Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 83 (1919)
- Issue
- Heft 10-11 (14.3.1919)
- Date
- 1919-03-14
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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83. Jahrgang. Nr. 10/11 Berlin, 14. März 191$ Der Gemetndebote. 2Stf!aijt zur „Sllrmncincn Lrikung des IudentumK". Korrrsponk>m-rn und Agchrichtrn. Lrutlchisnd. E. R. Berlin, 4. Mjärz. Am Mittwoch, den 26. Februar, fand eint' Abendsitzung der Repräs-entantenversammlung stabt, bei deren Eröffnung der Vorsitzende, Herr Geheimrat Dr. Minden, mitteilte, daß eine dringliche Vorlage eingegangen sei, 'die a.u>f Antrag, eines Mitgliedes der Versammlung in die geheime Sitzung verlegt wurde. sEs handelte sich um die Aufnahme einer größeren Anleihe, die genehmigt worden ist.) Nach Wiederherstellung der Oeffentlichkeit wurde sofort in die Tagesordnung: Abänderung der Statuten, eingetreten. Der Referent, Herr Professor Türk, fübrte in längerer Rede aus, daß sich die Notwendigkeit her a us gestellt hat, das bisherige Wahlrecht abzuändern und das Proportiona-le Verfahren einzuführen, das seitens der Regierung bei den Wahlen zur Nationalversammlung wie zu dem Landtag und zur Stadtverordnetenvevsamml'ung zur Einführung ,aebracht ist. Infolge einer Bewegung, 'die in den Kreisen der liberalen ir-rob konservativen Wähler und Wahlvereine entstanden war. bat sich der Vorstand der Gemeinde veranlagt gesehen!, bei der jetzigen Regierung a.nru fragen, ob die Vorschriften dieses WablNstems auch in der jüdischen Gemeinde zur Anwendung gebracht werden müssen. Die Antwort der Regierung lautete verneinend. Die VorfchrMen brauchen Nr die Kirchenaemeinden' und die südlichen Gemeinden nächst zur Anwendung gebracht zu werden. Trotzdem habe der Vorstand jufolge der Vorarbeiten, die er bereits im Jahre 1912 durch eine gemischte Deputation habe vornehmen lasten, Nr dit demnächst stattzu'findende Nachwahl der konservativen Revraentanten. die ihr Amt niedergelea-t hatten, die Ei-nNbruna des vrovortionalen Wahlihstem-s zum Vorschlag aebracht. Der Ausschuß III hat die Vorlaae in zwei Sitzungen eingehend beraten und bat besonders in einem Punkte die Vorlagen des Vorstandes ait ändern beschlosten. Es handelte sich um die Verbindung der Wahllisten, die der Vorstand vorgeschlaaen hat. Da aber nach den bisher vollzogenen politischen Wahlen es sich hernusgestellt hat, daß die Verbinduna der Wahllisten keineswegs die Minoritäten schütze, schlaae der Ausschuß III vor. daß nur feste, und nicht verbundene Listen gestattet sein sollen. Die weitere Beratung des Ausschusses III erstreckte sich auf die Gewährung dos passiven Wahlrechts an die Frauen, das aber abaelehnt worden ist, sowie darauf, daß die Ordnungsnummer der Wahllisten wegfallen soll und daß ans dom« Wahlzettel neben dem Namen des an erster Stelle stehenden Kandidaten auch die Namen der anderen Bewerber stehen dürfen. Herr Professor Türk wies darauf hin, daß neben der Abänderung des Wahlverfahrens seitens des Vorstandes Aenderungen in der Besteuerung der Gemeindemitglieder vorgeschlaaen werden. Hiernach wird in Zukunft die Steuer nicht nach dem Einkommen berechnet werden, sondern nach der Einschätzung zur Staatssteuer sestzusetzen sein. Da diese Einschätzung progressiv ist, werden die kleinen Einkommen viel weniger besteuert werden als die großen. Die jährliche Ausstellung des Etats ist bei den jetzigen ungeklärten Verhältnissen unbedingte Notwendigkeit, da es unmöglich sei, anif drei Jahre hinaus die Einkommen der Gemeinde zu berechnen. Herr Professor Türk -schloß seine eindrucksvolle Rede mit dem Hinweis daraus, daß diese Abänderungen zwar nur ein Notgesetz darstellen, das aber bis zu der Zeit, wo es möglich sein wird, das Gesetz von 1847 umzugestalten, von Segen für die Gemeinde sein w'ird. — In der folgenden Debatte beantragt Herr Dr. L e v y, daß den Frauen das paffive Wahlrecht eingoräumt werde. Aus Juristenauslassungen wollte er beweisen, daß dieses möglich sei. wenn auch die Frauen aktiv nicht wählen dürfen. Die aktive Wahl ist ihnen durch das Gesetz von 1847 nicht eingeräumt worden. Vom Vorstandstisch erklärte Herr Amtsgerichtsrat Wolfs, daß es unmöglich sei, solange das Gesetz von 1847 besteht, das passive Wahlrecht von dem aktiven zu trennen. Der Vorstand hoffe bald in der Lage sein zu können, an die Abschaffung dieses Gesetzes zu denken, vorläufig aber müsse er sich damit begnügen, den