

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 47 (21.11.1919)
Date
1919-11-21
Page
Seite 536 (sequence 8)
Language
German
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5o(5 in dem wegen seiner Herenprozesse berüchtigten Gnesen bis ins 18. Jahrhlmdert hinein nicht ab, and kirchliche Feftversamwlungen wurden noch im 19. Jahrhundert als für die Juden (Gefahr drohend angesehen. ' Die günstige Entwickelung, die, parallel dem wirtschaftlichen Aufschwung der Stadt im 16. Jahrhundert, zu Beginn der sogenannten Neuzeit die Gnesener Judengemeinde an Wohlstand und Zahl genommen hatte, wurde durch den großen Brand von 1619 in Frage gestellt, der wie fast die ganze Stadt, so auch die Judenstadt in Asche legte - und mit ihr das Wahrzeichen gewachsenen Wohlstandes, die nach dem Muster der Postner Synagoge angelegte massive Synagoge, für die wir den Baukontrakt vom 20. Juli 158-2 im Wortlaut noch besitzen. Die Stadt und mit ihr die Judenstadt entstand aber bald wieder in alter Weise, nicht ohne daß die Juden die (Gelegenheit zur Erweiterung ihres Wohnbezirks ganz ungenützt hätten Vorbeigehen lassen — was natürlich kräftigsten Widerspruch hervorrief. 1658 gab es schon wieder 28 Judenbäuser in Gnesen. Die Gnesener Juden sollten sich aber nur kurze Zeit ihrer wieber aufgebauten Wohnstätten erfreuen - - das Jahr 1656 sah bereits die Gnesener Judenstadt von neuem tu Flammen aufgehen. Der Ezarneckische Judensturm, der - als Reaktion gegen das angebliche schwedenfreundliche Verhalten der polnischen Juden in der ersten Hälfte des zweiten schwedischen Krieges - über Polen dahinbrauste und überall auf seinem Wege die jüdischen Kemeinden zerstörte, traf damals auch Gnesen: die Judenstadt wurde verbrannt, und die Gemeindemitglieder, die dem Verderben entrinnen konnten, nmrden nach allen Richtungen zerstreut. Erst nach dem 1660 vollzogenen Friedensschluß kehrten die Juden nach Gnesen zurück. Die Judenstadt wurde mm aber nicht mehr an der alten Stelle anfgebant, da die Domkirche und der Franziskanerinnenkonvent Anstoß an der indischen Siedelung in ihrer Nähe nahmen, sondern außerhalb der städtischen Ringmauern auf starosteilichem Grunde neu angelegt. Die wirtschaftlichen Schwankungen, die Gnesen infolge der unaufhörlichen Kriegsnot bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts erlebte, machten selbstverständlich auch leine indischen Bewohner mit. Die rapide Abnahme ihrer Stenerleistung. speziell der an dir Stadt zu lnstriebtenden Handelssteuer, machte das besonders sinnsüllia. Anderseits läßt die verhältnismäßig hohe Summe von 1806 volnischen Gulden, die m Beginn der preußischen Zeit im Jahre 1798 an die Stadtkasse als Ablösung aezablt wurden, den Schluß zu. daß die Gnesener Inden um diese Zeit die wirtschastliche Krise wieder überwunden batten. Dies loirb auch durch das Anwachsen ihrer Seelen- und Hänser.zabl bestätigt. 1798 fand nämlich die neue preußische Regierung in 48 Jndenhänstrn 685 Juden - bei einer Gesamtbevölkerung von 8850 Menschen vor. Sie übten, offensichtlich in überragender Weise/ Handel und Handwerk ans und waren dabei genau nach dem Muster der christlichen Zünfte in Innungen znsammengeschlossen. Es fanden sich 1798 unter 85 Fleischern 10 Juden, unter 57 Schneidern gar 58, wobei berücksichtigt werden muß. daß Gnesen für ein weites Hinterland mitznarbeiten batte und daß das in Gnesen tagende Grodgericht viele Menschen zu den Sitzungsperioden in die Stadt zog. Die eigentliche Stadt Gnesen. die ohne die vielen Vorstädte , nur 65 Häuser aufwies, hatte nur 7 ordentliche Kanfleute, und diese fühlten sich dem jüdischen Handelsbetrieb gegenüber so schwach, daß es - und damit folgten sie nur dem Beispiel vieler anderen posenschen Städte