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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-03-28 · Heft 13 (28.3.1919) · p. Seite 122

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 13 (28.3.1919)
Date
1919-03-28
Page
Seite 122 (sequence 2)
Language
German
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— — 122 bei der Verteilung der Mandate nicht berücksichtigt werden tonnten. Da nun aber die fünfzehn Sitze in der Repräsentantenversammlung besetzt werden m ü s fen, so muß ein Weg gesunden werden, auf dom unter weiterer Zugrundelegung der fiit die einzelnen Listen abgegebenen Stimmen die Sitze derart auf die einzelnen Listen verteilt werden, daß in der Tat sämtliche fünfzehn Sitze besetzt werden. Tiefes Ergebnis kann nun auf doppelte Art erreicht werden. Man kann zunächst die Zahl 348"/>- so lange jedesmal um 1 verkleinern, bis man auf eine Zahl stößt, welche die Eigenschaft besitzt, daß sich für die Listen I. II und III insgesamt 15 Mandate ergeben, wenn man die Zahl der für die einzelnen Listen abgegebenen Stimmen, und zwar jede für sich, durch diese Zahl und nicht durch 34813/ir, oder 349 dividiert. Oder unter entsprechender Wiederholung unserer früheren, mit einem * bezeichneten Ausführung anders ausgedrückt: auf je soundso viel — die Zahl kennen wir vorläufig noch nicht — Stimmen entfällt ein Repräsentanteinmandat, undunsere Aufgabe ist es, diese Zahl zu finden, indem wir die Zahl 34813/i5 entsprechend um den Bruch und weiter jedesmal um 1 verkleinern, bis wir auf die Zahl stoßen-, aus Grund derer wir die Verteilung der Mandate vornehmen können. Wir nehmen nun davon Abstand, die Teilungsproben mit den Zahlen 348, 347, 346 und so fort hier zu machen — und stellen fest, daß sich als die gesuchte Zahl 312 ergibt. Dann heißt es also, nicht auf je 34S13/i-,, sondern auf je 312 Stimmen entfällt ein Mandat. Hiernach verteilen wir die Sitze. Liste I, 3370 Stimmen. 3870 : 312 —10 Sitze; 150 Stnmn-cn bleiben unberücksichtigt. 312 150 Liste II, 613 Stimmen. 613:312—1 Sitz; 301 Stimmen bleiben unberücksichtigt. 312 301 Liste 111. 1250 Stimmen. 1250 .-312— 4 Sitze; 2 Stimmen bleiben unberücksichtigt. 1248 2 EH entfallen also auf: Liste 1 10 Sitze Liste II 1 Sitz Liste III 4 Sitze_ zusammen 15 Sitze Die erforderliche Anzahl Sitze ist erreicht. Zu demselben Ergebnis kommen wir bei einem anderen Verfahren zur Ermittelung des Wahlergebnisses. Dieses Verfahren besteht darin, daß man die Stimmenzahl aller Listen so lange zuerst durch 1, dann durch 2, 3, 4, 5 u-fw. dividiert, bis unter den Stimmengahlen und den Ergebnissen der Divisionen fünfzehn Zahlen, die in absteigender Reihe aufeinanderfolgen, gefunden sind. Die Mandate sind alsdann in der Weise auf die Listen zu verteilen, in welcher feite gefundenen fünfzehn Divisionsergebnisse ihnen angehören. Wir machen die Probe auf unsere Wahlziffern und teilen die Wahlziffern I II III durch 1 . . . . 3370 613 1250 durch 2 . . . . 1685 306% 625 durch 3 . . . . 1123% 204% 416% durch 4 . . . . 842% 153% 312% durch 5 . ... 674 durch 6 . . . . 561% Die weitere Division ist, durch 7 . . . . 481*/? wie sich gleich ergibt, durch 8 . . . . 421%. rmnöti-g. durch 9 . . . . 374»/v durch 10 . . . . 337 Wir stellen nunmehr die in der vorstehenden Aufstellung sich findenden fünfzehn größten Zahlen unter Fortlasfung der belanglosen Brüche in absteigender Reihe zusammen und geben zugleich die Liste, der die Zahl -entnommen ist, an: Al.>s Liste I I I I I II III III III 111 3370 1685 1250 1123 842 674 625 613 561 481 421 416 374 337 312 Bon den Zahlelt sind also entnommen der Lifte I, II. 10, 1, HI 4. d. h. es entfallen auf Liste 110 Sitze, ans Liste II 1 Sitz und aus Liste III 4 Sitze. Daß man auf diesem anscheinend ganz anderen Wege zu dem gleichen Ergebnis kommt, wie auf dem zuerst gezeigten Wege, beruht darauf, daß man es beidemal mit dem gleichen Verfahren zu tun hat, nur daß man das erste Mal vom der größtmöglichen Teilungsziffer ausgeht, das zweite Mal dagegen von der möglich kleinsten- Teilungsziffer zur jedesmal größeren bis zum fertigen Ergebnis fortschreitet. Aber nicht das Verfahren zur Ermittelung des endgültigen Wahlergebnisses zu erklären, ist unsere Absicht und Aufgabe, sondern nur seine Darstellung und, wie wir eingangs sagten, der Nachweis seines Mangels. Dieser wird allerdings auf den ersten Blick nur erkennbar, wenn wir das Wahlergebnis auf dem ersten von uns gezeigten Wege ermitteln. Gehen wir also auf diesen zurück. Es erhielten danach und es -blieben unberücksichtigt Liste I 10 Sitze 150 Stimmen Liste II 1 Sitz 301 Stimmen Liste III 4 Sitze 2 Stimmen Ter Unterschied ist schon bei dieser Gegenüberstellung in die Augen fallend. Während- Liste III für ihre Stimmen fast restlos Verwendung findet und 4 Sitze gewinnt, sehen die Wähler der Liste II 301 ihrer Stimmen verloren gehen, was sie um so schmerzlicher empfinden werden, als sie überhaupt nur einen einzigen Sitz erobert -haben, während wir von Liste I schweigen, da ihre Wähler die Nichtberücksichtigung von 150 Stimmen bei der Gewinnung von 10 Mandaten — in unserem Beispiele zufällig die Mehrheit der Mandate überhaupt — werden verschmerzen können. Die Ungerechtigkeit des Wahlergebnisses springt aber -noch mehr in die Augen, wenn man sich die reinen Wahlziffern vorhält. Wir gehen wieder aus von Liste III. Sie gewinnt mit 1250 Stimmen 4 Sitze, dagegen Liste I mit 613 Stimmen, das heißt fast -der Hälfte von Liste III, nur 1 Sitz. Würden beide Listen mit demselben Maße gemessen, so müßte Liste III statt 1250 Stimmen deren 2452 erhalten haben. Und wenn Liste I und Liste II mit gleichem Maße gemessen würden, so müßte Liste I statt ihrer 3370 Stimmen über 6130 verfügen. Und würden wir umgekehrt die für Liste II notwendige Stimmenzahl errechnen, so ergäben sich unter Zugrundelegung der Liste I 337, unter Zugrundelegung 'der Liste Hl 312 bis 313 Stimmen. Es gehen, also Liste H im elfteren Falle nahezu, im letzteren Falle genau 300 Stimmen verloren. Und dieses Ergebnis zeitigt ein Wahlrecht, das in erster Reihe dem Schutze der Minderheiten dienen und ihnen zu der ihnen znkornmenden Vertretung in den Wahlkörperschaften verhelfen soll. Nun hat ja sicherlich jedes Wahlrecht seine

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