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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-05-30 · Heft 22 (30.5.1919) · p. Seite 237

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 22 (30.5.1919)
Date
1919-05-30
Page
Seite 237 (sequence 9)
Language
German
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237 immer es nur anging. Von Plirnus weiß matt es heute, daß der größte Teil seiner Werke aus Kompilationen besteht; griechische Schriftsteller, sogar ein Herodot, plünderten ägyptische, die römischen wiederum griechische Autoren, und wieviel Spätere aus beiden schöpften, ist noch nicht ganz ermittelt worden. „Ungescheut stahlen die Rhetoriker der spätrömischen Zeit Gleichnisse und Redefiguren, und was «sich sonst brauchen ließ, bei den reicheren Vorgängern und fuhren doch fort, das geistvolle Original zu spielen." (Weber: Demokritos). Wie sah'" es nun diesbezüglich innerhalb der jüdischen Kreise einer früheren Zeit aus? Da muß vor allem sestgestellt werden, daß wir, was zunächst -das talmudisch-midraschische Schrifttum betrifft, vergeblich nach Aeußerungen suchen, die ein ausdrückliches Verbot eines solchen Eingriffs in fremdes Besitztum bekunden würden. Es wird zwar dort gelegentlich gefordert, daß man Lehrsätze nur mit Nennung ihrer Urheber anführen solle, was als besonders löblich und „die Erlösung fördernd" hingestellt wird (Aboth 6, 6), aber als gegen alle guten Sitten verstoßendes oder als ein besonders entehrendes und strafwürdiges Vorgehen hat eine solche Unterlassung damals nicht gegolten. Und wenn gelegentlich einmal R. Nachman dem R. Huna (Kethubot 19) es in dieser Hinsicht' zum Vorwurf macht: „Was soll dir Gestohlenes!", so wollte er ihn mit diesen Worten keineswegs eines geistigen Diebstahls. berichtigen, sondern es bloß rügen, daß er die hierher gehöLttzE divergierenden Ansichten unterdrückt (vgl. Raschi zur Stelle). Selbst aus den Worten eines R. Simon b. Jrchai, der (Jälkut z. Spr. 22, 22) erklärt: „Wer den Namen des Autors zu nennen unterläßt, begeht damit eirr Verbot", läßt sich eine ernsthafte, allgemein gültige Verurteilung wohl weniger schließen, und wollen sie, schon vermöge des herangezogenen Bibelwortes, mehr als agadische Deutung aufgefaßt werden denn als bindende Vorschrift mit allgemein verpflichtendem Charakter. Dieses Fehlen eines regelrecht ausgesprochenen Verbotes hatte nun zur Folge, daß auch bei den späteren Dezisoren hinsichtlich dieses Punktes keine allzu langen Erörterungen angetrossen werden, und auch ihre gelegentlichen, mehr oder minder strengen Verwarnungen, „sich nicht in einen Tallith zu hüllen, der einem nicht gehört", entspringen wohl mehr der Erwägung, daß durch ausdrückliche Nennung des Autors immerhin eine gewisse Kontrolle für die Echtheit des Mitgeteilten bestehe und daß hierdurch nicht zuletzt auch eine Art Bürgschaft für das Fortleben des Namens des Autors gewährleistet sei (vgl. Armin Perls: „Das Plaginm', Monatsschriften 1914). Darum darf es nicht wundernehmen, wenn man im Mittelälter und auch später, geradeso wie in nichtjüdischen, gelehrten Kreisen, auch hier wiederholt aus die Erscheinung stößt, daß man es in der Achtung fremden, geistigen Eigentums nicht immer allzugenau genommen und daß ganze Abschnitte oder Teile älterer Werke hebräischen, wie arabischen Inhaltes mit Umgehung des Namens des wirklichen Verfassers angeführt werden, wie dies Steinschneider an einer ganzen Reihe von Fällen nachgewiesen hat. Ja, so seltsam es scheint, es kam auch vor, daß ein Späterer ein solches Plagiat wieder als sein eigen ausgab, oder daß ein und dasselbe Werk (Nachmanis: Jggereth hakodesch) von mehreren Autoren als ihr Geistesprodukt reklamiert wurde. Zunächst waren es Werke apologetischen oder ethischen