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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-10-31 · Heft 44 (31.10.1919) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 44 (31.10.1919)
Date
1919-10-31
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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Berlin, 31. Oktober 1910 S3. Jahrgang. Nr. 44 Der Kemeindebote. Vellage zur „Allgemeinen Leitung deK Judentums". SorrkspondenZen und Oschrichten. Lrutlchlgnd. &&& Berlin, 28. 'Oktober. Im Anschluß, an die von uns in rer vorigen Nummer reproduzierlen Mitteilungen aus dem „Gemeindeblalt der Jüdischen Gemeinde" (vom 8. Oktober) über das Wahlrecht zur Repräsentantenversam.mlimg geben wir unseren Lesern heute von einem inzwischen erfolgten neuen ministeriellen (nlaft Kenntnis, der von weittrggender Bedeutung ist und in Zukunft bei den Wahlen zur Nepräsentantenversaunnlung grundlegend kein wird. Es berührt außerordentlich sympathich, daß der Minister ausdrücklich daraus hinweist, daß die vom Ministerium dem $ 41 des Gesetzes nunmehr genebene Auslegung in gleicher Wei'e dem heutigen Rechtsempfinden und dem so z i a len G e i sie d e r alten j ü d i sch e n G e s e tz.ge du n g e n t s p r i ch t. Ter Erlaß, der dem Vorstand der Jüdischen Gemeinde und dem Vorsitzenden des Neuen jüdischen eGmeindevereins, Herrn Rechtsanwalt Tr. S\ i c c, am 14. Ott ober zugestellt wurde, 'lautet: Ihre mehrfachen Eingaben haben mich in Verbindung mit einem Gesuch des Vorstandes der hiesigen Jüdischen Gemeinde vom 10. September 1919 nnd unter Berücksichtigung früherer Anregungen des Teutsch-Jsraelitischeu Gemeindebundes und des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin veranlaßt, den bisher hier hinsichtlich der Auslegung des § 41 des Gesetzes betr. die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 eingenommenen Standpunkt einer Nachprüfung zu unterziehen. Tiefe hat ergeben, daß Entstehungsgeschichte und Wortlaut des genannten Paragraphen einer Auslegung nicht im Wege stehen, wonach weder die Tatsache der Veranlagung zu Gemeindeabgaben noch eine bestimmte Aufenthaltsdauer innerhalb des angegebenen Bezirkes vom Gesetzgeber als Voraussetzung für das Wahlrecht ausgestellt werden sollten. Ta überdies eine solche Auslegung in gleicher Weise dem heutigen Rechtsempfinden und dom sozialen Geiste der alten jüdischen Gesetzgebung entspricht und auch geeignet ist, alle Harten zu beseitigen, die sich aus der bisherigen Auffassung hinsichtlich des Wahlrechts der Kriegsteilnehmer und derjenigen Personen ergaben, die infolge des unglücklichen Kriegsausganges ans den besetzten oder abzutretenden Gebieten ihren Wohnsitz nach anderen preußischen Gemeinden zu verlegen genötigt waren, habe ich mich veranlaßt gesehen, den bisher hier eingenommenen Standpunkt aufzugeben. Ich habe daher den Herrn Oberprä.sidenten ersucht, veranlassen zu ivollen, daß das Wahlrecht solcher Gelneindemitglieder nicht mehr koanstandet -wird, die nicht zu Abgaben veranlagt worden sind oder die erst kürzere Zeit als drei. Jahre im Gemeindebezirke wohnen, sofern nur im übrigen die Voraussetzungen des $ 41 a. ci. C. bei ihnen vorliegen. In meinem aus die Eingabe des Vorstandes der jüdischen Gemeinde vom 13. April 1919 erteilten Bescheid vom 7. Juü 1919 habe ich ferner aus die Möglichkeit einer Stundung mit rückwirkender Kraft zugunsten der Kriegsteilnehmer hin-' gewiesen. Ich trage keine Bedenken, in der gleichen Weise auch die Fälle anzusehen, in denen der Vorstand der Gemeinde auch R'ichtkriegsteilnehmern mit Rücksicht ans deren wirtschaftliche Notlage oder aus anderen Gründen die Zahlung der-Abgaben mit rückwirkender Kra-st gestundet oder ganz erlassen hat. Ich habe infolgedessen den Herrn Oberpräsidenten ersucht, auch in diesen Fällen Beanstandungen gegen das Wahlrecht nicht erheben zu lassen. Hierdurch dürste allen berechtigten Beschwerden abgeholsen sein. - Ter Minister -des Innern. I. V.: Ate i st er. -- Unterdiesen Umständen halten wir es -für ansgeschlossen, daß die Wahlen zur RepräÄn- Uintenversammlung im nächsten Monat statt finden, werden. I.. Berlin, 28. Oktober. In der September-Sitzung der W i s s e n -? ch a f t l i'ch e n Vereinigung jüdischer Lehrer und L e h r e r i n n e n hielt Herr Professor Tr. Elbvgen einen Vorlrag über „Moses ben Ataimun als Persönlichkeit". Im Gegensatz zu der weitverbreiteten Anschauung, die in Moses ben Maimun nur dcn Gelehrten und Denker und nicht den Menschen kennt