Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 83 (1919)
- Issue
- Heft 29 (18.7.1919)
- Date
- 1919-07-18
- Page
- Seite 320 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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320 volle Altertümer aus der Vergangenheit der dortigen Juden. Einzelne Grabsteine reichen bis in die hellenistische Zeitperiode hinauf. Einer davon, der mir besonders ausgefallen ist, der Grabstein einer Frau Akchasne, trägt an der Spitze diesen Namen in griechischer und zu beiden Seiten in hebräischer Schrift. In der Mitte steht ein großer siebenarmiger Leuchter und auf der linken Seite ein Schofar (Posaune) als Symbol der Auferstehung. Auf anderen Grabsteinen findet man hier verschiedene Werkzeuge, die vermutlich auf den Lebensberuf des Verstorbenen hindeuten sollten, so einen Tisch, einen Korb, einen Schuh usw., genau so wie auf einem italienischen Eampo Santo. Nach der fachmännischen Ansicht des Staatsrates A. Harkavy in Petersburg reichen jene Inschriften in Feodosia und diese Grabsteine in Kertsch allein schon aus, um die Tatsache zu erhärten, daß hier hellenistische Juden schon zu den Zeiten der hasmonäischen Fürsten gewohnt haben. Als ich in Petersburg, sowohl in der Eremitage wie in der Bibliothek und im Asiatischen Museum, die alten Denkmäler der Krim gesehen und später in Feodosia und Kertsch, also an den Fundorten, wo meine Reise ihren Abschluß fand, die ergänzenden Inschriften und Grabsteine in Augenschein nehmen konnte, ahnte ich allerdings nicht, welche Bedeutung sie für die noch in tiefes Dunkel gehüllten Ursprünge des Christentums haben könnten. Um so freudiger war ich überrascht, als ich in den „Sitzungsberichten der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin" eine Abhandlung von Professor Emil Schürer, dem Verfasser der „Geschichte des jüdischen Volkes im Zeitalter Jesu Christi", las, die in der Sitzung der philosophisch-historischen Klaffe vom 4. März 1897 zur Vorlesung gelangte und die sich im wesentlichen mit diesen Inschriften beschäftigt. Sie lautet: Die Juden im bosporanischen Reiche und die Genossenschaften der seßofj.£vot Oeov 'jcptcTov (Anbeter des höchsten Gottes). Berlin, Georg Reimer, 1897. Schürer hat aus diesen Inschriften, die nun schon fast über fünfzig Jahre bekannt sind, zuerst die Schlüsse gezogen, die für die Vorgeschichte des Christentums von Bedeutung sind. Er geht ebenfalls von der Idee aus, daß zwischen den Juden der Diaspora und der heidnischen Welt, in deren Mitte sie lebten, mannigfache Wechselwirkungen in Sprache, Sitten und Gero vH nh eiten stattgrfunden haben. Den Einwirkungen von heidnischer Seite standen ebenso starke, vielleicht noch stärkere Wirkungen der Juden auf die Griechen gegenüber. Es war jene Zeit, in der der alte Götterglaube des Olymp unter dem Hohngelächter satirischer Dichter zusammenstürzte und sich die Menschheit nach einer neuen, großen, welterlösenden Offenbarung sehnte. Ein weiter Kreis von Männern, die den einen wahren Gott ohne jedes Götter-' bild, teilweise mit Annahme jüdischer Gesetze, verehrten, schloß sich an die hellenisierten Judengemeinden an. Das untrüglichste Zeichen dafür sind jene Inschriften des bosporanischen Reiches, die der Russe Latyschew vor einigen Jahren vollständiger, als es bis dahin geschehen war, veröffentlicht hat, während schon früher Stephani, Stempkowsky, du Bois de Montpöreur, A. Boeckh, I. Graese, M. A. Levy und A. Harkavy sich um ihre Bekanntmachung und Erklärung Verdienste erworben haben. Schürer meint, durch diese Inschriften werde die Tatsache erwiesen, daß das Judentum spätestens im l. Jahrhundert n. Ehr. dort festen Fuß gefaßt habe. Nun hat jedoch Harkavy sicher nachgewiesen, daß die hellenistischen Juden viel früher im bosporanischen Reiche gelebt haben. Wichtiger aber ist der Inhalt der Inschriften. „Sie zeigen einerseits, daß die Juden sogar gewisse rechtliche Institutionen der Griechen nachahmten, anderseits, daß