Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 83 (1919)
- Issue
- Heft 35 (29.8.1919)
- Date
- 1919-08-29
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3229392-3229425--75136-3287626- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Riga 1× ep/1000826
OCR text
83. Jahrgang. Nr. 35 Berlin, 24. fluguft 1914 Der Gemeindeüote. %tfl«gt zur „SKIgtmeintn Leitung UrK Judentum-". Korrespondenten und Sschrichlen. SeutWand. & Berlin, 26. August. Der von den Gemeindebehörden beschlossene fünfte Nachtrag zum revidierten Statut der Jüdischen Gemeinde vom 11, November 1895, der die Verschiebung der Wahlen zur Nepräsentantenversammlung betrifft, ist durch Verfügung des Oberprüstdenten der Provinz Brandenburg vom 14. Juli d. I. genehmigt worden. Als Wahltag ist der 23. November 1919, ein Sonntag, in Aussicht genommen worden. Die Wahl erfolgt in den Stunden von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags. Die Verlegung der Wahl auf einen Sonntag erfolgte, um möglichst vielen Gememdemitgliedern die Beteiligung am Wahlakte zu ermöglichen. Die Auslegung der Wählerliste erfolgt in der Zeit vom 15. August bis zum 15. September d. I. Nur diejenigen Gemeindemitglieder, deren Namen in der Wählerliste stehen, sind zur Teilnahme an der Wahl berechtigt. Während bei den früheren Wahlen jeder Wähler nach seinem Belieben in einem der Zahlreichen Wahllokale seine Stimme abgeben konnte, ist die Gemeinde jetzt in Stimmbezirke eingeteilt. Das Wahlrecht darf nur in dem Stimmbezirke ausgeübt werden,. in dem sich die in der Wählerliste angegebene Wohnung des Wählers befindet. Die Gemeinde ist in 32 Stimmbezirke eingekeilt worden. Die Wahlen erfolgen in diesem Jahre zum erstenmal nach dem Proportionalfhstem. Die Wahlvorschläge sind spätestens am 21. Tage vor dem Wahltermin dem Vorstand der Jüdischen Gemeinde einzureichen; sie müssen von mindestens 50 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, von denen einer als bevollmächtigter Vertreter, ein zweiter als dessen Stellvertreter zu bezeichnen ist. Kein Wähler darf mehr als einen Wahlvorschlag unterschreiben. Verbundene Listen sind zulässig. Die Verbindung muß von den Unterzeichnern der betreffenden Wahlvorschläge spätestens am 14. Tage vor dem Wahltage dem Vorstand der Jüdischen Gemeinde schriftlich bekanntgegeben werden. Tie Zurücknahme der Vorschläge ist nach der öffentlichen Bekanntgabe nicht mehr zulässig; verbundene Wahlvorschläge können nur gemeinschaftlich von den Unterzeichnern der betreffenden Vorschlagslisten zurückgenommen werden. Die Wahlvorschläge sind spätestens eine Woche vor der Wahl int „Gemeindeblatt" und in den anderen für die Publikationen der Gemeinde vorgefchriebenen Blättern bekanntzugeben. Die ausgelegre Wählerliste weist über 16 000 Namen auf. Bekanntlich sind nur diejenigen Gemeindenntgl-ieder berechtigt, ihr Wahlrecht auszuüben, die während der vergangenen drei Etatsjahre mit ihren Gemoindet»eitragen nicht im Rückstände geblieben sind, LLL Berlin, 26,. August. Seitens der Jüdischen Gemeinde zu Berlin werden Kurse unterhalten, durch welckje Lehrerinnen und Seminaristmnen Gelegenheit geboten ist, sich in sämtlichen Fächern des jüdischen Religionsunterrichts und in der Methodik dieser Disziplin auszubilden. Die Kurse dauern drei Jahre. Am Ende der Ausbildungszeit findet eine Abschlußprüfung statt, über deren Ergebnis ein Zeugnis ausgestellt wird. Die Teilnahme ist unentgeltlich. Für die Teilnehmerinnen an den Kursen stehen aus dem Julius ^leichröderschen Legat einige Stipendien zur Verfügung. Das Wintersemester beginnt am Montag, den 2 0. Oktober d, I. Meldungen nimmt der Leiter der Kurse, .Herr Rektor Dr. Spanier, in der Mädchenschule, .Kaiserstraße 29/30, entgegen, der auch zu jeder weiteren Auskunft bereit ist. M. F. Zbetlin, 26. August. Wie aus der in Nummer 34 der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" abgedruckten, K. H. gezeichneten Mitteilung aus Königsberg zu ersehen ist, hat der Gemeindevorst'eher in Cranz am Drostsabbat (Nachamil) endlich eine Bekanntmachung anschlagen lassen, wonach das Verteilen von antisemitischen Flugblättern usw. fortan dort ausdrücklich bei Strafe verboten wird. Da gerade Seebad Cranz für viele unserer Glaubensgenossen im Osten als Nach kur bei der Heimreise aus anderen. Bädern zurück nach Kurland, nach Litauen und wegen seiner geschützten Lage auch, für viele deutsche Juden bis in