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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-04-04 · Heft 14 (4.4.1919) · p. Seite 136

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 14 (4.4.1919)
Date
1919-04-04
Page
Seite 136 (sequence 4)
Language
German
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— 186 Bit Woche. Berlin, 31. Marz 1919. ie neue preußische Regierung, die erste, die nach demokratisch-parlamentarischen Grundsätzen gebildet ist, /hat am 25. d. M. ihr Programm entwickelt, ein Programm, das in seinen skizzenhaften Umrissen auch der Eigenschaften gedenkt, die das alte Preußen groß gemacht haben und die heute noch unentbehrlich sind: Pflichterfüllung und Sachlichkeit. Der Hauptpunkt in der Programmrede des Mrnisterprä'sidenten Paul Hirsch ist die Demokratrsierung der Verwaltung; sie klingt dann aus in einem Bekenntnis zur internationalen Rechtsordnung, wie sie nur durch einen gerechten Frieden, und zur nationalen, wie sie nur durch die strikte Einhaltung demokratischer Grundsätze aufrechterhalten werden kann. Sie fordert schließlich AchtungdesVolkes vor den selbst gegebenen Gesetzen. Besonderen Beifall in der Programmrede des Ministerpräsidenten fanden die Stellen über die Ausgestaltung des Schulwesens und die Neuordnung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche im Sinne beiderseitiger voller Verständigung; es sind Ankündigungen, die unser besonderes Interesse beanspruchen. Wir lassen hier diese Stellen nach dem Bericht in der Tagespresse folgen: Die Einrichtung des gesamten Schulwesens ioll das Recht jedes Kindes ohne Unterschied des Geschlechts auf Bildung und Erziehung nach Maßgabe feiner Fähigkeiten und seines Bildungswillens ohne Rücksicht auf Vermögen, Stand und Glauben der Eltern gewährleisten. Aus die gemeinsame Grundschule soll sich die weiterführende Schule aufbauen. Mit dem Abbau der Vorschule ist unverzüglich Zu beginnen. Das Ziel ist die Einheitsschule. Die einleitenden Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung werden alsbald getroffen werden. Bis zur endgültigen Regulierung durch ein Schulgesetz ist durch sofortige Abänderung des Schulunterhaltungsgesetzes den Gemeinden das uneingeschränkte Recht zu gewähren, die Simultan schule mit w a h l f r e i e m konfessionellen Religionsunterricht e i n z u f ü h r e n. Mit dem Einjährig-Freiwilligen-Vorrecht ist sofort aufzuräumen. Die Unentgeltlichkeit des Unterrichts und der Lehrmittel ist als bald durchzuführen. Besonders Begabten, soweit sie mittellos sind, ist für bcn Besuch höherer Lehranstalten jede mögliche Erleichterung zu gewähren. Die öffentliche staatliche Schule steht über den politischen Partei- und religiösen Bekenntnissen. In allen Schulen ist L e h r e r n u n d Schülern der Grün d s a tz unbedingter politischer und religiöser D u l d s a m k e i t gewä h r l e i st e t. Bis zur endgültigen Regelung des Verhättnisses zwischen Staat und Kirche sowie der Stellung von Schule und Kirche zueinander ist der Religionsunterricht in allen Schulen für Lehrer und Schüler wahlfrei. Die Entscheidung über die Teilnahme an ihm haben bis zum Eintritt des religionsmündigen Alters die Eltern zu treffen, danach die Schüler selbst. Lehrer und Schüler dürfen außerhalb des Religionsunterrichts zu keinerlei Religionsübringen gezwungen werden. Das bestehende Recht des Staates, allein das R e ch t d e r Schulaufsi ch t auszuüben, wird aufrechterhalten und restlos durchgeführt. Die Schulaussicht ist durch Fachleute auszuüben. Die Ortsschulaufficht ist in jeder Form sofort zu beseitigen und die Schulleitung kollegial auszugestalten. Eine Reform der Lehrerbildung mit dem Ziel der Hochschulbildung wird in Aussicht gestellt. Bis zur endgültigen Regelung wird allen Lehrern die Universität geöffnet. Hand in Hand mit dem systematisch auszubauenden Fortbildungs- und Fachschulwesen, auf dem Gebiete der Landwirtschaft, des Handwerks,-des Handels und des Gewerbes muß gehen die Ausweitung des geistigen Horizonts und Stärkung der Geinütes- und Verstandeskräfte breitester Volksschichten durch das Volkshochschulwesen, dessen Hebung sich die Regierung ganz besonders angelegen sein lassen wird. Auf unseren Hochschulen sollen auch solche Personen und Richtungen zur Geltung kommen, die bisher in den Schatten gebannt waren. Wissenschaftliche Tätigkeit wird künftig allein