Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 83 (1919)
- Issue
- Heft 25 (20.6.1919)
- Date
- 1919-06-20
- Page
- Seite 272 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3229392-3229415--74961-3287441- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
272 Dem hier Gesagten kann ich nur zirstirnmen. Es sollte kein Jude abseits stehen, wo es sich um die Unterstützung bedürftiger Bräute handelt. Jeder, der es noch nicht ist, sollte Mitglied der Gesellschaft „SachnassathKallah" werden, der bewährte Männer vorstehen und ihres segensreichen Amtes walten. Gern möchten sie großzügiger in -der Gewährung von Aussteuerbeihilfen sain, wenn die Mittel dazu ausreichten. Keine schönere Jubiläumsspende kann es geben als die Anmeldung zur. Mitgliedschaft der Gesellschaft. Stets standen selbstlose Männer an der Spitze der Gesellschaft, die ihr Bestes für deren Förderung einsetzten. Der derzeitige Vorsitzende der Institution ist der in weiten Kreisen der Gemeinde bekannte Repräsentant Herr Emil Pincus; sein Vorgänger war der leider zu früh Heimgegangene Genreindeälteste Herr Martin S i m o n , der den in jüdischen wissenschaftlichen Kreisen unvergessenen Dr. David Eassel im Amte abgelöst hat. Außer der Hauptkasse und dem Eisernen Fonds werden von der Gesellschaft acht Svez'alüittungen verwaltet, deren älteste, die Salomon - Aron - Cohn - Stiftung, bereits 1784 errichtet worden ist und 1820 in Wirksamkeit trat. Diese Stiftungen sind ausnahmslos als Familienstiftungen begründet worden, d. h. die Zinsen sollten in erster Reihe Angehörigen der Stifter zugute kommen. Wieder ein Beweis, wie tief der Familiensinn in den Herzen unserer Glaubensgenossen ausgeprägt ist, in denen das Bewußtsein wurzelte, daß es Pflicht sei, bedürftigen Angehörigen bei der Gründung des eigenen Heims zu helfen. Soweit sich Verwandte der Stifter nicht melden, werden die verfügbaren Mittet stiftungsgemäß an sonstige bedürftige Bräute vergeben. In den Archivalieu der Gesellschaft befindet sich neben dem ursprünglichen auf Pergament in hebräischer Schrift niedergeschriebenen Stiftungsdokument das erste Statut in deutscher Sprache - von 1857 — ebenfalls handschriftlich niedergelegt. Ursprünglich war die Gesellschaft als eine solche auf Gegenseitigkeit begründet. Es sollte den Töchtern bedürftiger Vereinsmitglieder eine Aussteuer beihilfe gesichert werden. Später wurden diese Bestimungen insofern erweitert, als ailch Töchtern von Nichtmitgliedern Beihilfen gewährt werden durften. Ums dem sozialen Sinn unserer Vorfahren Ehre macht. Das Statut trägt als Leitwert die Ueberschrift: D’pnrtS nein o’isr erb m itdjs Sr Jeder Bereit! in gottgefälliger Absicht rjeftiftet, ist tunt Bestand. lAboth 4, 14.) Der § 52 dieses Statuts sagt: Die Gesellschaft führt ein Siegel und einen Stempel; jenes hat die Inschrift: i'>>%/%! Im Archiv befindet sich auch ein Sammelband von Drucksachen, die an die 150 jährige Jubelfeier der Gesellschaft, welche am 22. Mai 1870 begangen worden ist, erinnert. Die Feier fand in den damaligen Räumen der Gesellschaft der Freunde, Neue Friedrichstraße 35, statt. Sie wurde begangen durch eine Festsitzung mit daran anschließendem Festmahl, bei dem viele von Vereinsmitgliedern gewidmete Festlieder zum Vortrag gelangten. Auch eine Festkantate, komponiert von Musikdirektor Isidor Roscnfeld, damaligem Leiter des Chores der Alten Synagoge, witrde dargeboten. Eine silberne Büchse wird noch aufbewahrt, die Sammelzwecken diente. Sie gemahnt an die schöne Sitte unserer Vorfahren, in Freud und Leid der Armen zu gedenken. Hier diente sie freudigen Anlässen. Bei Hochzeiten, besonders der wohlhabenden Gemeindemitglieder, wurde diese Büchse im Aufträge der Gesellschaft durch einen Boten in llmlanf gesetzt. Wohl keiner der Hvchzeitsgäste ließ die Büchse an sich vorübergehen, ohne sein Scherflein für bedürftige Bräute beiznsteuern, denen die Sammlung zugute kam. Ein schöner Beweis dafür, wie gerade „Hachtrassath Kallah" allezeit dem bewährten Wohltätigkeitssinn unserer Glaubensgenossen besonders nahestand. Möge die ehrwürdige Gesellschaft „Hachnassath Kallah" zu neuem Leben erweckt werden, möge sie im Geiste unserer Ahnen ferner blühen und gedeihen zur Ehre des Judentums, zum Heile ihrer Frettnde und Gönner, besonders aber' zum Segemi derjenigen, die durch sie in die Lage versetzt werden, einen eigenen Hausstand zu begründen. Jüdische Oberlehrer in Kreutzen. Martin «eb. 15. August 1853, Simon gest. 7. September 1905 rS-i2H nS? repn pri (Gesellschaft zur Ausstattung der Bräute in Berlin). Das Statut ist vom 28. Oktober 1857 und ist am 7. Dezember 1857 vom Borstand der Jüdischen Gemeinde, unter dessen Aufsicht die Gesellschaft auch heute ja noch steht, genehmigt, ani 16. Dezember 1857 vom Polizeipräsidium bestätigt worden. er „Kunze - Kalender für das höhere Schulwesen Preußens" behandelt in seinem Anfang Juni 1919 erschienenen 25. Jahrgang den Stand vom 1. Mai 1918. Seitdem der Hauptheransgeber Professor Dr. Toeplitz (Breslau) dahingeschieden ist, fehlen die Uebersichten über den Verbleib ansgeschiedener Lehrpersonen und über die Nenanstellungen, wodurch die statistischen Zusammenstellungen sehr erschwert werden. Außer Toeplitz sind von jüdischen Oberlehrern in der Zeit vom 1. Mai 1917 bis zum 1. Mai 1918 Prof. Dr. Blaschke, Oberlehrer Tradelius und Dr. Alfred Wolfs gestorben, letzterer auf dem Felde der Ehre. Ansgeschieden ist ein Oberlehrer in Charlottenbnvg, neuangestellt zwei Oberlehrer in Berlin, einer in Breslau. Sv hak sich die Zahl der jüdischen Oberlehrer um zwei vermindert. Sie betrug am l. Mai 1918 an öffentlichen nichtjüdischen Knabenanstalten 75, worunter 8 an staatlichen Anstalten. Bon den Oberlehrern an staatlichen Anstalten sind je zwei in Westpreußen (Graudenz und Strasburg), in der Provinz Brandenburg (Berlin, Französisches Gymnasium und Wittstock) und in der Provinz Posen (Bromberg und Posen), je einer in Schlesien (Zaborze) und in Hessen-Nassau (Dillenburg). Nach dem 1. Mai ist noch ein jüdischer Oberlehrer an dem staatlichen Gymnasium in Kattowitz angestellt worden. Bon den städtischen Obövlehvern sind 54 in Brandenburg (50 in Berlin, 3 in Charlottenbnvg, 1 in Krossen), 6 in Schlesien