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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-02-28 · Heft 9 (28.2.1919) · p. Seite 86

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 9 (28.2.1919)
Date
1919-02-28
Page
Seite 86 (sequence 2)
Language
German
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86 überall -die Selbstverwaltung eingeführt; zahlreiche Jüderi Kurhessens bekleiden Ehrenämter in der Kommunalverwaltung, an der alten Judenverordnung sind alle Aenderungen auf dem Gebiete des Wirtschaftslebens und der Gesetzgebung spurlos vorübergegangen. Eingaben an die frühere Preußische Regierung, um Wanderung des bisherigen Zustandes waren fruchtlos; die Regierung, welche auf diele bequeme Art gern Neuregelungen in jüdischen Angelegenheiten aus dem Wege ging, berief sich daraus, daß die Vertretungen der kurhessischen Iudenschaft eine Abänderung nicht für erforderlich hielten. Nun naht raschen Schrittes die Trennung von Staat und Kirche, und es entsteht die Frage, was alsdann aus der kurhessischen Judenorganisation werden wird. Die Sorge um das jüdische Schulwesen ist hier besonders dringend, weil hier in zahlreichen Kleingemeinden öffentliche jüdische Schulen bestehen; immerhin teilt diese Sorge die kurhessische Judenschaft urit den Glaubensgenossen im übrigen Preußen. Aber auch die Gesamtorganisation droht auseinanderzufallen, weil eben alles auf die Mitwirkung der staatlichen Organe zugeschnitten ist. Man denke sich diese hinweg, und es besteht kein Vorsteheramt, kein Provinzialrabbinat, kein Landrabbinat mehr, da alle diese Stellen von der Regierung besetzt werden, und auch eine Ernennung der Aeltesten in der bisherigen Art und Weise wird immöglich sein. Um das Auseinanderfallen der gerade für die Kleingemeinden so wichtigen Gesamtorganisation zu verhüten. müßte diese daher schon jetzt in neuzeitlichem Sinne gesetzlich ansgebaut werden, damit sie in die Zeit der Trennung von Staat und Kirche hinübergerettet werden könnte. Besteht doch einige Allssicht, daß auch bei der demnächstigen Trennung nicht nlrr die Kirchengemeinden, sondern auch die Verbände in irgendeiner Form gesetzliche Unerkennung finden werden. (Vgl. Freund in „Allgemeine Zeitung des Judentums Nr. 4, S. 26.) Entspricht die Neuorganisation den Wünschen der Gemeindeangehörigen, dann kann sie schließlich auch als freiwillige Einrichtung unter den neuen Verhältnissen fortbestehen: so ist in Belgien und Frankreich gleichfalls trotz Trennung von Staat und Kirche die Konsistorialverfassung erhalten geblieben. Vor allem muß die Gemeinde — ohne daß man dabei an das allermodernste Wahlrecht zu denken brauchte — ihre Aeltesten nach neuzeitlichen Grundsätzen selbst wählen lrnd in größeren Städten auch dlrrch eine von ihr gewählte Repräsentantenvertretung ihren Einfluß auf die Angelegenheiten der Synagogengemeinde geltend machen können. Tie Wahl hat nur aus eine begrenzte Zeit etwa 6 Jahre —- zu erfolgen. Ebenso müssen die Gemeindemitglieder oder ihre Vertretung bei der Wahl der Kultusbeamten einschließlich der Rabbiner sowie der weltlichen Mitglieder der Vorsteherämter und des Landrabbinats mitzubestimmen haben. Die weltlichien Mitglieder der Vorsteherämter und des Landrabbinats sind gleichfalls nur für eine bestimmte Zeit zu wählen. Persönlich mögen die von der Regierung berufenen Vertreter und Kultusbeamten das Vertrauen der Gemeinden verdienen, sie sind aber nicht von den Gemeinden als ihre Vertrauensleute gewählt worden. Jeder staatliche Einfluß, der ja doch nach Einführung des Trennun'gsgesetzes aufhören wird, müßte beseitigt werden. Die Befugnisse des Landrats wären auf den Kreisvorsteher, die der Negierung auf das Landrabbinat zu übertragen; insbesondere Hütte auch -der aus der judenschaftlichen Kasse bezahlte „landesherrliche Kommissar" zu verschwinden. Endlich muß, da hoffentlich den Synagogengemeinden das Besteuerungsrecht verbleiben wird, an Stelle des veralteten Schätzungsverfahrens die auch in Altpreußen übliche Erhebung eines Zuschlages zur Einkommensteuer treten, damit auch darin die Neuzeit zu ihrem Rechte kommt. Nur unter diesen Voraussetzungen