und schätzt, suchte der Redner gerade/die Persönlichkeit des Weisen von Fostat zu zeichnen. Er knüpfte hanpt'üchlich an die Briefe Maimunis an. deren schlechte Überlieferung die geringe Kenntnis seiner Persönlichkeit verschuldet, und entwarf an ihrem,- Inhalt ein Bild der edlen menschlichen Eigenschaften des großen Gelehrten. Insbesondere die Tcmnt des Mannes, der wie kein Zweiter in Israel schon bei Lebzeiten weithin bewundert und gefeiert wurde, rechtfertigt das'Urteil, „daß von Moses bis Moses keiner auftrat wie Moses". — In der sich anschließenden Aussprache.wurde hervorgehoben, daß gerade für den Unterricht diese Betrachtnngslveise sehr lvertvoll sei, da die Persönlichkeit Maimunis der Jugend leichter nahe gebracht werden könne als sein System und das Verständnis seiner Lehre erleichtere. — Ter Vortrag hak den zahlreichen Lehrpersonen, die ihn anhörten, bewiesen, daß Herr Professor E l b o g e n ganz besonders dazu berufen ist, die gegenwärtig noch sehr lückenhaften Lebensbilder mancher großer jüdischen Persönlichkeiten klar und anziehend in ihrer menschlichen Eigenart darzustellen und dadurch dem Unterricht in der jüdischen Geschichte erst zu seiner vollen erzieherischen Wirkung zu verhelfen. E. M. Berlin, 28. Oktober. Tie F re i >e Iü d i s che Volksh o ch s ch ule hat in dieser Woche die V o r l e jungen ihres Herbstvierteljahres begonnen. Der Lehrplan umfaßt gegen Zwanzig Vorlesungen über allgemeine Religionswissenschaft und Bibelkunde, geschichtliche, literaturwissenschaftliche und kunstgeschichtliche Gegenstände sowie über Zeitsragen des Judentums. Eine Anzahl von Hörsälen ist von der Jüdischen Gemeinde zur Verfüg.:ng gestellt worden. Auch in der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums finden Vorträge statt. Die Lichtbilderveranstaltnngen werden in der Aula der Kaisor-Friedrich-Schule am Savignyplatz abgehalten. Tie zweckmäßige Verteilung der Vortragsränme über das ganze Gebiet Berlins ermöglicht jedem jüdischen Bewohner der Reichshauptstadt unschwer die Teilnahme an den Kursen der Freien Jüdischen Volkshochschule. Vorlesungsverzeichnisse und Hörerkarten sind im Kaufhaus des Westens, bei Tietz und in einer Reihe von Buchhandlungen erhältlich. E. M. Berlin, 28. Oktober. Tie T a g u u g der d e n t s ch - n ationa l e n st u denk i s ch e n V e r e i n e fand unter zahlreicher Beteiligung auswärtiger Korporationen hier statt. Von der Mehrheit der vertretenen Gruppen wurde der Anschluß der studentischen Ortsgruppen an die Teutschnationale Volkspartei gewünscht. Die Süddeutschen wünschten trotz der deutschnationalen Grundlage eine Anschlnßmöglichkeit an eine nationale Aiittelpartei. In der Aussprache wurde daraus hingewiesen, daß man schließlich doch nicht um die Frage „Deutschnationale Volkspartei" oder .Deutsche Volkspartei" herumkommen werde. Im Zusammenhang damit wurde die Juden frage aufgeworfen und betont, daß die deutsche akademische Jugend unter allen Umständen gerade in diesem Punkt eine entschiedene Stellungnahme verlangen müsse. Schließlich wurde die . Gründung des Reichsverbandes der dentschuationa-len studentischen Ortsgruppen beschlossen. H. W. Posen, 24. Oktober. Stadtrat a. D. Hermann Elkeles ist in Berlin, wo er Heilung von einer Krankheit erhoffte, im "Alter von nahezu 70 Jahren unerwartet gestorben. Ter Entschlafene war Mitinhaber Der Holzgeschästgroßhandlung Bernhard Jasfe. Stadtrat Elkeles, geboren im Januar 1850, entstammte einer alteingesessenen Posener Handwerkersamilie; sein Vater war ein ehrsamer, allgemein geachteter Böttchermeister. Bon Beginn seiner beruflichen Tätigkeit an mar Hermann Elteles bei der Firma Bernhard Jass-o, Holzhandlung, tätig, wo ihn die Stufenleiter seines Ausstieges vom Lehrling zum Prokuristen und schließlich zum Mitinhaber führte. Seme hervorragenden kaufmännischen Fähigkeiten -und seine allgemeine Wertschätzung machten ihn zu einer allgemein geachteten Persönlichkeit in der Handelswelt, die ihn in ihre berufene Vertretung, die Handelskammer, wählte, wo er zweiter Vorsitzender tvur.de und von der Kammer als ordentliches Mitglied des Bezirkseisenbahnratss Breslau delegiert wurde. In den neunziger Jahren zum Stadtverordneten gewählt, wurde er am 3. April 1902 zum /mlwsoldeten Stadtrat auserkoren, welches Amt.er bis zur Auslösung des deutschen Magistrats 1919 innehatte. Er war Tezernent des Schlacht- und Viehhases und im Kriege Tezernent der städtischen

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