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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-07-11 · Heft 28 (11.7.1919) · p. Seite 302

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 28 (11.7.1919)
Date
1919-07-11
Page
Seite 302 (sequence 2)
Language
German
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302 diesen Gründen für die Abwanderung aber und damit -auch in der Auflösung so vieler kleiner, oft auch Mittelgemeinden, scheint mir die Möglichkeit zu liegen, die stellenlosen Lehrer, Kultusbeamten und Rabbiner, soweit als möglich, auch fernerhin in ihrem bisherigen Berufe zu beschäftigen. Denn wenn bisher meist solche Familien abwanderten, die keine schulpflichtigen Kinder besaßen, so hat jetzt die unfreiwillige Abwanderung wahllos Familien mit und ohne solche Kinder in die Großstadt geführt. Es ist daher neben der alljährlich steigenden Schülerzahl in den Großstädten eine unvorhergesehene Vermehrung und damit auch eine erhebliche Mehrarbeit der Lehrer entstanden, oft auch eine Ueberfüllung der Schillklassen ----- ich denke zunächst an die Religionsschnlklassen. Ebenso ist auch für die Kultusbeamten und Rabbiner in den Großstädten durch den unerwarteten Zuzug eine Mehrarbeit entstanden, insbesondere für diejenigen Kultusbeamten, welche zugleich Schächter sind, und für diejenigen Rabbiner, welche Religionsunterricht an den Gerne indereligionsschulen oder an den sogenannten „Profanschulen", den städtischen- und staatlichen Schulen, erteilen oder ihn beaufsichtigen. Für diese Beamten — allerdings nur für eine Minderzahl — würden die Großgemeinden neue etatmäßige oder mir einstweilige Stellen schaffen können. Ein Teil des aufzubringenden Gehaltes wird ja durch die Gemeindestellern —- freiwillige oder gesetzlich zu erhebende nach Maßgabe des zu erwartenden Gesetzes über die Trennung der Kirche vom Staate — der neuhinzugezogenen Gemeindemitglieder aufgebracht werden. Insbesondere ist für die Lehrer diese Möglichkeit gegeben. Denn nach der Statistik, beispielsweise der Berliner Gemeinde, nimmt die Zahl der Schüler in den Gemeindereligionsschulen bedeutend ab, während die Teilnehmerzahl an dem Religionsunterricht der städtischen und staatlichen Schulen auffallend wächst. Es Haben außerdem noch lange nicht alle städtischen Gemeindeschulen, ebenso eine Anzahl höherer Schlllen, Privat- und öffentliche Schulen den jüdischen Religionsunterricht in ihren Lehrplan ausgenommen. Durch Verhandlungen der Gemeindevorstände mit den zuständigen Stellen könnte überall, wo die notwendige Schülerzahl vorhanden ist, diese Lücke ausgefüllt und den Lehrern und Rabbinern, welche ein hartes Schicksal in die Großstädte geführt hat, die Möglichkeit einer weiteren Beschäftigung in ihrem bisherigen Berufe gegeben werden. Bon seiten der Eltern ist aus zwei Gründen kein Widerstand gegen eine solche Hilfsaktion zu erwarten. Denn erstens ist der Religionsunterricht au den Profananstalten genau so kostenlos , wie der in den Gemeindereligionsschulen, zweitens umfaßt der Religionsunterricht auch an diesen Profananstalten seit kurzer Zeit fast überall auch den hebräischen Unterricht, auf den ein großer Teil der Eltern immer noch Gewicht legt. Da es nicht möglich sein wird, alle diese Beamten in der Großstadt beruflich weiter zu beschäftigen, so müssen wir uns nach einer anderen Beschäftigung für sie umsehen. Es ist klar, daß diese Anstellung sowohl ihrer Vorbildung als auch ihrer bisherigen sozialen Stellung möglichst entsprechen muß. Tenn wenn es auch unsere nächste Sorge sein muß, wie verschaffen wir diesen Unglücklichen Brot, so dürfen nur doch nicht das Bibelwort vergessen: „Denn nicht vom Brot allein lebt der Mensch." Das heißt in unserem Falle: Wir müssen sie vor der demütigenden Deklassierung bewahren, damit sie nicht ihren Lebensmut und ihre Lebenskraft verlieren, gesellschastsfeindlichen Agitatoren anheimsallen lind das Lager der ohnedies zahlreichen Unzufriedenen in der Großstadt vergrößern. Welche Berufe kommen nun ans diesem Gesichtspunkte für diese