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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-10-24 · Heft 43 (24.10.1919) · p. Seite 484

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 43 (24.10.1919)
Date
1919-10-24
Page
Seite 484 (sequence 4)
Language
German
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484 Der Gentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens schreibt uns: „Die „Deutsche Tageszeitung", die „Deutsche Zeitung", die „Kreuzzeitung" und das „Deutsche Wochenblatt" veröffentlichen Berichte und Betrachtungen über das Verbot des „Deutschen Wochenblatts" und über eine Versammlung unserer Ortsgruppe Schöneberg, die von groben Entstellungen strotzen. Wir sind aus Mangel an Zeit und Papier nicht in der Lage, uns mit jeder voll irgendeinem Antisemiten ersunoenen Verdächtigung auseinanderzusetzen. Heute sei nur das eine hervorgehoben: Der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hält seine Versammlungen in breitester Oefsentlichkeit ab und stellt unter Ablehnung der Einmischung 'in religiöse und politische Parteisragen nur die eine Forderung an seine Mitglieder: „B e - kenntnis 3 u m Judentum und zum deutschen Vaterl a n d." Wenn gleichwohl die eingangs genannte Presse glauben machen will, daß in unserem Verein Propaganda sür den Eintritt in die kommunistische Partei getrieben werde, so gehört dies zu den geist¬ und geschmacklosen Verdächtigungen, denen wir bei Antisemiten eben nicht selten begegnen. * Antisemitische Voltspartei. Der Hauptvorstand der Teutschnationalen Voltspartei ist am 13. Oktober zu einer Tagung Zusammengetreten, die von über 200 Vertretern der Landesverbände besucht war. Eine vorhergehende Sitzung des Parteivorstandes hatte bei der endgültigen Wahl der Parteileitung die bisherigen Mitglieder derselben einstimmig wiedergewählt, und zwar Staatsminister a. D. Hergt, Geh. Justizrat Dr. Dietrich, Bankier Edler v. d. Planitz, Buchdruckerei-- besitzer G r äf. Nach den Mitteilungen des Haupt L-eschäftsführers Zählt die Parteiorganisation 1 100 000 Mitglieder (?) in 3024 Ortsgruppen. Tie Verhandlungen am Vormittag galten der „völkischen" Frage. Unter stürmischem Beifall wurden einstimmig folgende beiden Entschließungen angenommen: 1. „Tie Deutschnationale Volkspartei steht auf dem Boden des deutschen Volkstums. Von dieser Grundlage aus kämpft sie gegen jeden zersetzenden undeutschen Geist, mag er von jüdischen oder anderen Kreisen ausgehen. Sie wendet sich besonders gegen die Vorherrschaft des Judentums, die seit der Revolution in Regierung und Oefsentlichkeit immer verhängnisvoller hervortritt." 2. „Ter Hauptvorstand der Teutschnationalen Volkspartei spricht den deutschnationalen Fraktionen der Nationalversaunnlung und der Landesversamnckung volle Zustimmung, zu ihrem Vorgehen gegen die Ueberschwemmung mit ostjüdischen Elementen aus. Er ersucht sie, auch weiterhin nach Kräften auf ein Verbot der jüdischen Einwanderung hinZuwirken." Danach hielt es der Vorsitzende sür geraten, in -einem persönlichen ' Schlußwort von dem Radau- oder Pogromantifemitismus abzurücken, der die völkische Frage mit den Mitteln der persönlichen Hetze oder Gewalttat lösen will. Diese taktische Wendung ändert nichts an der Feststellung, daß mit der Annahme der oben abgedruckten Resolutionen die Teutschnationale Volkspartei vollkommen ins Lager des Hetzantisemitismus abgeschwenkt ist. * Vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund erhalten wir folgende Zuschrift: In dem Aufruf, den wir zum 29. Juni d. I., dem Tage, an dem ein halbes Jahrhundert seit der Begründung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes verstrichen war, an unsere Bundesgemeinden gerichtet haben, sagten wir: „Um die Forderung, die die Gegenwart an uns stellt, zu erfüllen, gilt es, die Tragfähigkeit des Deutsch-Israelitischen Gemeindckbundes zu erhöhen und seiner auf Freiwilligkeit beruhenden Organisation für alle Zukunft die Kraft und Heiligkeit eines selbstgegebenen Gesetzes zu verleihen. Daran wollen wir arbeiten, dazu rufen wir alle Kräfte auf, die in Israel lebendig sind und zu neuem Leben erweckt werden können ..." Nun ist der Augenblick für die Verwirklichung dieses hohen Zieles gekommen. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 bestimmt in Artikel 137 Absatz 5: „Die Religionsgesellschasten bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren . . . Schließen sich mehrere derartige öffentlichrechtliche Religionsgesellschasten zu einem Verband zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft." Da nun die Shnagogengomeinden, wie unerkannt Rechtens ist, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschasten sind, so ist der Deutsch-Israelitische Gemeindebund im Sinne der Verfassung ein Verband — von zurzeit 1200 — öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschasten und hat auf Grund vorstehender Derfassungsbestimm.unlg ohne weiteres selbst die Stellung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erlangt. Damit ist das Ziel, das der Gemeindebund seit Jahrzehnten erstrebt, nämlich die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Gesamtorganisation des deutschen Judentums, grundsätzlich erreicht. Eine entsprechende Umgestaltung seiner Grundverfassung auf Grundlage der Aufrechterhaltung der unveränderten Selbständigkeit der einzelnen Gemeinden ist bereits in Vorbereitung und wird dem Gemeindetag, dessen Zusammenberufung für Ende Januar 1920 in Aussicht genommen ist, zur Beschlußfassung vorgelegt werden. * Von Herrn Rabbiner Dr.. Fried mann in Lublinitz erhalten wir nachstehenden Artikel: Reich seinkommensteuer. Rach dem Erlaß des Herrn Finanzministiers vom 27. v. M. wird mit Rücksicht aus die in Aussicht genommene Einführung einer Reichseinkommensteuer zunächst von allen Vorarbeiten zur Veranlagung der einzelnen Landeseiinkommen abgesehen.. Falls nun der Plan einer solchen Steuer zur Ausführung gelangt, dann sollte auch eine Reichseinkommensteuer der jüdischen Gemeinden folgen, d. h. es sollten nicht mehr Berlin,, Breslau, Lublinitz u. a. m. ihre selbständigen, besonderen Etats haben, auf die sie allein angewiesen sind, sondern es sollte einen Reichsetat für alle Gemeinden geben. Ja, das wäre gut undnützlich, besonders für die kleinen und schwächeren Gemeinden in der Folge. Eine solche Organisation würde etwas mehr Gerechtigkeit für die Beamtender kleinen Gemeinden bringen und mehr religiöses Leben in die Großgemeind-en; eine solche Organisation würde die Pflicht der Großgem-einden, zu den Lasten der kleinen Gemeinden wesentlich beizutragen, klar vor Augen führen. Diese Pflicht ist nicht nur eine soziale, moralische, sondern auch eine effektive. Moralisch deshalb, weil der Stärkere den Schwächeren, der Reichere den Aermeren Helsen soll, und effektiv deshalb, weil viele Juden aus den kleinen Gemeinden auch freiwillig — nicht nur aus politischen Gründen gezwungen— in die Großstadt abzuwandern pflegen, nachdem sie an die Pflege der Religion gewöhnt und -ein Vermögen erworben haben. Ter Steuerbeitrag der Abw ändernden fehlt dann doch den kleinen Gemeinden zur Erhaltung ihrer Einrichtungen, da selbst etwaiger Zuzug in keinem Verhältnis zu dem Ausfall steht, und der Ersatz dafür sollte gerechterweise von den Großgemeinden geleistet werden. Bei der jedenfalls in Bälde -eintretenden Neuorganisation der jüdischen Gemeinden dürste wohl auch diese Angelegenheit endgültige Berücksichtigung finden. Wer wird dafür eintreten? Berufen dazu ist vornehmlich der Teutsch>-Jsra-elitische Gemeindebund, die älteste deutsche Organisation, die, wie bekannt, schon viel Anerkennenswertes für Gemeinden und Beamte geleistet hat. Sie feierte in diesem J-ahre das fünfzigjährige Jubiläum ihres Bestehens, in welchem ein Fonds, ein Jub i läumsfo n.d s gesammelt werden soll. Dieser Fonds möge überall so wachsen, daß der Gemeindebund in den Stand gesetzt wird, seine vielfachen schwierigen Aufgaben zu erfüllen! Aber nach wirksamer als dieser Fonds dürste die Einrichtung einer Reichsgemeindesteuer sein, die sür alle nur mögliche notwendige und gute Zwecke ausreichen könnte. Möge der Bund zu Anfang des zweiten

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