einer ihrer ersten Schritte bei der neuen Regierung war, um' Zurückweisung des jüdischen Handels in die ihm privilegiengemäß gezogenen Grenzen zu bitten. Die christliche .Kaufmannschaft Gnesens war aber auch anscheinend der jüdischen Konkurrenz da nicht gewachsen, wo sie sich innerhalb dieser Grenzen hielt. So hatten beispielsweise die Gnesener Wollmärkte ihren eigentlichen Mittelpunkt in der Judenstadt und brachten erst nach -der 1803 erfolgten Aufhebung der dortigen „Judenwage" allgemeineren Ertrag. Die preußische Regierung war einsichtig genug, den besteh-entden Verhältnissen Rechnung zu tragen» von einer einfachen Uebertragung der preußischen Ju'dengefetze auf die polnischen Provinzen abzusehen und den energischen Versuch zu wagen, durch entgegenkommende 'Gesetzgebung die jüdischen Massen für den Gesamtausbau des neuen Staatswesens nutzbar zu machen. Aus dieser Gesinnung und staatsmännischen Absicht entstand das G e n e r a l j u -d e n r e g l e.m ent f ür Süd- und N e u o st Preuße n vom 17. April 1 79 7, das als wichtigster Vorläufer für das Preußische Emanzipationsedikt von 1812 anzusehen ist. Es war nach dem Geist dieses Gesetzes gehandelt, wenn die preußischen Behörden in Gnesen den Juden ein Hinauswachsen über den engen Wohnbezirk der Judenstadt. erlaubten, wenn auch wohl behördlicherseits das Bedenken auftaucht, daß die Juden mit ihrem Geld den christlichen Bürger erdrücken könnten. In der Erteilung von Handellskonzessionen an kapitalkräftige Jude zeigte sich die neue Regierung sehr wohlwollend, -und sie-hätte auch dem Gesuch von 40 Gnesener Juden gern entsprochen, die, aus dein - Hastsiergewerbe hinausgedrängt, -um Zuweisung von Ländereien baten-, die sie je zu zehn bebauen wollten, wenn diese armen Hausiererhandwerker auch nur die allernotwendigsten Geldmittel hätten aüfbringen können. Die Finanzlage der Gemeinde war überhaupt durch das neue Judengesetz nicht wesentlich erleichtert worden; sie mußte sogar 1803 zur Abtretung der auf noch sehr lange hinaus wichtigsten Gemeindesteuer, der Krupka genannten Schlachtsteuer, an einen christlichen Kaufmann schreiten. Es entsprach der Tendenz des Generaljudenreglements von 1797 und lag irr der Linie vor-Steinscher Preußischer Städtepolitik, wenn den Juden durch das neue Gesetz die freie Wahl ihrer AÄtesten genommen wurde, ihnen dafür aber vom Magistrat a n s z u w ä h lende jüdische Stadtverordnete für das Judenviertel zugebilligt wurden; und es spricht für die Gnesener Juden und ihre Aeltesten, daß der Magistrat 1798 die bisherigen Aeltesten 31t jüdischen Stadtverordneten erwählte. (Schluß folgt.) Der ftltmeiltrr der Willenlchstt des Judentums. Dr. Leopold Zunz, geb. 10. August 1794 in Detmold, gest. 18. März 1886 in Berlin. Bvn L c l) ii 5 ch c i n h aus (Memel). III. rvtz des großzügig wissenschaftlichen Gehalts waren fast Vfer' alle Werke Zunzens ans ein ein gewissen polemischen Be dnrfnitz hervorgegangen. War doch die Wurzel seines Schasse/s schon in jungen Jahren durch >das Predigtverbot geschaffen. Am 9. Dezember 1823 wurde durch eine. Königliche Kabinettsoder jede Neuerung im Kultuswesen, namentlich in der Sprache und Form der Gebete, „als Sektiererei" aufs strengste verlöten: am 3. März 1824 folgte hierzu das Preußische Dekret uif veranlaßte Isaak Noa Mannheimer, den späteren Meister Üdifchdentscher Kanzelberedsamkeit in Wien, am IS. März vofBerlin abzureisen. Von diesem Moment an stand es bei Ainz fest, den Entwicklungsgang der jüdischen Predigt unwierleglich nachzuweisen: daß die Predigt in der jedesmalige? Landessprache nur ans Unkenntnis der jüdischen Geschick als eine Neuerung betrachtet werden könne, daß sie vielnM als ein

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