Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 83 (1919)
- Issue
- Heft 26 (27.6.1919)
- Date
- 1919-06-27
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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Leiterin und deren Vertretung von dem Vorstand der Gemeinde angestellt. Für die gesamte Einrichtung und Führung des Kinderheims ist das Religionsgesetz maßgebend. An dem Gebäude des Kinderheims ist die Bezeichnung „Jsaac Hartwig v. Essensche Warteschule" anzubringen. Die Versammlung tritt nun in die Beratung der von der gemischten Kommission vorgeschlagenen Aenderung der Gemeindeversassung. Nach bicfem Entwurf, dem der Gemeindevorstand bereits seine Genehmigung erteilt hat, werden folgende Abänderungen der Verfassung der Gemeinde beschlossen:: Das Repräsentantenkollegium besteht aus 21 Personen (bisher 15 Personen). Wahlberechtigt sind alle männlichen und weiblichen, am Tage der Wahl mindestens 20 Jahre alten Gemeindeangehörigen.. Wählbar zum Repräsentantenkollegium sind nur männliche gemeindesteuerzahlende,. mindestens 30 Jahre alte Gemeindeangehörige, welche nicht Mitglieder des Vorstandes der Gemeinde sind. Ein gestellter Antrag, daß auch weibliche Mitglieder in das Repräsentantenkollegium gewählt werden können, wird gegen drei Stimmen ab ge lehnt. Die Wahlen zum Repräsentantenkollegium erfolgen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter entsprechender Anwendung des Reichswahlgesetzes vorn 30. November 1918, jedoch mit einigen Abänderungen. Scheidet ein Mitglied aus dem Kollegium aus, so wird aus derjenigen Liste, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, derjenige in das Kollegium berufen, welcher von den Nichtgewählten die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Der Vorstand ist berechtigt und auch auf Verlangen des Re- > präsentantenkollegiums verpflichtet, Kommissare zu dessen Sitzungen I abzuordnen. Zu Kommissaren können Mitglieder des Vorstandes oder andere Persönlichkeiten bestellt werden, doch mutz auf Verlangen der Repräsentanten einer der Kommissare dem Kreise der Vorstandsmitglieder angehören. Die Wahl der Vorstandsmitglieder der Gemeinde erfolgt durch das Nepräsentantenkollegium in geheimer Sitzung bei Anwesenheit von mindestens 14 Mitgliedern durch Stimmzettel mit einfacher Mehrheit. Es wird dann ferner beschlossen, daß bei der nächsten Neuwahl zum Repräsientantenkollegium, die spätestens sechs Monate nach Friedensschluß stattfinden soll, alle Kriegsteilnehmer auch dann wahlberechtigt sind, wenn sie mit ihren Steuern noch im Rückstände sind. — Köln, 20. Juni. Die Beisetzung des Vorsitzenden der Shnagogengemeinde und Mitglieds der Handelskammer Köln und des rheinischen Provinziallandtags Louis Eltel fand am Freitag nachmittag nach Ueberführung der Leiche von Godesberg nach hier von der Totenhalle des neuen israelitischen Friedhofs zu Bocklemünd unter sehr starker Beteiligung der weitesten Kreise der Bürgerschaft statt, die ein Zeichen des hohen Ansehens war, dessen der Verblichene sich zu erfreuen hatte. In der Halle war der Sarg inmitten einer Fülle kostbarer Kranzspenden aufgebahrt, von denen besonders diejenigen der Stadt Köln, der Handelskammer Köln, der israelitischen Gemeinde, der liberalen Stadtratsfraktion, der Zentrumssrattion, der Rheinlandloge und vieler sonstigen Körperschaften, denen der Verstorbene vielfach an leitender Stellt angehört hatte, erwähnt seien. Tie große Zahl der Leidtragenden, die sich zu der Trauerfeier.eingefunden hatten, fand nicht Raum genug in der Halle. Als Ve rtreter des Oberbürgermeisters war Erster Beigeordneter Dr. AL a tz e r a t h erschienen, ferner viele Stadtverordnete aller drei Rathausfraktionen, darunter auch Abgeordneter Justizrat Falk, und weitere Beigeordnete und Oberbeamte der Stadt Köln, Mitglieder der Handelskammer, Vertreter der Großkauftnannschaft, des Handels und der Bankwelt, der verschiedenen israelitischen Wohlfahrtsvereine usw. Der amtierende Rabbiner Dr. Kober widmete dem Dahingefchiedenen einen ehrenden Nachruf, in dem er besonders die Schlichtheit und Geradheit feines lauteren Wesens hervorhob, das ihm aller Herzen gewonnen habe. Im Namen des Vorstandes der Synagogengemeinde und ihrer Repräsentantenversammlung sprach Herr V l u m e n a u herzliche Worte des Dankes für das unermüdliche Wirken des Verblichenen, dem als Vertreter der Rheinlandloge Justizrat Dr. Auerb ach weiteren Dank zollte. Das Schlußwort, gewoben aus Hochachtung, Verehrung und Dankbarkeit, sprach Rabbiner Tr. R o s e n t h a l. Dann wurde die Leiche unter Gebet und Segen des amtierenden Rabbiners in die Gruft gesenkt. — München, 20. Juni. Das Ministerium