Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 83 (1919)
- Issue
- Heft 40 (3.10.1919)
- Date
- 1919-10-03
- Page
- Seite 449 (sequence 5)
- Language
- German
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449 annektieren wird, und die in Rumänien geboren sind oder dort mit 14./27. August 1916 lebten. — Diese Personen haben die Möglichkeit, für ihre frühere Reichsaugehörigkeit im Verlaufe von zwei Jahren zu optieren. Frauen und minderjährige Kinder teilen die ihren Galten bzw. Lltern zuerkannten Rechte. 2. Im Recht nnb in der Tat werden die Juden vollständig den eingeborenen Rumänen gleichgestellt. (Romani de Bastina.) 3. Die Juden, die zu den Parlaments-, Departements- und Kommunalwahlen berufen sind, werden eine zu der Zahl der Wühler und Sitze proportionale Anzahl Kandidaten wählen. Diese Wahlen werden in einer einzigen und besonderen Kurie stattfinden oder auf jede andere Weise, die ihnen die genannte Proportionalität sichern kann. 4. Den jüdischen Gemeinden wird die Eigenschaft der juristischen Persönlichkeit zuerkannt werden. Diese werden eine vollständige Autonomie genießen, ihre kulturellen, philanthropischen, religiösen Institutionen selbst verwalten, indem ihnen das Recht zusteht, ihre Sprache zu pflegen und in derselben Unterricht zu erteilen. Diese Institutionen werden vom Staatsbudget unterhalten werden, pro- Portionell dem Steueranteil der jüdischen Bevölkerung. Diese Institutionen dürfen Schenkungen annehmen. Die von den jüdischen Schulen ausgestellten Zeugnisse werben als gültig anerkannt. 5. Die Gewissensfreiheit ist garantiert: infolgedessen werden diejenigen Personen, die den von ihrer Religion vorgeschriebenen wöchentlichen Ruhetag beobachten, nicht an ihren Feiertagen zur Arbeit verpflichtet, noch gehindert werden, an den anderen Tagen ihren Geschäften nachzugehen. 6. Die Pogrome, Verwüstungen und Plünderungen, die in Rumänien seit dem 14./27. August 1916 'stattgefunden Haben, ebenso wie diejenigen, die in Zukuinft noch! stattfinden könnten, werden vom Staate eine integrale Wiedergutmachung finden. 7. Diese Verfügungen treten am gleichen Tage in Kraft, an dem der Vertrag von den rumänischen Delegierten unterschrieben wird. Alle entgegengesetzten Verordnungen, Gesetze oder Verfügungen, sei es von dem alten Königreich Rumänien, sei es von den annektierten Ländern, sind und bleiben aufgehoben. 8. Der Völkerbund ist beauftragt, über die genaue und vollständige Ausführung des Vertrages zu wachen. Die Kogronihrtzer in wahrer lörlruchtung. Von Dr. H i ll e l ^Nervenarzt (Eharlottenburg). .achdem durch die Umwälzung die Staatsautorität erschüttert worden ist und die äußeren Schranken beseitigt worden sind, sind diejenigen Elemente mobil geworden, welche nur durch die behördlichen Machtmittel in Schach gehalten werden konnten. Es sind dies die Gewalttätigen, die Haltlosen und alle mit asozialen und antisozialen Neigungen. Auch Psychopathen sind in großer Zahl auf den Schauplatz getreten und zu Führern von Bewegungen geworden. Ferner findet man auch unter ihnen diejenigen Intellektuellen, welche in ihrem überreizten Idealismus jetzt ihre Utopien verwirklichen zu können glauben. So erklären sich die Auswüchse aller Bestrebungen, durch welche der Staatsorganismus in seiner Gesllndung gehemmt wird. Es kann auch gar nicht wundernehmen, daß die Antisemiten gerade jetzt zügelloser und hemmungsloser als zuvor wüten. Nach der Wahl ihrer Mittel im Kampfe gegen die jüdischen Staatsbürger, wird es nicht 'schwer sein, diese Aufwiegler nach unseren gemachten Ausführungen unter diejenige Rubrik von Menschen zu bringen, mit denen sie wahlverwandt sind. Sie lassen es sich nicht genügen, die schmutzigsten und bösartigsten Verleumdungen und Beschimpfungen in