stellungslosen Beamten in Betracht? Da nennen wir zuerst die Beschäftigung mit Privatstunden bei den Kindern der aus den besetzten Gebieten geflüchteten und verwiesenen Familien. Tenn diese Kinder, welche bisher die Schicken der kleineren Städte besucht haben, werden sicher noch manche Lücke anszufüllen haben, um mit den Schülern der Großstadt gleichen Schritt halten zu können. Ein Stellennachweis bei der Gemeindeverwaltung, unter Mitwirkung der landsmannschaftlichen Vereine, für Privatstunden-Nachhilfe, Hauslehrer u. dgl. m., der kostenlos den Eltern und den Lehrern zur Verfügung steht, könnte hier segensreich wirken ilnd zugleich dem unlauteren Wettbewerb in den Forderungen, die jetzt schon in vielen Fällen weit unter die Forderungen der Arbeiter herabsinken, ein Ende machen. Auch die Vorbereitung für den Konfirmationsunterricht könnte besonders von diesen Familien ihren oft gleichzeitig mit ihnen vertriebenen Beamten übertragen werden. Eine andere Beschäftigung würde sich in der Abhaltung von Vorträgen in diesen landsmannschaftlichen Vereinen bieten; 'denn wenn ailch in der Großstadt sich Gelegenheit genug bietet, die wertvollsten Vorträge zil hören, so haben doch gerade unsere Glaubensgenossen Heimatsgefühl genug, um auch in ihren Sondervereinen diesen Heimatssinn durch einschlägige Vortrüge zu fördern und zu pflegen. Die Beschäftigung in den Verwaltungsbureaus der Gemeinden, ebenso in denen der großen jüdischen Verbände und in den großen Wohltätigkeitsvereinen, ebenso das Amt eines Berufsvormundes oder eines Rechercheurs bei beantragten Unterstützungen würde gleichfalls einer Anzahl von diesen Beamten Beschäftigung geben. Die größten Verbände und Großgemeinden haben.seit einigen Jahren diese Stellen mit Juristen besetzt. Es ist selbstverständlich, daß beispielsweise das Amt eines Syndikus in der Großgemeinde juristische Kenntnisse erfordert, aber muß denn beispielsweise der Generalsekretär eines großen Verbandes, der erste Bureauchef eines Verwaltungsbureaus, ein Berufsvormllnd, ein Rechercheur, der Vorstand eines Jugendamtes immer Jurist sein? Haben nicht unsere größten Arbeiterverbände, die Hunderttausende von Mitgliedern zählen, ihre Sekretäre aus ihren eigenen Reihen erwählt, Vereine, die einen ungeheuren sozialen und politischen Einfluß üben und trotzdem oder gerade deswegen zu den höchsten Staatsstellungen aufsteigen? Wir wollen nichts gegen die Fähigkeiten dieser juristischen Hilfsarbeiter einwenden, aber müssen unsere jüdischen Großgemeinden und Verbände durchaus das mit dem Obrigkeitsstaate glücklich beseitigte Prinzip, daß ein Jurist eben alles kann und in jeder Verwaltung zu verwenden ist, wieder aufleben lassen? Gibt es nicht außerhalb des Jnristenstandes Minner genug, die sich seit Jahren in Wort und Schrift als vortreffliche Kenner der sozialen und politischen Struktur des Judentums, als Vermittler zwischen den Anforderungen eines deutschen Staatsbürgers und denjenigen nuferer Glaubensgemeinschaft erwiesen haben? Man gebe diesen Männern, die seit Jahren unermüdlich für ihre Glaubensgemeinschaft selbstlos gewirkt haben, nunmehr Gelegenheit, im höheren oder mittleren jüdischen Verwaltungsdienst ihre praktische Brauchbarkeit 31t bezeugen, und man wird sicher keine Enttäuschungen erleben. Es gibt also Möglichkeiten genug, um den Unglücklichen, den Irrenden, die da sprechen: „Meine Brüder suche ich", den rechten Weg zu weisen, und jeder Führer wird sich gewiß den unauslöschlichen Dank der Suchenden erwerben. Man lasse sich aber nicht dabei allein von seinem guten Herzen leiten, sondern suche möglichst individuell zu helfen. Denn eine solche individuelle Hilfe erst ist das Zeichen des wahren Menschentums, das in jedem gottähnlichen Wesen einen Bruder, und nicht eine Jonrnalnnmmer sieht: das ist die wahre Herzensgute, die schon ein berühmter Jünger des vielgenannten Rabbi Jochanan den Sakkai als das höchste Gut gerühmt hat, das sich ein Mensch erwerben soll. „Und nun gehet hin und tuet desgleichen!"

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