Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 83 (1919)
- Issue
- Heft 20 (16.5.1919)
- Date
- 1919-05-16
- Page
- Seite 206 (sequence 2)
- Language
- German
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206 nehmen und eine dauernde Verbindung suchen, die nicht auf häßlicher Nützlichkeit gegründet ist. Nicht bei jedem Kriegsausgang ist der Sieg der gerechten Sache Ergebnis, und daß die Gegner sich trotzdem zum Schlüsse bequemen, belegt nur den Vorzug des mageren Vergleiches vor 'dem fetten Prozesse. Sollen die weiter schmerzenden Wunden verharschen und der geschwächte Völkerkörper feina alte Kraft zurückgewinnen, so müssen neue Erregungen vermieden werden; dann schwinden Fieber und unruhiger Puls, und allmählich durchdringt, das Wohlgefühl starker Gesundheit den Genesenden, der sich bewußt ist, daß sein Leben nicht ihm allein gehört. Die Aufspeicherung neuer und frischer Säfte ohne das Bedürfnis gewaltsamen Verbrauches kann nur der Gesamtheit gelingen, die gleichmäßige Verteilung der Werte mti* durch eine Umformung der bisherigen Rechtsauffassung erfolgen. Die Justiz der Nationen gehört vor das Forum der Menschheit, und ihre Generale sollen die Völke.rheere gegen das Unrecht, den gemeinsamen Feind, kommandieren. Es ist etwas Erhabenes und Heiliges um ein Volk in Waffen, und etwas Furchtbares um ein Volk in Not! So schwer ist aber keines Volkes Not, als daß nicht die gerechte Erdengemeinde ihm sein Recht schaffen könnte, und so unantastbar ist auch keines Volkes Anspruch, als daß sein Streit sich nicht kampslos schlichten ließe. Die Rechts-Voraussetzungen freilich bedürfen sehr der Berichtigung und die Normen ihrer Durchsetzung einer Leidenschaftslosigkeit, die nur bei gesenktem Degen verbürgt ist. Bisher wurde um Freiheit, Unabhängigkeit, Selbstbestimnulng, Unversehrtheit des nationalen Gebietes, Nutzung des Meeres, Anteil am Kolonialbesitz nach dem Zeugnis von Freund und Feind gekämpft. Der Ozean wie das Neuland der jungen Erdteile haben aber noch vor wenigen Jahrhunderten keinem Volke der weißen Rasse gehört. Die Fluten müßten aufgeteilt werden, denn niemand hat sie durch Kauf oder Geschenk erworben, und die fruchtbaren Gefilde Indiens, des Sudans oder Westens den früheren Besitzern längst zurückerstattet sein, da Gewalt, List oder Betrug sie genommen hat. Wenn allerdings bewiesen werden kann, daß den sogenannten Wilden an Stelle ihrer übelbenutzten Freiheit erhabene Güter der Gesittung gebracht wurden, wäre die gewordene Bevormundung entschuldbar. Der Milliardengewinn der Naturprodukte indessen, dieser Sehnsuchtskern aller Kolonisationsbestrebungen, darf als Entgelt für die Glasperle Kultur noch keineswegs in die Taschen der Eroberer fließen. Die.se haben sich als Sachwalter zu fühlen, und erst, wenn alle Menschen an den in heißeren Zonen üppig gedeihenden Schätzen teil'häben, Neger, Malaien imd Indianer nicht in halber Sklaverei, Hungersnot oder dem Branntwein überliefert, verkümmern, wenn Not und Elend allenthalben gelindert, Wohlstand und Lebensfreude gefördert werden, mag die Zwangsmaßnahme gerechtfertigt erscheinen. Das Wort „weil wir die Ersten waren" darf im Rate der Menschheit kein Rechtstitel bleiben, es soll keine Erstgeburtsvorrechte unter den Nationen geben! Zurück zu einem anderen strittigen Punkte, dem eigenen .Landesgebiete! Ist es nicht in den meisten Fällen zusammengestückelt, durch Einwanderung, Aufteilung, Erbvertrag, Ehepakt, Krieg, aber auch Raub dem ursprünglich kleinen Besitztum angegliedert worden! Damit sind auch die Keime fortdauernder Streitigkeiten unter die Völker gesät worden. So zeigt sich allen billig Denkenden, wie sehr oft die Rechtsvoraussetzungen irrig sind und daß dar Unparteiische ein besserer Anwalt sein könnte, als die auf ihre Kanonen pochenden Gegner. Die Welt wird, wenn sich ihrem unbestechlichen Urteile alle willig beugen, Mittel und Wege finden, um'diesen Blutzwist