Wort und Schrift gegen die Juden auszustreuen, sondern tragen -ihre schmachvolle Wühlarbeit auf die Straße und versuchen hier die bestialischen Instinkte des Pöbels zu entfesseln und Pogrome zu inszenieren. Die Juden, welche nach ihrer Geschichte einen Leidensweg zurückgelegt haben wie >kein anderes Volk, haben sich dessen ungeachtet das -moralische Bewußtsein tief im Herzen bewahrt und halten es imrcfy die Erziehung bei der Jugend stets wach, so daß sie ihre Pflichten gegen den 'Staat, dessen Bürger sie sind, stets im vollsten Umfange erfüllen. Dieses Pflichtgefühl ist so stark ausgeprägt, daß es trotz der offiziellen Zurücksetzung der Juden niemals erlahmt. Auch in diesem fürchterlichsten aller Kriege haben sie das bewiesen. In Reih und Glied mit ihren nichtjüdischen Kameraden haben Juden gekämpft, und sie sind zu Tausenden gefallen, verwundet und verstümmelt worden. Der größte Teil der hoffnungsfreud-igen jüdischen Jugend, der in feiner vaterländischen Treue freiwillig zu den Fahnen geeilt ist, ist in das Grab gesunken. Taufende von Auszeichnungen und Beförderungen zu Offizieren, dieser während des Friedens unerreichbaren Stufe, zeugen von der Tapferkeit und der Anerkennung ihrer Leistungen. Für einige Ausnahmen, die sich feige ihrer Pflicht entzogen haben, sind die Juden in ihrer Gesamtheit ebensowenig verantwortlich wie umgekehrt die gesamten christlichen Mitbürger für die Pflichtverletzung einzelner in ihren Reihen. Jene Gruppe von Gewalttätern beschwört daher nicht nur eine Gefahr herauf für Leben und Eigentum eines Teiles der Staatsbürger, die ihre Pflicht in gleicher Weise wie alle übrigen erfüllt haben, sondern auch gegen die Staatsautorität, und hinter ihrem verbrecherischen Treiben verbergen sich umstürzlerische Bestrebungen. Dieses antisemitische Komplott mit seinen geheimen Verzweigungen mit allen Machtmitteln zu bekämpfen, ist daher der Staat verpflichtet, wenn er seine Autorität befestigen und ihr gegenüber dem Auslande Achtung verschaffen will. Der beste Teil des deutschen Volkes verabscheut in seinem sittlichen Empfinden, das tief in ihm wurzelt, diesen Gesetz und Menschenrechte verachtenden Antisemitismus, der die Ehre des deutschen Mannes vor der ganzen zivilisierten Welt besudelt. In dem sittlichen Bewußtsein, das jenen schändlichen Hetzern fehlt, ruhen die Wurzeln der unverwüstlichen Kraft, die das Vaterland unter unvergleichlichen Opfern und Entbehrungen gegen eine Welt von Feinden verteidigt hat. Diese Kraft wird auch den Wiederaufbau vollenden. | fr. fjarhaof. | enn wir beim Jahreswechsel die Totenliste überschauen, so finden wir darin den Namen des Staatsrats Dr. .Abraham Elijahu Harkavy, der im Juni d. I. im 84. Lebensjahre in Petersburg verschieden ist. Ihm sei dieses verspätete Gedenkwori gewidmet, das nicht nur dem Nestor der jüdischen Gelehrten, sondern auch einem der dienstältesten und erfolgreichsten jüdischen Schriftsteller unserer Tage einen Teil des ihm gebührenden Dantes abstatten will. Harkavy entstammt einer hochangesehenen Familie Litauens, die der Haskala freundlich -gesinnt war. Nachdem er sich im Talmud und im rabbinischen Schrifttum gründlich ausgebildet hatte, widmete er sich an der Universität Petersburg historischen und philologischen Studien, die er später im Ausland vertiefte. Seine außerordentliche Begabung und wissenschaftliche Tüchtigkeit schafften ihm jegliche Förderung seitens der Petersburger Gelehrtenkreise: es schien sogar, als sollte ihm als dem ersten Juden in Rußland ein Lehrstuhl an der dortigen Universität übertragen werden. Aber vor dieser Durchbrechung der Men geheiligten Ordnung blieb das Zarenreich bewahrt: Harkavy mußte sich mit einer Stelle an de Kaiserlichen Bibliothek begnügen. An Anerkennung und an