Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-02-28 · Heft 9 (28.2.1919) · p. Seite 88

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 9 (28.2.1919)
Date
1919-02-28
Page
Seite 88 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3229392-3229400--74702-3287167
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

88 Menschen gegen d-en anderen verhetzt, sollen unser Mi beschick nicht noch! steigern. Denn jeder Zwiespalt tut dem guten Rufe der Nation Ein- > tracht und mindert ihre Lebenskraft. Wir wollen geloben, die Schlagwörter des Haffes, die die Glut des Fiebers in den Seelen entfachen, zu vermeiden, nicht einer schädlichen Untätigkeit zu verfallen, uns extremer Uebertreibungen zu enthalten, vielmehr mit ernster Seele und emsiger Befliffenheit an der Schaffung der Ordnung des inneren Friedens mitzuwirken. Arbeiten wollen wir! Wer da arbeitet, dient der Menschheit, nützt dem Vaterlande.. Unser religiöses Empfinden und unser Gewissen mögen uns auf dem richtigen Wege der Ehre und der Pflichterfüllung geleiten. Kraft, Trost und Zuversicht aber wollen wir aus dem Glauben schöpfen, der auch in der schwierigsten Lage unsere sichere Stütze ist. Der Herr des Friedens lasse seinen Segen über unsere Bestrebungen strömen. B u d a p e st, Januar 1919. Für den Vaterländischen Evangelischen Seelsorgerverein A. K.: Johann Kaczian, Dechant; Stefan Nos ko, Seelsorger: Dr. Alexander R a f f a y, Bischof. Für die griechisch-katholischen Mitglieder des Katholischen Landesseelsorgerrates: Dr. Gabriel G r a j n y a k, Kaplan; Emil Melles, Pfarrer. Für den Israelitischen Landesrabbinerrat: Dr. Jlles Adle r, Dr. Simon H e v e s i, Dr. Max Weih. Für die Orthodoxe Israelitische Landeskanzlei: Michael D n s ch i n s k i, Rabbiner; Ludwig H a r t st e i n. Für den Reformierten Landes-Seelsorgerverein: Alexander Esikeß, Benjamin H a h p a l, Desider H ö r ö m P ö. Für die römisch-katholischen Mitglieder des Katholischen Landesseelsorgerrates: Dr. Nikolaus Pfeiffer, Domherr; Dr. Matthias Szalah, Vorsitzender des Seelsorgerrates. Für den Rat der Lehrorden: Dr. Anton Titz, Professor an der Piaristenhochschule. Für den Verein Unitarischer Seelsorger: Tr. Georg Boros, Theologieprofessor; Nikolaus Jozan, Dechant." * Die englische Zeitung „Times" bringt den ersten Bericht ihres nach Polen entsandten Berichterstatters über die Pogrome. Dieser Bericht bestätigt die von uns bereits früher gemachten Angaben und enthält eine Reihe weiterer höchst belastender Aussagen gegen die Polen. Von den in dem „Times"-Berichjt angegebenen Tatsachen zitieren wir die folgenden: „Die polnischen Militär- und Zivilbehörden halfen bei der Organisation von Angriffen auf jüdische Läden und Wohnungen; so ordnete der Kommandant von Krakau an, daß die jüdische Miliz, die zuvor von der polnischen Liquidationskommission bestätigt worden war, entwaffnet und aufgelöst werden sollte. Selbstwehrabteilungen wurden verboten uird die Inden vom Eintritt in die Stadtmiliz ansgeschloffen. Die völlige Hilflosigkeit der Inden erwies sich bei den erneuten Pogromen, die vom 5. bis 8. Januar in Wlozlawek und am 8. Januar in Janow stattfanden. Der Berichterstatter hat festgestellt, daß während des Monats November im ganzen in 110 Städten und Dörfern Pogrome von verschiedenartiger Ausdehnung stattgesimden haben. In der Mehrzahl der Fälle waren die Pogromhelden Bauern aus den benachbarten Dörfern, die Wagen mit sich führten, auf denen sie die Beute fortbrachten. wobei ihnen Frauen und Kinder halsen. In Kielce sprachen die Juden ans einer öffentlichen Versammlung ihre Genugtuung über die Errichtung eines unabhängigen Polen ans. Ter Kommandant der Stadtmiliz jedoch, dem hinterbracht worden war, es wären antipolnische Reden gehalten worden, gab das Zeichen zum Vorgehen gegen die Juden, wobei 250 Juden verwundet und getötet wurden. Im Chrzow wurden jüdische Frauen von einer urilitärischeu Eskorte gezwungen, in der größten Kälte barfuß ihre Häuser zu« verlassen und bis zunr Halse durch eiskaltes Wasser zu waten. In Janow und in Ustrzhki dotno wurde die jüdische Bevölkerung gezwungen, 150 000 Kronen an die polnische Besatzung zu zahlen. In Myanice und Laph ließ der Kommandant 132 Juden aus offener Straße auspeitfchen. Ueberhaupt hatte in dem an der litauischen Grenze gelegenen Lapy die jüdische Bevölkerung außerordentlich viel zu leiden. 