Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 83 (1919)
- Issue
- Heft 13 (28.3.1919)
- Date
- 1919-03-28
- Page
- Seite 123 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Mängel, mit denen man sich abfinden muß, wenn es eben nicht besser geht. Aber auch nur dann, wenn es nicht besser geht. Das ist aber bei den Wahlen zu den Repräsentantenversammlungen nicht der Fall. Bei den Wahlen zur Nationalversammlung, um nur dieses eine Beispiel zu erwähnen, steht die Zahl der Mandate, die vergeben werden können und auch, vergeben werden müssen, fest; es kann keine Vermehrung und keine Verringerung stattfinden; darum muß auch die Zahl der Mandate jedes einzelnen Wahlbezirkes von Anbeginn an feststehen. Das ist aber in den jüdischen Gemeinden, die immer nur einen Wahlbezirk bilden werden, nicht der Fall. Und hier liegt der Hebel, bei dem man anzusetzen hat, um die als notwendig erkannte Besserung durchgusühren. Man braucht nur, um bei unserem Beispiel zu bleiben, zu sagen: es sind mindestens 15 Repräsentanten zu wählen, und weiter zu bestimmen, daß auf die Stimmen, welche nach dem zuerst geschilderten, als unzulänglich erkannten Verfahren unberücksichtigt bleiben müßten, je ein weiteres Mandat entfällt, sofern diese Stimmen mindestens die Hälfte der für ein Mandat erforderlichen Stimmen ausmachen, und jede Ungerechtigkeit ist behoben. Es würden dann nämlich, wie oben berechnet, entfallen auf: Liste I 9 Sitze + 1 Sitz für die restlichen 229 Stimmen Liste II 1 Sitz ch. 1 Sitz für die restlichen 264 Stimmen Liste HI 3 Sitze -t-' 1 Sitz für die restlichen 203^Stimmen _ zusammen 13 Sitze +, 3 Sitze für die restlichen 696 Stimmen, ix h. insgesamt 16 Sitze. Hiernach würden allerdings auf die „restlichen" 696 Stimmen drei Sitze entfallen, während ihnen in Wirklichkeit nur zwei Sitze zustehen. Aber der Schutz der Minderheiten bleibt gesichert, und das ist ja der leitende Gedanke des Verhältniswahlrechtes. Daß in unserem Beispiel alle drei Parteien für ihre Reststimmen! einen Sitz mehr gewinnen, beruht aus einem Zufall, und muß daher bei unseren Darlegungen außer Betracht bleiben. Es kann ebenso der Fall eiutreten, daß die Mawritätsparteien für ihre Reststimmen einen Sitz gewinnen, hingegen die Minderheiten nicht; aber das kann nicht gegen unsere Forderung vorgebracht werden, weil die theoretische Sicherung eines Rechtes und die Möglichkeit seiner Praktischen Ausnutzung za zwei verschiedene Dinge sind; aus jeden Fall wird nach unserem Vorschläge die Möglichkeit ausgeschaltet, daß eine Anzahl von Reststimmen, die mehr als die Hälfte der erforderlichen Stimmenzahl ausuracheu, unberücksichtigt bleibt, ein Verfahren, dessen Berechtigung sofort einleuchtet, während bei dem üblichen Verfahren eine Stimmenzahl, die sogar nähe an die erforderliche Zahl heranreicht, das Schicksal erleiden kann, völlig außer Betracht zu bleiben. Der Unterschied zwischen dem liblichen Verfahren der Atandatsverteilung und dem hier vorgeschjlagenen tritt besonders deutlich in die Erscheinung, wenn man die abgegebene Stimmenzahl, sowie die Verteilung der Mandate nach dem üblichen und dein hier vorgeschlagenen Verfahren in ein prozentuales Verhältnis zueinander bringt. Von den abgegebenen Stimmen betragen nämlich: 3370 — 64,40% 613 11,71% 1250 — 23,89% zusammen 5233 — 100,00%. Bei der Verteilung der Mandate nach dem üblichen Verfahren entfallen auf: Liste I 10 Sitze — 66,67% Liste II 1 Sitz - 6,67% Liste III 4 Sitze 26,66% zusammen 15 Sitze — 100,00%, hingegen bei der Verteilung nach dem hier vorgeschlagenen Verfahren aus: Liste I 10 Sitze — 62,50% Liste II 2 Sitze — 12,50% Liste III 4 Sitze — 25,00% zusammen 16 Sitze — 100,00%. Es ergibt sich also, daß