Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 83 (1919)
- Issue
- Heft 10-11 (14.3.1919)
- Date
- 1919-03-14
- Page
- Seite 103 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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sonderbares Verhängnis muß diese energische Rasse, über den ganzen Erdball zerstreut, stets bekämpft und doch unbesiegbar, in der christlichen Welt die beiden Gegensätze des Schicksals davstellen: das schrecklichste Elend und die rücksichtsloseste Goldmacht. Die Söhne Christi, die es selbst nicht verschmähen, zu gewissen Zeiten ihre Taschen mit Gold zu füllen, verurteilen die Geldinstitute Israels, deren Beispiel sie jedoch nachzuahmen sich bemühen. Wer wird für die Unglücklichen, die gegen das Harte Gesetz des Lebens und gegen den nicht minder harten Druck der unversöhnlichen Oligarchien an kämpfen, ein mitleidiges Wort einlegen? Wann wird man endlich in den Opfern des Schicksals und der Menschen, ohne Unterschied der Rasse oder der Geschichte, nichts anderes sehen wollen als das Unglück, dem man helfen soll? George Clenrenceau, in seinem Buche: „Au pied du Sinai". Augen auf! er durch irgendeine Peinliche Angelegenheit Betroffene merkt häufig gar nicht oder zu spät, daß feine Nachbarn sich mit ihm und seiner Affäre lebhaft beschäftigen. So ergeht es scheinbar uns; Juden. Wir befinden uns innerhalb der Glaubensgemeinschaft in einem tiefgehenden Konflikt und beachten nicht, daß andere Kreise diesen Streit mit ungewöhnlichem Interesse verfolgen. Das wird offenbar durch häufige Hinweise in der deutschen und noch häufiger in der ausländischen Presse. Da heißt es, die Augen offen halten, um nicht plötzlich einer Situation gegenüberzustehen, die uns Deutschen jüdischen Glaubens weder nützlich noch angenehm sein kann. Um was handelt es sich? Ein Teil -der Juden (Zionisten) erstrebt einen selbständigen Staat, zunächst unter der Oberhoheit von Großbritannien. Durch Hilfe der Ententeländer, namentlich aber mit Unterstützung von England, sind die Zionisten ihrem Ziele nahe gekommen. Sie fordern nun alle in der Zerstreuung lebenden Juden auf, ihre Zugehörigkeit zu dem neuen Staate zu dokumentieren, damit er sofort nach erfolgter Anerkennung durchdie Mächte die Interessen aller I u d e n wahrzunehmen berechtigt ist und ihnen seinen Schutz angedeihen lassen kann. Natürlich unter dem wirksamen Druck Englands. Selbstverständlich ist, daß derjenige, der sich für den neuen jüdischen Staat erklärt, die staatsrechtliche Zugehörigkeit zu dem bisherigen Wohnlande'auf'gibt. Man kann z. B. nicht gleichzeitig Bürger Rußlands und Bürger des Judenstaates sein. , Während die überwältigende Mehrheit der deutschen Juden die Beteiligung an einem jüdischen Staat energisch ablehnt, scheinen die in Deutschland lebenden Zionisten willens zu fein, die Konsequenzen zu ziehen und auf die Rechte zu Verzichten, die ihnen als deutsche Staatsbürger zustehen. Sie erstreben dafür die Gleichstellung und Gleichberechtigung mit allen in Deutschland lebenden Ausländern. Die Zionisten begeben sich also freiwillig des Zugangs zu jeder öffentlichen Amtstätigkeit in Deutschland. Das muß zu einer Scheidung zwischen den Deutschen jüdischen Glaubens und den Staatsrenegaten führen. Je schneller aber diese Scheidung herbeigeführt wird, desto besser, denn der in Aussicht genommene jüdische Weltkongreß (der meiner Ueberzeugung nach bestimmt in die Erscheinung treten wird) kann durch Unterstützung der Entente ein Ergebnis zeitigen, das den deutschen Juden die Entscheidung auszwingt. Also nochmals: „Augen cutf, ehe es zu spät ist!" E u g e n f? r e u n d (Breslau). Sie Frau in der Gemeindeverwaltung. mit der Stellung der jüdischen Frau in der Gemeinde beschästlgte sich eme öffentliche Versammlung, welche Die berliner Ortsgruppe des Jüdischen Frauenbundes kürzlich nach dem Verwaltungsgebäude der Jüdischen Gemeinde einbcrufen hatte. Das aktuelle THeina hatte ein großes Publikum augezogen, m dem mandie Vertreter unserer Gemeinde und