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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-11-14 · Heft 46 (14.11.1919) · p. Seite 522

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 46 (14.11.1919)
Date
1919-11-14
Page
Seite 522 (sequence 6)
Language
German
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Aus Rutzland. Die „Jewish Times" wollen eine Kopie des Projektes füx die neue russische Konstitution gesehen haben, das der russischen Konstituante vorgelegt werden soll, sobald diese nach Vertreibung der Bolschewisten zusammentreten kann. Aus dem ausführlichen Bericht ist ersichtlich, daß die jüdischen Rechte in diesem Projekte nichr den geringsten Schutz finden. Nicht nur werden die Juden nirgends als nationale Minderheit erwähnt oder -anerkannt, sondern auch die jüdische Emanzipation wird darin nicht genügend garantiert. „Manchester Guardian" vom 18. Oktober enthält in der Fortsetzung des Berichtes seines Spezialkorrespondenten über Sowjet- Rußland eine ausführliche Widerlegung des bekannten Vorwurfes, die Juden beteiligten sich maßlos am Bolschewismus. In Moskau gibt es unter den 18 Kommissären nur einen einzigen jüdischen Blutes, Trotzky. Unter den Angestellten der Kommissariate befinden sich zwar viele Juden, doch dürfe man nicht vergessen, daß auch während des zaristischen Regimes Juden in jeder revolutionären Bewegung zu finden waren; dies war ja der einzige Weg des Protestes gegen die an ihnen begangenen Grausamkeiten. Es.wäre absurd, in den Regierungsämtern nach Angehörigen einer Rasse zu suchen, die immer Erziehung und Kiuiltur hochichätzte: Eigenschaften von allerhöchster Bedeutung im neuen Regime. Aber wo immer sich Juden befinden, da gibt es auch Russen in unvergleichlich größerer Zahl. M.an könne höchstens sagen, daß die Juden jetzt in den bolschewistischen Aemtern in einem größeren Prozentsatz zu finden sind, als ihrer Rasse im Verhältnisse zu der Ges-amtbevölkerung zustehen würde. Dies ist jedoch etwas ganz anderes als die allgemein geglaubte Ansicht, daß Juden und Bolschewiki Synonyme sind. Diese Meinung herrscht noch weiter vor und hat schreckliche Resultate gezeitigt. In den Distrikten, die von Denikin, Petljura und den Polen besetzt werden, stehen Pogrome an der, Tagesordnung, gestützt auf die Darlegung, daß dort, wo man einen Juden finde, auch ein Bolschewik da sei. Ter Korrespondent betont am Schluß, er habe allen Grund anzunehmen, daß seine Darlegung über den Anteil der Juden am Bolschewismus eine korrekte sei, und es wäre nur recht und billig, die Aufmerksamkeit aus die schrecklichen Konsequenzen dieses so populären Mißverständnisses hinzulenken. * Aus London wird berichtet: Nach längerer Pause hat der Board os Deputies seine Arbeiten wieder ausgenommen. Bekanntlich wirbelt jetzt in England die Frage der Aliens Bill großen Staub auf und auch in der ersten Sitzung des Board of Deputies kam es wegen dieser Frage zu aufgeregten Debatten. Das Parlamentary and Law Comittee legte einen Bericht vor über die von ihm zugunsten der Fremden unternommenen Schritte, der einen großen Teil der Versammlung nicht befriedigte. Alan wars dem Komitee vor, daß es sich nicht genügend warm und energisch der östlichen Juden angenommen Habe. Als Baron Anthony de Rothschild, der Vizepräsident des Board., in seiner Rede aussührte, daß ihm die Verfolgungen der Fremden zwar mißfallen und er sich ihrer al>s Engländer schäme, es jedoch fraglich fei, ob der Board als solcher sich der Fremden annehmen müsse, da er doch ein Board os Deputies of British Jews sei, also nur wie Briten vorzugehen habe, entstand ein großer Tumult. Ter Antrag, eine besondere Deputation zu den einzelnen Abgeordneten zu entsenden, blieb mit 21 gegen -36 Stimmen in der Minorität, dagegen wurde beschlossen, daß das Parlamentary and Law Committee sich neuerlich mit den einzelnen Deputierten in Verbindung, setzen möge, damit diese im Parlament Amendements einbringen, um Erleichterungen in dieser