den späten Herbst.hinein als Genesungs- und Erholungsort von den Aerzten verordnet wird, hat der Ortsvorstand sehr.recht, wenn er seine, allerdings reichlich spät, erst am 9. August erlassene amtliche Bekanntmachung mit den Worten schließt-. „Cranz als Bad ist nicht der Ort zur Austragung politischer Gegensätze.. Ostseebad Cranz hat, nebenbei bemerkt, vor dem Weltkriege unter 7000 bis 8000 Badegästen stets annähernd mindestens 3000 Juden, darunter auch ärmeren, (Sr* holung, Kur und Ruhe gewährt. Sollte die für die Zukunft von vielen gefürchtete „B alkanisi e r u n g" der Ostgrenze wirklich damit beginnen, daß selbst das Badeleben am deutschen Ostseestrande aus den altgewohnten friedliebenden Bahnen geschleudert wird Das wäre, von allem anderen abgesehen, auch eine horrende Undankbarkeit gegen alle diejenigen Juden, die in früheren langen Jahrzehnten, irr den noch sehr „mageren Jahren", die Mittel hergaben, um aus elenden Fischerdörfern die jetzt sehr stattlichen, modernen Kurbäder Herrichten zu Helsen. Von den vielbesprochenen „moralisch e n Eroberunge n" ganz zu schweigen, ans die man früher auch am deutschen Ostsee strande in i t Recht stolz sein tonnte; denn da die Engherzigkeit des zaristischen Rußlands allen I üben den Besuch baltischer Badeorte, wie Tubbeln, Majorenhos bei Riga usw., ausdrücklich verbot und auch vor gelegentlichen Austreibungen unserer Brüder im Osten aus diesen Genesungsstütten nicht zurückschreckte, war neben K o l b e r g, Z o p p o t usw. auch Cranz rasch aufgeblüht. Hiervon scheint der selbst erst während des Weltkrieges aus Kurland nach K ö n i g s b e r g geflüchtete baltische Professor Lezius nichts zu wissen, denn er hat (nach einer rnit rz gezeichneten Korrespondenz in der „Diü fiter Allgemeinen Zeitung") im „Missionshause" * in der alten liberalen „Stadt der reinen Vernunft", Königsberg i. Pr., einen Vortrag gehalten, in dem er unter anderemgerade de n I u de n des Ostens die Schuld an den Vorkommnissen gab, die jetzt in allen Zeitungen den guten Ruf unserer Ostjeebäder herabsetzten. Ueber die Unruhen in Cranz gibt dem. Herrn Professor (dessen letzter Gerichtsprozeß ja noch in aller Erinnerung ist und der, wenn wir nicht irren, auch die Amtsentjetzung zur Folge hatte), der selbst als Geflüchteter das Bibelwort: „Dü sollst den Fremden lieben!" so wenig beherzigt, die amtliche Bekanntmachung des Cranzer Ortsvorstehers die deutliche Antwort: „Die Bewegung ist Motiven des Rassenhasses entsprungen ..." Nunmehr hat der Ortsoorstand endlich .mit Hilfe der vom Generalkommando Königsberg erbetenen Truppenabtei lung wieder Ruhe und Ordnung geschafft, und der baltifche Herr Professor L. wird wohl daraus verzichten müssen, das zaristische gewohnte Bade - R i 1 che ß der balti- Ichen Barone auch am deutschen Ostsoestrande einzubürgern. E. M. Berlin, 26. August. Z u m Gehei m e n Negier u n g srat und Vortragenden Rat im Reichssinanzm i n i st e r i u m ist Redakteur H a n s G v s l a r wegen seiner Verdienste um das Zustandekommen der neuen Steuergesetze ernannt worden. Geheimer Regierungsrat Goslar steht im 29. Lebensjahre und entstammt einer angesehenen Berliner Familie. Er wirkte bis vor dein Kriege zunächst als Redakteur der Finanzzeitschrift „Plutus" und war dann Handelsredakteur an einer Berliner Tageszeitung. Während des Krieges leistete er längere Zeit Frontdienste und wur-oe dann nach Litauen berufen, wo er mit der Reformierung des ZeitungÄveseus beauftragt wurde und dann die Zeitung „Dibartis" redigierte. Späterhin übernahm der jetzt in so jungen Jahren zum Vortragenden Rat ernannte Herr Goslar die Redaktion des volkswirtschaftlichen Teiles der „Deutschen Allgemeinen Zeitung", die. bekanntlich seit der Revolution die Nachfolgerin der srüherin „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" geworden ist. Geheimrat Goslar weilt gegenwärtig als Beirat der Reichsregierung in Weimar. Geheinrer Negierungsrat Goslar hat sich auch im jüdischen öffentlichen Leben eifrig betätigt. Er gehört zu den führenden Persönlichkeiten in der Misrachi-Organisation. Bon seinen zahl reifen literarischen Arbeiten ist seine letzte Schrift „Die Sexuälethik und die Wiedergeburt des jüdischen Volkes" hervorzuheben. x. Lifla i. P., 22. August. Am 5. September d. I. kann die S a lo mo n, Io fep h u n d Johann a W o llhei msche S ti st u n g zu Lissa i. P. (Wollheimsches Kranken- und Siechenhaus)