'Hunderte von Juden wurden in schnuchigen Schlachthäusern gefangengehalten. In einem Leitartikel bringen „Times" einen Kommentar zu diesem ganz genall und mit allen Einzelheiten belegten Pogronrbericht, der als eine Bestätigung ähnlicher Berichte ans anderen Quellen bezeichnet wird. Gegen die Polen werden darin ernste Vorwürfe erhoben. Auch der englischen Regierung wird ihre Haltung vorgeworfen und betont, daß künftig der Völkerbund für das Vorgehen seiner Mitglieder verantwortlich sein müsse. Wenn die Mächte einem Staat gegen seine äußeren Feinde Beistand leisteten, so müßten sie auch darauf bestehen, daß im Innern eines solchen Staates Gerechtigkeit herrsche. Es sei die Pflicht der Mächte, die Polen in Disziplin zu halten und zu verhindern, daß sie das Banner der ihnen verliehenen Freiheit beschmutzen. Eine Bestätigung dieses Berichtes enthält auch noch folgende Mitteilung des W. T. B. vom 17. Februar: Die „Times" veröffentlichet einen Bericht der englischen Sonderkommission über die sei nerzei tigen polnischen Pogrome. Danach begann di>e judvnseindlich'e Bewegung in Galizien unmittelbar nach Auflösung der österreichisch-ungarischen Monarchie und griff nach Polen über. Die in Krakau mit Zustimmung des Liquida twns ko nntees gegründete jüdische Miliz von 1000 Mann wurde entwaffnet und aufgelöst. Nirgends wurde den Juden gestattet, sich zil bewaffnen oder in die allgemeine Miliz einzutreten. Jin November fanden ungefähr 100 Pogrome statt, an denen sich die Legionäre beteiligten oder denen sie zusahen. Cs folgen nun Berichte über die bekannten Pogrome in Lemberg, Przemhsl, Kielce nsw. Als besondere Roheit ward erwähnt, daß in Ehhrow 100 jüdische Mädchen und Frauen bis zum Alter von 70 Jahren gezwungen wurden, barfuß mit den Soldaten abzuziehen. Während des Marsches warf der Kommandant wiederholt Gewehre in den Fluß und ließ sie von den Frauen, die bis zunr Hals in das eiskalte Wasser hineinwaten mußten, herausholen. In Wienicz wurden alle männlichen Juden zwischen 12 und 72 Jahren öffentlich ansgepeitscht. In Komorowka und in Przegalinv wurden Juden und Jüdinnen während 9 Tagen täalich ausaepeitscht und mußten für jeden Peitschenhieb 2 Rubel bezahlen. Sie erhielten am ersten Tage'100 Schläge, an den folgenden 10. Bier Soldaten schlugen. Je einer saß auf dem Kopfe und dm Fünen des Opfers. Nach je dein Schlag mußten die Opfer „Danke Euer Gnaden!" lagen. Ferner wird ans Krakau gemeldet, daß noch am 4. Februar in Wieliczka große Alnsfchreitiunaeu gegen Inden stattfanden, die den ganzen Tag fortdmerten. Rekruten, welche vor der Asie nt ie r ungsk omm i s si o n erschienen, fielen über die Juden her, beraubten und verprügelten sie. Nach Plünderung der Geschäftslokale suchten sie die jüdischen Häuser auf und raubten Geld und Wertsachen. Militärisch? Patrouillen behaupteten, nicht energisch austreten zu können, weil sie keinen Befehl batten. Die Telegraphenlinie Wieliczka-—Krakau war den ganzen Tag hindurch für diesbezügliche Telegramme gesperrt, so daß man von dem Progrom in dem nahen Krakau erst nm nächsten Tage Kenntnis erhielt. Von dort wurde dann eine starke Patrouille nach Wieliczka gesandt, welche die -Ordnung wiederherstellte. * Das Kopenhagener Zionistische Bureau veröffentlicht den folgenden dem „Temps" entnommenen Wortlaut des neuen rumänischen Judengesetzes: § 1. Tie großjährigen Bewohner des Königreiches Rumänien, ohne Unterschied der Religion und soweit sie noch nicht volle Bürgerrechte genossen haben, können diese Rechte erwerben, indem sie den Beweis erbringen, daß sie tut Lande geboren sind, niemals unter dem Schutz einer fremden Macht gestanden haben und die Bedingungen des vorliegenden Gesetzes erfüllen. Dieses Beweises enthoben sind Personen, die die Feldzüge von 1913 oder von 1916/18 mitgemacht haben. Die Frauen und legitimen minderjährigen Kinder der zu den obigen Kategorien gehörenden Personen erhalten alle mit der Erwerbung der rumänischen Nationalität verknüpften Rechte gleichzeitig mit ihren Gatten bzw. Eltern.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.