es religiöse Genossenschaften gab, die zwar nicht als jüdisch zu betrachten sind, die aber den jüdischen Einfluß in der Art, wie sie sich selbst und die von chnen verehrte Gottheit bezeichneten, deutlich verraten." Alle diese Inschriften stammen aus den ersten nachchristlichen Jahrhunderten. Die erste datiert aus dem Jahre 81 n. Ehr. Sie enthält die urkundliche Erklärung einer Jüdin Chreste über die Freilassung ihres Sklaven Herakles. Diese Freilassung geschah in der Proseuche, otfo in der Synagoge, und Mar infolge eines Gelübdes, vermutlich vor versammelter Gemeinde: der Sklave soll fortan frei sein, unbehelligt von den Erben der bisherigen. Besitzerin, daß er sich ungehindert wenden kann, wohin ev will. Der Zweck dieser urkundlichen Erklärung ist nach. Schürer der, „die Freiheit des Sklaven auch für den Fall des Todes.der Herrin zu sichern". Diese Freiheit erfährt nur eine Einschränkung: „abgesehen von der Ehrfurcht gegen die Synagoge, und den regelmäßigen Besuch derselben". So erklärt Schürer den Satz, der sich nach anderen aber aus gewisse Dienstleistungen bezieht, die der Sklave der Synagoge zu leisten habe. Mir scheint die von Schürer gar nicht heram gezogene Vermutung sehr glaubhaft, daß diesen freigelassenen Sklaven vielleicht an Sabbaten und Festtagen gewisse Dienstleistungen übertragen wurden, die durch den jüdischen Synagogendiener nicht vollzogen werden konnten. Nach dem Talmud ist es Mar auch dem befreiten heidnischen Sklaven eines Juden am Sabbat z. B. verboten, ein Licht anzuzünden oder auszulöschen. Es ist aber nicht wahrscheinlich, daß die hellenistischen Juden das Sabbatgesetz soweit ausdehnten. Die Formen der Freilassung, die auf dieser Inschrift angegeben sind, -erinnern mehrfach an die im griechischen Altertum üblichen Formen, wo dieser Akt häufig durch fiktiven Verkauf des Sklaven an eine Gottheit, der im Tempel vor sich ging, erfolgte. Wenn Schürer meint, die Urkunde zeige deutlich, wie das heidnische Recht tatsächlich als Muster gedient hat und nur eigentümlich jüdisch umgestaltet wurde, so wäre diese Ansicht nach der eben vorgetragenen Erklärung hmfällig. Gleichwohl zeugt die Inschrift in jedem Falle für die Wechselbeziehungen Mischen Griechen und Juden. Die zweite Inschrift stammt aus dem Jahre 41 n. Ehr. Die Erklärer streiten darüber, ob sie heidnisch', oder jüdisch sei. Eine Sklavin Chrysa wird freigesprochen und der Profeuche als Weihegeschenk dargebracht. „Wir haben also hier einen viel engeren Anschluß an die sonst bekannten heidnischen Formen. Wie die freizulasfenden Sklaven -ehemals der Gottheit verkauft wurden, so wird hier die Sklavin der Proseuche geweiht, also auch alsmoralisches Eigentum dargebracht." Die Inschrift hat aber doch einen stark jüdischen Einschlag, denn es heißt, daß dieser Akt -erfolge „dem unsichtbarem Gott, dem alles Beherrschenden, gelobt sei er!". Diese Bezeichnung der Gottheit ist schlechthin jüdisch. Die Inschrift ist demnach eine eigentümliche Mischung jüdisch-religiöser Begriffe mit ebenso spezifisch-heidnischen. „Mit der Mischung ist aber auch eine Verblassung eingetreten. Jüdischer Monotheismus, vermutlich unter Abstreifung des jüdisch-gesetzlichen, verträgt sich hier mit einer Phraseologie, die genau genommen den heidnischen Polytheismus voraussetzt." Indes erinnert aber doch die Widmung der Sklaven nicht nur an die griechischen Hierodulen, sondern auch an die biblischen Nethinim, d. h. die Tempelsklaven, die den Leviten unterstellt waren und zur Verrichtung der beschwerlichsten Dienste im Heiligtum verwendet wurden. Später bildeten sie sogar eine besondere Korporation nach den Priestern und Leviten. Dann kommt eine Reihe anderer Inschriften, die bisher ebenfalls auf jüdisch-hellenistischen Ursprung zurückgeführt wurden, aus denen aber Schürer mit Recht das Vorhandensein besonderer religiöser Genossenschaften nachweist, die höchstwahrschiernlich auch auf jüdischen Einfluß zurückzuführen sind.