die Juden so tief berührenden Frage zu erwirken. Interessant ist, daß im Lause der Debatte von Mr. Laski die Aeußerung siel, daß er sich der jüdischen Abgeordneten schäme und froh wäre, wenn Nichtjuden an ihrer Stelle säßen. Bei der Parlamentsdebatte kam es zu diversen antisemitischen Reden einzelner Abgeordneten. Besonders warm nahmen sich der Juden die Abgeordneten Kileh, Abgeordneter von Whitechapel, und Ormsby Gore an. Baron Lionel de Rothschild verlangte gemäß dem vom Board of Deputies angenommenen Amendement, daß Ausländer, denen die Einreise von den Jmmigrationsbeamten nicht gestattet wird, das Recht haben sollen, an ein Jmmigrationstribunal zu appellieren, wie auch daß ohne Gerichtsprozeß, wo die Fremden sich verteidigen können, keiner ausgewiesen werden dürfe. Der Minister des Innern erklärte, daß er zwar dem beistimme, daß eine Appellation vor der Ausweisung aus dem Lande möglich sein solle, es sei jedoch sehr schwer, ein solches Tribunal, das große Kosten verursachen würde, zu schassen. Falls man ihm einen gangbaren Weg zeigen werde, wie ein solches Tribunal geschaffen werden könne, so werde er diesen Vorschlag in das Gesetzprojekt, sobald es anderswo (>d. h. im Oberhause) verhandelt werden wird, einstigen. Das Amendement Lionel de Rothschilds wurde abgelehnt. * Die Verteilung des Orients. „Echo de Paris" schreibt: Emir Feysul, der Sohn des Königs von Hedschas und des angMichen Königs von Syrien, fordert,- nachdem er vergeblich seine Forderungen ans Syrien bei Lloyd- George und Marschall Allenby sowie bei- Clemeneoan geltend gemacht hatte, beim amerikanischen Unterst-aiatssekr-etär Polk ein Schiedsgericht Amerikas über die syrische Angelegenheit. Da die 'militärische Konvention, welche -die 'Räumung Syriens durch die englischen Truppen bezweckte, vom Obersten Rat im September gebilligt worden war, konnte Polk ein solches Verlangen nach einem Schiedsgericht nicht entgegennehmen. J. P. Z. Lrltstismis der gewählten Lultusbesmten in den alten preuhikchrn Synagogengemelnden. Bon Geheimem Justizrat Friedmann (Glogau). Dm 8 52 des Preußischen Gesetzes „über die Verhältnisse der Juden" vom 23. Juli 1847 Heißt es: „Die gewählten Kultusbeamten dürfen in ihr Amt nicht eher eingewiesen werden, bis die Regierung erklärt hat, daß gegen ihre Annahme nichts zu erinnern ist." Demzufolge unterlagen in denjenigen Gemeinden Altpreußens, für welche das genannte Gesetz maßgebend war, bisher die Wahlen der Kultusbeamten — Rabbiner, Prediger, Kantoren, Lehrer — der Bestätigung seitens des Regierungspräsidenten. So ist es auch in all den Gemeinden bisher gehandhabt worden. Diese Einschränkung in ihrer freien Verwaltung haben die Gemeinden bisher ruhig ertragen. Sie entspricht auch den Grundsätzen des bisherigen preußischen, überall sich einmischenden „Obrigkeitsstaates". Nun ist aber dieser Obrigkeitsstaat gesunken, und an seine Stelle ist der freie Staat getreten. Die vor kurzem in Kraft getretene „Verfassung des Deutschen Reiches" vom 1l. August 1919 hat überall freiheitliche Grundsätze aufgestellt, insbesondere auch für die Verwaltung der Religionsgesellschasten. In Verfolg dessen heißt es in Artikel 137 dieser Verwaltung: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Aemter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde." Diese Sätze sind nicht etwa lediglich Leitsätze, „Monologe" für erst aufzustellende Sondergesetze, sondern maßgebende Gebote, welche sofort zu befolgen sind, denen gegenüber entgegenstehende Vorschriften sofort hinfällig geworden sind. Demgemäß hat der oben aus dem preußischen Gesetze zitierte Paragraph seine Geltung verloren. „Reichsrecht bricht Landrecht" (Artikel 13 der Verfassung). Von nun an haben die Vorstände der Gemeinde nicht mehr die Wahl ihrer Kultusbeamten dem Regierungspräsidenten erst zur Bestätigung vorzulegen, sondern ohne die Erklärung desselben selbständig die Gewählten in ihre Aemter einzuweisen.

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