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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-07-25 · Heft 30 (25.7.1919) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 30 (25.7.1919)
Date
1919-07-25
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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Bettln, 25. Juli ISIS 53. Jahrgang. Nr. 3Ö Der Gemeindebote. Bellsge zur „Allgrmelnen Leitung deK IudenyimK". Korrrsponden?rn und Machnchtru. SeutschlsnL. 8t. Berlin^ 22. Juli. In, der Nummer 25 der „Deutschvölkischen Blätter" (11. Juli) regt sich ein Herr Alfred Langula gewaltig darüber auf, daß die in Frankfurt a. M. von der dortigen Sozietäts-Druckerei gedruckte Zeitschrift „Das illustrierte Blatt" in ihrer Abteilung „Humor" unter dem Kopf Goethes folgende Worte bringt: „Es war einmal ein Geheimrat — hieß Johann Wolfgang. Der war unsterblich. Man nahm bisher an, seine Unsterblichkeit wirre die Folge einiger Gedichte gewesen, die er veröffentlicht hat. Irrtum. Unsterblich ist nur der Geheimrat." Voll lodernder Entrüstung, bemerkt dazu der deutschvMisch-antisemitische Kämpe: „Juda darf heute ungestraft unsere größten deutschen Männer verunglimpfen und herabwürdigen, und wir, wir dummen Deutschen, nehmen derartige Unverschämtheiten ruhig hin und sagen kein Wort dazu. Judas Triumphator! Des deutsche n Volkes Unter ga n g! Seit Jahren haben wir es kommen sehen; seit Jahren haben wir warnend unsere Stimmen erhoben, und nun stehen wir vor der vollendeten Tatsache und sehen, wie der Judaismus aus. dem Hintergrund hervortritt und mit satanischem Lächeln beginnt, den Rest unseres deutschen Glaubens und unserer Ideale zu zerstören ... Und hier wagt es -die jüdische Presse, einen Mann, der uns unzählige Geistesschätze hinterlassen, die für jeden Deutschen, ganz gleich welcher Parteirichtung, ein Heiligtum darstellen, in den Schmutz zu ziehen ... Wir raten den Judenblättern, an uns D.ntschen n i ch t weiterhin s o l ch e g e i st i g e n P o g r o m e z u v o l l zieh e n; sie könnten sich bitter rächen!" Man darf ohne weiteres zugeben, daß die Bemerkung des Frankfurter Blattes über Goethe nicht gerade sehr geistvoll ist; aber so entsetzlich ist sie doch nicht, daß sie einen so fürchterlichen Wutausbruch rechtfertigen könnte. Gerade in antisemitischen Schriften und Artikeln ist man in ganz anderer Weifte über Goethe losgegangen; aus dem reichen uns in dieser Hinsicht zur Verfügung stehenden Material sei hier nur aus dem im Jahre 1903 erschienenen Buche eines unter dem Pseudonym Hans Herr m a n n schreibenden aüdeutsch-deutschvölkischen Rasfenfanatikers „Das Sana tor i um der freien Liebe" das folgende Urteil über Goethe wiedergegeben: „Sieht man nun Goethe an: diese vorquellenden, dunkeilbraunen Augen, diese an der Spitze gekrümmte Nase, diesen laugen Oberleib mit den kurzen Beinen, welchen selbst ein nicht „wehmütiger" Zug nicht fehlt, dann haben wir ganz 'das Urbild e i n e s N a ch k o m m e n A b r a h a m s vor uns. Goethe war M i s ch l i n g durch das Blut seiner Mutter, und nicht nur in feinem Aeußern prägt sich seine Abstammung von den alttestamentarischen Helden ab, sondern auch in seinem ganzen Wesen. Seine glühende Sinnlichkeit und ewige Verliebtheit, seine unsittliche Lebensweise und fragwürdige Ehe, der er erst ganz heimlich die Weihe geben ließ, als Napoleon., der gewiß kein Abstinenzler und Tugendbold war, sich eine etwas ironisch bezügliche Frage gestattet hatte; sein Servilismus gegen Fürsten, der seinem steif markigen Vater so zuwider mar;, sein völliger Mangel an Vaterlandsliebe, feine Feigheit den kriegerischen Ereignissen seiner Zeit gegenüber und noch manche andere Züge reden eine zu deutliche Sprache, als daß ein Mensch oon unbefangenem Urteil sich der Ueberzeugung verschließen könnte, daß Goethe weit mehr Semit als Deutscher war." Wenn der Verfasser der harmlosen Notiz in dein erwähnten Frankfurter Blatte Goethe in den Schmutz ziehen und an ihm einen geistigen Pogrom verüben soll, wie soll denn diese von antisemitscher Seite herrührende Herabsetzung des großen Dichters charakterisiert werden? Je^er, der nur eine kleine Ahnung von der Persönlichkeit und der Bedeutung Goethes hat, ist aber weit davon entfernt, sich über dieses Urteil des antisemitischen Rassenfexes zu entrüsten, er wird es vielmehr mit einer stillen Heiterkeit aufnehmen. Und dieselbe Heiterkeit ist auch gegenüber dem hysterischen Gekeife des Herrn