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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-03-28 · Heft 13 (28.3.1919) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 13 (28.3.1919)
Date
1919-03-28
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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KZ. Jahrgang. Nt. 13 Allgemsine Berlin, 38. März 1919 eitung des Judentums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Dies» Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich JE - Postscheckkonto 32<*. Begründet von Rabbiner Dt. Ludwig Pbilippfon Verlag: Rudolf Mosse, Berlin» Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW, Jerusalemer Straße zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. DaS Verhältniswahlsystem und der Schutz der Minder- . heitenin den Gemeinden. VonDr.N.M.Nathan (Hamburg). — Dip Woche. — Warum wir den Krieg verloren. Von Curt Bürger- — David Stößel. Von Rabbiner Dr. Tr eitel (Laupheim). — Georg I. Plotke. — Eine jüdische Dichterin: Henriette Ottenheimer. Von Regina Neißer. — Feuilleton: Jedem das Seinige. Roman von M. Pulvermann. — Literarische Mitteilungen. — Büchereinlauf. Der Gemeindebote (Beilage zur »Allgemeinen Zeitung d es Judentums"): Berlin, Sohrau, Breslau, Posen, Spandau, Chemnitz, Nürnberg, Mannheim, Wien, Budapest. — Von Nah und Fern. Das Verhältniswahlsystem und der Schutz der Minderheiten in den Gemeinden. Von Dr. N. M. Nathan (Hamburg). Unter dem Drucke «der Entwickelung, welche das Wahlrecht durch die Einführung der Verhältniswahl für die Wählen zur Deutschen Nationalversammlung und zu den ösfontlich-rechMchen Körperschaften genommen hat, sind die deutschen jüdischen Gemeinden, allen voran die Jüdische Gemeinde Berlin, daran gegangen, das für ihre Wählen zu den Repräsentantenversammlungen geltende Wahlrecht, nach welchem diejenigen Bewerber als gewählt gelten, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigten — so daß oft recht beachtliche Minderheiten auch nicht einmal zu einem Sitze innerhalb des Kollegiums gelangten —, abzuändern und an seiner Stelle das sogenannte Verhältniswahlsystem einzuführen. Dieser Umstand allein würde es schon zur Genüge rechtfertigen, daß auch an dieser Stelle das genannte Wahlsystem in kurzen Zügen dargestellt wird, damit auch die jüdische am; der zukünftigen Gestaltung der Dinge interessierte Oeffentlichkeit einen Einblick in seim,e anscheinend so komplizierten Geheimnisse erhält. Aber dies ist michjt der einzige Grund der nachstehenden Darlegungen; sie verfolgen vielmehr den Zweck, aus einen Mangel des Verhältniswahlsystems hinzuweisen und den Nachweis zu führen, daß die Minderheiten nach ihm bei der Verteilung der Mandate zwar 'berücksichtigt, aber nicht immer gen Lg e n d b e r ü ck s i ch - tigt werden, und im Anschluß hieran den Weg zu zeigen, auf dem dieser nicht genügenden Berücksichtigung begegnet und a uch d e n M i n d e r h e i t e n zu ihrem volle nRechte verholfen werden kann. Zum befferen Verständnis des Ganzen verzichten wir auf theoretische Darlegungen, die -überdies bei dem ganzen Charakter der Materie doch schwer verständlich wären, und gehen sofort zu einem praktischen» Beispiele über, an dem das Wesen' der Verhältniswahl selbst zugleich erläutert werden kann. In einer Gemeinde werden bei den Repräsentantenwahlen abgegeben für: Liste I 300 Stimmen Liste II 500 Stimmen Liste III 700 Stimmen zusammen 1500 Stimmen. -Da fünfzehn Repräsentanten zu wählen sind, so entfällt aus je 100 Stimmen ein Sitz in der Repräsentantenversanrmlung, mithin auf Liste I. 3, auf Liste II 5 und auf Liste III 7 Sitze. So einfach wird nun allerdings das Rechenexempel wohl niemals aufgehen. Wir gehen daher zu einem komplizierteren Beispiel über. In einer Gemeinde werden bei den Wahlen zur Reprüsentantenversammlnng abgegeben für: Liste I 3370 Stiunnen Liste II 613 Stimmen Liste III 1250 Stimmen zusammen 5233 Stimmen. Da fünfzehn Repräsentanten zu wählen sind, so ist die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen durch die Zahl 15 zu dividieren: 5233 : 15 : 45 : 348"/,.-. 73 60 133 120 ' 13 d. h?) auf je 3481:7iö oder rund 349 Stimmen entfällt ein Repräsentantenmandat, und jede Liste hat für je 349 Stimmen, die sie auf sich vereinigt hat, ein Mandat gewonnen. Wir verteilen nunmehr auf Grund dieser Feststellungen die Sitze in der Repräsentantenversammlung. Liste I 3370 Stimmen 3370:349 — 9 Sitze: 229 Stimmen bleiben unberücksichtigt. 3141 229 Liste II. 613 Stiunnen 613:349— 1 Sitz; 264 Stimmen bleiben unberücksichtigt. 349 264 Liste III 1250 Stiunnen 1250:349 — 3 Sitze; 203 Stimmen bleiben unberücksichtigt. 1047 203 Es entfallen also auf: Liste I 9 Sitze Liste II 1 Sitz Liste III 3 Sitze zusannnen 13 Sitze, während 2 Mandate nicht besetzt werden können, weil von Liste I 229 Stimmen Liste II 264 Stimmen Liste III 203 Stimmen zusammen 696 Stimmen J) lieber die Bedeutung dieses siehe weiter unten.

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