zu begraben, den kleinsten unb größten Stämmen des Erdenrundes ein freies und Entwicklung verheißendes Dasein zlt gewährleisten. Die Berwaltungsform für die nationalen Menschheitswerte läßt sich noch nicht voraussehen. Ob die in geringerem Umfange fortbestehenden Heere Werkzeuge der Bereinigung zum Schutze der Völker sein sollen oder das Dogma der Schiedsgerichtshöfe genügt, kann abgewartet werden. Der zu schassende Allssichtsrat wird aber nicht auf halbem Wege stehen bleiben wollen und in sein Arbeitsgebiet die Behandlung aller Fragen anfnehmen, die, klein oder groß, den Zwecken oder Zielen der Gerechtigkeit zugehören. Also nicht nur Wahrung des freien Meeres, Anteil am Kolonialbesitz, Schlichtung der Gegensätze unter den Völkern, sondern auch Schutz und Anerkennung des einzelnen, feiner Leistungen und Ansprüche, Prüfung und Abwehr von gefahrbringenden Erfindungen, die die Welt bedrohen können. Damit bietet sich eure gewaltige Fülle von gemeinsamen Werten dar, deren Nutznießung der Menschheit zusteht und deren unparteiische Verwaltung in ihre Hand zu legen wäre: die Regelung des Luftverkehrs, die Richtlinien der Diplomatie, die Förderung und der Schutz aller Glaubenslehren, das Anstreben einer Einheitswährung, der gemeinsame Genuß von Kunst, Wissenschaft urö Technik, die Ehrung und Belohnung ihrer Mehrer, die nndurchbrechbare Festigung aller Kulturanfänge und schon geschlagenen Brücken, deren Zusammenstllrz während des Krieges zu beklagen lvar, die Fortentwickelung aller Bildungs- und Freundschaftselemente, die Bändigung aller Geister der Zerstörung und Verneinung! Was die Sprache der Religion mit den. Worten, ausdrückt: „Bon dir stammt alles und aus deiner Hand geben wir dir", werde das Merkmal für Umfang und Inhalt der Verlvaltu.ngsgemeinschaft. Alle Werte der Menschheit, die dem Ident der Gerechtigkeit sich nähern, mögen einander zuneigen und Streit und Hader unwirksam machen! Angenommen, die gemeinsame Verwaltung der Gerechtigkeitsmerte besteht, imd vor das Welttribunal dringen die Klager, eines jungen Volkes, dessen großer Nachbar ihm Licht und Wachstum angeblich verkümmert. Die beiderseitigen Staatsvertreter geben die Anschauung ihrer Regierung kund, alle Zeitungen aber berichten nichts anderes als den Verhandlungsstand in amtlicher Verlautbarung. Das Bewußtsein: Wir finden unser Recht auch ohne den Krieg nimmt dem Streit die größte Schärfe. Tie Tatsache der friedlichen Erledigung läßt den Geist der Beunruhigung nicht einmal in | den Krenzbezirken aufkommen. Alles geht ungestört seinen Gang, Verkehr und Handel bleiben unbehelligt, die Bürger zittern nicht mehr um Leben und Besitztum. Doch wehe der Regierung, die der auf Mäßigung gerichteten Entscheidung die Gefolgschaft versagt! Sie beschwört harte Strafen über ihr Land, den zeitweisen Abbruch, aller weltverbindenden Beziehungen und begibt sich der Achtung und Freundschaft der Gesamtheit. Aehnlich würde das große Schiedsgericht eingreifen,, wenn eine Bevölkerungsschicht, etwa der belastete Arbeiterstand einer Nation, durch die Versagung verbriefter Rechte veranlaßt, den Beistand der Welt erbittet. Aber selbst wo nur ein Mann, ein unbekannter Schriftsteller oder Tondichter einen fremden Staat beschuldigt, sein geistiges Eigentum gegen unberechtigte Uebersetznng oder Ausführung nicht geschützt zu haben, kann die Welt, ohne in Kleinlichkeiten zu verfallen, schnelle Gerechtigkeit üben und das Vertrauen zu ihrem Wahrspruch immer höher steigern. Schließlich sei aus der Unerschöpflichkeit des Lebens der gewiß auch mögliche Vorgang angeführt, wo die Gesamtheit angesichts der beharrlichen Unkultur eines Stammes sich gehalten sieht, die ihm verschlossenen Tore der Bildung von Geist und Gemüt zu öffnen, Kultur und Sitte in dieses Land zu tragen, geleitet von dem Verantwortlichkeitsgefühl, daß alles, was Menschenantlitz trägt, berechtigten Anteil an den irdischen Fortschritten uw)