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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-08-15 · Heft 33 (15.8.1919) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 33 (15.8.1919)
Date
1919-08-15
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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3. [Jahrgang. Nr. 33 Berlin, 15. fluguft 1919 Der Gemeindebote. Beilage zur „Allgemeinen Leitung des IudentumK". korrrfpondm?m und Mschrichtru. SrutschlsnL. Berlin, 12. Lülgust. Unter der Ueberschrift: „Die Mitarbeit der Frauen in der öffentlichen sozialen Hinterbliebenenfürsorge" veröffentlicht Helene Lange in der Korrespondenz „Deutsche Frau inschwerer Zeit" folgende beachtenswerte Ausführungen: Die Hinterbliebenen- und Kriegsbeschädigtenfürsorge gehört zu denjenigen Verwaltungsgebieten, die neben der eigentlichen Verwaltungsarbeit, der organisatorischen und bureautechnischen Bearbeitung ihrer Fragen eine umfassende sozialpslegerische Tätigkeit einschließen. Neben den 'fest normierten Rentensätzen soll eine öffentliche Hilfe eintreten, die sich eng an das individuelle Bedürfnis des einzelnen anschließt. Wenn auf irgendeinem Gebiet die sorgfältig individualisierende Beurteilung und Behandlung des einzelnen Falles notwendig ist, so ist das hier der Fall. Bei genauer und sorgfältiger Erwägung im Einzelfall muß doch mit viel sozialem Takt vermieden werden, daß die Hilfe den Charakter der Wohltätigkeit annimmt oder daß der Bedürftige sich bevormundet und beaufsichtigt fühlt. Diese individualisierende Fürsorge ist — das wird in der gesamten Wohlfahrtspflege mehr und mehr anerkannt — im besonderen Frauensache, nur so mehr noch hier, wo es sich in weitgehendem Maße um die Angelegenheiten von Frauen und Kindern handelt. In der Hinterbliebenensürsorge fast ganz, in der Kriegsbeschädigtenfürsorge, sofern sie Familienfürsorge ist und sofern die Hilfeleistung nicht dem alleinstehenden Mann als Familienvater zuteil wird. Wer sich im einzelnen die Tätigkeit klarmacht, die in dieser Familienfürsorge geübt wird, der wird keinen Augenblick daran zweifeln, daß vieles davon vom Manne vielleicht bureaumäßig, aktenmäßig erledigt, mit warmem Leben aber nur von der Frau erfüllt werden kann. Da handelt es sich um die Versorgung und Beratung von Witwen und Waisen oder etwa in der Familie eines Kriegsbeschädigten um eine für die Mutter zu findende Berufstätigkeit, um Wohn- und Schlafverhältnisse, um die Zuführung kranker Frauen und Kinder in ärztliche Behandlung oder Erholungsaufenthalte. Oder es gilt den Versuch, unwirtschaftliche Frauen und sittlich gefährdete Frauen und Kinder durch stete Ueberwachung und Beratung in geordnete Lebensverhältnisse zurückzuführen. Alles das kann nur von Frauen für Frauen geleistet werden. Es liegt auch auf der Hand, daß die Zusammenhänge zwischen einer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit der Mütter und der ganzen Gestaltung des Familienlebens nur von Frauen ganz beurteilt werden können, daß auch nur ihnen gegenüber die Scheu schwinden kann, die häuslichen Verhältnisse mit all ihren drückenden Mängeln zu offenbaren; denn das damit bewiesene Vertrauen setzt die Möglichkeit einer solchen Einfühlung in die hier in in Betracht kommenden Verhältnisse, eines unmittelbaren Verständnisses voraus. Wenn auch der männliche Einfluß in der Familienfürsorge nicht ausgeschaltet werden soll, wenn der Mann da am Platze ist, wo es sich etwa um verwickelte geschäftliche Regelungen, auch um Miet- und Schuldverhältnisse handelt oder um Berufs- und Erziehungsaugelegenheiten von Knaben, so bleiben solche Fälle hinter der Fülle weiblicher Ausgaben in der Familienfürsorge doch weit zurück. Und eben weil das so ist, weil es sich in der Hauptsache darum handelt, der Eigenart der einzelnen und der gesamten Notlage der von den Folgen des Krieges betroffenen Frauen Rechnung zu tragen, ist die Leitung und Gestaltung des ganzen sozialpflegerischen Gebiets in Frauenhände zu legen. Das heißt: die selbständige Mitarbeit der Frauen in der Hinterbliebenenfürsorge und der Familienfürsorge der Kriegsbeschädigten muß unter allen Umständen gesichert werden. Das Reichsarbeitsamt hat diesem Prinzip auch durchaus Rechnung getragen durch die Bestellung eines weiblichen Referenten für die Angelegenheiten der Hinterbliebenenfürsorge, und zwar mit auf Verlangen der Frauen der sozialdemokratischen Fraktion in der Nationalversammlung. Die selbständige Mitarbeit der Frauen muß gesichert werden. Die Kräfte, in deren Händen die sozialpflegerische Behandlung der