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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-07-18 · Heft 29 (18.7.1919) · p. Seite 317

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 29 (18.7.1919)
Date
1919-07-18
Page
Seite 317 (sequence 5)
Language
German
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317 aufrichtigster Wunsch. Doch als Pole muß ich natürlich daraus bestehen, daß die unter Fremdherrschaft lebenden Polen erst befreit werden; der Himmel gebe, daß essich ohne Kampf ermöglichen läßt." Die Verleumdung ist nicht der rechte Weg, um zu Frieden und Freundschaft mit Deutschland zu kommen. Den Deutschen sucht General Haller jetzt aufzubürden, was seine Horden verbrochen haben. Ein starkes Stück ist es auch von diesem ehemaligen österreichischen General, von Polen zu sprechen, die unter Fremdherrschaft leben, wo eben in Westpreußen, Posen, Ostpreußen und Schlesien gegen drei Millionen Deutscher in polnische Fremdherrschaft gezwängt worden sind. * Ein Brief Paderewskis an Wilson über die jüdische Frage. Der Krakauer „Czas" meldet aus Warschau: Der polnische Ministerpräsident Paderewski richtete an Wilson folgenden Brief: „Geehrter Herr Präsident! Ich habe Kenntnis von den Meetings in den Vereinigten Staaten erhalten, auf denen geaen die Behandlung der Juden in Polen protestiert wurde. Die Rapporte, welcke die Grundlage jener Proteste bildeten, sind von der Wahrbeit weit entfernt. Die polnische Nation hat wiederholt Gelegenheit gehabt, ihre Toleranz der jüdischen Bevölkerung gegenüber m betonen. Wir haben oft bewiesen, daß wir keine indenfeindliche Politik betreiben. Der Krieg bat den Keim zu Konflikten in allen Ländern, nicht nur in Polen, gelegt. Infolgedessen ereigneten sich in einigen Teilen unseres Landes bedauernswerte Fälle, welche jedoch mn* lokale Ausschreitungen sind, wenn wir sie mit den täglichen Massakers der jüdischen Bevölkerung in manchen Teilen Rußlands Veraleichen. In überwiegender Mehrheit war die herausfordernde Haltung jüdischen Bevölkerung die Ursache jener Boraänge in Bolen. Die in den jüdischen Zeitungen erscheinenden zahllosen Artikel weisen ebenfalls einen eminent herausfordernden Charakter ans und vertiefen, indem sie die öffentliche Meinung aufreizen. b:e Kluft der gegenseitigen Mißverständnisse. Die in Polen vorgekommenen Ausschreitungen wurden von der Regierung und von der Nation ^reug verurteilt. Man würde daher sowohl der Regierung wie auch der Nation unrecht tun, wenn man den tendenziösen Gerüchten Glauben schenken würde. Ich wende mich an Sie, Herr Präsident, mit der Bitte, dieser unwürdigen Agitation durch Entsendung einer Spezialmission nach Polen zwecks Untersuchung der tatsächlichen Lage lind der Berichterstattung über dieselbe ein Ende zu bereiten. Dadurch würden die Anschuldigungen, unter denen mein Vaterland leidet, hinfällig werden. Polen hat immer durch die Tuaend der Toleranz geglänzt, und dies sogar in jenen Zeiten, da diese Tugend in anderen Ländern noch unbekannt war. Meine Nation erachtet es daher als dringende Notwendigkeit, daß ein unparteiisches Zeugnis gerechter Männer diese Anschuldigungen entkräfte. Paderewski." Es erübrigt sich, auf den Inhalt dieses Briefes näher einzugehen. Herr Paderewski zählt zu jenen Nationalpolen, deren Wahrheitsliebe ebenso hoch einzuschätzen ist wie ihre der Welt zur Genüge bekannte Toleranz. # Der „Kuryer Polski" veröffentlicht ein Gespräch mit einem angesehenen Vertreter der Alliierten in Warschau über die polnischen Aussichten an der Friedenskonferenz. Außer anderen Fragen behandelte dieser Diplomat auch die Frage des Schutzes der nationalen Minderheiten und sagte betreffs der Pogrome u. a.: „So oft uns eine Nachricht über einen sogenannten Pogrom zukommt, senden wir, da wir wissen, welch schlechten Eindruck derartige Nachrichten in Paris machen, eine Untersuchungskommission ab. Diese Kommissionen stellten jedesmal fest, daß es sich «überall um instinktive Auflehnung des Pöbels gegen die Stadt- und Regierungsbehörden handelt, sei es wegen der Teuerung oder Agrarunruhen usw. Und jedesmal (!) lenkt irgendeine geheime Hand eines bezahlten feindlichen Agitators oder eines