Inhaltes, die solchermaßen ausgebeutet wurden: Ein R. Meir Al'dabi (1360) entnahm aus dem Werke „Tagmule hanesesch" des Hillel von Verona viele Dinge wortwörtlich in sein „Schebile hoemuno", ohne des Verfassers auch im mindesten Erwähnung zu tun. In Abraham Farisols (geb. 1451) mit einem Nichtjuden gehaltener, und auf Anregung des Fürsten von Ferara ins Italienische übertragener Disputation begegnen wir vielem aus einem älteren Werke Dnrans, Kesches ümogen. Entlehnten (Ozar Israel VIII. S. 306), wie es auch ein bezeichnendes Licht auf so manche italienische Prediger werfen mag, wenn der Satiriker Kalonymos b. Kalonymos (II. 1337) sie in seinem „Eben Bochan" zur Zielscheibe seines Spottes macht, daß sie ihre geistreichen Reden mit Blumen schmücken, die sie in fremden Gärten gepflückt haben (Groß: „Die Satire in der jüdischen Literatur"). Besonders auffallend aber mag dies bei einem so hervorragenden, auch als Staatsmann gefeierten Denker, wie Jfak Abarbanel (geb. 1437) fern, der Ideen selbst von denjenigen, die er heftig bekämpfte, wie z. B. eines Abraham Bibago, ohne Nennung ihres Namens in seine Schriften herübergenommen hat. Doch mag hier vielleicht die ungeheure Belesenheit, wie das bekannt wechselvolle Schicksal derselben es mit verursacht haben, wenn er keine allzu gewissenhafte Sonderung zwischen eigenen und fremden Ideen vorgenommen hat (vgl. auch Aptowitzer, „Freie jüdische Lehrerstimme" 7./K. Jahrgang 1916). Als Sonderbarkeit fei schließlich noch angeführt, daß ein David Liba einmal sogar das Werk eines christlichen Gelehrten, Heinrich Jakob von Bashuysen, wortwörtlich ausgeschrieben (allerdings bestand auch dieses Buch aus einer Zusammenstellung der besten älteren jüdischen Exegeten), so daß dieses Buch eines christlichen Professors jetzt unter einem anderen Namen (Kodesch Hillulim, 1727) zur Erbauung frommer jüdischer Leser dieinsir mußte (Brüll, Jahrbücher II). Begünstigt wurde em solches Plagiatunwesen namentlich in früheren Zeiten dadurch, daß die Werke nur durch Abschreiber verbreitet wurden, wie auch durch den Umstand, daß viele Werke anonym erschienen oder daß ihre Verfasser aus übergroßer Bescheidenheit es vermieden, ihren vollen Namen vor das Werk zu setzen, ihn oft nur durch die Art der Bezeichnung des Werkes andeuteten. Denn wiewohl schon frühzeitig der Brauch eingebürgert gewesen zu sein scheint, daß der Verfasser seinen Namen am Schlüsse des Buches zeichne (Tanchuma, Abschn. Haasintt), so trat doch die Persönlichkeit des Autors zumeist ganz hinter sein Werk zurück, so daß man in den seltensten Füllen den eigentlichen Namen seines Verfassers kannte und schließlich der Titel des Werkes mit dem Namen des Autors in eins verschmolzen identisch schien. (Lchlun solar.) Ler Antiquitätenhändler. Erzählung von G. Biene ck. er letzte Monat des zweiten Kriegsjahres hatte begonnen. Es regnete, war windig und kalt. Zwischen der neunten und zehnten Morgenstunde stand auf der Schwelle seines in einer der belebtesten Straßen der Altstadt gelogenen Ladens Isidor Goldstein, ein kaum mittelgroßer, hagerer und weißhaariger Mann, ein schwarzes Mützchen auf dem Kopfe, irnd musterte, ohne der Nässe zu achten, die Passanten. Da ertönte eine ihm wohlbekannte Stimme: „Schalom alechem, Herr Goldstein!" und ein kleiner, wohlbeleibter Herr, elegant gekleidet, mit leicht melierten Haaren und einem stark geröteten Antlitz, stand dicht vor ihm. „Alechem schalom, Herr Simonsohn!" gab der Händler zurück und machte, sein Mützchen lüftend, eine artige Verbeugung. „Wollen der Herr Simonsohn etwas bei mir kaufen?" > „Ja, ich möchte etwas bei Ihnen kaufen und meinem Sohn . zu seinem Geburtstag senden", gab der Bankier zur Antwort.

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