Langula am Platze. Diese auii sonn tischen Schimpfbolde haben nicht die geringste Ahnung davon, wie unglaublich komisch sie sich in ihrer gemachten und gänzlich unmotivierten Entrüstung ausnehmen. T/D Berlin, 22. Juli. Neuerdings werden in den Straßen Berlins wieder antisemitische Hetzflugblätter verteilt, in denen behauptet wird, daß der Münchener Geiselmord einen Racheakt der Juden darstelle. Ter Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Ortsgruppe München, hat einwandfrei festgestellt, daß dieses Märchen vom Geiselmordals Racheakt der Juden von einem g e i st e s k r a n f e n S ch r i f t st e l t e x A l b e r t P f e i s s e r ausgeht, der sowohl vom Schöffengericht wie vor dem Revolutionstribunal mehrfach auf gerichtsärztliches Gutachten, hin wegen Unzurechnun-gsfiihigkeit freigesprochen wurde. Gegen die Behauptung eines 'Racheaktes der Juden spricht die Tatsache, daß einer der Erschossenen, Professor Ernst Berger, Jude w a r. — Berlin, 22. Juli. Wie die antisemiltischen Flugblätter, die seinerzeit auf den Straßen Berlins verteilt wurden und zu Pogromen gegen die Inden anregten, auf unklare Geister wirken können, zeigte eine Anklage wegen versuchter Erpressung durch Bedrohung mit Mord, die den Arbeiter Karl Rietze gestern vor die 4. Strafkanrmer des Landgerichts I führte. Der Angeklagte hat den Feldzug in Rußland mitgemacht und ist als Hysteriker heimge kehrt. Er hat zugestanden, an den Kaufmann Max Behrend und den Kaufmann Leopold Cohn-reich zwei Erpresserbriese geschrieben zu. haben, in denen diese aufgesordert wurden, an einem bestimmten Ort am Friedrichs- Hain ein Paket mit 40 000 Mark einem dort wartenden Nt arme zu übergeben. Falls die Empfänger der Briefe sich mit irgendeiner Behörde in Verbindung setzten, würde ihnen dies den Tod bringen. Unterzeichnet waren die Briefe „Der politische Geheimbund". Die Herren gingen, gefolgt von Polizeibeamten, mit den zu rechtgemachten Paketen ohne Inhalt den. vorgeschriebenen Weg; der Erpresser ließ sich aber nicht sehen, er hatte wohl bemerkt, daß die Lust nicht rein war. Am nächsten Tage erschien dann der Angeklagte bei Herrn Cohnreich und überreichte ihm persönlich einen Brief. Hierbei wurde er sestgenommen. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe sichckramals, als er ans Rußland heimgekehrt sei und keine Arbeit hatte, in sehr gedrückter Stimmung befunden. Da seien ihm die antisemitischen Flugblätter in die Hand gedrückt worden, die eine Hetze gegen die Juden betrieben. Da er sich in Not befunden, habe er in unbegreiflicher Verblendung jene Briefe geschrieben. Von den Verteidigern waren die Al it Unterzeichner der Flugblätter, Erich Kamrath, Regierungsbaumeister Koch und Jofef Knauer, geladen worden, doch waren nur die beiden ersten erschienen. Der Gerichtshof hielt ihre Vernehmung nicht für erforderlich, da eres als wahr unterstellte, daß der Angeklagte durch die Flugblätter verleitet worden sei. Auch der Staatsanwalt hielt eine Vernehmung nicht für nötig. Ter Verteidiger sprach sein Befremden darüber aus, daß der Staatsanwalt, der diese Zeugen für berechtigt erklärte, ihr Zeugnis zu verweigern, auf der anderen Seite noch nicht den Versuch gemacht habe, gegen die Verbreiter der Flugblätter strafrechtlich vorzugehen. In einer Geheimverbindung im „Askanier" soll Knauer dtrekt zu Judenpogromen aufge-fordert haben. Der Verteidiger verzichtete aber auf weitere Zeugenvernehmung, nachdem der Zeuge Kamrath sein Zeugnis verweigert hatte. Der Vorsitzende hatte ihn pflichtgemäß darauf hingewiesen, daß er ein Recht zu dieser Verweigerung habe, wenn er befürchten müsse, daß er sich durch Beckundung der Wahrheit selbst einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würde. Der Staatsanwalt hielt schwere Erpressung (8 254 StGB.) für vorliegend und beantragte 2 Jahre Zuchthaus. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten wegen qualifizierter Erpressung in zwei Fällen. Da ihm aber geglaubt worden, daß er durch die Flugblätter verleitet worden ist und es sich nur um einen Versuch handelte, so wurde die Strafe aus je 6 Monate Zuchthaus bemessen und diese in eine Gesamtstrafe von 1 I a h r Gefängnis unter Anrechnung von 1 Monat Untersuchungshaft umgewandelt. A. L. BeEn, 22. Juli. Die Wissens.chas tliche Vereinigung. jüdischer Lehrer und Lehrerinnen zu Berlin beschäftigte sich in mehreren Sitzungen mit den Artikeln, die

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