die führenden Persönlichkeiten aller Nichtungen der Berliner Judenheit bemerkte. Frau Ollen do r s s, die Vorsitzende des Berliner Jüdischen Frauenbundes, leitete die interessanten Verhandlungen mit einer "Ansprache ein, in der sie von der Zusage des Gemeindevorstandes, baldigst den Frauen durch die Gewährung des aktiven und passiven Wahlrechts den Eintritt in die Gemeindeverwültung zu erössnen, Mitteilung inachte. Das Thema des Abends wurde von drei Rednern behandelt, von denen als erster Justizrab Lilienthal, der Syndikus der Berliner Gemeinde, seine Ausführungen -mit einem Rückblick auf die bisherige Stellung der Frau in der jüdischen Gemeindeverwaltung einleitete. Bisher konnten die Frauen keinen aktiven Anteil an den Ausgaben der Gemeinde nehmen, denn das Gesetz von 1847, auf dem sich das Statut der Berliner Gemeinde ausbaut, erkennt bas Wahlrecht nur den männlichen großjährigen unbescholtenen G-emeindemitgliedern zu, schließt also die Frauen ausdrücklich ans. Der Eintritt in die einzelnen Verwaltungskommissionen bleibt ihnen ebenfalls verschlossen, weil hier die Wählbarkeit an das Wahlrecht zur Repräsentantenversammüulg gebunden ist. Innerhalb der Verwaltung bestand schon seit langem das Bestreben, die Mitarbeit der Frauen zu ermöglichen. Seit etwa 25 Jahren war es möglich, Frauenals Ehrendamen, aber ohne Stimmrecht, in einzelne Wohlsahrtstüratorien aufzunehmen. Ein un Jahre 1912 gemachter Versuch, das Frauenstimmrecht einzuführen, scheiterte am Widerstand der Negierung. Das neue Gemeindestatut, das jetzt von der Rebrüsentantenversanunlung beraten wird, sollte ursprünglich den Frauen das gleiche Stimm recht bringen, das ihnen zur Nationalversammlung zusteht, doch hat die preußische Regierung erklärt, daß diese Bestimmung aus Wahlenzu religiösen Körperschaften keine "Anwendung findet. Dadurch war die Gemeinde genötigt, sich wieder aus den engen Boden des Gesetzes von 1847 zu stellen. Das aktive Frauenwahlrecht kann noch nicht eingeführt werden. In diesem Statutenentwurf sind jedoch alle Beschränkungen für die Wählbarkeit der Frauen in die Berwaltungstommisstonen. beseitigt. Alle weiblichen Gemeindemitglieder vom 21. Lebensjahre an werden ebenso in alle Berwaltungstommissionen der Gemeinde gewählt werden können wie die Männer. Dies Recht beschränkt sich durchaus nicht auf die Wohltätigkeitsanstalten, sondern erstreck! sich auch auf die Lchulverumltung und andere. Die Gemeindeverwaltung hat mit dieser Bestimmung das Tor für die Frauen weit geöffnet. Die letzte Schranke, die noch besteht, wird in kurzer Zeit fallen. Ter Vorstand hofft, daß dann, die Frauen in großer Zahl in die Gemeindeverwaltung eiuziehen werden. Das zweite Referat, das Frau Josephine L e v y - R a t h e n a u erstattete, führte zunächst in die Geschichte der Franenstimmrechtsbestrebungen ein. Die Revolution hat den Frauen die politische Mündigkeit und damit eine tiefere Anteilnahme und Berknüpstheit mit der engeren Heimat gebracht. Tie gleiche tiefere Anteilnahme würde ohne Zweifel auch bei den jüdischen Frauen für die Angelegenheit unserer Glanbensgemeinde entstehen, wenn ihnen ein Bestimmungsrecht Zustände, loie es Bertha Pappenheim schon vor sechs Jahren in einem Vortrag, über die Frauim religiösen Lebenverlangt hat. Die große Gleichgültigkeit der jüdischen Frauen der Religionsgemeinde gegenüber beruht vielfach auf dem Gefühl der Ohnmacht, unter den geltenden Gesetzen an dem Geschick des Judentums mitzuarbeiten. Dabei würden den Frauen in der jüdischen Gemeinde zahlreiche wichtige Aufgaben zufallen,, für die ihre Mitarbeit dringlich erforderlich ist. Auch in evangelischen Kreisen besteht eine starke Strömung, den Frauen das kirchliche Stimmrecht zu bewilligen, um dem kirchlichen Leben neue Kräfte zuzusühren. Wir glauben deshalb nicht, daß unsere Gemeinde in der Lage ist, auf die lebendigen Kräfte zu verzichten, die Staat und Kirche für sich erwecken wollen. Auch in unseren Kreisen, in denen der Druck, der auf allen jüdischen Glaubens-