Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 83 (1919)
- Issue
- Heft 16 (18.4.1919)
- Date
- 1919-04-18
- Page
- Seite 158 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3229392-3229406--74802-3287273- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
158 /■ fragt Israel Baalschem, der Begviinder des Chassidismus, ,.l>eißt es im täglichen Gebete: Gott Abrahams, Gott Isaaks, Gott Jakobs und nicht einfach Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs?" Weil jeder der Väter sich seinen eigenen Gott erkämpft hatte, so sollen es auch ihre Kinder halten. Religion will pevsönliches Erleben werden! * Der Weise, der wahr denkt und warm fühlt, „der nach großen Gedanken und nach einem reinen Herzen ringt", sucht mit Denken, Fühlen und Wollen sich die Welt der Frömmigkeit anzueignen. Ihm wird es klar, daß hinter allen ,,Zeugnissen, Satzungen und Rechten" das eine große Ziel leuchtet: Gottesliebe durch Liebe zum Nächsten und Gottesdienst durch Dienst am Nebenmenschen zu bekunden; „man darf nach dem Opfer keinen Nachtisch hakten". Der Gedanke der Hing>abe soll gewahrt und mit ins Leben genommen werden. Darum ist's ja auch eine besondere Pflicht, gerade vom Auszug aus Aegypten uni »er wieder zu reden, weil, wie unsere Religionsphilosotzhen betonen. War hajahaduth jeziach mizrajim, der Hauptgedanke des Judentums, die soziale Erlösung ist. Nicht von der Offenbarung auf Sinai, wo sich das Volk zur Gemeinschaft mit Gott erhub, sondern von der Befreiung aus Fron und Knechtschaft sollen wir immer wieder reden, und „wären wir alle Weise, Einsichtige und Verständige", denn darin erschließt sich uns das Geheimnis des Judentums, ein Reich der Gerechtigkeit und Liebe auf Erden zu begründen. Darum gehört zu den Urworten der Frömmigkeit das Wort des Jeremias: „Nicht rühme sich der Weise seiner Weisheit, nicht der Reiche seines Reichtums, nicht der Starke seiner Stärke, sondern des rühme sich, wer sich des rühmen kann, mich zu erkennen und zu erfassen als die Macht der Liebe und Gerechtigkeit, und daß diese zu verwirklichen mein Sehnen ist, spricht der Ewige!" Sir Woche. Berlin, 14. 2lpril. Unter dem Titel „Trennung von Staat und Kirche in ihrer Einwirkung auf das jüdische Leben in Deutschland" ist soeben eine Sondernummer der „Monatsberichte der Großloge für Deutschland VIII U. O. B. B." -erschienen-, in der die Frage der Trennung von Staat und Kirche von Vertretern verschiedener Organisationen einMhend behandelt wird. Tie instruktiven Ausführungen, die uns mit den Gedanken, Wünschen und Stimmungen, die diese Frage m jüdischen Kreisen wachgerufen hat, vertraut machen, verdienen allgemeine Beachtung. Sie gehen von verschiedenen Standpunkten aus, gelangen aber fast durchweg zu dem gleichen Ergebnis: die Trennung von Staat und Kirche ist eine Frage, die das deutsche Judentum nicht allzusehr Zu beunruhigen braucht. So schreibt Dr. Jsmar F r e u n d: „Fragen wir nur ganz augemein: Was «würde es für das Fudentinm bedeuten, wenn heute in Preußen die Trennung von Staat und Kirche durchgesührt würde, und zwar in radikaler Weise?, so müssen wir sagen: Es sind irr der Tat van einer derartigen Regelung einschneiderrde Veränderungen in unserem öffentlichen Leben zn erwarten. Tie Grundlagen unserer bisherigen öffenktid>= rechtlichen Existenz sielen fort, und die Gemeinden ständen vor der Notweitdig-- keih aus völlig veränderten Grundlagen ans eigener Kraft eine neue Zllkunft aufzubauen. Ist eine derartige Aussicht als ein Unglück für das Jndentuin anzusehen oder nicht? Ich glaube: nein. Tenn was das Iudentuim an änderen Machtmitteln verlieren würde, -würde es an innerem Gehalt und lebendiger Kraft gewinnen ... Es wird durch positive eigene Leistung sich diejenige Autorität erringen müssen, die ihm bisher von außen her mühelos in den Schoß gefallen ist." Dr. W. Neu mann (mit Rücksicht auf die Interessen des D. I. G. B. betrachtet) führt aus: „Durch die Trennung von Kirche und Staat wurde eine starke Frvntveränderung in der Schntsrage eintreten: alle die zahllosen Verhandlungen und Eingaben über die Stellung des jüdischen Religionsunterrichts an den öffentlichen höheren und Volksschulen würden wegsallen. Rur die