unglückseligen Beamten diese'Unruhen gegen die Juden, und zwar fast immer mit Erfolg. Der Pöbel vergißt die Teuerung und schlägt die Juden. Wir sehen am besten an Rußland, wozu es führt, wenn man alles auf die Juden abwälzt. Jene polnischen Führer, die antisemitische Politik treiben, müssen endlich begreifen, daß sie dadurch nichts gewinnen und daß Polen dagegen sehr viel verlieren kann, überhaupt, wenn es sich Herausstellen wird, daß dies das einzige Hindernis eines sofortigen Friedensschlusses ist." * Die „Jüdische Preßzentrale Zürich" teilt mit: Das polnische Ministerium des Innern wandte sich an die Bezirkskommisfare und Polizeichefs mit einem Erlaß, in welchen: mit Rücksicht auf die häufigen Klagen über Judenexzesse seitens des Militärs und über die Gleichgültigkeit der Schutzorgane anbesohlen wird, strengste Maßregeln zu treffen, damit der Sicherheitsdienst funktioniere, und mit aller Energie gegen derartige Exzesse aufzutreten. Die Exzedenten sind dem nächsten Platzkommandanten zu übergeben und die der Untätigkeit Beschuldigten sollen streng bestraft werden. * Der von den alliierten und assoziierten! Mächten mit Polen abgeschlossene Vertrag, der von der polnischen Delegation bereits unterzeichnet ist, enthält ein»? Reihe von Bestimmungen zur Sicherung der bürgerlichen, religiösen und nationalen Reckte der Minderheiten, namentlich der Juden. Wie aus Paris gemeldet wird, lauten die betreffenden Artikel dieses Vertrages wie folgt: Artikel VII. Alle polnischen Angehörigen (im französischen Text „ressortissants", was soviel wie Abstammende, Gebürtige bedeutet) ohne Unterschied der Rasse, der Sprache oder der Religion sind vor dem Gesetz gleich und genießen gleiche bürgerliche und politische Rechte. Der Unterschied der Sprache, der Rasse oder der Religion darf keinen: polnischen Angehörigen hinsichtlich des Genusses der bürgerlichen und politischen Rechte, namentlich der Zulassung zu öffentliche!: Aemtern, Funktionen und Ehren, oder zur Ausübungder verschiedenen Berufe und Gewerbearten hinderlich sein. Es darf keine Beschränkung erlassen werden gegen den freien Gebrauch irgendeiner Sprache seitens jeden polnischen Angehörigen, sei es im privaten Verkehr, im Handel, in Angelegenheiten der Religion, der Presse oder der Publikationen jeder Art, sei es in öffentlichen Be Sammlungen. Unbeschadet der Einführung einer öffentlichen Sprache durch die polnische Negierung müssen den polni-schen Angehörigen einer nichtpolnischen Sprache angemessene Erleichterungen für den mündlichen unb schriftlichen Gebrauch ihrer Sprache vor den Gerichtshöfe:: gewährt werden. Artikel VIII. Die Polnischen Angehörigen, welche einer ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheit angehören, genießen rechtlich und tatsächlich die gleiche Behandlung und die gleiche!: Bürgschaften wie die anderen Polnischen Angehörigen. Sie haben namentlich «das legale Recht, au: ihre Kosten Wohttätiakeits-, religiöse und soziale Institutionen, Schulen und andere Erziehungsanstalten zu errichten, zu leiten und zu überwachen :nit dem Recht, von ihrer eigenen Sprache in diesen Anstalten freien. Gebrauch zu machen und ihre Religion freizu üben. Artikel IX. Hinsichtlich des öffentlichen Unterrichtes wird die Polnische Regierung den Städten und Bezirken, in denen ein beträchtlicher Teil der Polnischen Angehörigen einer nichtpolnischen Sprache wohnt, geeignete Erleichterungen zngestehen, dan:it der Unterricht in den Volksschulen den Kindern dieser Polnischel: Angehörigen in ihrer eigenen Sprache erteilt meibei: kann. Diese Bestimmung hindert die Polnische Regierung nicht, der: polnischen Sprachunterricht in diesen Schuten obligatorisch zu nrachen. In den Städten und Bezirken, in denen ein beträchtlicher Teil der polnischen Angehörigen wohnt, der den ethnischen, sprachlichen und religiösen Minderheiten angehört, lvird diesen Minderheiten eiu rechtmäßiger Anteil an der: Eingängen mrd Verteilungen der Summen, die aus öffentliche!: Mitteln vom Gemeinde- oder anderen: Budget für Erziehungs-, religiöse und Fürsorgezwecke beigetragen werden, gesichert werden. Die Bestimmungen

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