entscheiden. Das staatsrechtliche und finanzielle Verhältnis zwischen Staat und Kirche soll auf dem Wege der Vereinbarung und unter Vermeidung öffentlicher und persönlicher Schädigungen m i t d e m E n d z i e l beiderseitiger Selbständigkeit neu geordnet wer'den. * In der vorigen Wochenübersicht brachten wir eine Zuschrift von Justizrat Fuldin Mainz an die „Kölnische Volkszeitung", die auf einen Artikel von Rudolph Herzog in demselben Blatte Bezug nimmt und einen von diesem angewendeten, die Juden beleidigenden Ausdruck rügt. Wir halten es nun für unsere Pflicht, auch von der Erwiderung Rudolph Herzogs Notiz zu nehmen, in der er sich dagegen verwahrt, mit der von ihm gebrauchten Redewendung irgendwelche beleidigende Absicht gehabt zu haben. Diese Verwahrung finden wir in der „Kölnischen Zeitung" vom 25. März, die unter der Ueberschrist „Die Judengasse" folgendes bemerkt: In seinem Aufruf „Ein rheinisches Wort zur Sonderbündelei" (Nr. IW K. Z.) hatte Rudolf Herzog die Wendung gebraucht, noch ser die rheinische Ehre keine Ware geworden, „die in der Jadengasse im Ramsch verhökert werden kann". Wir hatten die „Judengasse" im Hinblick auf die sogenannten Judenviertel mancher Städte rein bildlich ausgefaßt, als Qrt kleinlich gewinnsüchtigen Schachers. Unsre Ansicht, daß Rudolf Herzog durchaus keine Beleidigung unsrer jüdischen Mitbürger beabsichtigt habe, wird bestätigt durch einen Brief Herzogs an einen Juden, der den erwähnten Ausdruck rügte. Es heißt in diesem Brief: „Obwohl mich meine ganze schriftstellerische Art — ich verweise auf meinen Roman'„Der Graf von Gleichen", mein Drama „Escher Maria", die Figur des jüdischen Privatdozenten in meinem Roman „Der Abenteurer" usw. — vor der Annahme schützen sollte, als machte ich die persönliche Ehrenhaftigkeit von dem rein persönlichen Glaubensbekenntnis abhängig, so erkläre ich Ihnen überdies, daß ich das Wort „Judengasse" lediglich als ein Gleichnis für die kleinen Börsengeschäfte der Althändler und Trödler gebrauchte, die — ganz abgesehen davon, welcher Neligiousgenreinschast sie angehören — die rheinische Ehre verhökern möchten. Eine Unterscheidung Zwischen einem charaktervollen Juden und einem charaktervollen Christen zu machen, wäre für einen denkenden Menschen ein Wahnsinn. Eins aber muß inzwischen auch Ihnen aufgestoßen sein: wie hastig die „Kölnische Volkszeitung" nach der Auslegung dieses einzelnen, vielleicht nicht gerade glücklich gewählten Wortes griff, um von meinem aus der schmachvollen Not Deutschlands geborenen vaterländischen Grundgedanken hinweg das Augenmerk auf ein Rebengelelse abzuschieben; wie freudig das „Kölner Tageblatt" diese ins Ungeheuerliche übertriebene Auslegung mit den widerwärtigsten persönlichen Anrempel-ungen verziert. Das sind nicht die Waffen, auf die man sich in dieser heiligsten Vaterlandsjache schlägt. Auf diese Kampfesart habe ich, der ich reinen Herzens schrieb, nichts zu erwidern. Und ich bin überzeugt, Sie Pflichten mir bei und sehen wie ich in der Hetze, die man künstlich konstruieren möchte, den nicht sonderlich tapsern Versuch, die jüdischen Mitbürger als Vorspann zu benutzen." * * Dem „Manchester Guardian" vom 1. Februar, der einen Leitartikel des „Near East" über die beabsichtigte Dreiteilung Palästinas abdruckt, entnehmen wir folgende Schlußsätze: „Dieses Dokument offenbart einige neue, nicht unwichtige Tatsachen. Es ist die englische Armee, welche Palästina und Syrien eroberte und welche diese Länder besetzt hält. Es ist noch ein kleines französisches und italienisches Kontingent dort. Ganz Palästina und Syrien steht unter der Kontrolle des Generals Allenbh, aber die?« Länder sind in drei administrative Gebiete geteilt, in ein englisches, ein französisches und ein arabisches. Die Erklärung für diese kuriose Tatsache ist sichtbar aus geheime Verträge zurückzuführen. Der Bericht gibt die Grenzen der englischen Fläche an, aber nicht diejenigen der französischen und arabischen. Die englische Fläche ist im Süden von einer Linie in der Nähe von Rasa bis zum Toten Meer begrenzt, im Westen vom Mittelmeer, im Norden von einer Linie von der Küste, 12 Meilen oberhalb Acre bis zum Jordan, einige Meilen oberhalb des Hulehj-Sees, im Osten von einer Linie, Welche an der östlichen Seite des Huleh-Sees entlang geht, dann an der östlichen Seite des

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