Rel-igions schule der Gemeinden bliebe übrig und ihre große Bedeutung würde noch wachsen. Träte vollends die Trennung von Kirche und Schule ein, so würde sich mit dem Schicksal der jüdischen Volksschule dasjenige des jüdischen Lehre rstandes entscheiden, der als gleichberechtigt mit seinen christlichen Kollegen in die Einheitsschule einziehen würde. Seine Funktionen als Kululsbeamke wären durch ein Privatabkonunen mit den Gemeinden zu regeln. Die Schill frage ist ein so umfassendes Kapitel, daß, wenn es aktuell werden sollte, es eine besondere Stellungnahme beansprnchen würde. Jedenfalls bleibt die andere Hauptaufgabe der Neligionsgemeinide, die Sorge für den Gottesdienst, in voller Kraft. Die so viele Befürchtungen erweckende Trennung von Kirche und Staat könnte ein Glück fürdie jüdische GlaubensgemeinsckMt in Deutschland werden, wenn die Gelegenheit benutzt würde, die auf diesem Gebiete liegenden Treimnugsnwmente zu beseitigeil. die seit der Emanzipation Ursache so vieler Kämpfe gewesen silid. Die Freiheit hat die Tendenz zur Einigkeit; geben doch die Orthodoxen selbst zu, daß durch das Austrittsgesetz von 1876 die Mehrheit sich veranlaßt gesehen hat, die Ansprüche der Minderheit mehr zu berücksichtigen. Warum sollte jetzt bei einem unvergleichlich größeren Anlaß die Einheitstendenz nicht entsprechend kräftiger wirken imd die getrennten Brüder wieder zujammenführen?" Rabbiner Dr. Rosent h a l (Köln), der die Driennung von Staat und Kirche in ihrer Wirkung auf den Ralbbrner behandelt, schreibt: Der „Rabbi-nerv erband in Deutschland", eine - völlig freiwillige Jntevess-engemeinschaft von Standesvertretern aus einer ganzen Reihe der verflossenen deiltschen Bundesstaaten, wird meines Erachtens durch gesetzliche Maßnahmen, die die Trennung von Staat und Kirche herbei führen, in seiner Weiterexistenz nicht berührt iverde.il. Als freie Vereinigung kann und wird er weiter wie bisher die Standesangelegenheiten der ihm angeschlvssenen jüdischen Geistlichen in Deutschland vertreten nach Maßgabe der Stellung, die sich ans der in Aussicht stehenden Lage für den jüdischen Geistlichen in Deutschland ergeben wird ... Wie wird sich mm, diese Trennung vorausgesetzt, die Zukunft des deutschen Judentums gestalten? Ich.denke als Rabbiner zunächst an die innere und ideelle Wirkung des Gesetzes und gebe der lieberzeugung "Ausdruck: ein nennenswerter Schaden ist nicht davon zil befürchteil. Auch ohne Trennung von Kirche und Staat haben die Auflockerung religiösen Empfindens und das Schlvinden religiösen Handelns innerhalb des deutschen IildentiUils jeden nur möglichen Fortschritt gemacht. Die Ausschaltung des konfessionellen Moments im Staatsbetriebe kann sogar die Folge haben, daß der Glanbenswechsel um des Staates und der staatlichen Güter willen aufhörk und damit ein von uns in den letzten Jahrzehnten auf das bitterste beklagter und geradezu als Schmach empfundener Religionsunfug in unseren Reihen verschwindet, mindestens sich verringert. Und was das religiöse Leben betrifft: so ist Religion im eigentlichsten Sinne Privatfache, gedeiht mcht an der Oefsontlichkeit und den Krücken der Gesetzlichkeit, sondern im Schoße der Religionsgemeinde, in der Burg des Gottes- und Lehrhauses, unberührt und unbehelligt von. Rechr und Staat, Gesetz und Politik. Die sogenannten „frommen" Genleinden, die sich ganz und gar als private Körperschaften -betrachten, rhre Religionsängelegenheiten vom behördlichen Stempel arn liebsten völlig befreien, vret-en dafür ausreichende und belehrende Beispiele. „Trennung von Staat und Kirche unter Berückstchtrgiung der Verhältnisse der jüdischen. Lehrerschaft" behandelr M. Steinhardt (Magdeburg), dessen praktische Vorschläge zur Sicherung des Fortbestandes der kleinen Gemeinden besondere Beachtung verdienen. Er schreibt: „Die „Trennung" würde bekanntlich für die Preußische Iudenheit der jetzigen rechtlichen Lage gegenüber nur die eine Verschlechterung bringen, daß sie den Gemeinden das Reckst zur zwangsweisen Erhebung der Kultusstener nimmt. Alles übrige bliebe für sie unverändert. Tenn auch jetzt schon hat der Staat sich weder mit unseren Religionsunterricht noch sonst irgendwie um die Erhaltung unseres