Fälle liegt und deren Aufgabe darin beruht, die sozialen Momente der Fürsorge zur Geltung zu bringen, können und dürfen nicht abhängig gemacht werden von Entscheidungen, die jemand trifft, der diese besonderen Aufgaben nicht hat. Es würde den Sinn der sozialpflegerischen Arbeit vereiteln, wenn sie nicht ihre Gesichtspunkte und Erfahrungen bei den endgültigen Entscheidungen in voller Unabhängigkeit zur Geltung bringen könnte. Gerade frei# hat prinzipielle Bedeutung, denn auch noch bei anderen sozialen Verwaltungszweigen handelt es sich ja nicht nur um die Mitwirkung der Frauen im allgemeinen, sondern auch um die Frage, wie die sozialpflegerischen neben den bureautechnischen Kräften eingeordnet werden sollen. In all diesen Verwaltungszweigen entsteht dasselbe Problem, daß gleichsam ein doppelter Apparat vorhanden ist, der bureautechnische und der sozialpflegerische, und überall kann sich die Arbeit nur dann frei entfalten, wenn es vermieden wird, daß die Träger der eigentlichen sozialen Arbeit in irgendeine prinzipielle Abhängigkeit von den bureautechnischen Verwaltungskräften gebracht werden. E. M. Berlin, 12. August. Der Herd der antisemitischen Hetzpropaganda ist der Ausschuß für Volksa ufkl ä r un g, der in Berlin seinen Sitz und an verschiedenen Orten seine Zweigstellen hat. Jur engeren Einvernehmen mit ihm arbeiten der D e u t s, ch e S ch u tzu n d T r u tz b u n d imfo der D e u t sch e Volksbun d, dein der B u n d d e r Kai s e r t r e u e n sehr nahe steht, der Deut sch- V ö l k i s ch e B u n d, der R ei ch s h a m m e r - b u n d, der G r o ß d e u t s ch e F r a u e n - S ch u tz - u n d T r u tz - b u n d und andere Organisationen. Für diese Organisation werden aber auch Vereinigungen nutzbar gemacht, die nach ihrem Aushängeschild ganz anderen Zwecken dienen sollen. Der Verein zur Abw e h r des B o l s che w i s m u s hat sicherlich, namhafte Beitrüge von vielen Personen erhalten, die vom Antisemitismus durchaus nichts wissen wollen, darunter auch von Juden selbst. Nun ist aber eine in großen Mengen unter die Lehrerschaft verteilte antisemitische Broschüre ursprünglich mit den: Namen des Vereins zur Abwehr des Bolschewismus versehen worden, und erst später hatte man diesen überkldb-t und die Hauptstelle für Volks aufklär ung als Herausgeber drucken lassen. So sind sicher auch andere unter einem allgemeinen Titel veranstaltete Sammlungen zum Teil den antisemitischen Zwecken dienstbar gemacht worden, unter grober Täuschung der Geldgeber. Die genannten Organisationen, die mit verteilten Rollen die Bevölkerung mit Millionen von Flugblättern überschütten — Geld spielt für sie offenbar keine Rolle - , treiben eine -bereits ganz ausgesprochene P og r o m p r o P a g a n d a. Man sieht das ohne weiteres aus dem Ton der Flugblätter. Ein Flugblatt des Ausschusses für Bo-lksaufklärung, das die wahnwitzige Lüge von einem Masfenritualmord austischt, ruft zur Rache, zur Vernichtung und zunr Totschlag, aus; ein anderes, das heimlich am schwarzen Brett der F r a n k f u r t e r Universität angeklebt worden war, -enthielt den Appell: „Aus zum Pogrom!", und ebenso -finden sich überall die schwersten Gewaltdrohungen. Diese Hetze hat auch bereits wiederholt zu Gewalttätigkeiten -geführt. In Marburg und Gießen haben mehrfach Studenten sich Mißhandlungen von Juden zuschulden kommen lassen. An anderen Orten, wo allgemeine Ausschreitungen stattgesunden haben, konnten ganz deutlich von antisemitischer Seite dirigierte Plünderungen jüdischer Geschäfte festgestellt -werden-. Es handelt sich hierbeinicht etwa um sporadische Ausbrüche einer Volksmenge, sondern uni ganz planmäßige, -antisemitische Arbeit. §2 Berlin, 12. August. Der Jüdische Sportverein „Die Kameraden" (Berlin) veranstaltet am Sonntag, den 24. August, für alle Gruppen.und Abteilungen eine Dampferfahrt nach der Berliner Schweiz, zu der Eltern und Freunde herzlichst eingeladen sind. Im Freien und im Saale finden Vorführungen, Spiele, Tombola, Wettkämpfe usw. statt. Meldungen zur Teilnahme sind bis spätestens 15. August unter Beifügung der Fahrtkostenvon 3 Mark an Martin Sobotker. NO 55. Winsstraße 31, sowie an alle Führer und Leiter zu richten. Es können für den Dampfer nur 300 Karten ausgegeben werden. Nachzügler treffen die Gruppen von 1 Uhr an im Restaurant „Berliner Schweiz" (Inhaber Gruber). Fahrtverbindung:'Stadtbahn bis Grünau, von dort Uferbahn bis Schmöckwitz und 15 Minuten Fußweg. Abfahrt des Dampfers 8 Uhr Jannowitzbrücke, Reederei Nobiling.

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