Frauen, die in den Kommissionen Mitarbeiten, das Stimmrecht zu gewähren. Die Majorität der Versammlung schloß sich dem Standpunkt des Vorstandes an und genehmigte die Vorlage in der vorgelegten Fassung, nach welcher auch ein passives Recht der Frau vorläufig nicht zu gestatten wäre. Im übrigen sind die angenommenen Aenderungen des Statuts bedeutende Verbesserungen und gewährleisten die Erfüllung, der Wünsche, die in Kreisen vieler Gemeindemiitglieder seit Jahren zum Ausdruck gekommen sind. Wenn diese Wünsche nicht alle erfüllt werden konnten, so trägt lediglich das Gesetz von 1847 die Schuld, dessen Abschaffung in der heutigen Zeit noch nicht durchzusetzen ist. Es wird aber dringende Aufgabe der Verwaltung sein und bleiben müssen, an Stelle dieses veralteten Gesetzes ein neues zu schaffen, das den Juden die Rechte gewährt, auf die die seit 1847 so sehr veränderten Verhältnisse Anspruch machen müssen. Bei der Beratung über den Antrag des Ausschusses III: die Verbindung der Wahllisten nicht zu gestatten, sondern nur feste Wahllisten zu zu lassen, konnte sich die Versammlung nicht entschließen, die Vorlage des Vorstandes abzuändern. Die Mehrheit lehnte den Antrag des Ausschusses ab. Demnach wird bei der Wahl Verbindung der Listen gestattet sein. — Die Abänderung der Statuten wurde in erster und zweiter Lesung von der Versammlung einstimmig angenommen. Zum Schluß ging noch ein Antrag ein: Der Vorstand wird ersucht, bei der Regierung einen Antrag einzureichen, daß den Kriegsteilnehmern, auch wenn sie keine Steuern bezahlt haben, das Wahlrecht eiugeräumt wird. •fe ff- Berlin. 11. März. Der verstorbene Rentier Aleris Lattä bat in jenem Testament die Jüdische Gemeinde zu Berlin zur Erbin eingesetzt und einen auf 350 000 Mark bezifferten Erbteil zur Errichtung einer „A l >ex i s - u n d - O l g a - L a t t o - S t i f t u n a bestimmt. Von diesem Kapital sollen ein oder mehrere Häuser gekauft oder gebaut werden, in denen sich kleine Wohnungen von ein bis drei Zimmern nebst Küche befinden. Tie Wohnungen sollen zu billigen Mietpreisen. wenn möglich zur Hälfte des üblichen Preises, an MinderfWrifWfe werden d" nur Hälfte bn* christlichen, nur Hälfte der indischen Konfession angehören. Etwaige Mietüberschüsse sollen zn Wohlfahrtszwecken Nr die Bewohner der Häuser verwendet werden. Die Stistungshäuser können mit Hvvotheken belastet nnd teilweise für gewerbliche Zwecke, z. B. Nr Läden, gewinnwerden, ^nr ehrenamtlichen Verwaltung der Häuser soll ein Kuratorium, bestehend aus einem Vorsitzenden und sechs Mit^^'edern. aewäblt worden. Vorsitzender soll ein Mitglied des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde, möglichst der Vorsitzende der Armenkommission, sein. Drei christliche Mitglieder soll der Magistrat de-n Stadt Berlin wählen. Zugunsten der Stiftung soll ferner der Mobiliarnachlaß des Erblassers veräußert werden, soweit er nicht gemäß den näheren letztwilliaen Bestimmungen an Verwandte nud andere Versonui verölt wird. Die Testamentsvollstrecker schätzen den hiernach der Gemeinde noch zu fallenden Betrag aus 100 000 Mark, um die sich also die 350 000 Mark erhöhen. Herr Latte hat ferner der Jüdischen Gemeinde folgende Vermächtnisse ansgesetzt: 24 000 Mark zur Errichtung einer „Nicolai-und-Sopbie- Scherefchewski-Sti'ftuua" zur Errichtung zweier Freibetteu in der ghnäkologischen Mteiluuq des Jüdischen Krankenhauses. Bei Aufnahme von Patienten sollen besonders Russen bevorzugt werden. 24 000 Mark für eine „Alexis-und-Olga-Latte-Stiftung II", die ebenfalls zur Errichtung von zwei Freibetten in der gvnäkologischen Abteilung des Krankenhauses bestimmt ist. In diesen Betten sollen auch Nichtortsangehörige Aufnahme finden. Die Zinsen von weiteren 3000 Mark sind für jüdische Arme bestimmt. E. M. Berlin, 11. März. Im Alter von 71 Jahren verstarb Herr S a l o m o n S e l i g s o h n , der seit 12 Jahren dem Vorstande der Jüdischen Gemeinde angehörte. Der Verstorbene wurde 1907 znm stellvertretenden Gemeindeältesten, 1914 als Nachfolger Julius Jacobhs zum Aeltesten der Gemeinde gewählt. Er betätigte sich in der Steuerverwaltung und in der Baukommission und leitete zuletzt die Arbeiten der Kommission für die festgottesdienstlichen und musikalischen Angelegenheiten. Zahlreiche Wohlfahrtseinrichtungen der Reichshauptstadt haben in dem Heimgegangenen einen eifrigen Förderer verloren, auch der Verein für jüdische Krankenpflegerinnen