nach -dem üblichen Verfahren der immerhin beträchtliche Satz von 5% der Stimmen unvertreten bleiben kann, indem 11,71% der Stimmen nur 6,67% der Sitze gegenüberstehen, was nach dem hier vorgeschlagenen Verfahren ausgeschlossen sein dürfte. Selbstverständlich gibt es noch andere Wege, auf denen man zu dem erstrebten Ziele der möglichst gleichmäßigen Berücksichtigung der abgegebenen Stimmen gelangen kann.; auf sie braucht hier nicht eingegangen zu werden, da unsere Kritik sich nur gegen das System der gebundenen Listen richtet. Es bleibt demnach nur die Frage, ob die Vermehrung der Repräsentantenmandate sich ermöglichen läßt. Soweit die Gemeinden hierüber selbst zu entscheiden haben, dürften ihr keine Schwierigkeiten im Wege stehen. Wo hingegen die Entscheidung bei den Staatsbehörden liegt, ist ein jeder in. dieser Richtung sich bewegende Antrag der selbstverständlichen Genehmigung sicher. Daher sollte der Weg, der das Recht der Minderheiten wahrt, auch von allen Gemeinden beschritten werden. Sie Woche. Berlin, 24., März 1919. ic „Jüdische Pressezentrale in Zürich", bekannt «durch ihre unparteiische Berichterstattung, veröffentlicht zu den von der zionistischen Delegation der Friedenskonferenz in Paris unterbreiteten Forderungen eine Reihe von Pressestimmen, die in der jüdischen Öffentlichkeit nicht unbeachtet bleiben dürfen. Sie zeugen! von der unfreundlichen Gesinnung und der wachsenden Unruhe und Gereiztheit, mit denen man besonders in Frankreich die zionistischen Aspirationen begleitet. Nur einige dieser Auslassungen mögen hier folgen: „Echo de Paris" oom 28. Februar berichtet ausführlich über bh „Zionistische Frage". Vor dein Rat der Zehn haben Tr. Woizmann (England), Sokolow (Amerika), Andre Spire (französische zionistische Organisation) und Ussischtiu (Rußland), letzterer in hebräischer Sprache, die jüdisch-territorialen Ansprüche dargelegt. Eine abweichende Ansicht hat Shlvain Levi, Professor für Sanskrit am Eollege de France, vertreten. Die ersten vier Vertreter neigen mehr oder weniger zu der Auffassung, einen jüdischen Staat zu errichten. Sie haben hierfür bcu Ausdruck „Commonwealth" gebraucht, der ans englisch ungefähr mit dem Begriff Republik identisch ist, ihn aber weniger präzis definiert. Als man sie nach der Bedeutung fragte, welche sie diesem Ausdruck beimessen, erwiderte einer von ihnen: „zu Beginn eine jüdische Niederlassung (etablissement) . . ." Drei jüdische Vertreter haben das englische Protektorat verlangt. Dieser Ansicht sind Spire und Levi nicht beigetreten. Dieses Verlangen zu stellen, zeugt von einer gewissen Unlogik: „In einem Atem fordert man einen jüdischen Staat und beeilt sich zu erklären, das; er sich selbst nicht regieren kann." Im „Ganlois" vom 28. Februar berichtet Rene d'Aralt in einem längeren Artikel unter der Ueberschrift: ,,Que deviendra la Palestina?" über das Erscheinen Elemenoenns in der Sitzung der Friedenskonferenz, in welcher fünf zionistische Delegierte in französischer und hebräischer Sprache ihre Ansichten über ein unabhängiges Palästina darlegten. Ter „Ganlois" schließt sich der Ansicht des Herrn Sylvain Levi an: Es soll ein internationalisiertes Palästina geschaffen werden, in welchem ein zionistisches „Home" errichtet werde. Der Artikel schließt: „Ebensogut wie meiner Ansicht nach diese Frage in einer Art gelöst werden muß, welche die verschiedenen auf den: Spiele stehenden Interessen berücksichtigt, muß sie vor allem die uuverjührbaren Rechte Frankreichs wahren." „Le Petit Parisien" vom 1. März gibt unter der Ueberschrift „Das Zionistische Programm" eine kurze Uebersicht über die Entwicklung des Zionismus seit dessen Entstehen auf dem ersten Baseler Kongreß 1897