des Innern hat an alle Bezirksämter einen Erlaß herausgegeben, wonach gegen Zeitungen, die sich antisemitischer Aufreizungen schuldig machen, und gegen Druckereien, die' antisemitische Flugblätter verteilen, energisch vorgegangen werden soll. Der in Nummer 145 der „V a h e r i s che n S t a a t.s ze i t >u n> c\" veröffentlichte Erlaß hat folgenden Wortlaut: Staatsmini steriuui des Innern. Au die Bezirksämter. Bekanntmachung. Es sind Klagen eingelausen, daß bisweilen i-n der Tagespresse wie in Flugblättern eine aufreizende Sprache gegen die jüdische Bevölkerung geführt wird. Solchen Erscheinungen ist mit Nachdruck entgegenzuwirken. Es wird das zunächst gegenüber jenem Teil der Presse möglich sein, amt dem die Aemter -durch Herausgabe der Amtsblätter oder sonstwie in geschäftlicher Verbindung stehen. Es wird -aber auch gegenüber der übrigen Presse sich ein geeigneter Weg finden lassen. Wenn bei den Flugblättern, wie behauptet wird, vielfach die nach dem Preßgesetz erforderlichen Angaben über Druck und Verlag fehlen, so berechtigt auch diese Unterlassung eine Handhabe zum Einschreiten. Bamberg, den 7. Juni 1919." Die antisemitische Presse im Lande und im Reich greift das Ministerium Hofsmann wegen dieser Anordnung wütend an. Brrvgbernheirn, 20. Juni. T er letzte I u de u n seres O r te s, Kaufmann Jfak Lehrberg e r, ist gestorben. Die Ueberführung der Leiche des Verstorbenen erfolgte unter großer Anteilnahme der gesamten Bevölkerung, da Herr L ehrberg er hier als Gemeindebevollmächtigter und wichtige Persönlichkeit in gemeinnützigen Korporationen lange Jahre erfolgreich gewirkt und viele fortschrittliche Neuerungen a,m> hiesigen Platze gefördert hat. Nun ist von der einst hier blühenden jüdischen Gemeinde keine Spur mehr zurückgeblieben. Viele kleine jüdische Gemeinden Bayerns stehen vor dem gleichen Schicksal, wenn die neue wirtschaftliche Entwicklung unseres Vaterlandes ihnen nicht durch Zuzug aus den Großstädten oder durch Zuwanderung aus dem Osten neue Siedler zuführt. er. Frankfurt a. M., 20. Juni. Dem immer stärkeren. Drängen weiter Kreise unserer Gemeinde folgend, haben die Gemeindebehörden eine Kommission zur Beratung einer Statutenreform eingesetzt, die jetzt ihre Arbeiten beendet und zu allen reforlnbedurstigen Stellen unserer Gemeindeversassung Stellung genommen hat. In dem Bericht, den die Kommission den Gemeindebehörden erstattet hat, sind u. a. folgende wichtige Aenderungen vorgeschlagen: Der Vorstand wird von 9 auf 12 Mitglieder erhöht, die ausschließlich von der Gemeindevertretung gewählt werden, während er sich bisher teilweise selbst ergänzte. Statt bisher 9 sollen künftig 27 Gemeindevertreter gewählt werden, das aktive und passive Wahlrecht erhalten alle über 20 Jahre alten Gemeindemitglieder männlichen und weiblichen Geschlechts, die Wahl erfolgt nach dem Proportionalwahlrecht. Die Kompetenzen der Gemeindevertretung werden bedeutend erweitert. Wie notwendig die Erweiterung des Gemeindestatuts ist, beweist wohl am schlagendsten die Tatsache, daß die Verfassung der Frankfurter Jüdischen Gemeinde noch aus der Altfranksurter Zeit, nämlich aus dem Jahre 1839 datiert und daher gänzlich veraltet ist. Die seit Jahren bestehenden Reformbestrebungen hatten durch die Revolution eine Stärkung erfah r ein welche die Vorarbeiten für die Statutenrevision beschleunigt hat. Die Vorschläge der Kommission werden baldigst beraten werden. üuszland. K. f. d. O.. Wa^fchE, im Juni. Die Judenhetze der polnischen Presse hat wiederum Früchte getragen. Am Freitag, den 30. Mai, kam es in den Straßen Warschaus zu schweren Allsschreitungen des Mobs gegen die jüdische Bevölkerung. Die wildesten und widerlichsten Szenen spielten sich in den Straßen Jeruzalimska, Grojecka, Zelazna, Towarna, Panska, Wielka, Tarcrynska u. a. ab. Die „bewaffneten" Hooligans (darunter sind Soldaten der polnischen Armee zll ver stehen. K.s.d. O.) hatten es besonders auf die jüdische Jugend abgesehen, die schwer mißhandelt wurde. Der jüdischen Bevölkerung bemächtigte sich eine unbeschreibliche Erregung. Es herrschte richtige Pogromstimmung. Bereits in aller Frühe überfielen bewaffnete Horden die jüdischen Geschäfte. Mit dem Schrei: „Wen liebt ihr mehr, uns oder die Deutschen?" warfen sich die bewaffneten" auf die Juden und schlugen sie aufs grausamste, indem sie erklärten dies wäre die Rache dafür, daß die Jllden gemeinsam mit den Deutschen beschlossen hätten, „die Straßen Warschaus mit Polentöpsen ausZupflastern". Eine Abteilung der Mordgesellen nahm bei der Trambahnstation gegenüber der Rigszynka Aufstellung, uw die jüdischen Reisenden mörderisch mißhandelt wurden. Viele Juden haben