Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 83 (1919)
- Issue
- Heft 19 (9.5.1919)
- Date
- 1919-05-09
- Page
- Seite 199 (sequence 7)
- Language
- German
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199 1. Der Herr Salomon Levin Zachart und die Demoiselle Röschen Borchardt verloben sich hierdurch einander förmlich, versprechen, zwischen sich die Ehe spätestens im Monat September dieses Jahres mittelst Trauung nach jüdischem Ritus zu vollziehen, und sich demnächst gegenseitig allen ehelichen Beistand, Liebe und Treue zu leisten, sowie überhaupt alle Pflichten zu erfüllen, welche redlichen Eheleuten obliegen. Sie wollen ihren Wohnsitz hier in Berlin Nehmen. 2. Die Frau Wittwe Borchardt, Mutter der Braut, ertheilt ihre Einwilligung zu dieser Verbindung hierdurch und macht sich verbindlich, ihrer Tochter, der Demoiselle Röschen Borchardt, außer einer standesgemäßen Ausstattung an Kleidern, Wäsche und Betten auch ein Mitgabe-Kapital von 1000 Dhälern, schreibe: Ein Tausend Thaler Cour, in barem Gelde in Vi bis Vis Stücken nach dem Münzfuß von 1764 zu geben, und diese 1000 Thaler vier Wochen vor der Hochzeit des vorgedachten Brautpaares bei dem hiesigen Rentier Jacob Normann dergestalt zu deponieren, daß solche am Tage nach der vollzogenen Ehe von dem Bräutigam Herrn Zachart allein ohne weitere Zuziehung ihrer gegen Quittung in Empfang genommen werden können. 3. Der Bräutigam Herr Zachart akzeptiert vorstehendes Versprechen seiner zukünftigen Schwiegermutter, der Frau Wittwe Borchardt, hiermit bestens, und verspricht seiner Braut hingegen standesmäßige Geschenke vor der Hochzeit zu geben, welche ihr zur freien Disposition erb- und eigentümlich verbleiben sollen. Auch macht sich derselbe anheischig, den erforderlichen Chaliza-Brief von seinen Brüdern unentgeltlich vor der Hochzeit zu beschaffen. 4. Die Hochzeit des mehr gedachten Brautpaares soll hier in Berlin vollzogen, und die Kosten derselben, nach Abzug der von dem Bräutigam zu entrichtenden Kirchen- oder Rechojin-Gebühren, von der Mutter der Demoiselle Braut allein getragen werden. 5. In Ansehung der Erbfolge in das Vermögen beider künftigen Eheleute soll es ganz nach den gesetzlichen Vorschriften und namentlich bei der in der Mark geltenden Trensinischen Constitution sein Verbleiben haben. 6. Zur mehreren Festhaltung des gegenwärtigen Vertrages setzen beide Teile hiermit fest, daß derjenige von ihnen, welcher ohne gesetzlich zureichenden Grund zurücktreten sollte, verbunden sein soll, dem andern Teile eine Konventionalstrafe von 500 Thaler, schreibe FünshundertThaler Courant zu zahlen. So wie nun beide Verlobte, die Frau Mutter der Braut und der Herr Michael Nathan als der von letztern sich erwählte Beistand diesen aus 6 Artikeln bestehenden Vertrag genau erwogen und nun geschlossen haben, so acceptieren sie solchen gegenseitig, entsagen allen dagegen laufenden Einwendungen ohne Ausnahme und haben denselben nach zuvor erfolgter eigener Durchlesung und Genehmigung eigenhändig unterschrieben. Berlin, den 24. Februar 1818. 000 für die Rahel Borchardt Röschen Borchardt. geb. Jacob Salomon Levin Zachart. Jsaac Jaffö. M. Nathan. Röschen Zachart geb. Borchardt. Daß der Kaufmann Salomon Levin Zachart die Demoiselle Röschen Borchardt und deren Mutter, Frau Rahel Borchardt geborene Jacob, von deren Identität und Willenssähigkeit ich vollkommene Ueberzeugung erhalten habe, vorstehenden ihnen von mir vorgelesenen Vertrag seinem ganzen Inhalte nach genehmigt, dessen Unterschriften und resp. Zeichen als die ihren anerkannt haben, die Wittwe Borchardt auch bekannt hat, daß der Herr Gelehrte und Beglaubte Fasse ihren Handzeichen ihren Namen auf ihr ausdrückliches Verlangen beigesügt habe, solches wird von mir auf den Grund der darüber besonders aufgenommenen Verhandlung, kraft der den Kgl. Dekredarien in Gemäßheit der Paragraphen der 8 7 T. 2 P. II der Allg. Gerichts-Ordnung und des Ministerial-Rescripts vom 13. September vorigen- Jahres ein für allemal beigelegten Befugniß zur Aufnahme von Verhandlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit hierdurch von Gerichts wegen attestiert. Berlin, den 5. März 1818. Seefisch. König!, exped. Kl. Sekretair." Und auch die Rechnung für den Ehevertrag liegt noch bei. Sie lautet: „Acht Thaler 20 Groschen für die beiden gerichtlichen Eheverträge, den Herrn Zachart und die Demoiselle Borchardt betreffend, erhalten zu haben bescheinige hiermit. Berlin, den 2. April 1818. Jafse." Da meine fromme Urgroßmutter, welche der allerältesten jüdischen Familie Berlins, der Rießschen, entstammte, da ihre Mutter eine Frau Jacob geborene Rieß war, nicht Deutsch schreiben konnte, die üblichen drei Kreuze aber auch nicht machen wollte, so malte sie eben drei Nullen dafür. Ganz nach dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuche klingt es schon, daß der etwa von der Verlobung Zurücktretende ein Reugeld zu hätte! Und wie nett ist der Paragraph von den „standesmäßigen" Geschenken! Eines derselben ist auch noch auf mich gekommen. Ein reizend in Blau mit Gold gebundenes dickes Machsor, in welches mein seliger Großvater hinten hinein die Geburten seiner vier Kinder, von welchen mein im Jahre 1823 geborener Vater das jüngste war, geschrieben hat. Dadurch konnte ich auch die merkwürdige Tatsache feststellen, daß die nächtliche Geburtsstunde meines Vaters — denn auch diese ist beigefügt — zugleich genau seine Todesstunde gewesen. Am 18. September heiratete nun dieses junge Paar. Ein in einen sehr schönen roten Deckel eingebundenes Hochzeitskarmen gibt auch dieses Datum, und wohl wenigen Enkeln ist es vergönnt, den Hochzeitstag der Großeltern noch nach hundert Jahren zu kennen. Und auch, daß die erste Wohnung Neue Friedrichstraße 3 war, kann ich noch aus einer Briefadrefse der Hochzeitsgratulation entnehmen. Das Geschäft meines Großvaters befand sich in der Spandauer Straße. Er war 26 Jahre älter wie seine zwanzigjährige Braut und muß ein hochintelligenter, sehr gebildeter Mann gewesen sein. Alte jüdische Briefe an ihn, welche ich ins Deutsche übertrug, sprechen davon, daß er 1796 mit seinem Chef, Herrn Simon ans Brüssel, welcher in Berlin im Lassallyschen Hause in der Spandauer Straße wohnte, schon eine Reise von Berlin über Dresden, und Prag nach Wien gemacht hat, und wünschen ihm „eine glückliche Retour, damit er sein Studium im Zeichnen