wird die Gesamtorganisation der kurhessischen Judenschaft auch unter den veränderten Verhältnissen fortbestehen und segensreich wirken können. Bit Macht. Be rl i n, 24. Februar 1919. ie vergangene Woche war au runerpolitischen Ereignissen überreich, sie überstürzten sich förmlich. Zu den Streiks im Ruhrrevier gesellten sich die Ausstände der Warenhäuseranigestellten'. in Berlin und in anderen Großstädten, die an manchen Orten noch jetzt andauern und, wie imitier sie auch gestaltet sind, das Wirtschaftsleben lähmen und dem Volke der Denker und Dichter kein Zeugnis solidarischen Pflichtgefühls und hingehender Vaterlardsliebe ausstellen. Die Spartacisten, aus deren gefährliches Treiben die Streiks und die mit diesen verbundenen Unruhen zurückzuführen sind, schüren an fast allen Teilen des Reiches den Ausruhr, terrorisieren die Arbeitswilligen, verleiten zu Raub unb Mord die blindlings folgenden Massen, treten immer fanatischer gegen die Reichsregierung auf, unterbinden deren schwierige Arbeit, Ordnung und Sicherheit im Lande wiederherzüstellen, und führen so den aus tausend Wunden blutenden deutschen Volkskörper dem völligen Untergang entgegen. Hierzu kommen noch die von entgegengesetzter Seite sich immer mehr bemerkbar machenden Bestrebungen, das ins Rollen geratene Rad der Geschichte mit Gewalt anzühalten und das nun einmal Geschehene ebenso schnell, wie es in die Erscheinung getreten, ungeschehen zu machen. „Wir stehen vor der Tatsache" — schreibt Theodor Wolf s in der heutigen Montag saus gäbe des „Berliner Tageblatts" —- „daß aus einem gemeinsamen Krankheitsboden spartacistische und landsknechthafte Gewalttaten ausspriehen, daß Gier und Zerstörungstrieb entfesselt losrasen, die Unsicherheit ins Maßlose wächst. Da treten die harten Lebensnotwendigkeiten in die erste Reihe, und dawird' der vielleicht banal und „bürgerlich", nicht sehr grandios und weltresormerisch klingende Nus nach Schutz und Ordnung der dringlichste Ruf. Da ist nur derjenige ein Wirklichkeitsmensch, der das Land, auf dein neue Gebäude errichtet werden sollen, zunächst gegen die immer iren berandonnernde Eturmstut zu sichernversucht." „Der Mordwahnsinii, der auf der einen und aus der anderen Leite in kranken Köpfen nistet, hat an einein Tage den radikalen Eisner, -den mehrheitssoziati stischeu Auer und den Zentrumsaba-e ordneten O s e l uiedergestreckt. Ein fanatischer Gras, der das alle Regime rächen wollte, hat Eisner getötet, ein fanatischer Bolschewist hat, um seiner Doktrin die Hindernisse aus dem Wege zu räumen, in den Parlaments-wal hineingeknallt." K u r t Eisner war jüdischer Abstammung, und obgleich er durch sein der jüdischen Weltanschauung widersprechendes Leben die Zugehörigkeit zum Judentum längst verwirkt hatte und auch ehrlich gemlg war, seinen Austritt aus der jüdischen Glaubensgemeinschaft offiziell zu erklären, aalt er in den Augen der verschämten und unverschämten Antisemiten doch als Jude, für dessen radikal revolutionäre Haltung sie das Gesamtjudentnm verantwortlich machten. Daß er aber seine größten politischen Gegner gerade in jüdischen Kreisen hatte, das scheinen diese Herren nicht zu wissen oder, richtiger, nicht eingestehen zu wollen. Nun 'ist er durch die Mörderhand eines waschechten, wahnwitzigen Ariers gefallen, und wir nehmen keinen Anstand, sein tragisches Ende ebenso wie das der anderen Opfer aufrichtig zu bedauern, einzig und allein aus dem Grunde, weil wir als treue Bekenner des Judentums jeden Mord, an wem unb aus welchem Motiv er auch vollzogen wird, als ein fluchwürdiges Verbrechen verdammen. — Neben den Wirren im Innern ist es das unversöhnliche Verhalten unserer äuitermr Feinde, das das Herz eines jeden Patrioten mit Kunrmer und Sorge erfüllt. Dies kommt auch in einem Aufsatz des Reichsschatzminifters Georg Gothein (Berliner Tageblatt" Nr. 76) zum Ausdruck, in dem er bemerkt: „Das deutsche Volk hat keine Ahnung davon, daß es ans einen: Vulkan tanzt . . . Anr 17. Februar lief der Waffenstillstand ab; er ist verlängert worden, aber nicht auf vier Wochen, wie bisher, sondern

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